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Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025 TOP 1: Einwohnerfragestunde Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Verlängerung...

Pressebericht der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2025

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Verlängerung des Gehwegs Hauptstraße/In der Stöck. Vor längerer Zeit wurde im Gemeinderat hierüber diskutiert, sollte das Anwesen In der Stöck 2 verkauft werden, hier mit dem neuen Eigentümer verhandelt wird, um Flächen für den Lückenschluss des Gehwegs zu erwerben.

Der Vorsitzende antwortete, dass mit dem neuen Eigentümer Gespräche geführt wurden, dieser habe auch, sobald Arbeiten am Gebäude oder Grundstück vorgenommen werden, grundsätzlich Bereitschaft signalisiert. Allerdings würde die Baumaßnahme sehr kostspielig, da die Geländebeschaffenheit eine Stützmauer entlang des Gehweges erforderlich mache.

TOP 2: Angelegenheiten des Gemeinderats

a) Ausscheiden von Frau Gemeinderätin Gabriele Gabel

b) Nachrücken von Frau Ines Vorberg

Vor Abhandlung des Tagesordnungspunktes würdigte Bürgermeister Sczuka aufgrund des Ausscheidens von Gemeinderätin Gabriele Gabel deren Arbeit und Engagement mit folgender Rede:

„Sehr geehrte Frau Gabel,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

werte Gäste,

lassen Sie mich an dieser Stelle bei diesem Tagesordnungspunkt ein wenig innehalten. Ich finde es bemerkens- und anerkennenswert, wenn sich eine Person persönlich in besonderem Maße ehrenamtlich engagiert. Und das für die Gemeinde bei einem so wichtigen Thema und Bereich wie das ehrenamtliche Engagement als Gemeinderätin. Wenn nach 26-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit eine Person aus dem Gemeinderat ausscheidet, die sich ununterbrochen eingesetzt hat, dann finde ich dies wichtig herauszustellen. Gerne zitiere ich dabei aus den Ehrungen von Frau Gabriele Gabel, die heute aus dem Gremium ausscheidet, aus dem Jahr 2014. Da sagte ich: „Frau Gabel ist Mitglied des Gemeinderats seit 15 Jahren, zeigt engagierten Einsatz für den Umweltschutz und im Verein Pro Waldenweiler e.V. Ihr liegt besonders der sinnvolle Einsatz mit Steuergeldern am Herzen.“ Und im letzten Jahr bei der Ehrung zu 25-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit im Gemeinderat sagte ich: „Frau Gabel ist scharfsinnig und ausdrucksvoll formulierend in ihrer Wortwahl und engagiert für den Klimaschutz konkret vor Ort.“ Heute spreche ich meinen Respekt aus für nun 26 Jahre ehrenamtliches Engagement als Gemeinderätin. Persönlich möchte ich Folgendes bemerken: Wir waren mit Sicherheit nicht immer einer Meinung und haben sehr oft in der Sache hart diskutiert. Bei Frau Gabel sage ich dies aber auch aus tiefster Überzeugung, dass ich es immer sehr geschätzt habe, dass unsere in der Sache oft nicht gleichlautende Meinung immer offen kommuniziert wurde. Wenn Frau Gabel etwas nicht gepasst hat, dann hat sie dies auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Es gab aber auch viele Entscheidungen, bei denen wir gleicher Meinung waren. Betrüblich ist der Grund des Ausscheidens und deshalb mein aufrichtiger Wunsch: Viel Gesundheit auf Ihrem weiteren Lebensweg und nochmals herzlichen Dank für Ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinde.“

Gemeinderätin Gabel bedankte sich anschließend beim Vorsitzenden und dem gesamten Gemeinderat, ihr Abschied falle ihr nicht leicht, da sie immer mit vollem Engagement und Herzblut das Amt als Gemeinderätin zum Wohle der Gemeinde sehr gerne ausübte.

Antrag von Frau Gabriele Gabel auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Gemeinderätin Gabriele Gabel hat mit E-Mail an die Gemeindeverwaltung bzw. an den Vorsitzenden des Gemeinderats, Bürgermeister Sczuka, am 06.04.2025 einen Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten. Sie führte darin gesundheitlich bedingte Gründe an, die sie zu diesem Schritt veranlassen.

