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Aus den Rathäusern

Pressebericht der Geminderatssitzung vom 25.11.2025

TOP 1 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. TOP 2 Verlegung des Standorts der Altglas- und Altkleidercontainer...

TOP 1 Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2 Verlegung des Standorts der Altglas- und Altkleidercontainer

Der Gemeinderat hatte am 23.07.2024 die Verlegung des Standorts der Altglas- und Altkleidercontainer hinter die Sporthalle Althütte beschlossen. Leider entwickelte sich die Situation dort in den letzten Monaten unerfreulich negativ. Es kam / kommt immer häufiger zu illegalen Müllablagerungen bei den Containern bzw. im direkt angrenzenden Wald.

Die Verwaltung schlug daher vor, den Standort der Container zu den Parkplätzen des Friedhofs Althütte zu verlagern. Hier müssen o. g. Personen zunächst durch ein Wohngebiet fahren und zudem befürchten, von dort aus beobachtet zu werden. Dies dürfte solche Personen verstärkt abschrecken, am neuen Standort ihren Müll illegal zu entsorgen.

Der Vorsitzende erläuterte, dass auch der Standort beim Friedhof Althütte nicht optimal ist. Es hatte in den letzten Monaten aber vermehrt Beschwerden wegen Scherben, auch im Bereich des Kindergartens gegeben. Er regte an, die Altkleidercontainer entfernen zu lassen, um dem Problem der abgestellten Kleidersäcke vorzubeugen.

Ein Gemeinderat sah in dem Standort am Friedhof eine ebenfalls schlechte Alternative und bringt eine Videoüberwachung des bestehenden Standorts auf.

Ein Gemeinderat sprach sich für die Videoüberwachung des bestehenden Standorts aus und fragt zusammen mit weiteren Gemeinderäten nach alternativen Standorten.

Eine Gemeinderätin schlug vor, den Containerstandort regelmäßig vom Bauhof kontrollieren zu lassen und spricht sich ebenfalls gegen den Standort am Friedhof aus.

Der Vorsitzende wies auf die hohen Hürden und Kosten einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin, will dies aber prüfen. Es hatte bereits eine Prüfung der alternativen Standorte stattgefunden, leider ist keiner davon geeignet. Der Bauhof kontrolliert bereits jetzt den Containerstandort regelmäßig. Eine engmaschigere Überwachung ist bei den umfangreichen Aufgaben des Bauhofs nicht darstellbar. Er fasste die vorgetragenen Bedenken und Vorschläge des Gemeinderats zusammen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der bisherige Standort bleibt bestehen. Die Eigentümer der Altkleidercontainer werden aufgefordert diese zu entfernen. Es wird die rechtliche und tatsächliche Machbarkeit einer Videoüberwachung geprüft.

TOP 3 Benennung eines Vertreters / einer Vertreterin aus dem Gemeinderat für den Seniorenrat Althütte

Historie und Zusammensetzung des Seniorenrats Althütte

Ursprungsgedanke des Gesprächskreises für die Senioren war die Arbeit für ältere und älter werdende Menschen in der Gemeinde. Der Gesprächskreis wurde Anfang 1992 ins Leben gerufen. Beteiligt waren Vertreter aller im Ort Seniorenveranstaltungen anbietenden Gruppen und Organisationen. Ziel war und ist das Aufgreifen von Gedanken und Anregungen aus der Bevölkerung und nach Möglichkeit das Anbieten von konkreten Angeboten, wobei eine Hilfe zur Selbsthilfe die erklärte Aufgabe war. Als Motto wurde deshalb gewählt „Miteinander älter werden“. Unter diesem Namen wurden auch in den anfänglichen Jahren die Angebote immer wieder beworben und angeboten.

Der Vorsitzende fragte nach Vorschlägen für einen Vertreter oder eine Vertreterin des Gemeinderats im Seniorenrat. Es folgen keine Vorschläge. Der Vorsitzende brachte Gemeinderat Heinrich ins Gespräch.

Der Vorsitzende vertagte den Tagesordnungspunkt und wird auf Gemeinderat Heinrich zugehen.

TOP 4 3. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Juni 2018

Die örtlichen Vereine erhalten bisher ab 3 Einzelveranstaltungen pro Jahr eine Ermäßigung von 60 % und ab 6 Buchungen pro Jahr eine Ermäßigung von 90 % auf die entstehenden Entgelte. Diese Staffelung hat dazu geführt, dass die Vereine bei häufiger Nutzung eine verschwindend geringe Kostendeckungsbeteiligung zu tragen haben.

In Anbetracht der allgemeinen Haushaltslage ist die Reduzierung der freiwilligen Ermäßigungen angemessen und angebracht. Die Erhöhung der Kostendeckung wird mit der vorgeschlagenen Streichung der gestaffelten Ermäßigung nur in geringem Umfang erreicht. Daher wird die Verwaltung in einem zweiten Schritt für das Jahr 2027 eine Anpassung der Entgelte kalkulieren. Die allgemein gültige Ermäßigung von 50 % auf die Entgelte für örtliche Vereine soll bestehen bleiben.

