Es wurden keine Fragen gestellt.
In der Zwischenzeit fanden nun diverse Informationsrunden im Hinblick auf die Modalitäten bei der Umsetzung der Realisierung eines Lebensmittelmarkts am Ortseingang von Althütte statt. Die Anforderungen der Gemeinde wurden nun von beiden Betreibern, die zur Auswahl stehen, noch einmal konkretisiert.
Feststellen lässt sich darauf folgendes: beide Betreiber erfüllen die von der Gemeinde vorgebrachten Bedingungen, dabei ist nun kein Unterschied mehr vorhanden.
In der Zwischenzeit fand auch eine Vorstellung des Projekts in der Öffentlichkeit in zwei Veranstaltungen statt. Zunächst in einer Veranstaltung mit den Vereinen und Organisationen im Ort, insbesondere im Hinblick auf die weitere Nutzung des Festplatzes und der Stellplätze bei großen Veranstaltungen im Ort. Diese Besprechung fand am 27.03.2024 im Rathaus statt.
Eine große Bürgerinformationsveranstaltung fand anschließend am 03.04.2024 in der Festhalle Althütte statt. Dort wurden konkrete Rückfragen beantwortet und auch dargestellt, dass der Gemeinderat in der Sitzung im Mai die Betreiberentscheidung treffen wird.
Beide Veranstaltungen wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als sehr positiv empfunden, so die Rückmeldungen.
Obwohl keine Abstimmung stattfand, lässt sich durch (die nicht repräsentativen!) Rückmeldungen und Gespräche im Anschluss an die Informationsveranstaltungen auf eine überwiegende Präferenz für die Firma Netto schließen.
Beide Firmen sind einverstanden:
- mit dem Kaufpreis an die Gemeinde
- der Investor/Betreiber übernimmt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages sämtliche Planungskosten für das Ingenieurbüro Käser Fellbach, die Baureifmachung des Grundstücks und sämtliche Kosten für die Baufertigstellung, wie die Herstellung des Stromanschlusses für den Markt und die Herstellung der notwendigen Stellplätze für den Markt.
- Kostenübernahme der Herstellung der weiteren öffentlichen Stellplätze und die Straßenfläche
- Herstellung von Schnellladesäulen für die öffentliche Verwendung und einer PV-Anlage auf dem Markt
- Nutzungsmöglichkeit der Stellplätze des Marktes für eine überschaubare und definierte Anzahl von Vereinsveranstaltungen auf dem angrenzenden Festplatz südlich des Marktes
- Einbeziehung eines Bäckers und Cafés zur Steigerung der Attraktivität des Standortes
Unterschiede sind folgende darzustellen:
Firma Norma: Bestandsgarantie „auf Dauer“ durch Realisierung über eine Stiftung, die Angebotsstruktur unterscheidet sich doch von der des Sortimenters Netto.
Firma Netto: Bestandsgarantie des Investors 15 Jahre mit Verlängerungsoption mindestens 3 x 5 Jahre (weitere 15 Jahre) wenn Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Hier geht die Gemeinde aber davon aus, dass durch die Attraktivität des Standorts hier keine Probleme in der Zukunft entstehen werden.
Wichtig ist der Hinweis bei beiden Betreibern: Die Gemeinde übernimmt bezüglich der angrenzenden vorhandenen Altlast eine Haftungsfreistellung und die Gemeinde stellt einen Wasseranschluss und Abwasseranschluss her sowie für die Ableitung des Oberflächenwassers eine entsprechende Ableitung.
Festzustellen aus Sicht der Verwaltung blieb daher für die Entscheidungsfindung:
Aus den Rückmeldungen aus der Bevölkerung pro Netto und auch auf Grund der Angebotsstruktur und der durchgeführten Besichtigungen ergibt sich der Verwaltungsvorschlag.
Einem Gemeinderat fiel auf, dass für den Fall des Leerstands des Geländes kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde in der Vorlage genannt sei. Der Vorsitzende, Bürgermeister Sczuka, teilt mit, dass dies in den Vertrag eingearbeitet werde.
