Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2026
TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Vorstellung des Handlungskonzepts zum Starkregenrisikomanagement (SRRM)
Aufgrund des Klimawandels kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zu Starkregenereignissen mit entsprechenden Auswirkungen. Durch diese intensiven Regenmengen innerhalb kürzester Zeit erreichen die Entwässerungssysteme schnell ihre Kapazitätsgrenzen, und die Wassermassen können von den Straßeneinläufen nicht mehr aufgenommen werden. Dadurch entstehen Überstauungen und Überflutungen, die Sachschäden verursachen und eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen.
Durch entsprechende Vorsorgestrategien kann sich eine Gemeinde auf derartige Ereignisse vorbereiten und Schäden minimieren. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal das Ingenieurbüro Klinger und Partner am 21.10.2021 aus Stuttgart mit der Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagement-Konzepts beauftragt, welches analog dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ aufzustellen ist (Fördersatz 70 %).
Ziel ist die systematische Erfassung der Gefahren durch Starkregen und die Entwicklung eines abgestimmten Handlungskonzepts zum Schutz von Bevölkerung, Infrastruktur und Umwelt.
Das Projekt gliedert sich in drei Phasen:
Erstellung von Starkregengefahrenkarten à abgeschlossen und behördlich genehmigt
Objektbegehungen, Bewertung der Risikoobjekte, Erstellung von Steckbriefen
und Risikokarten à abgeschlossen, Vorabzug liegt vor
Workshop mit den Gemeinden, Maßnahmenentwicklung, finale Abstimmung
à abgeschlossen, Vorabzug liegt vor
Der Leitfaden enthält grundlegende Informationen und praktische Hinweise zur Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse bei Starkregen. Er bildet die Basis für eine wirksame Schadensbegrenzung. Da Starkregenereignisse nicht verhindert werden können, soll das Starkregenrisikomanagement ein zentrales Instrument sein, um Vorsorgemaßnahmen gezielt zu planen und umzusetzen.
Ein erster Schritt in der Vorgehensweise des Starkregenrisikomanagements war die Analyse der Überflutungsgefahr. Die Gefährdungsanalyse wurde dem Gemeinderat in einer separaten Sitzung am 13.05.2025 vorgestellt. Die Ergebnisse der erstellten Starkregengefahrenkarten wurden anschließend im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger am 27.05.2025 in der Festhalle Althütte präsentiert.
Darauf aufbauend folgten die Risikoanalyse sowie die Erarbeitung eines Handlungskonzepts. Das Überflutungsrisiko ergibt sich aus der Kombination der Überflutungsgefahr, wie sie in den Starkregengefahrenkarten dargestellt ist, mit dem jeweiligen Schadenspotenzial. Im Rahmen der Risikoanalyse werden grundsätzlich zwei Anwendungsbereiche unterschieden: die kommunale Risikoanalyse, die öffentliche Objekte, Infrastruktureinrichtungen und sensible Bereiche betrachtet, sowie die private Risikoanalyse, die in der Verantwortung privater oder gewerblicher Eigentümer liegt. Ziel der kommunalen Risikoanalyse ist es, Aussagen über mögliche Gefahren für Leib und Leben sowie über Schäden an öffentlichen Einrichtungen zu treffen.
Zu diesem Zweck hat das beauftragte Ingenieurbüro Klinger und Partner am 22.07.2025 insgesamt 11 Risikoobjekte gemeinsam vor Ort begutachtet und Risikosteckbriefe erstellt. Unter den betrachteten Objekten befanden unter anderem die Anna-Haag-Grundschule, die Sporthalle, das Feuerwehrgerätehaus Althütte, der Kindergarten Kunterbunt, Wohnheim und Veranstaltungsgebäude der Stiftung „Hilfe am Nächsten“ in Sechselberg, Grundschule Sechselberg, Feuerwehrgerätehaus Sechselberg, Haus „Elias“ in Sechselberg, Kläranlage Sechselberg, Abwasserpumpwerk Fautspach. An der Begehung nahmen Vertreter des Rathauses, die Hausmeister, des Ingenieurbüros Klinger und Partner, und ggf. die Privatbesitzer der Objekte teil. Die Steckbriefe dokumentieren das Gefährdungspotenzial und schlagen konkrete Schutzmaßnahmen vor.
Ein weiterer zentraler Schritt war die Ausarbeitung eines Handlungskonzepts mit einem ersten Maßnahmenplan. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich an den Grundsätzen des Hochwasserrisikomanagements und lassen sich in verschiedene Bereiche gliedern, darunter bauliche und planerische Vorsorge, natürliche Wasserrückhaltung, technische Schutzmaßnahmen, Krisenmanagement, Eigenvorsorge sowie Informations- und Risikovorsorge. Die einzelnen baulichen Maßnahmen müssen nach Abschluss des Starkregenrisikomanagements im Detail geprüft und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit bewertet werden, insbesondere im Hinblick auf notwendige Genehmigungen und Eigentumsverhältnisse.
