Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan 2025 mit seiner Haushaltssatzung zum Beschluss vorgelegt. Der Vorbericht mit ausführlichen Erläuterungen zum Haushaltsplan und den Kernelementen des neuen Haushaltsrechts ist dem Gemeinderat vorab mit den Sitzungsunterlagen zugegangen. Die Listen hatten in der Sitzung Gelegenheit, ihre Stellungnahme zum Haushaltsplan abzugeben.
Folgende Abweichungen vom am 10.12.2024 beschlossenen Investitionsprogramm 2025 – 2028 mussten vorgenommen werden:
2025 | 2026 | 2027 | 2028 | |
Ordentliche Tilgung | 0 € | 67.000 € | 184.000 € | 211.000 € |
Zu Beginn der Beratung wies Bürgermeister Reinhold Sczuka auf die wesentlichen Ursachen für die allgemein schlechte finanzielle Lage der Kommunen hin, am konkreten Beispiel des Ergebnishaushalts der Gemeinde Althütte. Der ungedeckte Aufwand, den die Gemeinde aus eigenen Steuereinnahmen bestreiten muss, ist im Kinder-, Jugend- und Familienbereich von 2020 auf 2025 von 1,4 Mio. € auf 2,5 Mio. € gestiegen, bei der Kernzeitbetreuung von T€ 102 auf T€ 216 und beim ÖPNV von T€ 620 auf T€ 872. Allein aus diesen Zahlen und deren Steigerung ist erkennbar, dass in den Städten und Gemeinden und somit auch in Althütte ein strukturelles Defizit besteht.
Gemeinderat Reinhard Pfeil gab folgende Stellungnahme für die Freie Wählervereinigungab:
„Sehr geehrter Herr Sczuka,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Das Klagen von immer mehr Kommunen, dass die Haushalte nicht mehr ausgeglichen werden können und Streichungen bzw. Kürzungen bei notwendigen Vorhaben auf der Tagesordnung stehen, macht auch uns in Althütte zu schaffen. Unsere Rücklagen sind aufgebraucht und der Haushalt 2025 benötigt eine Schuldenaufnahme in Höhe von ca. 2 Mio. €, die sich leider auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Laut dem Investitionsplan stehen uns in den nächsten Jahren wichtige Vorhaben bevor, die uns heute schon Kopfzerbrechen machen. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt 2025 auf 470,00 € an. Laut Prognose des Kämmerers soll diese in den nächsten Jahren auf weit über 1.000,00 € klettern. Wenn man das im Haushaltsplan abgebildete Schaubild 'Entwicklung der Schulden' bis 2028 anschaut, bleibt einem fast die Luft weg. Wir können dieser Entwicklung nur bedingt mit Einsparungen entgegenwirken, da wir sehr viele Pflichtaufgaben zu bewältigen haben. Die Auswirkung wird sein, dass wir viele gewünschte Investitionen und auch tägliche Leistungen, die seither von der Gemeinde erbracht wurden, genau auf den Prüfstand legen müssen. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen wir jetzt schon informieren, dass sie sich darauf vorbereiten können, eventuell weniger Leistungen von der Gemeinde zu bekommen bzw. mehr dafür bezahlen zu müssen. Für zukünftige Investitionen benötigen wir in der Regel immer fremde Zuschüsse, denn nur mit unseren eigenen Mitteln schaffen wir das nicht.
Gemeinden mit hohen Gewerbesteuereinkommen haben diese Probleme bei weitem nicht so stark wie wir. Durch eine landesweite ausgleichende Umverteilung könnte dieses Problem bei strukturschwachen Gemeinden in Zukunft etwas entschärft werden.
