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Aus den Rathäusern

Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2026

Anpassung der Elternbeiträge für 2026/2027 und 2027/2028 Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie...

Anpassung der Elternbeiträge für 2026/2027 und 2027/2028

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der Kirchenleitungen und kirchlichen Fachverbände haben sich auf eine Fortschreibung der Elternbeiträge für die kommenden Kindergartenjahre verständigt.

Die Finanzierung der frühkindlichen Bildungsangebote erfolgt durch ein Zusammenspiel verschiedener Kostenträger. Diese umfasst Mittel des Bundes und des Landes, der Kommunen, der Kirchen bzw. freien Träger sowie Elternbeiträge.

Vor dem Hintergrund steigender Personal- und Sachkosten ist eine regelmäßige Anpassung der Elternbeiträge erforderlich, um die Kostenentwicklung anteilig auf alle Beteiligten zu verteilen und gleichzeitig die Belastung der privaten Haushalte angemessen zu berücksichtigen.

Für das Kindergartenjahr 2026/2027 wird eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 % empfohlen. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 ist eine weitere Erhöhung um 4,0 % vorgesehen. Diese Anpassungen tragen insbesondere den aktuellen Tarifsteigerungen sowie den allgemeinen Kostensteigerungen Rechnung.

Das landesweite Ziel der Verbände bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge. Dieses Ziel wird in der Gemeinde Balgheim derzeit nicht erreicht.

Im Zuge der Anpassung ist vorgesehen, die Elternbeiträge im Bereich der Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ-Gruppen) an die Beiträge der Regelgruppen anzugleichen. Hintergrund ist, dass für VÖ-Gruppen grundsätzlich ein Zuschlag von 25 % empfohlen wird, die bisherigen Beiträge in Balgheim jedoch unterhalb der Regelgruppen lagen.

Durch die Angleichung soll eine Harmonisierung der Beitragsstruktur erfolgen. Gleichzeitig wird angestrebt, dass die Inanspruchnahme der Betreuungsform stärker am tatsächlichen Bedarf orientiert ist und weniger durch Preisunterschiede beeinflusst wird.

Darüber hinaus wird im kommenden Kindergartenjahr aufgrund sinkender Kinderzahlen wieder die Bildung altersgemischter Gruppen ermöglicht. Bei U3-Kindern in den altersgemischten Gruppen werden die Beiträge entsprechend der Empfehlung gegenüber den Kindern über drei Jahre verdoppelt.

Über die Notwendigkeit der Beitragserhöhung wurde im Gemeinderat intensiv diskutiert.

Die überarbeiteten Beitragsübersichten mit allen Änderungen sind im Ratsinfosystem abrufbar.

Energiebericht 2025

Die Gemeinde Balgheim erfasst seit vielen Jahren die Energie- und Wasserverbräuche ihrer öffentlichen Einrichtungen. Durch die kontinuierliche Dokumentation können Entwicklungen nachvollzogen, Auffälligkeiten erkannt und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeleitet werden.

Der vorliegende Energiebericht gibt einen Überblick über die Strom-, Gas- und Wasserverbräuche der gemeindlichen Liegenschaften und Einrichtungen. Gleichzeitig werden besondere Entwicklungen und bereits umgesetzte Maßnahmen dargestellt.

Dabei zeigt sich erneut, dass insbesondere einige wenige große Verbraucher die Gesamtbilanz prägen. Dazu zählen insbesondere die Sport- und Festhalle, die Wasserversorgung mit Hochbehälter und UF-Anlage sowie die Straßenbeleuchtung.

Die detaillierten Verbräuche können den Tabellen und Charts im Ratsinfosystem entnommen werden.

Stromverbrauch

Der Stromverbrauch der Gemeinde verteilt sich auf zahlreiche Einrichtungen und technische Anlagen. Besonders relevant sind hierbei die Sport- und Festhalle, die Wasserversorgung sowie die Straßenbeleuchtung.

