Ersatzversorgung Gas für Niederdruck-RLM-Entnahmestellen im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau
gültig ab 01.01.2025
Registrierende Lastgangmessung (RLM) | Weitere Abrechnungsbestandteile (s. u.) | RLM-Basispreis Gas |
Arbeitspreis, Cent/kWh | 1), 2) | 5,831 |
Leistungspreis, €/kW/a | 2) | 0,00 |
Grundpreis, €/Jahr | 2) | 0,00 |
Bearbeitungspreis, €/Versorgungsfall psch. | 188,88 |
Der RLM-Basispreis enthält die Beschaffungs- und Nebenkosten. Im Bearbeitungspreis sind Vertriebs-, Bearbeitungs- und Allgemeinkosten einschl. Marge enthalten.
1) Staatlich veranlasste Preisbestandteile:
Erdgassteuer 0,550 ct/kWh
CO₂-Bepreisung nach Brennstoffemissionshandelsgesetz 0,997 ct/kWh
RLM-Bilanzierungsumlage 0,000 ct/kWh
Gasspeicherumlage 0,286 ct/kWh
2) Netznutzungs- und Messentgelte:
Die Abrechnung von Netznutzungs- und Messentgelten, Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern wird im Fall der Grund- oder Ersatzversorgung unverändert wie im regelmäßigen Vertragsfall in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweils aktuell unter www.stadtwerke-bad-saulgau.de (Netze/Erdgas/Netzzugang Erdgas/Netznutzung) veröffentlichten Netzentgelte des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Saulgau. Ggf. diesbezüglich individuell bestehende Befreiungen oder Sonderentgelte haben weiterhin Bestand.
Weitere Bedingungen:
Sollten sich Steuern oder Umlagen ändern, werden diese mit Beginn der Wirksamkeit der Änderung entsprechend abgerechnet. Umlagen werden vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) unter https://www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlagen veröffentlicht.
Grundlage für die Belieferung mit Erdgas ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und die ergänzenden Bedingungen, die Sie gerne auf Wunsch kostenlos zugesandt bekommen oder auf unserer Internetseite www.stadtwerke-bad-saulgau.de abrufen können.
Die Stadtwerke Bad Saulgau stellen Ihnen Erdgas H zur Verfügung. Das vom Gaszähler erfasste Volumen (in m³) wird unter Anwendung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 in Gasenergie (kWh) umgerechnet und in Rechnung gestellt. Für diese Umrechnung wird der von den Stadtwerken Bad Saulgau ermittelte mittlere Brennwert Ho,n zugrunde gelegt.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.
Inkrafttreten:
Diese Tarifbestimmungen treten mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarifbestimmungen außer Kraft.
Ersatzversorgung Strom für Niederspannungs-RLM-Abnahmestellen im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Saulgau
gültig ab 01.01.2025
Registrierende Lastgangmessung (RLM) | Weitere Abrechnungsbestandteile (s. u.) | RLM-Basispreis Strom |
Arbeitspreis, Cent/kWh | 1), 2) | 12,946 |
Arbeitspreis Blindarbeit, Cent/kVarh | 2) | 0,00 |
Leistungspreis, €/kW/a | 2) | 0,00 |
Grundpreis, €/Jahr | 2) | 0,00 |
Bearbeitungspreis, €/Versorgungsfall psch. | 188,88 |
Der RLM-Basispreis enthält die Beschaffungs- und Nebenkosten. Im Bearbeitungspreis sind Vertriebs-, Bearbeitungs- und Allgemeinkosten einschl. Marge enthalten.
1) Staatlich veranlasste Preisbestandteile:
Nichtprivilegiert/ Gruppe A': | Privilegiert/ Gruppe B': | |
Stromsteuer | 2,050 Cent/kWh | 2,050 Cent/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage) | 0,277 Cent/kWh | 0,277 Cent/kWh |
Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. 19 StromNEV-Umlage) | 1,558 Cent/kWh | 0,050 Cent/kWh |
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage) | 0,816 Cent/kWh | 0,816 Cent/kWh |
2) Netznutzungs- und Messentgelte:
Die Abrechnung von Netznutzungs- und Messentgelten, Konzessionsabgabe, Umlagen und Steuern wird im Fall der Grund- oder Ersatzversorgung unverändert wie im regelmäßigen Vertragsfall in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweils aktuell unter www.stadtwerke-bad-saulgau.de (Netze/Strom/Netzzugang Strom/Netznutzung) veröffentlichten Netzentgelte des Netzbetreibers Stadtwerke Bad Saulgau. Ggf. diesbezüglich individuell bestehende Befreiungen oder Sonderentgelte haben weiterhin Bestand.
Nach einer etwaigen Umstellung der Messung auf ein intelligentes Messsystem gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden hierfür die unter www.stadtwerke-bad-saulgau.de (Netze/Messstellenbetrieb/Grundzuständiger Messstellenbetreiber) veröffentlichten Messentgelte des grundzuständigen Messstellenbetreibers Stadtwerke Bad Saulgau in Rechnung gestellt. Ebenso wenn der Kunde einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt und dieser die Weiterverrechnung mit den Stadtwerken Bad Saulgau vereinbart hat, werden die Messentgelte auf diesem Wege abgerechnet. Andernfalls rechnet der Messstellenbetreiber sein Messentgelt direkt mit dem Kunden ab.
Weitere Bedingungen:
Die staatlich veranlassten Umlagen und Aufschläge im Strompreis werden auf der gemeinsamen Plattform der Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Sollten sich Steuern oder Umlagen ändern, werden diese mit Beginn der Wirksamkeit der Änderung entsprechend abgerechnet.
Grundlage für die Belieferung mit Elektrizität ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die ergänzenden Bedingungen, die Sie gerne auf Wunsch kostenlos zugesandt bekommen oder auf unserer Internetseite www.stadtwerke-bad-saulgau.de abrufen können.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer von z. Zt. 19 %.
Inkrafttreten:
Diese Tarifbestimmungen treten mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarifbestimmungen außer Kraft.