Die finale Fassung folgt nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Die fachliche Prüfung des Handlungskonzepts erfolgt durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis (LRA) sowie die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Beide Institutionen bewerten die Inhalte hinsichtlich Vollständigkeit, fachlicher Qualität und Übereinstimmung mit den landesweiten Vorgaben zum Starkregenrisikomanagement.
Finanzierung und Kostenverteilung
Die Umsetzung der im Handlungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen kann – abhängig von Umfang, baulicher Komplexität und Eigentumsverhältnissen – zu erheblichen Investitionskosten für die Gemeinde führen. Für förderfähige Maßnahmen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg im Rahmen der 3 Förderrichtlinien Wasserwirtschaft. Die Förderung kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen. Der verbleibende Kostenanteil von 30 % ist durch die Gemeinde zu tragen und muss im Haushaltsplan berücksichtigt werden. Eine Priorisierung der Maßnahmen sowie eine schrittweise Umsetzung sind daher aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert.
Ergänzende Informationen
Die Gemeinde wird zeitnah auf ihrer Homepage umfassende Informationen zum Thema Starkregen und Hochwasserschutz veröffentlichen, darunter die Starkregengefahrenkarten und den Bericht zur Gefährdungsanalyse. Diese dienen als Grundlage für die Maßnahmenentwicklung im Handlungskonzept.
Vom Ingenieurbüro war Herr Kevin Knoche in der Sitzung anwesend, und stellte das Handlungskonzept vor.
Der Gemeinderat nahm das Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement zur
Kenntnis.
TOP 3 – Neufassung der Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2026
Der Gemeindehaushalt 2026 wird mit einem Defizit im Ergebnishaushalt von 1.568.668 € dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Hierbei sind die Mehreinnahmen durch die heute vorgeschlagenen Hebesatzerhöhungen bereits berücksichtigt. Ein Ausgleich des Haushaltes alleine aus der Grund- und Gewerbesteuer ist nicht möglich, da es zu absurden Beträgen führen würde. Die Gemeindeverwaltung arbeitet daher auch weiterhin an Vorschlägen zur Kostenreduzierung und Einnahmenerhöhung.
Die Erhöhung der Einnahmen ist im Hinblick auf die geplanten Investitionstätigkeiten der kommenden vier Jahre mit einem Gesamtvolumen von über 29 Mio. € notwendig, um die zu erwartende Zins- und Tilgungsbelastung der aufzunehmenden Darlehen stemmen zu können. Die Eigenmittel der Gemeinde reichen trotz der hohen erwarteten investiven Zuschüsse und anderer Einzahlungen nicht aus.
Zu näheren Informationen über den Haushalt 2026 wird auf den Vorbericht verwiesen.
Grundsteuer
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt unverändert. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll von 250 % auf 300 % steigen. Dies entspricht Mehreinnahmen in Höhe von 126.000 € und einer relativen Erhöhung um 17 % für die Grundstückseigentümer/innen.
Die letzte Änderung der Hebesätze der Grundsteuer erfolgte im Jahr 2025 in Folge der Grundsteuerreform. Im Gegensatz zur damaligen Anpassung wird mit dieser Änderung eine tatsächliche Erhöhung der Einnahmen beabsichtigt.
In der Anlage sind die Auswirkungen verschiedener Hebesatzveränderungen dargestellt.
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Althütte beträgt seit dem 01.01.2022 360 %. Es wird eine Erhöhung auf 380 % vorgeschlagen, um sowohl Einwohner/innen als auch Gewerbebetriebe an den gestiegenen Kosten zu beteiligen. Dies entspricht Mehreinnahmen in Höhe von 64.300 € und einer relativen Erhöhung um 5 %. Abzüglich der darauf entfallenden Gewerbesteuerumlage in Höhe von 5.920 € verbleiben der Gemeinde 58.400 €.
Der Gemeinderat fasste nach kurzer Diskussion einstimmig folgende Beschlüsse:
TOP 4 – Stellungnahmen und Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2026
Dem Gemeinderat wird der Haushaltsplan 2026 mit seiner Haushaltssatzung zum Beschluss vorgelegt.
Der Vorbericht mit ausführlichen Erläuterungen zum Haushaltsplan und der Kernelemente des neuen Haushaltsrechtes ist in der Sitzungsvorlage enthalten.
Die Listen haben in der Sitzung Gelegenheit, ihre Stellungnahme zum Haushaltsplan abzugeben.
Folgende Abweichungen vom am 09.12.2025 beschlossenen Investitionsprogramm 2026 – 2029 mussten vorgenommen werden:
2026 2027 2028 2029
Ordentliche Tilgung 39.000 € 87.000 € 150.000 € 200.000 €
Gemeinderat Reinhard Pfeil gab folgende Stellungnahme für die Freie Wählervereinigung ab:
„Sehr geehrter Herr Sczuka, sehr geehrte Damen und Herren von der Verwaltung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unser Haushaltsplan 2026 steht unter klaren Vorzeichen. Steigende Pflichtausgaben, sinkende finanzielle Spielräume und hohe Investitionen stellen unsere Gemeinde vor große Herausforderungen. Das führt leider dazu, dass die Verschuldung in den kommenden Jahren erheblich ansteigen wird. Dies ist keine gute Nachricht, aber eine ehrliche. Wir versuchen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Ausgaben im Griff zu behalten. Bei den Personalkosten konnten wir erfreulicherweise einen kleinen Rückgang verbuchen. Notwendige Investitionen müssen wir in die Hand nehmen, sonst holen uns diese Versäumnisse in den nächsten Jahren ein.