Die Gesamtentwicklung zeigt über die Jahre hinweg ein insgesamt schwankendes, aber grundsätzlich stabiles Verbrauchsniveau. Einzelne Ausschläge sind häufig auf technische Veränderungen, Sanierungsmaßnahmen oder besondere Nutzungsintensitäten zurückzuführen.

Die Sport- und Festhalle gehört weiterhin zu den größten Einzelverbrauchern der Gemeinde. Im Jahr 2025 wurden dort umfangreiche technische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Insbesondere die Heizungs-, Lüftungs- und Regeltechnik wurde modernisiert. Die Maßnahmen konnten jedoch erst gegen Ende des Jahres umgesetzt und vollständig in Betrieb genommen werden. Daher sind die energetischen Auswirkungen im aktuellen Berichtsjahr noch nicht sichtbar. Es ist davon auszugehen, dass sich die Einsparungen insbesondere im kommenden Jahr in den Verbrauchsdaten niederschlagen werden.

Positiv erkennbar sind bereits die Auswirkungen der sanierten Ultrafiltrationsanlage (UF-Anlage) im Hochbehälter der Wasserversorgung. Die Modernisierung der technischen Ausstattung zeigt messbare Verbesserungen im Energieverbrauch und bestätigt die Bedeutung gezielter Investitionen in effiziente Infrastruktur.

Die Straßenbeleuchtung bleibt weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesamtstromverbrauch der Gemeinde. Die in den vergangenen Jahren durchgeführte Umstellung auf LED-Technik zeigt dabei langfristig positive Effekte und trägt zur Stabilisierung der Verbrauchswerte bei.

Auch kleinere Verbraucher wie Rathaus, Bauhof, Feuerwehr oder Jugendraum tragen zur Gesamtbilanz bei, fallen im Vergleich jedoch deutlich geringer ins Gewicht.

Gasverbrauch

Beim Gasverbrauch prägen insbesondere die Sport- und Festhalle sowie das Rathaus die Verbrauchsbilanz.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt deutliche Schwankungen, die vor allem auf Witterungseinflüsse, Nutzungsintensitäten sowie technische Rahmenbedingungen zurückzuführen sind. In Jahren mit langen Heizperioden oder intensiver Gebäudenutzung steigen die Verbrauchswerte entsprechend an.

Besonders bei der Sport- und Festhalle waren in den vergangenen Jahren erhöhte Verbrauchswerte durch technische Probleme und ineffiziente Anlagensteuerungen erkennbar. Mit der inzwischen umgesetzten technischen Sanierung wurden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Energieeffizienz nachhaltig zu verbessern und zu stabilisieren. Da die Maßnahmen jedoch erst gegen Ende des Jahres abgeschlossen wurden, werden die tatsächlichen Einsparungen voraussichtlich erst in den kommenden Jahren vollständig sichtbar werden.

Weitere gemeindliche Gebäude wie Bauhof, Feuerwehr oder Schafstall weisen im Vergleich deutlich geringere Verbrauchswerte auf. Dennoch bestehen auch dort mittel- bis langfristig Potenziale zur energetischen Optimierung.

Wasserverbrauch

Die Wasserverbräuche der öffentlichen Einrichtungen liegen im Vergleich zu Strom und Gas auf einem geringeren Niveau, bleiben jedoch ein relevanter Bestandteil der kommunalen Verbrauchsbetrachtung.

Insbesondere die Sport- und Festhalle sowie einzelne Verwaltungs- und Gemeinschaftsgebäude prägen die Verbrauchsdaten.

Über die vergangenen Jahre hinweg ist insgesamt eine stabile bis leicht rückläufige Entwicklung erkennbar. Dies ist unter anderem auf bewusstes Verbrauchsverhalten, technische Verbesserungen sowie die laufende Optimierung der Anlagen zurückzuführen.

Fazit und Ausblick

Die Verbrauchsdaten der Gemeinde Balgheim zeigen insgesamt ein differenziertes Bild. Einige wenige Großverbraucher prägen weiterhin die Gesamtbilanz, während zahlreiche kleinere Einrichtungen nur einen begrenzten Anteil am Gesamtverbrauch ausmachen.