Eine Gemeinderätin gab vor der Abstimmung zu Protokoll, dass sie der Vergabe an einen der beiden Betreiber nicht zustimmen werde, da keiner der Bewerber Fragen zu den Lieferketten, zu Kinderarbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zu Konzepten der Plastikvermeidung beantworten konnte. Das Ziel einer plastikfreien Gemeinde sehe anders aus, ebenso nachhaltiges Einkaufen Des Weiteren gab es keine Konzepte zur gewünschten Wohnbebauung im Zusammenhang mit dem Supermarkt. Auch aufgrund der hervorgehobenen Lage am Ortseingang wolle sie dieses Projekt nicht haben.
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass Schnellladesäulen im Vertrag mit einer konkreten Ampere-Zahl aufgeführt werden sollten, da man sonst eine Ladesäule mit sehr geringer Stromstärke schon als Schnellladesäule bezeichnen kann.
Ein Gemeinderat betont, dass das Parken auch außerhalb der Öffnungszeiten im Vertrag geregelt sein solle. Der Vorsitzende teilte mit, dass dies bereits zugesagt sei.
Folgendem Beschluss wurde mit elf Stimmen zugestimmt. Es gab eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Netto bzw. deren Investor einen städtebaulichen Vertrag auf Grund der in der Vorlage und von den Betreibern/dem Investor zugesagten Rückmeldungen auszuarbeiten sowie den Verkauf der entsprechenden Grundstücksfläche vorzubereiten und zu vollziehen und die weiteren Schritte in der Umsetzung durchzuführen, um möglichst schnell zu einer Realisierung des Projekts zu kommen.
Der Vorsitzende bedankte sich bei der Firma Norma für ihren Einsatz, betonte die lobenswerte und gute Zusammenarbeit und wünschte den Vertretern alles Gute.
Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Backnanger Straße Nord" in Althütte-Lutzenberg gefasst.
Für die Öffentlichkeit bestand Gelegenheit zur Stellungnahme in der Zeit vom 15.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024. Die Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 11.04.24 Gelegenheit zur Stellungnahme. Es gingen weder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, die einer Abwägung bedürfen, noch von privater Seite.
Vor diesem Hintergrund fasste der Gemeinderat ohne Diskussion einstimmig folgenden Beschluss:
1. Stellungnahmen, die eine Abwägung durch den Gemeinderat bedürfen, sind nur von der Stadt Backnang eingegangen. Bei Punkt 1.4 im Textteil wird klargestellt, dass es sich bei der Kubatur von max. 250 m³ um die Gesamtsumme aller Nebenanlagen auf dem Grundstück handelt.
2. Die Ergänzungssatzung „Backnanger Straße Nord“ in Althütte-Lutzenberg im Bereich der Flurstücke 43/1 und 43/2 mit Lageplan, textlichen Festsetzungen, Eingriffs- und Ausgleichsregelung und die Begründung des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 30.01.2024 wird als Satzung beschlossen
Die nun in der Vergangenheit auf den Weg gebrachten Änderungen in diesem Bereich sind damit vorläufig abgeschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Oberer Gallenhof Mittlerer gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen erfolgte in der Zeit vom 15.03.2024 bis 15.04.2024 –je einschließlich–, die Träger öffentlicher Belange hatten bis zum 11.04.24 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Es gingen weder Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein, die einer Abwägung bedürfen, noch von privater Seite.
Da kein Diskussionsbedarf bestand, fasste der Gemeinderat einstimmig bei einer Enthaltung den Beschuss,
1. Stellungnahmen, die eine Abwägung durch den Gemeinderat bedürfen, sind keine eingegangen.
2. Der Bebauungsplan „Oberer Gallenhof Mittlerer Teil 4. Änderung“ in Althütte-Sechselberg mit Lageplan, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften und die Begründung des Ingenieurbüros Dieter Knödler vom 30.01.2024 wird als Satzung beschlossen.
