Gemeinderat

Pressebericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 1. Juli 2025

EDV-Anlage Rathaus – Erneuerung des Servers Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-59/2025. Er...

EDV-Anlage Rathaus – Erneuerung des Servers

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-59/2025. Er begrüßt Marian Thede von L-mobile zur heutigen Sitzung.

Die im Rathaus befindliche Serveranlage wurde im Jahr 2019 letztmalig modernisiert.

Seinerzeit wurde die Hardware beschafft und mit der damalig aktuellen Software ausgestattet.

Auf Grund der Laufzeit der Hardware und dem Umstand, dass die damals installierte Software keinen Support mehr erhält, ist es notwendig, die Serveranlage sowohl hard- wie softwareseitig auf einen aktuellen und damit größtmöglichen sicheren Stand zu bringen. Weiter erhofft man sich, dass sich durch die neuen Komponenten eine Verbesserung der Performance im Netzwerk ergibt.

Zusätzlich soll im Zuge der jetzigen Modernisierung der Serveranlage durch den Aufbau einer eigenen Firewall die Datensicherheit verbessert und gegen mögliche Angriffe von außen geschützt werden (z. B. Zugriffe über Rathaus-WLAN, E-Mails usw.).

Auf Grund verschiedener Ansätze oder Philosophien der einzelnen EDV-Dienstleister ist eine Vergleichbarkeit für einen Fachfremden äußerst schwierig. Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, einen leistungsfähigen lokalen Partner zu haben, der schnell und zuverlässig vor Ort sein kann, um den Rathausbetrieb zu gewährleisten und Ausfallzeiten zu minimieren.

Eine besondere Herausforderung an den Dienstleister stellt die Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum Komm.ONE dar. Dieses stellt die für den Dienstbetrieb notwendigen hoheitlichen Programme und technischen Anbindungen an das Landes- und Bundesverwaltungsnetz zur Verfügung. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wir als Verwaltung dessen Vorgaben (definiert durch das BSI) folgen müssen, um einen fehlerminimierten Betrieb durchzuführen und einen guten Bürgerdienst leisten zu können (Bsp. Windows 11 und aktuelle Office-Produkte).

Die beiden Anbieter sind bereits für die Gemeinde tätig, einmal im Rathaus und einmal in der Murrtal-Schule. Hier sind stark unterschiedliche Ansätze in der Umsetzung und des Service zu erkennen.

Um eine verhältnismäßig einfache Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten, wurden die Preise für die Server und die dazugehörige Software verglichen:

  1. Firma L-mobile aus Sulzbach/Murr 24.114,24 Euro
  2. … 25.239,90 Euro

Zusätzlich werden folgende weitere Kosten unmittelbar entstehen:

  • Serverschrank ca. 1.500 Euro,
  • Einrichtung, Aufbau und Anschluss des Servers an vorhandenes Netzwerk, Dokumentation, ca. 15.000 Euro,
  • Umbau der Datensicherung ca. 5.900 Euro (in Serverraum Murrtal-Schule).

Kosten für begleitende Maßnahmen:

  • Upgrade der vorhanden PCs auf Windows 11 (teilweiser Austausch von Arbeitsplatz-PCs notwendig), ca. 15.000 Euro, (Forderung Komm.ONE),
  • Upgrade aller Arbeitsplätze auf aktuelle Office-Produkte, ca. 18.000 Euro, (Forderung Komm.ONE).

Zusätzliche geplante Maßnahme:

  • Aufbau einer eigenen Firewall ca. 32.000 Euro (Kauf) oder als Dienstleistung.

Die aktuell vorhandene unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) ist noch funktionsfähig und soll vorerst weiterverwendet werden.

Mittelfristig ist der Austausch der alten Datenleitungen im Rathaus geplant. Hierzu wären die entsprechenden Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro in den Folgejahren im Haushalt bereitzustellen. Im Haushaltsplan 2025 sind 80.000 Euro für diese Maßnahme bereitgestellt.