Ein hoher Investitionsbereich liegt in der Abwasserbeseitigung, für Ausgaben in unsere Schulgebäude und bei den Anschaffungen der Feuerwehr. Diese Maßnahmen sind technisch notwendig bzw. gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen dem Erhalt einer funktionierenden Infrastruktur und sind für uns alle unverzichtbar. Langfristige Investitionen machen sich in der Regel im Laufe der Jahre wieder bezahlt. Anders ist es bei den laufenden Ausgaben. Diese in den Griff zu bekommen, ist das größere Problem, an dem wir weiterhin ständig arbeiten müssen.
Ein besonders belastender Bereich sind die in den letzten Jahren sehr stark angewachsenen laufenden Kosten im Bereich Kindergarten und Schule. Gesetzliche Vorgaben zwingen uns dazu, diese Angebote zu schaffen. Bei der Bezahlung dieser Leistungen werden die Gemeinden aber im Regen stehen gelassen. Hier muss sich unbedingt etwas verändern, sonst werden wir in Zukunft diese Last nicht mehr tragen können. Wir beantragen, dass sich der Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung über dieses Thema Gedanken macht, welche Möglichkeiten wir noch ausschöpfen, dabei aber die soziale Gerechtigkeit wahren können.
Auch die Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für die Gemeinden. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, entsteht eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe, die wir auf keinen Fall bezahlen können. Darum müssen wir dringend zusätzlichen Wohnraum für diesen Personenkreis schaffen. Wir dürfen nicht viel Geld für Containerlösungen ausgeben, von dem wir später nichts mehr haben. Durch die Nutzung von bestehenden Gemeindeimmobilien können wir dieses Problem nachhaltig lösen und einen dauerhaften Mehrwert schaffen.
Durch die längst überfällige Reaktion der EU mit der Sicherung der Außengrenzen hat sich dieser Zustand bereits etwas beruhigt. Folgen muss dann noch eine konsequente Abschiebung von Straftätern und eine Rückführung von Menschen, die unsere Kultur missachten und unsere Werte verändern wollen.
Damit unsere Gemeinde digital zukunftsfähig aufgestellt sein wird, sind wir bemüht, den Breitbandausbau so zügig wie möglich abzuschließen. Leider hat da unsere Verwaltung nur sehr wenig Einfluss auf einen zügigen Fortschritt bei den Baumaßnahmen. Auch der Ausbau des Mobilfunknetzes ist eine dringende Angelegenheit, um wieder wettbewerbsfähig zu werden.
Damit sich die Bauarbeiten für den neuen Lebensmittelmarkt nicht zu nachteilig auf die Veranstaltungen wie Heimattage, Open Air und das Musikfest auswirken, ist eine verlässliche Zeitplanung und Absprache mit den am Bau beteiligten Firmen unerlässlich. Die Gemeindeverwaltung ist hier in der Pflicht, die Koordination zu übernehmen und die Zeitplanung den Vereinen bekannt zu geben. Wir möchten, dass sich hier der Chef persönlich darum kümmert.
Die angegebenen Baukosten für die Umbauarbeiten der Wasserversorgung der Brunnenanlage müssen auf jeden Fall nochmals auf den Prüfstand und offengelegt werden. Dann kann sich der Gemeinderat entscheiden, wie es mit dem Brunnen weitergehen soll.
Sollte es im Gebiet Althütte zu Planungen für Windkraftanlagen kommen, ist für uns klar: Der Wald rund um Althütte darf nicht für Windkraftanlagen weichen. Er ist ein prägender Natur- und Erholungsraum. Insbesondere der Bereich Ochsenhau muss von so einer unsinnigen Bebauung verschont werden. Eine Entscheidung in Berlin, dass die hohe Bezuschussung der Windräder in windschwachen Gebieten ausgesetzt wird, würde dieses unsinnige Treiben sofort beenden. In unserer windschwachen Waldregion kann ein Windrad nur mit einer Subvention in Höhe von ca. 12 Millionen Euro betrieben werden. Diese hohen Fördergelder müssen an anderer Stelle für eine zukunftsfähige und sichere Stromversorgung ausgegeben werden.
Ein weiteres Thema sind die Gebühren für die öffentlichen Gebäude in der Gemeinde und die Vereinsförderungen. Hier braucht es einen Neustart. Die Verwaltung muss dem Gemeinderat alle Zahlen auf den Tisch legen, damit hier eine nachvollziehbare und faire Basis für alle Beteiligten geschaffen werden kann.
Zukunftsorientiert sind wir auch beim Thema Energiewende mit dem Projekt Nahwärme in Sechselberg unterwegs. Die Bauarbeiten sollen dieses Jahr starten, sobald die Zusage der Förderung vorliegt.
