Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-40/2025. Die kommunale Bedarfsplanung 2025/2026 für Kinder der Gemeinde Oppenweiler wurde in der Sitzung des Kindergartenausschusses am 09. April 2025 gemeinsam mit den Mitgliedern in der vorliegenden Fassung abgestimmt.
Auf Basis der derzeit vorliegenden Anmeldezahlen sowie der demografischen Entwicklung können die Rechtsansprüche sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich durch die vorhandenen und geplanten Betreuungsangebote erfüllt werden. Der Bedarfsplan zur Kinderbetreuung soll wie bisher fortgeführt werden:
U3 – Betreuung (1 bis 3 Jahre) im Kindergartenjahr 2025/2026
Kita am Schlossgarten: 1 Krippengruppe mit Ganztagesbetrieb
Ev. Kita Steinfeld: 1 Krippengruppe VÖ und VÖ-XL
Kindergarten Reute-Törle: 1 betreute Spielgruppe – Zwergenkindergarten
Kindergartenbereich (3 bis 6 Jahre) im Kindergartenjahr 2025/2026
Kita Burgblick: 1 Ganztagesgruppe
3 Gruppen VÖ und VÖ-XL
neu: 1 Interimsgruppe bis 02.02.2028
Kindergarten Reute-Törle: 1 Gruppe mit VÖ
Waldkindergarten: 2 Gruppen mit VÖ
Ev. Kita Steinfeld: 1 Gruppe VÖ und VÖ-XL
1 Interimsgruppe bis 31. August 2026
Julia Seiler informiert das Gremium anhand einer Präsentation über die maßgeblichen Daten und Zusammenhänge, die Grundlage der aktuellen Bedarfsplanung sind.
Sie weist darauf hin, dass man die Gebühren entsprechend der Landesempfehlung anpassen wird.
Der Vorsitzende führt aus, dass nach dieser Planung allen bisher bekannten Kinder aus Oppenweiler ein Kindergartenplatz theoretisch zur Verfügung steht. Zuzüge oder Zuweisungen von Geflüchteten können in diese Momentaufnahme nicht mit einbezogen werden.
Auf Nachfrage führt er weiter aus, dass es um die finanzielle Ausstattung für das Thema Kindertagesbetreuung sehr schlecht bestellt ist. In Oppenweiler wird der Kostendeckungsgrad von 20 Prozent nicht erreicht. Entsprechend hohe Kindergartengebühren zu erheben oder an der Qualität des Betreuungsangebots zu sparen, wäre seiner Meinung nach der falsche Weg.
Wie bei vielen anderen Pflichtaufgaben der Kommunen hängt die Förderung den Forderungen der Politik hinterher. Die tatsächlichen Kosten bleiben an der Kommune hängen und müssen dann aus eigener Tasche gestemmt werden. Er äußert dabei die Befürchtung, dass dies bei den aktuellen Schulthemen gleich verlaufen wird.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Bedarfsplanung zur Kinderbetreuung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird zugestimmt.
2. Die Kita am Schlossgarten wird im bestehenden Umfang weitergeführt.
3. Die Kindertagesstätte Burgblick wird um eine Interimsgruppe mit bis zu 12 Plätzen erweitert.
4. Der Kindergarten Reute-Törle wird im bestehenden Umfang weitergeführt.
5. Der Waldkindergarten wird im bestehenden Umfang weitergeführt.
6. Die Evangelische Kita Steinfeld wird im bestehenden Umfang weitergeführt.
7. Die Interimsgruppe in der Ev. Kita Steinfeld wird bis zum 31.08.2026 verlängert.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-41/2025. Zukunftsfähig, sicher, bezahlbar und klimafreundlich heizen – das sind Ziele der Kommunalen Wärmeplanung, die bundesweit von allen Städten und Gemeinden durchgeführt werden muss. Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, wie Schritt für Schritt das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Das Land Baden-Württemberg möchte dieses Ziel bereits im Jahr 2040 erreichen (KlimaG BW) und hatte bereits alle Stadtkreise und großen Kreisstädte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023 verpflichtet. Die kleineren Kommunen müssen dieser Pflicht bis zum Juni 2028 nachkommen.
Die Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang (vVG Backnang) haben sich zum Ziel gesetzt, dieses Thema frühzeitig anzugehen und in den kommenden Jahren den Klimaschutz und insbesondere die Wärmewende aktiv voranzutreiben. Daher haben die vVG-Gemeinden (Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal) beschlossen, eine interkommunale Wärmeplanung im Konvoi durchzuführen, welche im Ergebnis individuelle Wärmeplanungen je Gemeinde liefert. Die kommunalen Wärmeplanungen zeigen langfristige Entwicklungspfade und notwendige Maßnahmen innerhalb der einzelnen Gemeinden auf, mit denen das Ziel der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 erreicht werden kann.
In Zusammenarbeit mit der B.A.U.M. Consult und der Klima- und Energieeffizienz Agentur (KEEA) wurde auf Basis verschiedener Analysen erarbeitet, wie die Wärmeversorgung der Gemeinde in den nächsten Jahren umgestellt werden kann. Folgende Fragen standen dabei im Fokus der Betrachtung:
Zwar waren die kreisangehörigen Kommunen zum Startzeitpunkt im April 2022 noch nicht gesetzlich zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet, jedoch ist dies ein äußerst sinnvolles Klimaschutzinstrument. Zudem hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, dass bis Ende 2026 für mehr als 50 Prozent der Gemeinden in Baden-Württemberg ein kommunaler Wärmeplan vorliegt und dafür ein Förderprogramm aufgesetzt. Im Förderprogramm werden über einen sogenannten Planungskonvoi, ein Zusammenschluss aus mindestens drei Kommunen, ein freiwilliger kommunaler Wärmeplan erarbeitet. Ziel des Planungskonvois war es, gemeinsam mit der vVG-Backnang einen interkommunalen Wärmeplan zu erarbeiten.
Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist eine strategische Planungsgrundlage, welche fortan in alle formellen Planungen integriert werden soll. Zielsetzung innerhalb des Klimaschutzgesetzes ist es, alle Gebäude innerhalb der Gemarkung klimaneutral mit Wärme zu versorgen.
Im Maßnahmenkatalog sind die für Oppenweiler priorisierten Aktivitäten kompakt dargestellt. Folgende Themen wurden dazu aufgearbeitet:
• Vorbild kommunale Liegenschaften,
• Sanierungsoffensive,
• Erneuerbare Stromerzeugung / Energy Sharing 2026,
• Treibhausgasneutrale Wärmenetze und
• Umsetzungsstrukturen.
Auf der Homepage der Gemeinde Oppenweiler stehen der Maßnahmenkatalog, die Maßnahmengalerie sowie die Präsentation vom Infoabend zur Verfügung.
Der Vorsitzende fasst den Werdegang und das Ergebnis des Projekts Kommunale Wärmeplanung in wenigen Worten zusammen. Er stellt dar, dass aus dieser Planung heraus keine Verpflichtung für die Kommune entsteht. Das Thema Wärme und Energie rückt aber täglich mehr in den Fokus. Die Gemeinde hat mit dieser Planung ein gutes Werkzeug an die Hand bekommen. Es kann damit viel leichter beurteilt werden, welche Ideen bei künftigen (öffentlichen) Projekten sinnvoll und welche eben auch nicht sinnvoll sind.
Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, dass für die Bürger eine Möglichkeit geschaffen werden sollte, die Fragen zum Thema Energie haben. Es ist gut, dass die Energieagentur bei diesem Projekt beteiligt war und beratend tätig ist, dennoch sollte die Thematik für jedermann leichter zugänglich gemacht werden.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Planungskonvoi mit der Stadt Backnang und anderen Kommunen der vVG Backnang erstellte Wärmeplanung wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Wärmeplan definierten Maßnahmen zu gegebener Zeit umzusetzen.
Die befangenen Gemeinderäte Alexander Stoppel und Matthias Kolleth verlassen den Sitzungstisch für diesen Tagesordnungspunkt und nehmen im Zuhörerraum Platz.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-42/2025. Der insbesondere zum Mähen des Rasenplatzes im Sportgelände Rohrbachtal eingesetzte Aufsitzmäher ist defekt. Die Reparatur des 16 Jahre alten Geräts wäre unwirtschaftlich. Ein Ersatz müsste angeschafft werden. In jüngster Zeit werden auch zum Mähen von Sportplätzen entsprechend leistungsfähige Mähroboter angeboten. SGOS und Gemeindeverwaltung haben Markterkundungen durchgeführt und die Geräte von Husqvarna, Kress bzw. Ambrogio wurden getestet.
Der WLSB (Württ. Landessportbund) fördert die Vereine bei der Anschaffung von Pflegegeräten für Sportplätze (u. a. auch Mähroboter, bei Anschaffungskosten von min. 5.000, max. 25.000 Euro) mit einem Zuschuss von 30 %. Die Gemeinde würde für die Beschaffung keinen Zuschuss bekommen.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der SGOS ein entsprechender Zuschuss für den Restbetrag (max. 70 %) in Aussicht gestellt wird. Der SGOS liegt ein Angebot für das Modell „Kress KR 236E – Mission Mega RTKn“ (2 Stück) incl. Montage, Inbetriebnahme und Garagen mit Ladeanschluss über 27.324 Euro vor. Nach Abzug des Zuschusses (max. 7.500 Euro) verbliebe ein Betrag von 19.824 Euro bei der SGOS.
Die laufende Betreuung würde von der SGOS übernommen. Betriebsmittel würde die Gemeinde bezahlen. Im Haushalt stehen zur Investitionsförderung für Sportvereine nur 5.000 Euro zur Verfügung, damit entstehen überplanmäßige Ausgaben. Andererseits sind für die Beschaffung eines Mähroboters 20.000 Euro eingestellt (Produkt 42.41.0200-Maßnahme 001, Seite 287/288), die dann nicht benötigt werden.
Von Seiten des Gemeinderats besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die SGOS erhält für die Anschaffung eines Mähroboters zur Pflege des Rasensportplatzes im Rohrbachtal einen Zuschuss von max. 19.850 Euro, ca. 70 % der Anschaffungskosten.
2. Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-43/2025. Das Flurstück 528 (425 m²), Wengertsweg in Oppenweiler-Zell, wurde 2022 veräußert. Der damalige Erwerber hat 2023 den Bauplatz an die Gemeinde zurückgegeben, somit steht dieser wieder zum Verkauf. Keiner der Interessenten aus dem Bewerbungsverfahren 2021 hatte weiteres Interesse, daher wurde der Bauplatz wieder öffentlich ausgeschrieben.
Von Seiten des Gemeinderats besteht kein weiterer Diskussionsbedarf.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das Baugrundstück mit der Flurstücknummer 528 im Wengertsweg wird an den derzeit einzigen Bewerber zu einem Preis in Höhe von 280,00 Euro/m² (119.000,00 Euro) vollerschlossen, zuzüglich Anschlusskosten für Wasser und Abwasser, veräußert.