Amtsleiter Alexander Slawinski fasst den Inhalt der Sitzungsvorlage zusammen. Er führt dabei aus, dass die Zuverlässigkeit und Sicherheit der IT täglich einen höheren Stellenwert einnimmt bzw. einnehmen muss.

Aufgrund auslaufender Lizenzen und dem Alter der Serveranlage sieht man sich veranlasst, hier auf einen aktuellen Stand zu kommen.

Die technischen Fragen aus der Mitte des Gremiums werden von Marian Thede von der Firma L-mobile beantwortet. Es werden dabei die verschiedenen Notwendigkeiten neuer Lizenzen und neuer Software erläutert.

Der Vorsitzende führt aus, dass sich die Verwaltung auf den Rat von externen IT-Fachleuten verlassen muss, da sie selbst keine Spezialisten auf diesem Gebiet beschäftigt. Er führt weiter aus, dass die in der Vorlage genannten Posten für den Austausch von Arbeitsplatz-PCs und die Beschaffung aktueller Lizenzen eigentlich Geschäft der laufenden Verwaltung sind, die dafür benötigten Mittel sollten aber trotzdem aufgezeigt werden.

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass das Gremium grundsätzlich dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, sich aber eine andere Darstellung des Sachverhalts gewünscht hätte.

Man kommt überein, dass die Serverbeschaffung und die Modernisierung der Arbeitsplätze durchgeführt werden soll, das Thema Firewall muss aber nochmals aufgearbeitet werden.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. einen neuen Server für das Rathaus zum Angebotspreis von 24.114,24 Euro und einen Serverschrank zum Angebotspreis von ca. 1.500 Euro bei der Firma L-mobile aus Sulzbach/Murr zu beschaffen.

2. L-mobile wird beauftragt, den Server aufzubauen und einzurichten und dies entsprechend zu dokumentieren, Kosten hierfür ca. 15.000 Euro.

3. L-mobile wird weiter beauftragt, die Datensicherung umzubauen, Kosten hierfür ca. 5.900 Euro.

4. Die vorhandenen Arbeitsplatz-PCs werden softwareseitig auf den neuesten technischen Stand gebracht und im Einzelfall durch Neugeräte ersetzt.

Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart – Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen -Beteiligungsverfahren 2. Offenlage-

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-60/2025. Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22. Juli 2009. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dazu werden die entsprechenden Plansätze sowie die Raumnutzungskarte geändert. Hierzu hat in der Zeit vom 27. Oktober 2023 bis 02. Februar 2024 ein Beteiligungsverfahren stattgefunden. Die Gemeinde Oppenweiler hat am 19. Januar 2024 ihre Stellungnahme abgegeben.

Auf Grundlage der Ergebnisse des ersten Beteiligungsverfahrens hat die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 02. April 2025 die Änderung des Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, hierzu ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.

Der zweite Entwurf der Teilfortschreibung enthält zwei Vorranggebiete, nämlich RM-07 (Aspach, Spiegelberg, Backnang, Oberstenfeld, Oppenweiler) und RM-12 (Sulzbach an der Murr, Backnang, Oppenweiler, Auenwald), die teilweise auf der Gemarkung der Gemeinde Oppenweiler liegen. Im Gebiet RM-07 wurde die nutzbare Fläche sogar noch vergrößert.

In unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet Oppenweiler liegt noch das Vorranggebiet RM-08 (Sulzbach an der Murr), dieses beeinflusst das Gemeindegebiet ebenfalls. Es war ein Schritt in die richtige Richtung, auf das Gebiet RM-06 zu verzichten.

Der geänderte Planentwurf mit Text, Begründung und Kartendarstellungen der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht können seit 02. Juni 2025 auf der Internetseite des Verbands Region Stuttgart unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und heruntergeladen werden. Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet.

Die Verwaltung hat einen Entwurf für die Stellungnahme zur zweiten Offenlage erstellt (Stand: 20. Juni 2025).

