Gemeinde Neckartailfingen
72666 Neckartailfingen
Gemeinderat

Pressebericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

Pressebericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024 wurden folgende Themen behandelt: Einbringung...

Pressebericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2024 wurden folgende Themen behandelt:

Einbringung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025

Seit dem 01.01.2020 erstellt die Gemeinde Neckartailfingen den Haushaltsplan nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts. Der Haushaltsentwurf 2025 wurde anhand der IST-Zahlen aus den Jahren 2023 und 2024 sowie den Mittelanforderungen der einzelnen Ämter und Außenstellen erstellt. Im Haushaltsplanentwurf sind außerdem die Planansätze aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen berücksichtigt. Der Gemeinderat hat vom Haushaltsentwurf Kenntnis genommen.

Netzdialog - Bericht der Netze BW zum aktuellen Stand des Strom- und Gasnetzes in Neckartailfingen

Als Strom- und Gasnetzbetreiber ist die Netze BW mit der Gemeinde Neckartailfingen bereits seit vielen Jahren partnerschaftlich verbunden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Netze BW und den Kommunen ist besonders wichtig, um die Energiewende gemeinsam voranzubringen und dadurch eine sichere, zukunftsfähige und nachhaltige örtliche Infrastruktur zu gewährleisten. Herr Tobias Kemmler, Regionalmanager Verteilnetze Alb-Neckar der Netze BW, berichtete in der Sitzung über die Entwicklung des Strom- und Gasnetzes von Neckartailfingen in den letzten Jahren, die aktuelle Netzsituation sowie über die anstehenden Herausforderungen und Investitionen. Ebenso wurde die Entwicklung der erneuerbaren Energien und der Elektromobilität und die sich daraus ergebenden Auswirkungen, insbesondere auf das Stromverteilnetz, erläutert.

Breitbandausbau in Neckartailfingen

hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Netcom BW   

Die Netcom BW beabsichtigt, im Gebiet der Gemeinden Aichtal, Schlaitdorf und Neckartailfingen eine Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante Fiber to the Building (FttB) bzw. Fibre to the Home (FttH), bestehend aus Glasfaserleitungen oder Leerrohrsystemen, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen, („Glasfasernetz“), auszubauen und zu nutzen. Unter Wahrung der wettbewerbsrechtlich neutralen Position ist es Aufgabe der Gemeinde, den möglichst flächendeckenden Ausbau einer zukunftssicheren Glasfaserinfrastruktur von Netcom BW im Kommunalgebiet zu unterstützen. Die Kooperationsvereinbarung regelt alle notwendigen Aspekte des flächendeckenden eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Die Kooperationsvereinbarung wurde bereits vom Zweckverband Breitbandversorgung des Landkreises Esslingen inhaltlich geprüft. Der Abschluss dieser Vereinbarung kann daher empfohlen werden. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bietet die Kooperation mit der Netcom BW als Tochterunternehmen der EnBW die Chance, möglichst zügig in die Vermarktungsphase einzutreten und – sobald die erforderliche Vorvermarktungsquote (40 %) erreicht ist – den zügigen Glasfaserausbau im Gemeindegebiet beginnen zu lassen. Aufgrund des eigenwirtschaftlichen Angebots kommen hierbei keine Kosten auf die Gemeinde zu. Dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung und dem Glasfaserausbau der Netcom BW stimmte der Gemeinderat zu.

Erweiterung der Kita Liebenau

hier: Vergabe des Gewerks PV-Anlage  

Im Rahmen der Kindergartenerweiterung wird auf dem Dach der Kita Liebenau eine PV-Anlage errichtet. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Errichtung der PV-Anlage an die Firma AM Photovoltaik & Elektrotechnik GmbH, Ortsstraße 39, 73061 Ebersbach zum Angebotspreis von brutto 27.479,55 EUR zu vergeben. Darüber hinaus wird auf dem Flachdach eine Seilabsicherung angebracht.

Grundsteuerreform

Beschluss über Hebesatzänderung ab 2025 und Einführung Grundsteuer C   

Mit dem am 10.04.2018 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht das Bemessungsverfahren für die Grundsteuer in seiner bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Mit diesem Beschluss wurde der Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung zu treffen. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich hierbei für das einfachere modifizierte Bodenwertmodell entschieden. Hierbei kommt es auf die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert an. Dieser Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl und anschließend dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Die Landesregierung hat an die Kommunen appelliert, im Zuge der neuen Systematik des Landesgrundsteuergesetzes keine Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen anzustreben (sog. Aufkommensneutralität). Wie in jedem Haushaltsjahr orientiert sich die Höhe des angestrebten Grundsteueraufkommens am Finanzbedarf und den haushaltsrechtlichen Maßgaben. Im Haushaltsentwurf 2025 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3,3 Mio. € gerechnet. Die Gemeinde steht daher vor der Herausforderung, die Ausgaben mit den vorhandenen Einnahmen in Einklang zu bringen, um langfristig finanzielle Stabilität zu gewährleisten und die Erfüllung kommunaler Aufgaben sicherzustellen. Deshalb schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Hebesätze um 20 % gegenüber dem aufkommensneutralen Hebesatz vor. Der Grundsteuerhebesatz wurde zuletzt am 12.02.2008 festgesetzt. Die Gemeinde Neckartailfingen liegt derzeit deutlich unter dem Durchschnitt der Grundsteuerhebesätze im Kreis Esslingen (365 % Grundsteuer A und 382 % Grundsteuer B). Auch im Vergleich zu den Hebesätzen der umliegenden Gemeinden hat die Gemeinde Neckartailfingen die niedrigsten Hebesätze für die Grundsteuer A und B.