Die größten Investitionen in 2025 liegen im Bereich Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Breitbandausbau, Schaffung von sozialem Wohnraum, Umbau der Grundschulen in Althütte und Sechselberg, Straßenneubau sowie Straßen- und Wegeunterhaltung. Erfreulich ist, dass in diesem Jahr noch die Erschließung und der Neubau des lang ersehnten Lebensmittelmarktes beginnen werden. Mit der Eröffnung des ersten Umbauabschnittes im Heimatmuseum bekam der Heimat- und Kulturverein eine weitere Möglichkeit, die Lebensweisen unserer Vorfahren an die zukünftigen Generationen weiterzugeben. Erfreulich ist auch, dass der Heimat- und Kulturverein durch immer mehr Veranstaltungen Leben in das Museum bringt. Das Dauerthema Alten- und Pflegeheim beschäftigt uns nun schon seit Jahrzehnten und will einfach nicht in die Gänge kommen. Der Investor wartet auf sinkende Baupreise und sinkende Zinsen, damit er den Bau stemmen kann.
Die Energiewende nehmen wir in unserer Gemeinde sehr ernst. Mit unserem bestehenden Nahwärmenetz für die öffentlichen Gebäude wurde der Anfang gemacht. In Sechselberg folgt dieses Jahr noch der Baustart für das dortige Nahwärmenetz. Weitere Nahwärmenetze auf dem Gemeindegebiet sind in der Vorplanung. Nach wie vor ist unsere Fraktion gegen Windräder im Ochsenhau. Es ist unverantwortlich, wenn dort Waldflächen in Hektargröße für Wege und Plätze abgeholzt werden sollen. Solche Anlagen müssen an Stellen gebaut werden, wo eine Infrastruktur wie Straßen, Stromkabel usw. bereits besteht. Nur durch hohe Zuschüsse rechnen sich Windkraftanlagen in unerschlossenen Gebieten. Diese Gelder können an anderer Stelle für die Energiewende sinnvoller eingesetzt werden. Solange wir in Deutschland keine sinnvolle Stromspeicherung schaffen, müssen wir den überschüssigen Strom aus Windkraft und PV-Anlagen billig ins Ausland abgeben und an Tagen ohne Wind und Sonne wieder teuer einkaufen. Das kann so nicht bleiben, sonst sind die erneuerbaren Energien für uns in Deutschland nur noch die Hälfte wert.
Warum hat unser Deutschland so viele zum Teil existenzielle Probleme in den letzten Jahren und Jahrzehnten in fast allen Bereichen dazubekommen? Die Auswirkungen daraus spüren wir in Zukunft zunehmend in den Gemeinden. In erster Linie liegt es an unseren Politikern in Berlin. Mit einem Haufen von zum Teil ungelernten, fachfremden und nur nach Macht strebenden Leuten kann das auch nicht funktionieren. Die Gefahr, dass nach der Wahl im Februar eine ähnliche Regierungsmannschaft in Berlin einzieht, ist leider sehr groß. Die dringendsten Probleme in unserem Land werden nicht ernsthaft genug angegangen und beseitigt. Es gibt keine vorausschauenden Planungen und verlässliche Rahmenbedingungen mehr wie früher, auf die sich unsere Wirtschaft und die Bürger einstellen und verlassen können. Jeder Wirtschaftsbetrieb würde mit so einer Geschäftsführung in kürzester Zeit in die Insolvenz laufen.
Offen bleibt die Frage, wie das geändert werden könnte. Die ersten Stimmen aus der Politik rufen nach kompetenten, erfahrenen Fachleuten, die das in die Hand nehmen sollen. Der Gedanke ist gut, aber durch unser demokratisches Wahlrecht nahezu unmöglich umzusetzen. Wollen wir darauf warten, bis Leute, wie in den USA erst geschehen, das Ruder in die Hand nehmen? Das wäre auch ein Weg, der aber mit sehr vielen Risiken verbunden ist. Wollen wir warten, bis extrem einseitige Parteien das Sagen haben? Auch das ist ein Spiel mit dem Feuer. Unsere Führungspolitiker sind sich wohl nicht bewusst, dass sie mit ihrer unprofessionellen und verantwortungslosen Arbeit unser Land in eine wirtschaftlich düstere Zukunft führen werden. Unsere Kinder, Enkel und Urenkel müssen das dann irgendwann wieder ausbaden.