Der Vorsitzende fasst die Sitzungsvorlage noch einmal zusammen. Er führt dabei aus, dass eine wesentliche Änderung der Verzicht auf die Fläche RN06 ist, somit ist man der Gemeinde Oppenweiler entgegengekommen.

In der neuen Stellungnahme der Gemeinde (Stand: 20. Juni 2025) wurden alle Aspekte nochmals aufgerufen. Auf den Grundwasserschutz wurde hingewiesen, daher muss sich der Betreiber mit diesem Thema intensiv beschäftigen.

Weiter wurde die geplante Zuwegung erneut thematisiert und entsprechend in den heutigen Beschluss einbezogen.

Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass die von der Gemeinde angemeldete „Landmarke Burg Reichenberg“ im jetzigen Verfahren keine Berücksichtigung gefunden hat. Dies sollte unbedingt geschehen.

Der Vorsitzende führt aus, dass alle Punkte nochmals genau betrachtet werden und entsprechend nachgefasst werden muss. Positiv ist zu bemerken, dass auf ein Gebiet verzichtet wurde. Gleichwohl hat dies kaum Auswirkungen für das Gemeindegebiet.

Insgesamt hat man aber keine Rückmeldung der Region, ob die Anregungen in der Beratung thematisiert wurden. Aufgrund der hohen Zahl an Einwendungen in der ersten Runde ist dies noch verständlich. Nach der zweiten Runde würde man sich eine individuelle Rückmeldung wünschen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Gemeinde Oppenweiler gibt im Rahmen der zweiten Offenlage des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung nochmals eine qualifizierte Stellungnahme ab.

Der Entwurf der Stellungnahme vom 20. Juni 2025 wird wie folgt ergänzt (Fazit als dritter Absatz):

Dem Bau von Windkraftanlagen, bei denen Erschließungswege von annähernd 1.000 m Länge durch gesunden Wald erforderlich sind (RM-07), wollen wir keine Zustimmung erteilen. Diese müssen innerhalb der Flächen an vorhandene Erschließungswege verschoben werden oder entfallen.

Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung des Einvernehmens

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-61/2025. Die Sommerpause für die Sitzungen des Gemeinderats steht an. Für manche Baugesuche können deshalb möglicherweise die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden, wodurch sich der Baubeginn für die Bauherren verzögern kann. Die Verwaltung sollte daher ermächtigt werden, für Bauvorhaben das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB eigenverantwortlich zu erteilen, soweit keine gravierenden Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften bestehen.

Die Verwaltung wird den Gemeinderat darüber informieren, welche Einvernehmen erteilt worden sind.

Von Seiten des Gemeinderats besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.

Die Verwaltung wird während der Sommerpause 2025 zur Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB ohne Beteiligung des Gemeinderates ermächtigt.

Bürgermeister Bernhard Bühler tritt nicht erneut an

Im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Bernhard Bühler das Gremium darüber informiert, dass er bei der anstehenden Bürgermeisterwahl nicht erneut kandidieren wird. Nach reiflicher Überlegung und intensiver persönlicher Abwägung habe er diese Entscheidung getroffen – sie sei ihm nicht leichtgefallen, wie er betonte.

Mit großer Dankbarkeit blickt Bühler auf seine bisherige Amtszeit zurück: auf viele gemeinsame Projekte, sichtbare Fortschritte und ein starkes Miteinander in der Gemeinde. Besonders würdigte er das ehrenamtliche Engagement und die lebendige Beteiligung der Bürgerschaft, die Oppenweiler auszeichne.

Gleichzeitig sprach er offen über die wachsenden Herausforderungen im Amt – ein raueres gesellschaftliches Klima, steigende Erwartungen und persönliche Belastungen, auch gesundheitlicher Art. Diese Faktoren hätten seinen Entschluss mit beeinflusst.

Weitere Informationen zum Ablauf der Nachfolge und zur Bürgermeisterwahl werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Erscheinung
Die Brücke – Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oppenweiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Oppenweiler
08.07.2025
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