  • Kalkulation des Hebesatzes A ab 2025

Einkommensneutralität könnte mit einem Hebesatz A von 240 % erreicht werden. Von den landwirtschaftlichen Flächen sind bislang 36 % der neuen Messbescheide vorhanden. Aufgrund der oben dargestellten Notwendigkeit, das Grundsteueraufkommen 2025 zu erhöhen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, einen Hebesatz in Höhe von 260 % zu beschließen. Der Gemeinderat stimmte für den Beschluss.

  • Kalkulation des Hebesatzes B ab 2025

Einkommensneutralität könnte mit einem Hebesatz B von 153 % erreicht werden. Für die Gemeinde Neckartailfingen wird im Transparenzregister des Finanzministeriums ein aufkommensneutraler Hebesatzkorridor von 142-156 % ausgewiesen. Der von der Verwaltung ermittelte aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B bewegt sich damit innerhalb des Hebesatzkorridors. Der Gemeinderat beschloss den von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesatz in Höhe von 170 %.

  • Grundsteuer C

Den Kommunen wird die Möglichkeit gegeben, für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen. Damit solle den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem sie mehr Wohnraum schaffen können, indem ein Anreiz gesetzt wird, Grundstücke zu bebauen. Ob von der Grundsteuer C Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Entscheidet sich eine Kommune dafür, wird dies in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Eine erste Berechnung zeigt auf, dass sich die Grundsteuerbelastung für unbebaute Grundstücke ab 2025 auch ohne Einführung einer Grundsteuer C erhöhen wird. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, die Grundsteuer C vorerst nicht einzuführen.

Die Satzung über die Grundsteuerhebesätze wird entsprechend zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes 

Der Gemeinderat der Gemeinde Neckartailfingen hat den Gewerbesteuerhebesatz zuletzt am 12.02.2008, von 330 % auf 340 % festgesetzt. Der Hebesatz der Gemeinde Neckartailfingen liegt derzeit weit unter dem durchschnittlichen Hebesatz der Gemeinden im Landkreis Esslingen in Höhe von 374 % (Haushaltsjahr 2024). Auch im Vergleich zu den Hebesätzen der umliegenden Gemeinden hat die Gemeinde Neckartailfingen den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz. Angesichts des Haushaltsentwurfs 2025 mit einem Fehlbetrag von 3,3 Mio. € ist eine Anhebung des Hebesatzes erforderlich, um die Finanzkraft der Gemeinde zu stärken, damit die notwendigen Investitionen getätigt sowie der laufende Betrieb gewährleistet werden kann. Eine Erhöhung um 20 % führt zu Mehrerträgen in Höhe von 90.400 €. Die Verwaltung hat empfohlen, den Gewerbesteuerhebesatz dem Durchschnittsniveau im Landkreis Esslingen (374 %) anzunähern und auf 360 % anzuheben. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und beschloss die Satzung über den Gewerbesteuerhebesatz mit einem Hebesatz von 360 %.

Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Gemeinde Neckartailfingen

Seit 2023 befindet sich die Erstellung von Lärmaktionsplänen in der 4. Runde. Die Lärmkartierung ist hierbei ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln und daraus ggfs. Folgen zu ziehen. In dem Fall, dass kartierungspflichtige Straßen durch Kommunen laufen, sind für diese alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan zu erstellen bzw. den vorhandenen zu überarbeiten. Das Verfahren zur Aufstellung sowie Überprüfung und Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes ist dabei gesetzlich geregelt. Entsprechend den Lärmkartierungen aus dem Jahr 2022 des Landesamts für Umwelt und Natur Baden-Württemberg ist die Gemeinde Neckartailfingen verpflichtet, für die Hauptverkehrsstraßen B312 und B297 einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Freiwillig kann die Gemeinde den Umfang der Straßen ergänzen. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, den Lärmaktionsplan, erweitert um die Bahnhofstraße, Nürtinger Straße, Tübinger Straße, Stuttgarter Straße und Reutlinger Straße zu erstellen. Die Vergabe erfolgte mit Kosten in Höhe von knapp 40.000 € an das Büro Modus Consult Ulm GmbH. Mit den Verkehrszählungen für die Erstellung des Lärmaktionsplans wurde bereits in der ersten Novemberwoche gestartet. Hierfür wurden an sechs Knotenpunkten Verkehrskameras installiert.

Gemeinde übt Ihr Vorkaufsrecht aus  

Am 08.08.2024 wurde ein Miteigentumsanteil von einem Drittel an dem Grundstück Nürtinger Str. 14, Flst.-Nr. 32/2, Gebäude- und Freifläche, 72666 Neckartailfingen, veräußert. Die Ausübung eines bestehenden Vorkaufsrechtes steht im Ermessen der Gemeinde. Nach Abwägung sämtlicher in die Ermessensbetätigung einzustellenden Belange bewertet der Gemeinderat das öffentliche Interesse an der Fortführung (und dem Abschluss) der Neugestaltung der Ortsmitte durch eine zukünftig möglich werdende Beseitigung städtebaulicher Missstände höher als die gegenteiligen Interessen von Verkäufer und Käufer. Er entscheidet sich in diesem Sinne für die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Bauvorhaben: Errichtung eines Recyclinghofes zur Sammlung von Wertstoffen 

Das kommunale Einvernehmen für die Errichtung eines Recyclinghofs im Hägleskies wurde erteilt.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung am 24.09.224 hat der Gemeinderat die Stelle als stellv. Kassenverwalter/-in mit einer neuen Mitarbeiterin besetzt und einer Gewerbesteuerstundung zugestimmt. Darüber hinaus hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, ein Kaufangebot für einen Grundstückserwerb abzugeben.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2024

Orte

Altdorf
Altenriet
Bempflingen
Neckartailfingen
Neckartenzlingen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Neckartailfingen
08.11.2024
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