Positiv hervorzuheben sind die bereits sichtbaren Effekte der sanierten UF-Anlage im Hochbehälter. Die Investitionen in moderne und effizientere Technik wirken sich unmittelbar auf die Verbrauchswerte aus und bestätigen die Bedeutung gezielter energetischer Sanierungen.

Auch bei der Sport- und Festhalle wurden mit der technischen Sanierung wichtige Grundlagen für eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz geschaffen.

Die fortlaufende Beobachtung der Energie- und Wasserverbräuche gewinnt zunehmend an Bedeutung. Um Verbräuche künftig noch besser überwachen, analysieren und gezielt steuern zu können, erscheint die Einführung eines kommunalen Energiemanagements sinnvoll.

Ein strukturiertes kommunales Energiemanagement würde insbesondere folgende Vorteile bieten:

  • kontinuierliche und systematische Überwachung der Energieverbräuche,
  • frühzeitiges Erkennen von Fehlentwicklungen und technischen Problemen,
  • gezieltere Steuerung und Optimierung kommunaler Gebäude und Anlagen,
  • bessere Grundlage für Förderprogramme und Investitionsentscheidungen,
  • langfristige Senkung von Energieverbrauch und Betriebskosten,
  • Beitrag zu Klimaschutz und nachhaltigem Ressourceneinsatz.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Angebote für die Einführung eines kommunalen Energiemanagements einzuholen und ein entsprechendes Konzept zur weiteren Beratung im Gemeinderat auszuarbeiten.

Regiebetrieb Wasserversorgung Balgheim – Rücklagenbildung 2025

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsteht die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen der Betriebe gewerblicher Art (BgA) grundsätzlich spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.

Bei BgA, die als bilanzierende Regiebetriebe geführt werden, stellt sich die Frage, ob angesichts der durch das BMF-Schreiben vom 28.01.2019 neugefassten Tz. 35 die Notwendigkeit besteht, bis zum 31. August 2026 einen förmlichen Beschluss zu fassen, demzufolge der Steuerbilanzgewinn 2025 nicht an die Gemeinde ausgeschüttet werden soll.

Es könnte bei einem Jahresgewinn eines bilanzierenden Regiebetriebs ggf. von der Finanzverwaltung unterstellt werden, dass nur dann keine Kapitalertragsteuer entsteht, wenn der Gemeinderat für den Regiebetrieb explizit eine Thesaurierung beschließt.

Da die steuerlichen Jahresabschlüsse von Regiebetrieben i. d. R. nach dem 31.08. des Wirtschaftsjahres erstellt werden, hat die Steuerberatungsgesellschaft KOBERA GmbH empfohlen, vorsorglich einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss zu fassen. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung.

Vergaben, Beratungen und Informationen zu Projekten und Maßnahmen

Hochbehälter Hagenäcker – Erneuerung Rückspülung

Im Zuge einer Begehung des Hochbehälters mit dem Gesundheitsamt wurde festgestellt, dass derzeit über die Rückspülpumpe der UF‑Anlage eine Verbindung zwischen Roh- und Reinwasser besteht.

Eine akute Gefährdung der Trinkwasserqualität liegt nach derzeitigem Kenntnisstand zwar nicht vor, die Ausführung ist jedoch nicht regelkonform und sollte zeitnah angepasst werden.

Im Rahmen der ursprünglichen Planung zur Erneuerung der UF-Anlage war vorgesehen, die Rückspülung über Rohwasser durchzuführen.

Die mit der Ausführung beauftragte Firma Strecker hat diese Planung jedoch nicht umgesetzt. Begründet wurde dies seitens des Auftragnehmers mit einem aus ihrer Sicht für die Rückspülung unzureichenden Vordruck der Quellen.

Die Fachplaner der badenova kamen hierbei zu einer abweichenden fachlichen Bewertung. Gleichwohl wurde dem Wunsch der ausführenden Firma entsprochen, da entsprechende Anpassungen im Bauablauf nicht unüblich sind und regelmäßig auch Auswirkungen auf Gewährleistungsfragen haben.