Die Vielzahl an Pflichtinvestitionen belastet den Haushalt erheblich. Gleichzeitig steigen die laufenden Ausgaben, vorwiegend durch Umlagen und gesetzliche Vorgaben. Der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde wird dadurch immer mehr eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde gezwungen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dazu gehören die Erhöhung der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer. Diese Entscheidungen fallen uns nicht leicht, sie sind jedoch notwendig, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten. Sie sind ein kleiner Beitrag, um Pflichtaufgaben verantwortungsvoll bewältigen zu können.
An dieser Stelle müssen wir klar sagen: Viele politische Entscheidungen werden auf Bundes- und Landesebene getroffen, ohne die finanziellen und organisatorischen Folgen für die Kommunen ausreichend zu berücksichtigen. Die Vorgaben kommen von oben, aber die Umsetzung und die Kosten bleiben bei uns hängen. Ob Ganztagsbetreuung, Flüchtlingsunterbringung oder steigende Standards in vielen Bereichen. Die Kommunen sind das letzte Glied in der Kette, mit voller Verantwortung, aber ohne ausreichende Mittelversorgung.
Das Konnexitätsprinzip darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Wer Aufgaben beschließt, muss auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen. Hier sehen wir den Gemeindetag als Organisation in der Pflicht, sich für die Belange und Nöte der Gemeinden noch mehr einzusetzen.
Mit dem Regierungswechsel in Berlin bestand die Hoffnung, dass jetzt alles viel besser werden könnte. Dem ist leider nicht so, weil sich die Regierungskoalition in vielen Punkten nicht einig wird und dann oft nur halbherzige Kompromisslösungen dabei herauskommen. Hervorgerufen durch die aktuelle Parteienlandschaft, ist da in nächster Zukunft keine Besserung zu erwarten. Dadurch entsteht immer mehr eine Wählerflucht in die radikalen Parteien links und rechts der Mitte.
Überschattet werden die meist hausgemachten Probleme der Bundesregierung von den Entwicklungen in Europa und noch mehr von den Machtkämpfen der Kontinente. Die Weltordnung wird von ein paar machtbesessenen Personen und Regimen zurzeit auf den Kopf gestellt. Wir müssen dabei höllisch aufpassen, dass unser demokratisch geführtes Europa nicht unter die Räder kommt. Eine bessere und konsequentere Zusammenarbeit der Mitglieder in der EU ist unabdingbar und entscheidend, ob und wie Europa in Zukunft bestehen kann.
Bedanken möchten wir uns bei den anderen Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung für die im letzten Jahr außerordentlich gute, konstruktive, sachliche und vor allem harmonische Zusammenarbeit im Gemeinderat. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten ist das gemeinsame Tragen von Verantwortung besonders wichtig. Der Gemeinderat von Althütte ist hier vorbildlich unterwegs.
Zum Schluss möchten wir uns noch bei Herrn Sczuka, bei der Verwaltung und vor allem beim Kämmerer Herrn Hillmann für die gute Arbeit bedanken.
Unser Dank gilt auch allen ehrenamtlichen Helfern, dem Bauhof, der Feuerwehr, dem DRK, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen und Kindergärten sowie allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der Gemeinde. Auch bei den in unseren Vereinen und Organisationen tätigen Personen möchten wir uns bedanken.
Unsere Fraktion stimmt dem Haushalt 2026 zu.“
Gemeinderätin Ute Wendel gab anschließend folgende Stellungnahme für die Bürgerliste ab:
„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrter Bürgermeister Sczuka, sehr geehrtes Verwaltungsteam, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
die Bürgerliste hat sich intensiv mit dem Haushaltsplan für das kommende Jahr beschäftigt. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Themen geben, die unsere Gemeinde in den nächsten Jahren prägen werden. Viele Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf unser tägliches Leben – von der Kinderbetreuung über die Infrastruktur bis hin zur finanziellen Stabilität der Kommune.
Weltpolitik
Internationale Krisen, Kriege und wirtschaftliche Unsicherheiten dominieren die Weltpolitik. Europa ist sich weiter uneins und wird dadurch zum Spielball der Supermächte. Das Ringen nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit wird nur durch das Nachrüsten im Militärsektor überboten. Höhere Energiepreise, steigende Zinsen und Lieferprobleme verteuern viele Projekte der Gemeinde indirekt, aber auch direkt. Finanzielle Rücklagen werden dadurch schnell aufgebraucht sein und fehlen somit für weitere unvorhergesehene Entwicklungen. Fazit: Die Herausforderungen werden nicht weniger.
Landtagswahlen Baden-Württemberg
Die deutsche Automobilindustrie steckt in der Krise, Baden-Württemberg trifft das besonders stark, der exportlastige Mittelstand ringt mit der neuen Zollpolitik. Viele Arbeitsplätze sind in Gefahr. Aktuelle Umfragewerte zeigen keine klaren Mehrheiten für die Regierungsparteien, weshalb davon auszugehen ist, dass es zu einer Neukonstellation nach der Wahl kommen könnte. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sich Schwerpunkte der Landespolitik und damit auch Förderprogramme ändern. Noch sehen wir geringe Risiken bei Projekten, die von kurzfristigen Förderzusagen abhängig sind. Mittel-/ und langfristig wird das Risiko jedoch einzubeziehen sein.
