Aus den Rathäusern

Poolbefüllungen

Die Tage sind nicht nur länger, sie werden auch wärmer und die nächste Poolsaison steht vor der Tür. Bitte kontaktieren Sie vor dem Befüllen unsere...

Die Tage sind nicht nur länger, sie werden auch wärmer und die nächste Poolsaison steht vor der Tür.

Bitte kontaktieren Sie vor dem Befüllen unsere Wasserversorgung (Telefon 415554), um den besonderen Wasserbedarf anzumelden.

Die Wasserversorgung überwacht grundsätzlich den üblichen und erwarteten Wasserbedarf im Netz. Bewegt sich dieser außerhalb der erwarteten Grenzen, kann dies ein Hinweis auf einen Wasserrohrbruch sein und wird näher untersucht.

Zur Absetzung von Poolwasser unser Hinweis:

Poolfüllungen sind generell von der Möglichkeit der Absetzung ausgeschlossen, da es sich um Abwasser gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz handelt. Dies bedeutet, dass dieses Abwasser über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden muss.

Erscheinung
Bauländer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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