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Prämie für Streuobstbaumschnitt

Der Vorsitzende Jürgen Schlotz des OGV Urbach fungiert als Sammelantragssteller für OGV Urbach Mitglieder. Der Förderzeitraum wurde im Vergleich zu...

Der Vorsitzende Jürgen Schlotz des OGV Urbach fungiert als Sammelantragssteller für OGV Urbach Mitglieder.

Der Förderzeitraum wurde im Vergleich zu den Vorjahren verkürzt und beträgt nun lediglich zwei Jahre. Der erste Schnittzeitraum ist vom 01.11.2026 bis 15.04.2027, der zweite vom 01.11.2027 bis 15.04.2028.

Was sind die Förderbedingungen?

Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen

  • in der freien Landschaft (d. h. nicht im Hausgarten)
  • ab dem dritten Standjahr,
  • wenn sie großkronig und starkwüchsig sind,
  • in einem weiträumigen Abstand stehen und
  • eine Stammhöhe von mind. 1,40 m haben (Stammhöhe = vom Boden bis zum ersten größeren Ast bzw. bis zum Beginn der Krone).

Jeder Baum muss im o.g. Förderzeitraum nur noch einmal fachgerecht geschnitten werden. Gefördert wird sowohl der regelmäßige Pflegeschnitt als auch der Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt inkl. des Zuschusses der Gemeinde Urbach pro Baumschnitt 23,00 € (18,00 € Förderung Land + 5,00 € Förderung Gemeinde), wobei jeder Baum im Förderzeitraum nur einmal gefördert werden kann, auch, wenn er mehr als einmal geschnitten wird.

Wann erhalte ich die Förderung?

Die Förderung wird jeweils Winter 2027 und Winter 2028 für die in der vorangegangenen Schnittsaison durchgeführten Schnittmaßnahmen ausgezahlt.

Bis wann und wie muss ich mich zum Förderprogramm anmelden?

Da der Förderantrag bis zum 15.06.2026 beim zuständigen Regierungspräsidium eingegangen sein muss, benötigt der Sammelantragssteller die Rückmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum 25.05.2026 (Ausschlussfrist). Hierfür ist je teilnehmende Person ein Formular auszufüllen.

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Auf welchem Grundstück stehen die Bäume (Angabe Flurstücknummer)?
  • Für wie viele Bäume soll eine Förderung beantragt werden?
  • In welcher Schnittsaison sollen wie viele Bäume geschnitten werden? --> Achtung: Mindestens 1/3 der jeweils beantragten Schnittmaßnahmen muss bis zum Ende des ersten Schnittzeitraums erfolgen!

Weiteres Vorgehen

Nach dem 25.05.2026 werden wir die eingegangenen Anträge prüfen, zusammenfassen und bei Erreichen der Mindestanzahl an Bäumen den entsprechenden Förderantrag bis zum 15.06.2026 stellen. Dieser wird dann bis zum 31.10.2026 vom Regierungspräsidium bewilligt – Sie werden hierüber von uns schriftlich informiert. Es folgt dann die erste Schnittsaison, zu deren Ende wir bei Ihnen die Anzahl der getätigten Schnitte abfragen und auf dieser Grundlage den ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2027 beim Regierungspräsidium stellen. Die Fördermittel für diese Förderperiode werden dann voraussichtlich im Winterquartal 2027 von uns an Sie ausgezahlt.

Pro Baum wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € berechnet

Für alle betroffenen Flurstücke wird ein Baumplan erstellt. Jeder Baum wird erfasst: Höhe Gelände bis Mitte des untersten Astes, Stammdurchmesser

Jürgen Schlotz, Vorsitzender OGV Urbach: j.schlotz@web.de

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Urbacher Mitteilungen
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Ausgabe 19/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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