Sowohl die Zufahrt zum Pumpwerk Schöllhütte als auch die Zufahrt zum Pumpwerk unterhalb der kath. Kirche sind für Reinigungs- und Wartungsarbeiten als systemrelevante Zufahrten anzusehen. Eine Befahrung mit PKW und LKW muss bei jeder Witterungslage sichergestellt sein. An beiden Pumpwerken gibt es keine befestigte Wendemöglichkeit. Vom Pumpwerk Schöllhütte wird das Abwasser mittels 2 Pumpen Richtung Pumpwerk kath. Kirche befördert, von dort wiederum Richtung Hauptstraße und Richtung ehem. Kläranlage Althütte.
Pumpwerk Schöllhütte:
Die Zufahrt erfolgt über die Lerchenstraße über Gewann Mauzenwiesen über 4 Flurstücke der Gemeinde und über 5 Flurstücke im Privateigentum mit der Flst. Nr. 61/1, 56/4, 55/5, 55/6 und 52/1. Im Bereich des Pumpwerks muss dann gewendet werden um auf dem gleichen Weg wieder abfahren zu können. Eine Zu- und Abfahrt über die Verlängerung der Friedhofstraße wurde auf Grund der Topografie verworfen.
Ergänzende Info: In dem Bereich der Zufahrt ab der Lerchenstraße verläuft zudem die Förderleitung der Wasserversorgung vom Sammelbehälter Seewiesen zum Hochbehälter Haube.
Im Januar 2024 gab es einen Schaden an der Abwasserdruckleitung, was ein Abschalten der beiden Pumpen im Pumpwerk Schöllhütte erforderte. Um am RÜB einen Abschlag des Abwassers zu verhindern, musste während den Instandsetzungsarbeiten das Abwasser täglich abgepumpt und mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Vakuumfass abgefahren und in das RÜB Waldenweiler eingeleitet werden. Der Versuch dies zuvor mit einem LKW-Saugwagen eines externen Dienstleisters zu bewerkstelligen scheiterte auf Grund der schlechten Beschaffenheit der Zufahrt und der Witterung.
Mit Hilfe des gemeindeeigenen Bauhofs und externen Dienstleistern konnte der Schaden behoben werden, die 2 Pumpen (1x Redundanz) sind im Wechselbetrieb wieder im Einsatz. Das Einverständnis der Privateigentümer vorausgesetzt ist eine Sanierung der Zufahrt auf Grund der Systemrelevanz als alternativlos anzusehen.
Kostenschätzung für die Herstellung der Zufahrt PW Schöllhütte im Vollausbau mit wassergebundener Deckschicht: 130.000,00 EUR brutto
Mehrkosten optionale Ausführung mit Asphalttragdeckschicht: 35.000,00 EUR brutto
Pumpwerk kath. Kirche:
Die Zufahrt erfolgt über die Schillerstraße über Gewann Kaltenstrüt über 1 Flurstück der Gemeinde und über 7 Flurstücke im Privateigentum mit der Flst. Nr. 110/1, 110/2, 110/3, 109, 108, 107 und 134/2. Im Bereich des Pumpwerks muss dann gewendet werden, um auf dem gleichen Weg wieder abfahren zu können.
Auch hier kann nicht von einer Zufahrt gesprochen werden, die in Abhängigkeit der Witterung jederzeit sicher befahren werden kann.
Auf Grund der Topografie ist hier ein Vollausbau ab der Uhlandstraße bis zum Pumpwerk mit einer Asphalt Tragdeckschicht vorgesehen.
Auch hier das Einverständnis der Privateigentümer vorausgesetzt, ist eine Sanierung der Zufahrt auf Grund der Systemrelevanz als alternativlos anzusehen.
Kostenschätzung für die Herstellung der Zufahrt PW kath. Kirche im Vollausbau mit Asphalttragdeckschicht: 88.000,00 EUR brutto
Es ist eine Vergabe der Arbeiten en bloc anzustreben.
Gesamtsumme für beide Maßnahmen, incl. Ingenieurskosten: 218.000,00 EUR brutto
Alternative, evtl. kostengünstigere Lösungen sind in der Prüfung und werden bei der anzustrebenden Ausschreibung der Arbeiten mit berücksichtigt.