Warum hat sich unsere Demokratie, mit der wir viele Jahrzehnte erfolgreich waren, so stark verändert und festgefahren? Wir alle müssen dringend darüber nachdenken, wie wir den fast handlungsunfähigen Zustand wieder auf die Reihe bekommen, bevor es zu radikaleren Zuständen kommt.
Es wird höchste Zeit, dass sich unsere Regierung tatkräftig gegen den Bürokratiewahn, der im EU-Parlament erzeugt wird, entgegenstemmt. Alles, was von dort kommt, wird in Deutschland noch verdoppelt und dann der Wirtschaft, den Behörden und den Bürgern aufgedrängt. Unzählige Stellen mussten neu geschaffen werden, um dieser Flut von unnötigem Bürokratismus Herr zu werden. Diese Leute hätten in produktiven Bereichen unserer Gesellschaft nützlicher untergebracht werden können. Das EU-Parlament soll sich auf die wirklichen Probleme, die uns aus Richtung Russland, Amerika, Afrika und Asien ins Haus stehen, konzentrieren. 1957 wurde die EWG mit dem Ziel gegründet, eine gemeinsame Wirtschaftspolitik auf den Weg zu bringen. Wenn hier noch die Währungseinheit und eine gemeinsame Verteidigung dazugekommen wären, würde das auch schon reichen. Inzwischen mischt sich die EU in viel zu viele landeseigene Dinge ein. Es ist nicht zielführend, unserem Landwirt vorzuschreiben, wie breit die Tür zu seinem Hasenstall sein muss.
Zum Schluss möchten wir uns noch bei Herrn Sczuka, bei der Verwaltung und vor allem beim Kämmerer Herrn Hillmann für die gute Arbeit bedanken. Unser Dank gilt auch allen ehrenamtlichen Helfern, dem Bauhof, der Feuerwehr, dem DRK, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Schulen und Kindergärten sowie allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in der Gemeinde. Auch bei den in unseren Vereinen und Organisationen tätigen Personen möchten wir uns bedanken.
Unsere Fraktion stimmt dem Haushalt 2025 zu.“
Gemeinderat Matthias Schaal gab anschließend folgende Stellungnahme für die Bürgerliste ab:
„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrter Bürgermeister Sczuka, sehr geehrtes Verwaltungsteam, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
im Jahr 2025 stehen wir vor zahlreichen Herausforderungen, die sowohl auf globaler als auch auf nationaler Ebene spürbar sind. Alle diese Entwicklungen haben indirekte oder direkte Auswirkungen auf unsere Gemeinde und erfordern eine sorgfältige und vorausschauende Haushaltsplanung. Im Folgenden möchten wir die Hauptthemen, die unseren Haushalt beeinflussen, näher beleuchten.
Weltpolitik
Die weltpolitische Lage ist weiterhin von Unsicherheiten und Spannungen geprägt. Internationale Konflikte und wirtschaftliche Instabilitäten haben direkte Auswirkungen auf die globale Wirtschaft. Langjährige Beziehungen drohen zu zerbrechen, und die Demokratie wird auf die Probe gestellt. Wir Europäer müssen in unser aller Interesse deshalb uns schleunigst zusammenraufen, denn nur als geeintes Europa haben wir die Möglichkeit, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Wir müssen uns auf mögliche Schwankungen in den Einnahmen und steigende Kosten durch mögliche Zölle einstellen. Daher ist es wichtig, dass wir unsere Ausgaben sorgfältig planen und wo möglich Reserven für unvorhergesehene Ereignisse schaffen.