Asylpolitik
Unsere Gemeinde engagiert sich für eine menschenwürdige Unterbringung, auch im privaten Bereich wurden viele tolle Lösungen geschaffen.
Da die Aufnahmequote nicht erfüllt werden konnte, stehen zukünftig Ausgaben für die Fehlbelegerabgabe an. Um diese Kosten zu vermeiden, sollte dringend eine umsetzbare Konzeption für die Flüchtlingsunterbringung entwickelt werden, um diese zusätzlichen Ausgaben zu vermeiden.
Da weiterhin Menschen Schutz suchen, müssen wir flexibel bleiben und genügend Mittel für Betreuung, Wohnraum und soziale Angebote einplanen. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit übergeordneten Behörden zusammen.
Kommunale Infrastruktur
Wasser und Abwasser
Leitungen und Anlagen kommen in die Jahre – Sanierungen sind dringend notwendig, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Die Kläranlage in Sechselberg benötigt eine passende Nachfolgelösung. Diese Investitionen gehören zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinde.
Öffentliche Gebäude
Viele Gebäude brauchen energetische und bauliche Verbesserungen, etwa im Hinblick auf Erhaltung; Nutzung oder Energieeffizienz.
Straßen
Wir setzen auf eine langfristige und systematische Instandhaltung, damit Straßen sicher und gut befahrbar bleiben – Flickenteppich unterstützen wir nicht
Breitbandausbau
Eine moderne digitale Infrastruktur ist heute unverzichtbar. Unbedingt muss der Glasfaserausbau weiter vorangetrieben werden, damit Haushalte und Unternehmen zuverlässig versorgt werden.
Kinderbetreuung
Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen ist weiterhin hoch.
Wir investieren in:
• Betreuungsplätze,
• qualifiziertes Personal,
• moderne und ausreichend große Räumlichkeiten.
Unser Ziel: Eine verlässliche Betreuung!
Ganztagesschulen
Ab 2026 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Dafür brauchen wir mehr Räume, qualifiziertes Personal und die passende Ausstattung.
Unserer Meinung nach wurde wertvolle Zeit verpasst, um ein gemeinsames Konzept zusammen mit den Schulleitungen zu erarbeiten. Diesen Zustand wollen wir nicht hinnehmen, wir fordern deshalb die Verwaltung auf, hier dringend den Dialog zu suchen, um eine geeignete Lösung für Althütte zu erarbeiten.
Lebensmittelmarkt
Eine gute Nahversorgung ist entscheidend für die Lebensqualität. Die Gemeinde muss dafür die nötige Infrastruktur ermöglichen, behördliche Prüfungen verlangsamen den Prozess. Wir sind gespannt, ob im Jahr 2026 tatsächlich die Bagger rollen und der Bau des Lebensmittelmarktes begonnen wird.
Netto hat uns zugesagt, gemeinsam mit der Bäckerei Maurer ein Café mit Außenbereich einzurichten. Damit hätten wir als Gemeinde die echte Chance, einen attraktiven Lebens-Mittel-Punkt zu schaffen. Die Bürgerliste besteht darauf, dass Zusagen von derart großer Tragweite auch eingehalten werden.
Vereinsförderung und Kultur
Vereine, Ehrenamt und kulturelle Angebote machen das Leben in unserer Gemeinde lebendig. Wir wollen diese weiterhin unterstützen – auch wenn die Mittel begrenzt sind. Wichtig ist uns jedoch eine faire und transparente Verteilung der Fördergelder.
Freiwillige Feuerwehr
Unsere Feuerwehr leistet unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger.
Wir investieren daher in:
• moderne Fahrzeuge,
• sichere Ausrüstung,
• intakte Feuerwehrhäuser,
• starke Jugendarbeit.
Diese Ausgaben sehen wir nicht als freiwillig, sondern als dringend notwendig.
Gebühren und Abgaben
Steigende Kosten machen es teilweise erforderlich, Gebühren anzupassen – beispielsweise bei Wasser, Abwasser oder der Kinderbetreuung.
Wir achten darauf, dass Gebühren:
• nachvollziehbar kalkuliert,
• sozial verträglich,
• und gesetzlich korrekt sind.
Kommunale Wärmeplanung
Die Energiewende betrifft auch unsere Gemeinde.
Wir fordern daher eine kommunale Wärmeplanung, die aufzeigt, wie wir künftig umweltfreundlicher und effizienter heizen können.
Dafür müssen realistische Daten erhoben, verschiedene Lösungen geprüft und die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden.
Finanzen und Verschuldung
Auch wenn viele Projekte wichtig sind, müssen wir verantwortungsvoll mit unseren finanziellen Mitteln umgehen.
Wir setzen deshalb klare Prioritäten:
• Pflichtaufgaben haben Vorrang,
• neue Schulden werden sorgfältig abgewogen,
• Investitionen müssen langfristigen Nutzen bringen.
Unser Ziel bleibt: Die Gemeinde finanziell handlungsfähig zu halten – heute und in Zukunft.