Mehrere Gemeinderäte bemängelten, dass die Gesamtsumme für beide Maßnahmen zu hoch wäre. Es sollten alternative Lösungen aufgezeigt werden. Ein Vorschlag war, anstelle der Asphaltierung einen befestigten Waldweg zu errichten. Auch eine Verlegung der Pumpen zu anderen Standorten wurde diskutiert. Eine Verlegung sei aber nicht möglich.
Der Gemeinderat fasste daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gemeinde wird ermächtigt, auf die Privateigentümer zuzugehen. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst kostengünstige, aber geeignete Varianten in der Umsetzung zu prüfen.
Es gingen drei Spenden bei der Gemeinde Althütte ein.
Das Gasthaus Krone spendete die Bewirtung bei den Winterkulturtagen.
Das Kinderbasarteam spendete jeweils einen Geldbetrag an die Kernzeitbetreuung und die Kindergärten in Althütte.
Dem Spendenbericht wurde einstimmig zugestimmt.
Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu machen.
Thema Containerstandort:
(Ein endgültiger Beschluss erfolgt in einer späteren Gemeinderatssitzung.)
Grundsätzliches und rechtliche Vorgaben
Bei der dezentralen Anlage von Behälterstandplätzen wie Sammelcontainer für Altglas und Papier / Pappe / Kartonage, die baurechtlich zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagengehören, ist bei Standplätzen und der Standortsuche zu beachten, dass die Standplätze so anzulegen sind, dass die Beeinträchtigung durch Lärm gering zu halten ist.
Dazu sind diese in einem Abstand von ca. 12 m - 15 m zur Bebauung anzuordnen. Es gibt auch hierzu entsprechende Rechtsprechung.
Der Zugangsbereich der Behälterstandplätze ist für die Entsorgungsfahrzeuge befahrbar auszubauen und frei von parkenden Fahrzeugen zu halten, so dass eine problemlose Entnahme stattfinden kann. Für die Aufnahme der Container ist eine ausreichend große Fläche zu gewährleisten.
Es ist darauf zu achten, dass die lichte Höhe des Schwenkbereiches nicht durch Bäume, Straßenlampen oder sonstige Bauten versperrt wird. Über den Sammelcontainern ist ausreichend lichte Höhe zum Aufnehmen notwendig. Altglascontainer sind in allen Wohngebieten zulässig. Der Lärm, der durch das Einwerfen von Glas und Flaschen entsteht, gilt als ortsüblich und ein Abwehranspruch ist damit gem. §§ 1004 Abs. 2, 906 BGB ausgeschlossen.
Altglascontainer sind so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Dabei sind schädliche Umwelteinwirkungen gemäß § 3 Abs. 1 BImSchG Immissionen – wozu auch Lärmgeräusche gehören - , die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Beurteilung der Zumutbarkeit der Lärmgeräusche (Immissionen), die von Altglascontainern ausgehen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
In der aktuellen Rechtsprechung ist aber sehr eindeutig ablesbar, dass sie einen Abstand von 25 Metern zum Wohnbereich einhalten müssen. Selbst bei teilweiser Einbeziehung von einer Terrasse ist ein Abstand von jedenfalls rund zwölf Metern zum Wohngebäude einzuhalten. Eventuell helfen auch Abschirmungen zu Wohngebäuden.
Ein Anspruch auf Entfernung von Glascontainern besteht auch dann nicht, wenn diese außerhalb der vorgeschriebenen Nutzungszeiten angefahren werden. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Beseitigung der Container, sondern allenfalls ein Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten und die Verpflichtung, Störungen, die mit einer rechtswidrigen Benutzung der Container zusammenhängen, mit den ihr verfügbaren und zumutbaren Mitteln zu unterbinden. Hierzu genügen Hinweisschilder an den Containern, angebracht mit den Einwurfzeiten und mehrmalige Information im Amtsblatt auf die Einhaltung der Nutzungszeiten. Ebenso kann dies unterstützt werden durch regelmäßige Kontrollfahrten.