Da die ursprünglich geplante Lösung somit nicht umgesetzt wurde, musste für die Rückspülung eine alternative Lösung gefunden werden. Hierzu wurde die im Hochbehälter vorhandene Druckerhöhungsanlage für das Betriebswasser herangezogen.

Dadurch entstand technisch bedingt eine Verbindung zwischen Roh‑ und Reinwasser. Zum Zeitpunkt der Umsetzung der UF‑Anlage – ebenso wie derzeit – war auf der Zuleitung der BWV ein ausreichender Druck vorhanden, sodass das Risiko einer Verkeimung vonseiten des Betriebsführers sowie der Planungsabteilung der badenova als gering eingeschätzt wurde.

Aktuell steht der Umbau der betreffenden BWV-Leitungen an, welche einen freien Einlauf mit sich bringen. Daher werden die Anpassungen bei der Rückspülung notwendig.

Spielplatz am Rentamt

Am Spielplatz am Rentamt wurden wiederholt Beschwerden über Lärmbelästigungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, vorgebracht.

Kinderlärm ist nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich hinzunehmen. Die vorgetragenen Beschwerden beziehen sich jedoch überwiegend auf Geräuschentwicklungen durch die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (z. B. Schaukel) sowie auf den Aufenthalt von Personen im Bereich der Sitzgelegenheiten in den späten Abendstunden.

Für die Spielplätze der Gemeinde bestehen Nutzungsordnungen, auf die durch entsprechende Beschilderung hingewiesen wird. Diese haben sich grundsätzlich bewährt. In der Vergangenheit konnten durch die zuständigen Ordnungsbehörden nur in Ausnahmefällen Verstöße festgestellt werden.

Eine Aufhebung der Nutzungsordnungen würde dazu führen, dass ausschließlich die allgemeinen gesetzlichen Regelungen Anwendung finden, wodurch sich die Eingriffsmöglichkeiten tendenziell verringern würden.

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung:

  • die bestehende Nutzungsordnung unverändert beizubehalten,
  • ergänzende Hinweisschilder zur Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) direkt an den Sitzgelegenheiten anzubringen,
  • eine mögliche Versetzung der Sitzbänke zu prüfen sowie
  • die vorhandenen Spielgeräte hinsichtlich vermeidbarer Geräuschentwicklungen zu überprüfen.

Aus Sicht des Gemeinderates sind diese Maßnahmen ein Zeichen in Richtung der Anwohner, wobei die Nutzungsmöglichkeiten für Eltern und Kinder nicht eingeschränkt werden sollen.

Sonstiges

Im Rahmen der Erschließungsarbeiten im Gebiet Steigäcker Nord soll der Feinbelag in der Ringstraße und im Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen eingebaut werden. Diese Leistungen wurden nur teilweise ausgeschrieben bzw. mit Eventualpositionen angeboten.

Für die Anpassung der Schächte in der Ringstraße sind Arbeiten mit zusätzlichen Kosten von 6.053,65 € notwendig.

Der Asphalteinbau im Baugebiet Dollenäcker II-Schwärzen wird mit dem Nachtragsangebot Nr. 2 für 46.922,79 € angeboten. Im Haushalt wurden hierfür 80.000 € veranschlagt.

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Breinlinger geprüft und werden zeitnah umgesetzt. Die betroffenen Anlieger werden entsprechend informiert.

Bausachen: Beratungen von Bauvorlagen und Planungsverfahren

Den vorliegenden Bauanträgen wurde das Einvernehmen erteilt

Bekanntgaben

Die Stadt Spaichingen hat im vergangenen Jahr Investitionen über 100.000 € in die Kläranlage vorgenommen. Auf Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung trägt die Gemeinde Balgheim 8,5 % der anfallenden Kosten, was für das zurückliegende Jahr mit rund 8.500 € bedeutet.