Vorgezogene Bundestagswahlen
Die Ampel-Koalition ist gescheitert, was zu vorgezogenen Bundestagswahlen in diesem Jahr führt. Klare Mehrheiten zeichnen sich für die traditionellen Lager nach den aktuellen Hochrechnungen nicht ab, weshalb es umso wichtiger ist, seine Stimmen abzugeben. Bitte gehen Sie wählen! Neue politische Prioritäten und Gesetzesänderungen können Auswirkungen auf die Finanzierung und Förderung kommunaler Projekte haben. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls flexibel auf neue Rahmenbedingungen reagieren.
Asylpolitik
Die Asylpolitik in Deutschland polarisiert und ist zentrales Thema im aktuellen Wahlkampf. Thematisiert wird die irreguläre Migration, welche seit Jahren aus dem Ruder läuft. 2024 wurden nach Behördenangaben lediglich 0,65 Prozent der Migranten ein Asylanspruch zugesprochen. Die meisten erhalten Ablehnungen, bleiben aber dennoch, wie die Erfahrung der vergangenen Jahre lehrt. Dies führt zu mannigfaltigen Problemen in der Gesellschaft. Die alte Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Lastenverteilung zu verbessern und die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu unterstützen. Trotz dieser Maßnahmen stehen die Kommunen weiterhin vor großen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung, die Integration und den Zugang zu sozialen Diensten. Insgesamt ist die aktuelle Asylpolitik ein komplexes Thema, das sowohl humanitäre Verpflichtungen als auch praktische Herausforderungen für die Kommunen mit sich bringt. Wir setzen uns weiterhin für eine dezentrale Unterbringung in unserer Gemeinde ein.
Ganztagesgrundschule
In unserer letztjährigen Stellungnahme zum Haushalt hatten wir bereits die Forderung formuliert, sich frühzeitig mit der Umsetzung der Ganztagesgrundschule in Althütte und Sechselberg zu befassen. Bisher ist lediglich bekannt, dass zur räumlichen Umsetzung die Hausmeisterwohnung in Althütte mit herangezogen werden soll sowie diverse Umbauten in den Schulen stattfinden sollen. Wir fordern daher, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen von den Schulleitungen und der Verwaltung darüber informiert zu werden, wie das Konzept der Ganztagesschule in unserer Gemeinde pädagogisch, konzeptionell und personell ausgestaltet werden soll.
Kindergarten
Die generelle Kostensituation in der Bundesrepublik zwingt oftmals beide Elternteile in die Berufstätigkeit. Kindergärten/Kitas sind eine wichtige Einrichtung, um dies zu unterstützen. Um die Betreuung der Kinder sicherzustellen, benötigt es zusätzliches qualifiziertes Personal. Wir unterstützen das, auch wenn das die jährlichen Personalkosten steigert.
Glasfaserausbau
Vor einigen Jahren mit viel Werbung bereits gestartet, entschleunigte das Vorhaben abrupt. Aktuell hat dieses wichtige Thema wenig Priorität. Wir fordern hiermit die Verwaltung auf, wieder Fahrt aufzunehmen und zusammen mit der Telekom den Ausbau voranzutreiben, damit wir in Althütte den Zug der Digitalisierung nicht verpassen.
Lebensmittelmarkt
Der Lebensmittelmarkt kommt. Netto wird nach eigener Aussage mittelfristig die entstehenden Lücken im Einzelhandel in der Gemeinde auffangen. Die Genehmigungen sowie nötige Infrastruktur müssen fristgerecht erteilt bzw. umgesetzt werden, damit mit dem Bau begonnen werden kann.
Wichtig für uns, die Festwiese bleibt erhalten, somit haben die örtlichen Vereine auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen dort abzuhalten.
Seniorenwohnanlage
Der demographische Wandel, insbesondere mit den geburtenstarken Jahrgängen, zwingt uns, geeignete Unterkünfte für den Lebensabend bereitzustellen. Antiquierte Modelle sind gescheitert, was man in den Nachbargemeinden beobachten kann. Es gilt nun, zukunftsfähige Modelle zu entwickeln und eine geeignete Lösung für die Gemeinde Althütte zu finden. Die dafür vorgesehene Fläche wollen wir nicht für den Wohnbau abgeben.
