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Preisanpassung beim Kauf von Restmüllsäcken und Gartenabfallsäcken

Für die Abfallentsorgung im Landkreis Freudenstadt ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt zuständig. In der Gemeinderatssitzung...

Für die Abfallentsorgung im Landkreis Freudenstadt ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt zuständig. In der Gemeinderatssitzung am 30. September 2025 wurde daher über die Dienstleistung „Abverkauf von Restmüllsäcken und Gartenabfallsäcken durch die Stadtverwaltung Horb a. N.“ beraten. Das Gremium hat beschlossen, dass diese freiwillige Dienstleistung der Stadtverwaltung künftig kostendeckend erfolgen soll. Wie gewohnt können Sie weiterhin die Restmüllsäcke und Gartenabfallsäcke über die Rathäuser der Teilorte und das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Horb a. N. beziehen. Die Kosten belaufen sich beim Kauf eines Restmüllsacks auf 8 Euro (7 Euro Gebühr + 1 Euro Verwaltungsgebühr), bei einem Gartenabfallsack auf 2 Euro (1 Euro Gebühr + 1 Euro Verwaltungsgebühr).

Die Abfallsäcke können Sie auch beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt erwerben.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung West
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
von Stadtverwaltung Horb
03.12.2025
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Horb am Neckar
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