Schlusswort
Abschließend möchten wir betonen, dass wir trotz aller Herausforderungen optimistisch in die Zukunft blicken.
Mit einer soliden Haushaltsplanung und der Unterstützung der engagierten Bürgerinnen und Bürger sind wir zuversichtlich, dass wir gemeinsam die bevorstehenden Herausforderungen meistern werden.
Wir bedanken uns bei Kämmerer Hillmann und dem Verwaltungsteam für die Haushaltsplanung.
Die Bürgerliste Althütte stimmt der Haushaltsplanung für 2026 zu.“
Abschließend gab Gemeinderat Koray Günerli folgende Stellungnahme für das Forum Althütte 2000 ab:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,
werte Bürgerinnen und Bürger,
als neue Mitglieder in diesem Gremium befinden wir uns noch in der Phase der intensiven Einarbeitung in die komplexen Zahlenwerke unserer Gemeinde. Doch eines wird beim Durchgehen der Unterlagen sofort klar: Die Welt steht im Umbruch, und unsere Gemeinde Althütte steht mittendrin.
Die wirtschaftliche Lage:
Die Fakten sind nüchtern und hart. Globale Krisen – von Osteuropa bis Nahost – treiben Baupreise und Energiekosten unvorhersehbar in die Höhe. Die schwache Konjunktur in Deutschland und die Unsicherheiten im Welthandel, etwa durch die aktuelle US-Zollpolitik, bremsen unsere Gewerbesteuer spürbar aus.
Wenn man die Berechnungen und Entwicklungen im Haushaltsplan 2026 betrachtet, sage ich ganz offen: Da läuft es einem eiskalt den Rücken runter. Wir stehen vor der gewaltigen Aufgabe, mit immer weniger Geld immer mehr Pflichtaufgaben zu stemmen – dazu gehört auch die organisatorisch und finanziell anspruchsvolle Unterbringung von Geflüchteten.
Investitionen:
Dieser Haushalt ist kein Luxus-Paket, sondern eine Strategie der Resilienz. Wir investieren in das, was uns stabil hält: unsere Infrastruktur.
Doch diese Investitionen haben ihren Preis.
Besonders kritisch betrachten wir die geplanten Neuanschaffungen für den Bauhof. Wir sprechen hier über hohe Kosten, die unsere Kasse stark belastet. Uns ist bewusst, dass unsere Mitarbeiter im Bauhof moderne und funktionsfähige Geräte benötigen, um ihre Arbeit für unsere Bürger und Gemeinde leisten zu können. Dennoch schmerzen diese Summen in Zeiten knapper Kassen außerordentlich. Wir fordern hier von der Verwaltung auch künftig eine strikte Prüfung jeder Anschaffung auf ihre absolute Notwendigkeit.
Energie und Infrastruktur:
Unsere Antwort auf teure Energie heißt Unabhängigkeit. Dass Nahwärme funktioniert, zeigen Althütte und Lutzenberg erfolgreich vor. Jetzt ziehen wir nach: Die Bagger für Sechselberg rollen noch in diesem Jahr 2026! Das ist der Abschied von teurem Heizöl und der Umstieg auf eine stabile, regionale Wärmeversorgung. Wir setzen hier die Segel richtig.
Gleichzeitig sichern wir die Basis: Sanierungen an Schulen, Kitas und unserem Leitungsnetz haben Vorrang. Beim Breitbandausbau sind wir zum Glück fast am Ziel – ein unverzichtbarer Baustein für unsere Betriebe und das mobile Arbeiten.
Steuern und Soziales:
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Die vorgeschlagenen Hebesatzerhöhungen für die Grund- und Gewerbesteuer ab 2026 sind eine harte Maßnahme. Sie dienen dazu, das Haushaltsdefizit zu mindern und lebensnotwendige Investitionen überhaupt erst zu ermöglichen. Steuererhöhungen dürfen keine Einbahnstraße sein. Wir erwarten, dass die Verwaltung parallel dazu weiterhin intensiv an der Kostenreduzierung arbeitet.
Ein Herzensanliegen unserer Fraktion ist das „Wohnen im Alter“. Die alten Modelle sind überholt. Wir müssen für Althütte eine Lösung entwickeln, die wirklich Zukunft hat. Deshalb stehen wir fest dahinter: Die bereits geplanten Flächen müssen gezielt für Senioren-Wohnprojekte reserviert bleiben und dürfen nicht für den allgemeinen Wohnbau freigegeben werden.
Abschließend:
Wir blicken mit Realismus auf die Weltlage, aber mit Zuversicht auf unsere Gemeinde. Wir müssen Prioritäten setzen – verantwortungsvoll und mit Blick auf die langfristige Leistungsfähigkeit von Althütte.
Für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken wir uns herzlich bei Ihnen, Herr Sczuka, bei unserem Kämmerer Herrn Hillmann sowie bei allen Mitarbeitenden der Verwaltung, des Bauhofs, der Feuerwehr, der Schulen und der Kindertagesstätten.
Unsere Fraktion, Forum 2000 stimmt dem Haushalt 2026 zu. Vielen Dank.“
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß §§ 79 ff der Gemeindeordnung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 in der am 27.01.2026 in den Gemeinderat eingebrachten Fassung inklusive der vorgelegten Änderungen im Investitionsprogramm.