Kommunale Wärmeplanung
Wärme/Energie wird auf Grund der Verfügbarkeit und somit auch der Kosten immer wichtiger. Erste private Projekte zur Nahwärmeversorgung wurden erfolgreich in der Gemeinde umgesetzt, weitere sind in der Konzeptphase. Dies stimmt uns zuversichtlich, dass wir geeignete Lösungen für die gesamte Gemeinde finden werden. Wichtig für uns ist jedoch, dass diese Systeme zukunftsfähig hinsichtlich neuer Technologien sind, des Weiteren finden wir es wichtig, dass die Gemeinde ein Mitspracherecht mit hohem Gewicht besitzt, um im Notfall das Heft in die Hand zu nehmen.
Kritische Infrastruktur
Die zusätzliche Errichtung eines Antennenmastes im Gemeindegebiet scheint auf Grund der Gebietsabdeckung des 450-MHz-Netzes unabdingbar zu sein. Welcher Standort dafür in Frage kommt, muss genau geprüft und mit Augenmaß hinsichtlich jeglicher Beeinträchtigungen abgewogen werden. Einen Aussichtsturm am aktuell geplanten Standort werden wir dabei nicht unterstützen.
Grundsteuerreform
Die Veranlagungsbescheide sind Anfang des Jahres eingegangen, teilweise mit deutlicher Kostensteigerung zu den bisherigen. Wir können nur empfehlen, diese kritisch zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Des Weiteren fehlt es bei diesem Thema weiterhin an Transparenz. Wir fordern hiermit die Verwaltung auf, die Bürger detaillierter zu informieren.
Budget/negativer Haushalt
Wie viele andere Gemeinden stehen auch wir vor der Herausforderung eines begrenzten Budgets. Es ist unerlässlich, dass wir unsere finanziellen Mittel effizient und verantwortungsvoll einsetzen. Priorität haben dabei die Sicherstellung der Grundversorgung, die Instandhaltung der Infrastruktur und die Förderung von Bildung und sozialen Projekten. Wir werden weiterhin nach Möglichkeiten suchen, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen, z.B. Bauplätze. Hauptsächlich gilt jedoch der Ansatz, Ausgaben/Kosten zu senken, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen zu beeinträchtigen.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir trotz der Herausforderungen optimistisch in die Zukunft blicken. Mit einer soliden Haushaltsplanung und der Unterstützung unserer engagierten Bürgerinnen und Bürger sind wir zuversichtlich, dass wir gemeinsam die bevorstehenden Herausforderungen meistern werden.
Wir bedanken uns bei Kämmerer Hillmann und dem Verwaltungsteam für die Haushaltsplanung.“
Anschließend beschloss der Gemeinderat einstimmiggemäß §§ 79 ff der Gemeindeordnung den Haushaltsplan in der am 28.01.2025 in den Gemeinderat eingebrachten Fassung inklusive der vorgelegten Änderungen im Investitionsprogramm.
Durch das zunehmende Vorkommen von Wildtieren in Siedlungsräumen ist es von zentraler Bedeutung, einen speziell qualifizierten Ansprechpartner im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung von Stadtjägerinnen bzw. Stadtjägern wurde im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine neue gesetzliche Möglichkeit geschaffen, um das Wildtiermanagement im Siedlungsraum stärker zu professionalisieren und an die zukünftigen Bedürfnisse anzupassen. Stadtjägerinnen und Stadtjäger können daher in Fragen des Wildtiermanagements und in Fragen zu Wildtieren in befriedeten Bezirken beraten und dürfen nach festgelegten Maßgaben die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Sie sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und erfüllen wichtige Aufgaben, was sowohl der Information, Beratung und Duldung von Wildtieren als auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Siedlungsräumen dient.
