Gemeinderat

Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025

TOP 1: Änderung der Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl.St. Nr. 421 Gemarkung Voggenhof a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses...
Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2025

TOP 1: Änderung der Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl.St. Nr. 421 Gemarkung Voggenhof

a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.07.2025
b) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses am 21.10.2025


Der Gemeinderat Althütte hat am 22.07.2025 beschlossen, die Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl.St. Nr. 421 Gemarkung Voggenhof zu ändern und hat hierzu einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Das anschließende Beteiligungsverfahren wurde von der Gemeinde durchgeführt und es wurden keine privaten Stellungnahmen abgegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls angehört und es wurden hier keine negativen Stellungnahmen abgegeben, bis auf die des Landratsamtes des Rems-Murr-Kreises und der dortigen Fachbehörde des Umweltschutzamtes.


Trotz einer nochmaligen Nachfrage beim Landratsamt und Darlegung der Rechtsauffassung der Gemeinde und auch der des Planers konnte keine grundsätzliche Bereitschaft für eine Befreiung erzielt werden und das Landratsamt bleibt bei seiner Rechtsauffassung, dass eine Änderung der Satzung im Landschaftsschutzgebiet ein formales Änderungsverfahren erforderlich macht. Die Möglichkeit einer Befreiung sei aufgrund eines privaten Bauvorhabens bzw. nicht vorhandener Atypik nicht gegeben. Daraufhin wurde erneut das Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde gesucht und 2 Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.


Die Gemeinde Althütte wird nun für alle Ortsteile, die „flächig“ im Landschaftsschutzgebiet liegen, ein formales Aufhebungsverfahren der bebauten Bereiche durchführen. Dieses Verfahren wird aber zeitlich sehr umfangreich sein und für den konkreten Fall im Voggenhof kann dies so gelöst werden, dass die ursprünglich angedachte Einbeziehung des Landschaftsschutzgebietes nicht vorgenommen wird und sich die zu entwickelnden Flächen innerhalb des bereits jetzt gültigen Satzungsbereichs erfolgen.


Dies bedeutet formal, dass der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss mit der Erweiterung der Umfassungsgrenzen in das Landschaftsschutzgebiet aufgehoben werden muss und sich das Änderungsverfahren innerhalb der bestehenden Abgrenzung der seitherigen Satzung bewegt. Dann seien die Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde ausgeräumt und die Satzung kann zur Rechtskraft gebracht werden.
Formal ist somit noch einmal mit einem neuen Aufstellungsbeschluss das Verfahren durchzuführen und nach der Beteiligung kann dann im Gemeinderat der Satzungsbeschluss gefasst werden.


Daher wurden dem Gemeinderat in der Sitzung die Umfassungsgrenzen des neuen Aufstellungsbeschlusses bzw. der alten Umfassungsgrenzen der seitherigen Satzung mit den neuen innerhalb dieser Grenzen liegenden Baumöglichkeiten vorgelegt.


Die Verwaltung geht davon aus, dass die Beteiligung keine negativen Stellungnahmen mehr bringen wird.


Der Vorsitzende gab noch folgenden Änderungshinweis bei den Sitzungsvorlagen. Im Textteil der Außenbereichssatzung auf Seite 4, unter B.1, wird der erste Satz noch gestrichen, da dieser einen Widerspruch ergeben würde. Hier ist der zweite Satz maßgebend.


Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Außenbereichssatzung Vogggenhof vom 22.07.2025 wird aufgehoben.


b) 1. Die Aufstellung der Änderung der Außenbereichssatzung Voggenhof auf einem Teil von Fl.St. Nr. 421 Gemarkung Voggenhof mit örtlichen Bauvorschriften und Textteil mit jeweiligem Datum vom 10.10.2025 wird nach § 35 Absatz 6 BauGB beschlossen. Im Textteil wird auf Seite 4 der Satz 1 unter B.1 gestrichen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach BauGB durchzuführen.


TOP 2: Sanierung Flachdach Anna-Haag-Grundschule


In der Vergangenheit kam es vermehrt zu einem Wassereintritt am Flachdach der Grundschule Anna-Haag. Bereits im Jahr 2013 wurde die Angelegenheit in der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2013 thematisiert. Die Dachfläche wurde darauf geräumt, um Erkenntnisse auf Schäden der Dachhaut zu erlangen.
2018 wurde das Thema nochmals aufgegriffen, zu einer Sanierung ist es allerdings bisher nicht gekommen. Auf Grund der Rotalgenbildung, die das Material der Dachfläche angreift, auch in Verbindung mit dem stehenden Wasser, ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um weitere Schäden am Dach bzw. der Gebäudesubstanz zu vermeiden.


Bei der Kostenberechnung ist ein KFW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen in Höhe von 15 % bereits berücksichtigt.


In Abhängigkeit der Witterung ist eine Sanierung spätestens im Frühjahr 2026 anzustreben. Die neue Ausführung sieht ein aufgesetztes gedämmtes Pultdach mit Anschlüssen an die bestehende Oberlichtkonstruktion im Foyer vor.
Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen zur Verfügung und sind im Haushaltsplan vorgesehen.


Der Gemeinderat beschloss wie folgt einstimmig:
Die Beauftragung erfolgt nach einer beschränkten Ausschreibung gemäß LV von Architekt Brecht vom 08.10.2025 über 87.011,24 EUR brutto und Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe der Arbeiten an den wirtschaftlich günstigsten Bieter. Die Verwaltung wird hierzu entsprechend ermächtigt.


