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Poolbesitzer aufgepasst!

Das Befüllen von Pools oder anderen Schwimmanlagen ist nicht über das Gartenwasser gestattet, da durch den Gebrauch Schmutzwasser entsteht, das dem Abwasser...

Das Befüllen von Pools oder anderen Schwimmanlagen ist nicht über das Gartenwasser gestattet, da durch den Gebrauch Schmutzwasser entsteht, das dem Abwasser zugeführt werden muss. Somit fallen hier Abwassergebühren an und die Befüllung muss über den Hauptwasserzähler laufen. Eine entsprechende Kontrolle vor Ort behält sich die Stadt Bönnigheim vor. Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!!

Erscheinung
Nachrichtenblatt – Amtsblatt für die Stadt Bönnigheim und die Gemeinden Kirchheim am Neckar und Erligheim
Ausgabe 17/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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