Zu den Aufgaben des Stadtjägers gehört der Abbau von Überpopulationen, zum Beispiel von Ringeltauben, Kaninchen, Steinmardern, Rotfüchsen, Rabenvögeln, Nilgänsen und Stockenten sowie in steigendem Umfang auch Waschbären. Ziel des Einsetzens eines Stadtjägers ist es, den Bürgern unbürokratisch Hilfestellungen zu geben und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ein Stadtjäger kann zum Beispiel Fallen stellen, um Waschbären oder Ähnliches zu fangen. Betroffene müssen den Stadtjäger allerdings selber beauftragen und für die entstandenen Kosten aufkommen.
Auch die Gemeinde Althütte hat mit Wirkung zum 19.10.2023 Herrn Francesco Basanisi aus Allmersbach im Tal als Stadtjäger offiziell eingesetzt. Herr Basanisi war mit seinem Stellvertreter Herrn Heinrich Stumpp in der Sitzung anwesend und trug den Gemeinderatsmitgliedern sowie anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern seinen ersten Tätigkeitsbericht über die bisherige Einsatzzeit im Gemeindegebiet vor.
Seit dem 19.10.2023 gab es auf der Gemarkung Althütte:
Der Gemeinderat nahm den Tätigkeitsbericht des Stadtjägers zur Kenntnis und bedankte sich für die bisher geleistete Arbeit.
Aufgrund des Unwetterereignisses am 02.06.2024 wurden die Straßenabschnitte der
stark geschädigt. Dadurch waren die Abschnitte über längere Zeit voll gesperrt und sind auch aktuell nur sehr eingeschränkt befahrbar.
Hierdurch war eine aussagekräftige Verkehrserhebung bzw. Zählung in den Ortsdurchfahrten durch das für die Erstellung des Lärmaktionsplans beauftragte Ingenieurbüro („BS Ingenieure“ aus Ludwigsburg) nicht möglich. Das Ergebnis der Zählungen hätte nicht dem Ergebnis unter normalen Verkehrsbedingungen entsprochen. Aus diesem Grund konnte mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans bis heute nicht begonnen werden.
Nun teilte das Ingenieurbüro der Verwaltung mit, dass es aufgrund von unerwarteten Personalveränderungen die Erstellung von Lärmaktionsplänen nicht mehr als Dienstleistung anbieten kann. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin den mit dem Büro geschlossenen Auftrag/Vertrag aufgehoben. Sobald die o.g. Streckenabschnitte saniert und für den Verkehr wie vor Schadensereignis freigegeben werden, wird die Verwaltung daher umgehend neue Angebote von Ingenieurbüros einholen, zur Vorlage und Beschlussfassung im Gemeinderat.
Der Gemeinderat nahm den Bericht/die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
In seiner Sitzung vom 20.06.2023 hat der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung der monatlichen Bezuschussung eines Deutschland-Tickets von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie folgt zugestimmt und beschlossen:
1. Der Übernahme der monatlichen Kosten von 40 € des Deutschland-Tickets ab dem 01.08.2023 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Althütte mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50 % wird zugestimmt.
2. Der Übernahme der monatlichen kompletten Kosten des ab 01.08.2023 geltenden VVS JugendTicketBW zum Preis von monatlich 30,42 € für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie von Studentinnen und Studenten der Gemeinde Althütte wird zugestimmt.
3. Der Übernahme der Kosten wird in Abhängigkeit der Geltungsdauer des Deutschland-Tickets zugestimmt. Dieser Zeitraum gilt auch für den Zuschuss zum VVS JugendTicketBW.
