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Prekäre Parksituation behindert Feuerwehr: Wenn Rettungswege zur Sackgasse werden

Es sind Szenen, die volle Konzentration erfordern: Zentimeter für Zentimeter schiebt sich das schwere Löschfahrzeug an den parkenden Autos vorbei. Was...
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Foto: Gemeindeverwaltung

Es sind Szenen, die volle Konzentration erfordern: Zentimeter für Zentimeter schiebt sich das schwere Löschfahrzeug an den parkenden Autos vorbei. Was für einen herkömmlichen PKW nach einer breiten Straße aussieht, wird für die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr zur nervenaufreibenden Millimeterarbeit. Eine aktuelle Kontrollfahrt durch das Gemeindegebiet hat gezeigt: Die Situation in vielen Wohnstraßen ist am Limit – und das gefährdet im Ernstfall Menschenleben.

Zwei Stunden lang prüfte die freiwillige Feuerwehr in der letzten Woche die Befahrbarkeit der örtlichen Straßen. Das Ergebnis ist eher ernüchternd. Oftmals ist das Parken am Straßenrand zwar offiziell erlaubt, doch durch die stetig wachsenden Fahrzeugbreiten moderner Autos bleibt für die Rettungskräfte kaum noch Raum.

Jedes notwendige Rangieren, jedes vorsichtige Vortasten und das Einklappen von Spiegeln kosten wertvolle Minuten. Zeit, die bei einer Reanimation oder einem Wohnungsbrand über den Erfolg der Rettung entscheidet. Zudem zehrt die Anfahrt unter diesen Bedingungen an den Kraftreserven der ehrenamtlichen Helfer, die ihre volle Aufmerksamkeit eigentlich für die Arbeit am Einsatzort benötigen.

Die Feuerwehr betont, dass es nicht um Kritik an den Autofahrern geht, sondern um ein gemeinsames Bewusstsein für die Sicherheit. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, ihren gesunden Menschenverstand walten zu lassen“, so die Feuerwehr.

Oft helfe schon ein prüfender Blick nach dem Aussteigen: Passt hier noch ein LKW mit 2,50 Meter Breite und großen Außenspiegeln zügig durch? Ein ganz entscheidender Punkt sei zudem die Nutzung privater Flächen: „Stellplätze und Garagen sind dafür da, genutzt zu werden. Jedes Fahrzeug, das nicht auf der Straße steht, macht den Weg für uns frei.“

Rücksichtnahme und ein vorausschauendes Parkverhalten sind die effektivsten Mittel, um sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bevor es zu spät ist.

HINTERGRUND: Die 3,05-Meter-Regel

Damit Rettungsfahrzeuge im Notfall ungehindert passieren können, ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern zwingend vorgeschrieben.

• Berechnung: Ein Feuerwehrfahrzeug ist ca. 2,50 Meter breit. Inklusive Außenspiegeln und einem notwendigen Sicherheitsabstand zu beiden Seiten ergibt sich dieses Mindestmaß.

• Rechtliches: Wird diese Breite unterschritten, liegt ein Parkverstoß vor – unabhängig von Verbotsschildern. Im Einsatzfall dürfen behindernde Fahrzeuge im Extremfall sogar umgesetzt oder abgeschleppt werden.

• Tipp: Achten Sie besonders in Kurven und gegenüber von Grundstücksausfahrten darauf, großzügig Platz zu lassen.

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Foto: Gemeindeverwaltung
Erscheinung
Rathaus-Rundschau Nußloch
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2026
von Gemeinde Nußloch
12.03.2026
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