Vier Vereine haben durch die gestaffelte Ermäßigung in den Jahren 2024 und 2025 eine Reduzierung der Entgelte in Höhe von insgesamt 5.400 € erfahren. Der überwiegende Anteil daran entfällt auf einen Verein mit 4.200 € bei 28 Veranstaltungen. Je Veranstaltung wären das 150 € an Mehrkosten für den Verein. Darüber hinaus reduziert es den Verwaltungsaufwand, der zur Kontrolle und Umsetzung der Ermäßigung notwendig und erheblich war. Der zweite Punkt betrifft die Außenkabinen der Sporthalle. Diese werden vom TSV Althütte regelmäßig für die Abteilung Fußball genutzt. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Reinigung der Außenkabinen in die Verantwortung des TSV Althütte zu geben. Damit kann der nutzende Verein eigenverantwortlich festlegen, in welchem Umfang und Intervall die Kabine gereinigt wird.

Die nun vorgeschlagenen Änderungen wurden den Vereinen in einer gemeinsamen Veranstaltung am 06.11.25 vorgestellt.

Aus dem Gemeinderat kam Kritik an der Definition der Veranstaltungen und Übungsstunden. Die Mehreinnahmen in Höhe von 3.000 € könnten das Defizit des Haushalts nicht ausgleichen. Die Veranstaltungen der Landfrauen seien wichtig für das Gemeindeleben.

Der Vorsitzende wies auf die bereits jetzt bestehenden Probleme bei der Abgrenzung zwischen Übungsstunden und Veranstaltungen hin. Ein weiterer Tatbestand ist dabei nicht hilfreich. Die Förderung der Vereine soll in einem transparenten, fairen Rahmen geschehen. Daher werde die 50 % Rabatt-Regelung von der Verwaltung präferiert. Der Haushalt der Gemeinde ist stark defizitär und es müsse mit Steuererhöhungen gerechnet werden.

Der Vorsitzende öffnete die Diskussion für den zweiten Teil der Vorlage, die Reinigung der Außenkabinen auf den TSV Althütte als Nutzer zu übertragen. Der Verein sei mehrfach aufgefordert worden, die Kabinen ordentlich und sauber zu halten. Dies hatte keinen langfristigen Erfolg.

Aus dem Gemeinderat kamen verschiedene Wortbeiträge, die sich mehrheitlich für eine Reinigung der Kabinen durch den Verein aussprachen.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

  1. Die 3. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgeltordnung öffentlich bekanntzumachen. Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
  2. Der Beschluss vom 19.06.2018 über die gestaffelte Ermäßigung von 60 bis 90 % je nach Nutzungshäufigkeit der öffentlichen Einrichtungen für örtliche Vereine wird aufgehoben. Der Beschlussvorschlag wurde bei 4 Ja-Stimmen, 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

TOP 5 Ergebnis der EU-weiten Ausschreibung der Reinigungsleistungen in den Kindergärten und Grundschulen Vergabe

Der Vertrag mit der derzeit mit der Reinigung beauftragten Reinigungsfirma lief zum 31.10.2025 aus. Da vergaberechtlich der Schwellenwert für die Dienstleistung überschritten wird, musste die Dienstleistung für die Unterhaltsreinigung EU-weit ausgeschrieben werden.

Folgende Gebäude wurden in die Ausschreibung aufgenommen:

  • Grundschule Sechselberg
  • Anna-Haag-Grundschule Althütte
  • Kindergarten Sechselberger Nestle
  • Kindergarten Kunterbunt mit Kinderkrippe Farbennest
  • Ev. Kindergarten
  • Ärztehaus Althütte (Treppenhaus)

Für die Vorbereitung und Durchführung des äußerst anspruchsvollen, umfassenden und bürokratieintensiven Ausschreibungsverfahrens hat die Verwaltung im Juni 2025 die Vergabeberatung des Staatsanzeigers von Baden-Württemberg beauftragt. Die aktuelle Reinigungsfirma führt bzw. führte in Absprache mit der Verwaltung die Reinigungsleistung so lange aus, bis das Vergabeverfahren abgeschlossen ist und feststeht, wer zum 01.02.2026 die Reinigungsleistungen übernimmt. Die Ausschreibung wurde durchgeführt, die Frist zur Abgabe von Angeboten lief am 31. Oktober aus, an diesem Tag fand um 10 Uhr eine Submission statt.

Nach intensiver und ausführlicher Prüfung bzw. Auswertung der Angebote durch die Vergabeberatungsstelle des Staatsanzeigers wurden der Verwaltung am 12. November die Ergebnisse präsentiert. Für die Unterhaltsreinigung gingen 12 Angebote ein, von denen vergaberechtlich 3 ausgeschlossen werden mussten. Für die Glasreinigung gingen 6 Angebote ein, von denen vergaberechtlich 3 ausgeschlossen werden mussten.