Grundsätzlich ließ sich eine positive Bilanz ziehen. Aus den einzelnen Arbeitsbereichen lag folgende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor, die den Zuschuss beantragt haben und derzeit auch noch in Anspruch nehmen:
Die monatlichen Kosten für das Deutschland-Ticket wurden zum 01.01.2025 von 49 € auf 58 € erhöht. Die Kosten für das JugendTicketBW bzw. neuerdings „D-Ticket JugendBW“ wurden ebenfalls angehoben, und zwar von 30,42 € auf 39,42 €/Monat. Die Verwaltung empfahl daher, auf Grund der angespannten Haushaltslage, die Zuschüsse für beide Ticketformen bis auf Weiteres nicht zu erhöhen und bei 40 € bzw. 30,42 € zu belassen.
Ohne Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, die in der Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023 beschlossenen Zuschüsse bzw. Zuschusshöhen für das Deutschland-Ticket und das D-Ticket JugendBW bis auf Weiteres nicht anzupassen.
Vor Einstieg in den Tagesordnungspunkt erklärte sich der Vorsitzende für befangen und nahm im Zuhörerbereich Platz. Gemeinderat Rudi Beck als 1. Stellvertretender Bürgermeister übernahm daher für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung.
In seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die nächste Bürgermeisterwahl am 22. Juni 2025 durchgeführt wird. Eine etwaige Stichwahl wurde auf den 6. Juli 2025 terminiert.
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Gemäß § 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) besteht der
Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden (§ 15 Satz 3 KomWG). Darüber hinaus darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
Da der Bürgermeister Wahlbewerber ist, wurde vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu bestellen:
Vorsitzender: | Pascal Schwinger | (Gemeindebediensteter) |
Stellv. Vorsitzende: | Nina Kunath | (Gemeindebedienstete) |
1. Beisitzerin: | Ute Wendel | (Gemeinderätin) |
2. Beisitzer: | Markus Rombold | (Gemeinderat) |
1. stellv. Beisitzerin: | Gabriele Gabel | (Gemeinderätin) |
2. stellv. Beisitzer: | Michael Heinrich | (Gemeinderat) |
Für die Anzahl der Beisitzer ist dem Gemeinderat außer der Mindestzahl von zwei kein Rahmen gesetzt. Er kann daher nach den örtlichen Bedürfnissen entscheiden und die Größe nach dem zu erwartenden Stimmenaufkommen und der Art der Wahl gestalten, um den Anforderungen an die Durchführung der Wahl Rechnung zu tragen.
Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen. Sie sind sowohl für den Fall der völligen Verhinderung eines Beisitzers (z. B. ein Beisitzer wird Wahlbewerber) als auch für den Fall einer vorübergehenden Verhinderung (Abwesenheitsstellvertreter) bestellt. Die Stellvertreter können entweder als persönliche Stellvertreter je eines Beisitzers oder als Ersatzleute für den Ausschuss bestellt werden. Im letzteren Fall muss ihre Reihenfolge festgelegt werden. Die Bestellung als Ersatzleute des Ausschusses ist wegen der größeren Praktikabilität in jedem Fall vorzuziehen.
b) Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die während der Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl ehrenamtlich Tätigen (dies gilt auch für alle Gemeindebediensteten) erhalten eine Entschädigung nach der vom Gemeinderat am 21. November 2000 in der Fassung vom 27. November 2012 beschlossenen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.
c) Festlegung der Wahlzeit
Bezüglich der Wahlzeit wurde vorgeschlagen, keine abweichende Regelung von der allgemeinen Wahlzeit (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu treffen, da für ein Abweichen keine besonderen Gründe im Sinne von § 25 Kommunalwahlordnung (KomWO) vorliegen.
d) Bildung der Wahlbezirke
Die Gemeinde bildet wie bisher drei Wahlbezirke (Gemeindebezirk Althütte 111-01, Gemeindebezirk Althütte 111-02 und Gemeindebezirk Sechselberg 222-22); Sonderwahlbezirke werden nicht gebildet. Für den Wahlbezirk Althütte 111-01 sowie 111-02 wird je ein Wahllokal in der Anna-Haag-Grundschule, Schulstraße 15, 71566 Althütte, und für den Wahlbezirk Sechselberg 222-22 ein Wahllokal in der Mehrzweckhalle beim Friedhof Sechselberg, Martin-Luther-Straße 53, 71566 Althütte-Sechselberg, eingerichtet. Außerdem wird ein Briefwahlvorstand gebildet, der im Rathaus für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses in der Gesamtgemeinde Althütte zuständig ist.