Verschiedenes

Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH – Betrauungsakt

Die zuständigen Gremien aller 41 kommunalen Gesellschafter der Donaubergland Marketing und Tourismus GmbH (im Folgenden: Donaubergland GmbH) haben im Jahr 2017 die Donaubergland GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Betrauungsakt) für den höchstzulässigen Gesamtzeitraum von zehn Jahren bis zum 31.08.2026 beauftragt. Eine solche öffentliche Beauftragung kann nicht einfach verlängert werden, sondern muss nun erneut beschlossen werden. Sie kann für weitere zehn Jahre erfolgen (bis zum 31.08.2037).

Seit der Umstrukturierung der Donaubergland GmbH zur rein kommunalen Gesellschaft zum 01.09.2017 nimmt die gemeinsame Tourismusorganisation des Landkreises und der beteiligten Kommunen die Aufgabe der touristischen Vermarktung des Landkreises Tuttlingen und der betreffenden Mitgliedskommunen im Landkreis Sigmaringen wahr. Gesellschafter sind derzeit der Landkreis Tuttlingen, 34 Kommunen des Landkreises Tuttlingen sowie sieben Kommunen des Landkreises Sigmaringen.

Die Tätigkeit der Donaubergland GmbH besteht darin, im Bereich der Tourismusförderung allgemeine wirtschaftliche Interessen zu fördern, die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur im Sinne einer Dienstleistungsgesellschaft sowie die technische und kommunikative touristische Infrastruktur weiterzuentwickeln.

Diese Tätigkeit lässt sich nicht kostendeckend erbringen, weshalb die kommunalen Gesellschafter einen jährlichen Verlustausgleich an die Donaubergland GmbH leisten. Die Höhe der jährlichen Beiträge zum Verlustausgleich orientiert sich an der Einwohnerzahl in Kombination mit einem Schlüssel aus Größenklassen der Kommunen. Die Gemeinde Balgheim zahlt im Geschäftsjahr 2025/2026 einen Beitrag in Höhe von 877,40 EUR zur Verlustabdeckung.

Betrauungsakt

Rechtsgrundlage der beihilferechtlichen Konsequenzen ist der Beschluss der EU-Kommission vom 16.12.2025 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2025/2630 (EU), ABl.EU Nr. L 2025/2630 vom 19.12.2025).

Die Beauftragung ist nicht zuletzt auch deshalb erforderlich, damit die rechtliche Grundlage dafür geschaffen ist, dass die jährlichen Beiträge zur Verlustabdeckung nach den aktuellen steuerlichen Vorgaben weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben können.

Die Übernahme von Aufgaben der Tourismusförderung in einem Landkreis oder einer Kommune ist eine Aufgabe, die von der kommunalen Selbstverwaltungskompetenz erfasst wird. Erhält ein hierfür gegründetes Unternehmen allerdings kommunale Gelder, können diese Zahlungen eine unzulässige Beihilfe im Sinne der Art. 107 ff. des o. g. Vertrags sein. Auch Zahlungen zum Verlustausgleich an Gesellschaften werden in diesem Sinne als Beihilfe bewertet, welche zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt grundsätzlich unzulässig sind. Hierfür wurden jedoch einschlägige Ausnahmen definiert, da bestimmte Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge und im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse nicht kostendeckend erbracht werden können.

Hierzu verlangt die EU-Kommission in Übereinstimmung mit dem EuGH einen sog. Betrauungsakt, in dem die Gemeinwohlverpflichtungen, der Verlustausgleich und die Vermeidung von Überkompensationen näher geregelt sind.

In einem solchen Betrauungsakt, der für die Dauer von längstens zehn Jahren verabschiedet wird, sind Art und Umfang der übertragenen Daseinsvorsorgeaufgaben verbindlich zu definieren. Der Betrauungsakt muss an die Donaubergland GmbH gerichtet und rechtlich verbindlich sein. Hierfür sind Beschlüsse des Kreistages und der Gremien der Mitgliedskommunen erforderlich.

