Aus den Rathäusern

Poolwasser muss über Kanal entsorgt werden

Nach den warmen Sommertagen stellt sich für Poolbesitzer die Frage: Wohin mit dem Poolwasser? Das Wasserhaushaltsgesetz gibt die Antwort: Das aufgefüllte...

Nach den warmen Sommertagen stellt sich für Poolbesitzer die Frage: Wohin mit dem Poolwasser? Das Wasserhaushaltsgesetz gibt die Antwort: Das aufgefüllte Frischwasser wird durch die Poolnutzung verändert, ist somit Schmutzwasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Poolwasser mit Chemikalien (z.B. Chlor) versetzt wurde.

Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare usw. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben.

Die Versickerung von Poolwasser auf dem eigenen Grundstück ist somit nicht erlaubt.

Wir möchten hiermit alle Poolnutzer darauf hinweisen, dass sie als Anschlussnehmer dazu verpflichtet sind, das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten. Dies kann z.B. per Schlauch in die Straßenkanalisation erfolgen. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt es sich, dies beim Gemeindebauhof (Tel. 07426/9624-19) vorher anzumelden.

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Ausgabe 37/2025
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