Für die Bildung der Wahlbezirke, die Bestimmung des Wahlraums sowie die Berufung der Mitglieder der Wahlvorstände ist nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes der Bürgermeister zuständig; er ist hier trotz Wahlbewerbung nicht befangen.
e) Stellenausschreibung und Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen
Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt gemäß § 10 Abs. 1 KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung; das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, festgesetzt werden (vgl. auch § 20 KomWO). Innerhalb dieser Einreichungsfrist können Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist oder, wenn dieser ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist, bis zum nächsten Werktag jeweils vor 7:30 Uhr eingegangen sind, gelten als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen; über deren Reihenfolge entscheidet das Los.
Es wurde vorgeschlagen, die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters am Donnerstag, 17. April 2025, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg mit dem im Anhang der Vorlage beigefügten Text auszuschreiben. Bewerbungen können damit in der Zeit vom 18. April 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025, 18:00 Uhr, eingereicht werden. Der Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen kann somit am 27. oder 28. Mai 2025 erfolgen, so dass die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Termine im Mitteilungsblatt vom 5. Juni 2025 vorgenommen werden kann.
Bezüglich der Festlegung eines Termins für die Vorstellung der Bewerber in einer öffentlichen Versammlung, zu der die Gemeinden nach § 47 Abs. 2 Satz 2 GemO und der Verwaltungsvorschrift zu § 47 GemO nicht verpflichtet sind, ist die Verwaltung der Auffassung, diese Thematik wie bei der letzten Bürgermeisterwahl zeitnah zu entscheiden, wenn absehbar ist, wie viele Kandidaten sich für das Amt des Bürgermeisters zur Wahl stellen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeindewahlausschuss wird wie folgt bestellt
Vorsitzender: | Pascal Schwinger | (Gemeindebediensteter) |
Stellv. Vorsitzende: | Nina Kunath | (Gemeindebedienstete) |
1. Beisitzerin: | Ute Wendel | (Gemeinderätin) |
2. Beisitzer: | Markus Rombold | (Gemeinderat) |
1. stellv. Beisitzerin: | Gabriele Gabel | (Gemeinderätin) |
2. stellv. Beisitzer: | Michael Heinrich | (Gemeinderat) |
Die stellvertretenden Beisitzer werden als Ersatzleute für den Ausschuss in der vorgenannten Reihenfolge bestellt.
2. Der im Anhang der Sitzungsvorlage befindlichen Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl am 22. Juni 2025 wird zugestimmt. Die Stellenausschreibung erfolgt am Donnerstag, 17. April 2025, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 26. Mai 2025, 18:00 Uhr.
3. Im Übrigen wird der Verfahrensweise, wie von der Verwaltung unter Buchstabe b) bis e) vorgeschlagen, zugestimmt.
Der Vorsitzende teilte mit, dass folgende Spenden eingingen:
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende einstimmig zu.
Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu tätigen.
Nahwärmenetz in Sechselberg
Ein Gemeinderat wollte den aktuellen Stand zum Nahwärmenetz in Sechselberg erfahren. Ein am Ausbau des Nahwärmenetzes federführend beteiligter Gemeinderat antwortete, dass derzeit die Planungen und Berechnungen des Netzes in den letzten Zügen sind. Parallel laufe das Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren sowie das Antragsverfahren für die Fördermittel, einmal für das Wärmenetz als solches und für die einzelnen Hausanschlüsse. Die Anschlussnehmer/Hauseigentümer werden dann entsprechend vorab rechtzeitig informiert, voraussichtlich in rund vier Wochen. Ein Baustart ist für den Sommer 2025 geplant.