Im Betrauungsakt selbst müssen folgende Inhalte aufgeführt sein:

  • Art und Dauer der Gemeinwohlverpflichtungen,
  • das beauftragte Unternehmen und der geografische Geltungsbereich,
  • Art und Dauer der dem Unternehmen ggf. gewährten ausschließlichen oder besonderen Rechte,
  • die Parameter für die Berechnung, Überwachung oder etwaige Änderungen der Ausgleichszahlungen,
  • die Vorkehrungen, die getroffen wurden, damit keine Überkompensation entsteht bzw. etwaige überhöhte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden,
  • der Nachweis der Mittelverwendung im Jahresabschluss.

Die Betrauung erfolgt für den höchstzulässigen Gesamtzeitraum von zehn Jahren ab dem kommenden Wirtschaftsjahr, d. h. ab dem 01.09.2026.

Nach der Beschlussfassung der Gremien aller Mitgliedsgemeinden der Donaubergland GmbH werden die Beschlüsse in der ordentlichen Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2026/2027 zur Kenntnis gegeben und rechtskonform festgestellt werden.

Sonstiges

Der Gemeinderat nahm Kenntnis davon, dass der bisherige Betriebsführer der Wasserversorgung, die badenova, den bestehenden Betriebsführungsvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2026 gekündigt hat. Über die Kündigung war das Gremium bereits Ende des vergangenen Jahres informiert worden.

In den vergangenen Wochen wurden die Anforderungen und Leistungen für die erneute Ausschreibung der Betriebsführung konkret ausgearbeitet. Die Anbieter haben den Juni über Zeit, ein Angebot für die Betriebsführung der Wasserversorgung ab dem 1. Januar 2027 einzureichen. Die Vergabe der Leistungen soll nach Möglichkeit in der Gemeinderatssitzung im Juli erfolgen.

Anfragen und Anregungen

Situation Einzelhandel

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass in der Gemeinde darüber gesprochen wird, dass der Netto-Markt zum Jahresende schließen würde.

Der Verwaltung wurde diese Nachricht auch zugetragen, woraufhin der Bürgermeister mit der Gebietsleitung für die Expansion in Kontakt getreten ist. Von dort wurde die Information mitgeteilt, dass der Markt nicht zum Ende des Jahres schließt.

Schneeablagefläche im Obstgärtle

Ein Gemeinderat teilte mit, dass von Anwohnern im Obstgärtle der Zustand der Schneeablagefläche moniert wurde.

Die Verwaltung teilt mit, dass in den vergangenen Jahren die Anfrage gestellt wurde, die Fläche zum Parken zu nutzen. Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen im Zusammenhang mit Schneeablageflächen wurde diese Anfrage abgelehnt. Aus Sicht der Verwaltung ist es auch üblich, dass Schneeablageflächen nach dem Winter einen nicht optimalen Zustand haben. Gegen eine ehrenamtliche Pflege der Fläche spricht jedoch nichts.

Friedhof

Aus der Mitte des Gemeinderates wird mitgeteilt, dass die Arbeiten am Friedhof sehr positiv aufgenommen wurden. Diese wurden sehr ordentlich ausgeführt und ergeben nun ein stimmiges Bild.

Riesen-Bärenklau

Über die Ausbreitung des Riesen-Bärenklau informiert ein Gemeinderat. Der Bürgermeister teilt mit, dass der Bauhof bereits in den letzten Jahren regelmäßig die Ausbreitung eingedämmt hat. Man wird sich der Sache weiterhin annehmen.

Sirenenförderprogramm

Die Verwaltung wird angefragt, ob ein Antrag in der aktuellen Förderrunde für Sireneninfrastruktur gestellt wird, was vom Vorsitzenden bejaht wird.

Rentamt

Aus dem Gemeinderat wird der aktuelle Stand zum Rentamt angefragt. Hierauf kann der Bürgermeister mitteilen, dass ein konstruktiver Termin mit den betroffenen Vereinen stattgefunden hat. Das Planungsbüro konkretisiert mit den gewonnenen Erkenntnissen die Planungen und stellt eine erste Kostenschätzung auf. Diese wird voraussichtlich bis zur Juni-Sitzung vorliegen.

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