Dies bedeutet für die Standortsuche im Hauptort Althütte, dass folgende Punkte beachtet und gewichtet werden:
- Zugänglichkeit der Conainer für die Nutzer
- Abstände zu angrenzenden Wohnbebauungen und damit Minimierung einhergehender Belästigungen
- Befahrbarkeit und Zugänglichkeit für die Nutzer und die Entsorgungsfirmen.
Somit kommen folgende Standortalternativen in Betracht:
- Bisheriger Standort
auf eine Bewertung wird hier verzichtet, da Ziel ist, den Standort zu verlegen (Realisierung Lebensmittelmarkt und Parkplätze im Bereich des Festplatzes)
- Standort beim Friedhof
Hier wurde bereits das Pro und Contra besprochen und es war die erste Überlegung. Die Verwaltung wurde beauftragt, Alternativen zu untersuchen.
Die genaue Lage müsste hier noch definiert werden, eine weitere östliche Realisierung wäre wünschenswert, um die direkten Angrenzer westlich zu entlasten. Was nicht unbeachtlich ist, ist auch die potentielle Lärmentwicklung durch das angrenzende südliche Tal in Richtung Bebauung Uhlandstraße und katholische Kirche, nördlicher Mühlweg. In der Friedhofstraße würde allerdings der Verkehr zunehmen durch den zusätzlichen Autoverkehr der Personen, die zum Containerstandort fahren.
- Standort bei den Tennisplätzen
Hier wäre eine sehr gute Möglichkeit gegeben, bei der es keine Probleme mit Anwohnerinnen und Anwohner gibt. Die Umstellung der Bevölkerung wäre relativ einfach, da die Lage nicht unweit des bisherigen Standplatzes sich befindet. Die Herstellung kann in Absprache mit den Entsorgungsunternehmen so gewährleistet und hergestellt werden, dass diese möglich ist. Dieser Standort hat durchaus Vorteile gegenüber dem Standort beim Friedhof, da auch die Zufahrtsstraße nicht mit Wohnbebauung problematisch ist.
- Standort in der Nähe Ärztehauses
hier wären potentiell mehrere Standorte prinzipiell denkbar, allerdings alle mit dem Problem behaftet, dass zu den anderen Standorten die Wohnbebauung doch sehr nahe liegt und es deshalb nicht empfehlenswert wäre, an eine entsprechende Umsetzung zu denken.
- Standort ehemalige Kläranlage Althütte
Dieser Standort hätte den eindeutigen Vorteil, dass keinerlei Wohnbebauung tangiert ist. Das Grundstück befindet sich aber nicht im Besitz der Gemeinde und folgende Punkte sprechen prinzipiell dagegen:
Zufahrt und Abfahrt in den Parkplatzbereich außerorts an der Landesstraße ist sehr unübersichtlich
Zwar keine Lärmbelästigung von Anwohnern, aber auch keinerlei soziale Kontrolle und die Problematik des Vermüllens ist sehr groß, sowie die Ablagerung von insgesamt wildem Müll.
- Bereich Schöllhütte
Der Ortsbereich ist gekennzeichnet durch sehr enge Bebauung und keine Möglichkeit einer geeigneten Fläche. Auch die relativ große Parkplatzfläche beim Feuerwehrgerätehaus und DRK-Gebäude sollte im Zufahrtsbereich weiter reglementiert bleiben, sodass Einsatzkräfte hier nicht behindert werden oder es zu Gefahrensituationen im Zufahrtsbereich kommt.
- Entlang der Hauptstraße
Bauplatz Schillerstraße oder „Dorfplatz“
Grundsätzlich auch denkbare Möglichkeiten, schränken aber die zukünftige Nutzung des Bauplatzes massiv ein und bei beiden Standorten ist eine Befahrbarkeit der Nutzer zum Einwerfen der zu entsorgenden Dinge nur sehr schwer gegeben. Auch ist hier der Konflikt mit dem Lärm der Umgebungsbebauung vorprogrammiert.