TOP 5 – 3. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte
In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2025 wurde eine Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte beschlossen. Dies betraf § 14 „Benutzungsentgelt für die Außenkabinen der Sporthalle Althütte“.
Es wird nun vorgeschlagen, diesen Beschluss aufzuheben und stattdessen § 14 der Entgeltordnung ersatzlos zu streichen.
Die Verwaltung wird eine separate schriftliche Vereinbarung mit dem TSV Althütte e.V. über die Nutzung und Reinigung der von außen zugänglichen Umkleidekabinen und Duschen der Sporthalle treffen.
Die 3. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte lag den Gemeinderäten vor.
Eine Gemeinderätin legte Bilder vor, die sie selbst aufgenommen hat. Sie kann eine gewisse Verschmutzung der Kabinen, eher im Nasszellenbereich, bestätigen. Auch die Schiedsrichterkabine ist durch Kalk und Schimmel verschmutzt. Die Aufnahmen können im Anschluss dem Sitzungsprotokoll beigefügt werden.
Ein Gemeinderat sah hier auch ein Schimmelproblem in den Fugen des Nasszellenbereichs. Dieses müssten die Reinigungsfachkräfte eben mit entsprechenden Mitteln behandeln.
Der Vorsitzende bedankte sich für die Hinweise, welche intern mit den Reinigungskräften besprochen wurden. Leider ist das Wasser in Althütte sehr kalkhaltig, daher lassen sich solche Ablagerungen nicht gänzlich vermeiden.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 6 – Ergebnisse der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 18.12.2025
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Althütte wurden durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 49/2025 vom 04.12.2025 zu einer Versammlung der Jagdgenossen am Donnerstag, den 18.12.2025 eingeladen.
Folgendes wurde beschlossen:
1.Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
Im Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung haben die Jagdgenossen über die Frage der Bildung eines eigenen Jagdvorstands mit einer eigenen Verwaltung, die unter anderem auch die Führung des umfangreichen Jagdkatasters, die gesamte Geschäftsführung und die Erledigung aller Verwaltungsarbeiten einschließlich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens umfasst, oder der erneuten Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat zu entscheiden.
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer weiteren Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat der Gemeinde Althütte zu, sofern u.a. weiterhin der Reinertrag der Jagdnutzung für Zwecke der Feldwegeunterhaltung sowie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet wird, keine allgemeine Auskehrung der Jagdpacht an die Jagdgenossen stattfindet und eine Lösung bei der Verpachtung mit den seitherigen Jagdpächtern gefunden wird sofern eine Neuverpachtung ansteht.
Im Rahmen dieser Jagdgenossenschaftsversammlung wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Althütte wieder auf den Gemeinderat der Gemeinde Althütte zu übertragen.
2.Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
Der Reinertrag aus der Jagdnutzung wird, wie bisher auch, der Gemeindeverwaltung zweckgebunden für die Feldwegeunterhaltung sowie für land- und forstwirtschaftliche Zwecke innerhalb der Gemeindegrenzen zur Verfügung gestellt. Dies hat die Jagdgenossenschaftsversammlung einstimmig beschlossen. Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen (Auskehrung). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung der Beschlussfassung im Mitteilungsblatt schriftlich oder mündlich zu Protokoll beim Gemeindevorstand geltend gemacht wird.
3. Verkürzung der Amtszeit des Jagdausschusses ab dem 01.04.2026 auf sechs Jahre
Wegen Änderungen im Jagd- und Wildtiermanagement (JWMG) muss eine Jagdgenossenschaftsversammlung mindestens alle sechs Jahre stattfinden. Auf Grund dessen wurde bereits in der letzten Versammlung beschlossen, die Laufzeit der zukünftigen Jagdpachtverträge auf sechs Jahre zu reduzieren. Folglich bietet es sich auch an, nun die Amtszeit der Mitglieder des Jagdausschusses von neun auf sechs Jahre zu reduzieren. Somit hätte die Gemeindeverwaltung den Aufwand der Organisation der Jagdgenossenschaftsversammlung nur alle sechs Jahre. Diese Anregungwurde seitens des Bürgermeisters bzw. der Gemeindeverwaltung im Jagdausschuss diskutiert und fand breite Zustimmung.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung stimmte der Verkürzung der Amtszeit des Jagdausschusses ab dem 01.04.2026 auf sechs Jahre und der damit einhergehenden bzw. erforderlichen Satzungsänderung einstimmig zu.
4.Neuverpachtung der Jagdbezirke zum 01.04.2026
Die bestehenden Jagdpachtverträge laufen zum 31.03.2026 aus. Gegenüber dem Jagdausschuss bzw. dem Bürgermeister haben alle bisherigen Jagdpächtermitgeteilt,t sich erneut für die bisherigen Jagdbezirke zu bewerben. Die Laufzeit der Jagdpachtverträge würde sechs Jahre, also vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2032, betragen.