TOP 3 – Forstlicher Betriebsplan 2026
Das Forstamt hat mit Schreiben vom 18.09.2025 der Gemeinde den forstlichen Betriebsplan 2026 und die dazugehörigen Ausführungen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung schlug vor, dem von der Forstverwaltung aufgestellten Betriebsplan für das Jahr 2026 zuzustimmen. Das Begleitschreiben sowie der forstliche Betriebsplan wurden der Sitzungsvorlage der Gemeinderäte beigefügt.


Nach Vorstellung des Forstbetriebsplans 2026 stimmte der Gemeinderat diesem einstimmig zu.


TOP 4 – 62. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche sowie Fläche für Abwasser und Ausgleichsmaßnahmen „Mühläcker-Norderweiterung“, Backnang, Ortsteil Maubach – Feststellungsbeschluss


Entsprechend dem Beschluss des gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft vom 22.05.2025 wurde der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 30.06.2025 bis 08.08.2025 öffentlich ausgelegt.
Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Anregungen und die hierzu ergangene Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 25.08.2025 wurden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.
Nach der Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wird die 62. Änderung des Flächennutzungsplans dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt.


Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 30.06.2025 bis 08.08.2025 vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 25.08.2025 zu entscheiden und dies den Beteiligten mitzuteilen.
2. Die 62. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Gewerbliche Baufläche sowie Fläche für Abwasser und Ausgleichsmaßnahmen „Mühläcker-Norderweiterung“, Backnang, Ortsteil Maubach nach
Maßgabe des Deckblatts vom 18.10.2023 mit Änderung vom 19.03.2025 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 23.08.2024 mit Änderung vom 19.03.2025 festzustellen.
3. Die Vertreter der Gemeinde Althütte im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 und 2 zuzustimmen.


TOP 5 – 64. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Sonderbaufläche „Solarpark Pfaffenklinge“, Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach – Auslegungsbeschluss


Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat am 24.10.2024 dem Entwurf zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gleichzeitig die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Bezüglich der eingegangenen Anregungen wird auf die Stellungnahme des Stadtplanungsamts vom 23.04.2025 verwiesen. Die Anregungen und deren Behandlung wurden in ihrem wesentlichen Wortlaut in der Sitzung vorgetragen.
Im weiteren Verfahren ist nun die 64. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen.


Der Gemeinderat fasste abschließend einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Sonderbaufläche „Solarpark Pfaffenklinge“, Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach nach Maßgabe des Deckblatts vom 01.03.2024 und der Begründung des Stadtplanungsamts vom 08.08.2024/27.03.2025 aufzustellen und öffentlich auszulegen.
2. Die Vertreter der Stadt Backnang im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft werden beauftragt, dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 zuzustimmen.


TOP 6 – Eilentscheidung Erneuerung Wasserleitung Ringstraße / Industriestraße Althütte


In den letzten Monaten kam es zu mehreren Rohrbrüchen der Wasserleitung in dem Bereich der Ringstraße. Mit verhältnismäßig viel Aufwand konnten diese u. a. auch bei einem Sonntagseinsatz umgehend wieder instand gesetzt werden. Erschwerend kam hinzu, dass in diesem Bereich eine 20-KV-Stromleitung verläuft, die von der Syna während den Arbeiten freigeschalten werden musste. Ebenso verläuft in diesem Bereich eine Nahwärmeleitung.


Da in diesem Bereich weitere Wasserrohrbrüche zu erwarten sind, ist ein Austausch der maroden Wasserleitung auf einer Gesamtlänge von ca. 135 m aus systemrelevanten Gründen unumgänglich. Um die Wasserversorgung in diesem Bereich weiterhin kontinuierlich aufrechterhalten zu können, wurde der Auftrag mit einem erstellten LV per Eilentscheidung direkt an die Firma Zehnder vergeben. Eine Direktvergabe ist bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 EUR netto möglich.


• Kurzfristiger Ausführungszeitraum vom 13. bis 17.10.2025
• Vorbereitende Maßnahmen der Wassernotversorgung wurden bereits in Eigenleistung durch Wassermeister und Bauhof getroffen
• 1. Bauabschnitt: Setzen eines neuen Wasserversorgungsschachtes im Abzweigbereich Industriestraße/Ringstraße
• 2. Bauabschnitt: Erneuerung der Wasserleitung in einer Länge von ca. 50 m in der Ringstraße bis zum Schacht 00098
• 3. Bauabschnitt: Erneuerung der Wasserleitung in einer Länge von ca. 85 m in der Industriestraße bis zum Schacht 00092


Bei den neuen Wasserleitungen handelt es sich um ein 100er-Muffenrohrdrucksystem aus PE mit angeschweißter Steckmuffe. Auf Grund des geringeren Gewichtes im Vergleich zu duktilen Gussleitungen ist eine wesentlich schnellere und einfachere Verlegung zu erwarten.
Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 12.000,00 netto für die Rohre inkl. Bögen und weiteres Zubehör für den neuen Wasserversorgungsschacht und wurden in Eigenregie direkt über die Verwaltung beschafft.


Die Verlegung erfolgt in Eigenleistung der Wassermeister und des Bauhofs in Verbindung mit den generellen Tiefbauarbeiten der Fa. Zehnder.


Die Vergabe erfolgte im Gesamtwert von rund 88.000,00 EUR netto an die Fa. Zehnder aus Rudersberg.


Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung zur Kenntnis.


TOP 7 – Spendenbericht
Seit der letzten Gemeinderatssitzung gingen keine weiteren Spenden ein.


TOP 8 – Bekanntgaben
Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu tätigen.


TOP 9 – Verschiedenes
Aus der Mitte des Gemeinderats oder vom Vorsitzenden wurde nichts vorgetragen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 45/2025
von Gemeinde Althütte
05.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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