Für die Unterhaltsreinigung wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot Nr. 9, Bieter everclean! GmbH aus Waldenbuch, als wirtschaftlichstes gemäß den bekanntgemachten Bedingungen der Vergabeunterlagen zu erteilen.

Für die Glasreinigung wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot Nr.3, Bieter DIENST360 aus Schwäbisch Hall, als wirtschaftlichstes gemäß den bekanntgemachten Bedingungen der Vergabeunterlagen zu erteilen.

Die Finanzierung der Aufträge ist über die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gesichert. Die Auftragswertschätzung bei Einleitung des Vergabeverfahrens wurde eingehalten bzw. unterschritten.

Aus dem Gemeinderat kamen Rückfragen zum Umgang mit den Firmen bei Schlechtleistung sowie Kritik an den hohen bürokratischen Hürden der Ausschreibung.

Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat bei einer Enthaltung und 13 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

  1. Der Zuschlag für die Unterhaltsreinigung wird an das Angebot Nr. 9, Bieter everclean! GmbH aus Waldenbuch, als wirtschaftlichstes gemäß den bekanntgemachten Bedingungen der Vergabeunterlagen, erteilt. Die Laufzeit beträgt max. 5 Jahre, beginnend am 01.02.2026.
  2. Der Zuschlag für die Glasreinigung wird an das Angebot, Nr. 3, Bieter DIENST360 aus Schwäbisch Hall, als wirtschaftlichstes gemäß den bekanntgemachten Bedingungen der Vergabeunterlagen, erteilt. Die Laufzeit beträgt max. 5 Jahre, beginnend am 01.02.2026.

TOP 6 Ersatzbeschaffung für den Bauhof, Kommunalfahrzeug John Deere Kompakttraktor 3046R, Verkauf Knicklenkerfahrzeug Multihog CX55

Während der Laufzeit in den letzten 5 Jahren kam es vermehrt zu Ausfällen des Fahrzeuges, verbunden mit teilweise längeren Standzeiten und in Summe zu sehr hohen Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 45.000,00 EUR. Das Fahrzeug stand oftmals wochenlang nicht zur Verfügung, teilweise auch außer Haus in der Fachwerkstatt. Überwiegende Problematik war die fehlende Ersatzteilverfügbarkeit von einem Radmotor, sowie von Hydraulik- und Steuerungskomponenten. Um weitere unverhältnismäßig hohe Kosten und Ausfallzeiten zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Fahrzeug mit der kompletten Winterdienst- und Sommerausstattung zu veräußern.

Bereits im Jahr 2020/2021 war dieses Fahrzeug in der engeren Auswahl. Auf Grund von Erfahrungswerten von umliegenden Kommunen, bei denen dieses Gerät zuverlässig im Einsatz ist, schlägt die Gemeindeverwaltung eine Anschaffung bei der Firma Schwarz Landtechnik aus Aspach vor. Hier ist auch eine schnelle und regionale Servicedienstleistung zu erwarten. Für den Fall, dass der Multihog kurzfristig verkauft werden kann, steht ein John Deere Neufahrzeug mit Winterdienstausstattung auch als Mietoption in Höhe von 2.963,10 EUR/Monat brutto für dieses Haushaltsjahr zur Verfügung, welche zu 50 % auf den Kaufpreis angerechnet werden kann.

Aus dem Gemeinderat kamen Rückfragen zum Angebot. Auch wurden Vergleichsangebote angefragt. Ein Gemeinderat übte Kritik an der Technik der vorgeschlagenen Fahrzeugvariante.

Der Vorsitzende schlug vor, die Miete mit einer Kaufoption zu beschließen. Über den Erwerb werde dann separat beraten.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

· Miete mit Kaufoption eines John Deere Kompakttraktor Neufahrzeug in Höhe von 67.990,00 EUR Brutto für den Sommer- und Wintereinsatz bei der Firma Schwarz Landtechnik aus Aspach als Ersatzbeschaffung mit einer zunächst Mietoption für 3 Monaten in Höhe von 2.963,10 EUR/Monat brutto, welche zu 50 % auf den Kaufpreis angerechnet wird. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2026 entsprechend veranschlagt.

· Erwerb von passenden Anbaugeräten für dieses Fahrzeug für den Sommer- und Winterdiensteinsatz in Höhe von 43.270,00 EUR brutto bei der Firma Schwarz Landtechnik aus Aspach wie in der Begründung aufgeführt.

· Verkauf des seither im Einsatz befindlichen Knicklenkerfahrzeug Multihog CX55 zu einer Summe von 50.000,00 EUR brutto.

TOP 7 Spendenbericht

Der Vorsitzende teilte mit, dass eine Spende für die Feuerwehr, eine für den Kindergarten Sechselberger Nestle und Weihnachts- und Neujahrswünsche eingegangen sind.

Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an.

TOP 8 Bekanntgaben

Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu tätigen.

TOP 9 Verschiedenes

Unter Verschiedenes wurden keine Themen vorgebracht.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2026
von Gemeinde Althütte
07.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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