Bisherige Jagdpächter:
Jagdbogen Althütte
Althütte-Ost Michael Blaich, Stuttgart
Christoph Knödler, Winnenden
Althütte-West Claus Wiesenauer, Allmersbach i. T.
Francesco Basanisi, Allmersbach i. T.
Jagdbogen Sechselberg
Pirschbezirk A Peter Heinle, Fautspach
Pirschbezirk B Stephan Schlichenmaier, Hörschhof
Pirschbezirk C Franz Krottmayer, Althütte
Jagdausschuss, Bürgermeister und Gemeindeverwaltung sprachen sich für die Verpachtung der Jagdbezirke an die bisherigen Jagdpächter aus.
Die Anpassung der Jagdpachtpreise wurde vom Jagdausschuss wie folgt vorgeschlagen:
Wald 10 auf 12 € / ha
Feld 3 auf 3,50 € / ha
Staatswald 17,85 € / ha
Die Anpassung nahmen die anwesenden Jagdgenossen (zustimmend) zur Kenntnis.
Die Jagdgenossenschaft fasste folgende Beschlüsse
Die Gemeindeverwaltung schlug dem Gemeinderat vor, den Beschlüssen der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 18.12.2025 zuzustimmen.
Der Gemeinderat billigte einstimmig die von der Jagdgenossenschaft Althütte in der Versammlung vom 18.12.2025 getroffenen Beschlüsse und beauftragte die Verwaltung entsprechend mit der Umsetzung.
TOP 7 – Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin aus dem Gemeinderat für den Seniorenrat Althütte
Auf die Vorlage und Diskussion in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2025 wird verwiesen. Dort ist die Historie des Seniorenrats Althütte beschrieben worden und der Wunsch, dass wieder ein Vertreter aus dem Gemeinderat dem Gremium mit angehört.
In der Zwischenzeit fanden Gespräche statt und es wurde deshalb vorgeschlagen, Herrn Michael Heinrich als Vertreter des Gemeinderats in das Gremium zu entsenden.
Der Gemeinderat benannte einstimmig Herrn Michael Heinrich als Vertreter in den Seniorenrat der Gemeinde Althütte.
TOP 8 – Änderung und Erweiterung des Generalbebauungsplans im Bereich des Flurstückes Nr. 105/2 und 108 in Althütte-Waldenweiler (Sechselberger Straße 12) – Aufstellungsbeschluss
Im Teilort Waldenweiler wurde die Änderung in einer Teilfläche des dortigen Generalbebauungsplanes gewünscht, da das aktuell bestehende Baufenster keine geordnete bauliche Weiterentwicklung an dieser Stelle ermöglicht.
Auf die dem Gemeinderat zur Sitzung vorliegende Vorlage mit angehängter Begründung, den Lageplan und den Textteil des Ingenieurbüros Dieter Knödler wurde entsprechend verwiesen.
Ohne Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 9 – Anpassung der Betreuungszeiten ab September 2026 im Kindergarten Kunterbunt und Anna-Haag-Grundschule
In den vergangenen Jahren wurde die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung ausgewertet. Dabei hat sich gezeigt, dass der tatsächliche Bedarf an Betreuungszeiten, insbesondere in den späten Nachmittagsstunden, deutlich geringer ausfällt als ursprünglich angenommen und zudem seit mehreren Jahren rückläufig ist.
Insbesondere im Zeitraum zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr werden regelmäßig nur noch sehr wenige Kinder betreut. An einzelnen Tagen findet in diesem Zeitfenster teilweise gar keine Betreuung mehr statt. Diese Entwicklung lässt darauf schließen, dass der Bedarf der Eltern an einer durchgängigen Ganztagsbetreuung bis in die späten Nachmittagsstunden aktuell nur in sehr begrenztem Umfang besteht.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Anpassung der Betreuungszeiten angemessen. Durch eine bedarfsgerechtere Ausgestaltung der Betreuungsangebote kann die bestehende personelle Anspannung reduziert werden. Gleichzeitig eröffnet dies der Verwaltung die Möglichkeit, das vorhandene pädagogische Personal flexibler einzusetzen, ohne dabei die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen. Insbesondere aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels im pädagogischen Bereich stellt dies einen wichtigen Vorteil dar. Zudem werden freie Stellen im Ganztagesbereich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver, da die Arbeitszeiten nicht bis in den späten Nachmittag gehen.
Um den Eltern trotz der Reduzierung der Betreuungszeiten entgegenzukommen und die finanzielle Belastung für Familien im Ganztagesbereich nicht weiter zu erhöhen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, die Gebühren für die Ganztagsbetreuung für das kommende Kindergarten- bzw. Schuljahr unverändert beizubehalten. Auf eine Gebührenerhöhung im Ganztagesbereich soll somit bewusst verzichtet werden.
Ziel dieses Vorgehens ist es, die Betreuung am tatsächlichen Bedarf auszurichten, das Personal zu entlasten und gleichzeitig für die Eltern eine verlässliche und akzeptable Kostenstruktur beizubehalten.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
TOP 10 – Spendenbericht
Der Vorsitzende teilte mit, dass eine Spende für die Jugendfeuerwehr eingegangen ist in Höhe von 500 €.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende einstimmig zu.