Gemeinderäte haben als kommunal gewählte Mitglieder besondere Ehrenamtspflichten sowie eine besondere ehrenamtliche Stellung. Aufgrund dessen können Gemeinderäte vor Ablauf der Wahlperiode nicht durch einseitige Erklärung aus ihrem Amt ausscheiden. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist nach § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) nur „aus wichtigem Grund“ möglich. Der Gemeinderat muss zudem darüber Beschluss fassen, ob ein solcher Grund vorliegt oder nicht.

Konkret sieht § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO vor, aus gesundheitlichen Gründen und damit den von Frau Gabel geltend gemachten Gründen einen wichtigen Ausscheidungsgrund an.

Ohne Diskussion stellte der Gemeinderat einstimmig fest, dass „ein wichtiger Grund“ nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt und Frau Gabel somit antragsgemäß aus dem Gemeinderat ausscheidet.

Nachrücken von Frau Ines Vorberg in den Gemeinderat

Nach § 31 Abs. 2 GemO rückt die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Frau Ines Vorberg war nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl die nächste formal festgestellte Ersatzperson und würde für die noch verbleibende Legislaturperiode als Gemeinderätin nachrücken. Sie erklärte sich bereit zur Ausübung des Amtes und steht hierfür zur Verfügung.

Feststellung von Hinderungsgründen und Besetzung von Ausschüssen

Vom Gemeinderat war nun weiter festzustellen, dass bei Frau Vorberg keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO für ein Eintreten in den Gemeinderat vorliegen

Aus Sicht der Verwaltung lagen keine Gründe vor, die Frau Vorberg an einem Eintritt in den Gemeinderat hindern. Frau Vorberg hatte gegenüber dem Bürgermeister eine Erklärung abgegeben, in der sie ebenfalls bestätigte, dass ihr keine Hinderungsgründe bekannt sind.

Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass für die an erster Stelle nachrückende Ersatzbewerberin Frau Ines Vorberg keine Hinderungsgründe nach den kommunalrechtlichen Vorschriften vorliegen.

Verpflichtungserklärung

Frau Ines Vorberg war sodann entsprechend den Regelungen von § 32 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Diese Verpflichtung hatte nach der Feststellung, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, zu erfolgen.

Daraufhin nahm Bürgermeister Sczuka die Vereidigung und Verpflichtung von Frau Vorberg vor und wies auf die Pflichten als Gemeinderat nach § 17 GemO hin. Im Rahmen der Verpflichtung wurde die zu verpflichtende Gemeinderätin gebeten, dem Bürgermeister die entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 32 der GemO vorgeschlagene Verpflichtungserklärung nachzusprechen: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde Althütte gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern“. Die Verpflichtung wurde durch Handschlag bekräftigt.

Frau Gabel war Mitglied im Jugendmusikschulausschuss. Diese Position ist somit neu zu besetzen. Die Fraktion Forum Althütte 2000 hat für die Besetzung nach bisheriger Handhabe ein Vorschlagsrecht. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung soll über die Nachfolge entschieden werden.

TOP 3: Vorstellung des Starkregenrisikomanagement im Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal mit der Gefährdungsanalyse für das Gemeindegebiet Althütte

Im Jahr 2022 hat sich die Gemeinde Althütte zusammen mit den Gemeinden des Zweckverbandes Hochwasserschutz Weissacher Tal (Allmersbach im Tal, Auenwald und Weissach im Tal) auf den Weg gemacht, Starkregenereignisse zu untersuchen und für die Zukunft Risiken aufzuzeigen und abzuschätzen.

Im Bereich des „Wasserschutzes“ sind dabei zwei unterschiedliche Bewertungen vorzunehmen:

  • Hochwasserschutz durch Gewässer
  • Starkregenereignisse und daraus resultierende Gefahren

Das eine hat prinzipiell nichts mit dem anderen zu tun, kann aber gelegentlich in ganz unglücklichen Fällen auch zusammenkommen, wie beim Hochwasserereignis im Wieslauftal im vergangenen Jahr 2024.

Die Gemeinde Althütte hat deshalb für das Thema Starkregenereignis sich an der Untersuchung mit dem Weissacher Tal beteiligt und die Ergebnisse liegen nun vor und können vorgestellt werden.

Die Gesamtuntersuchung hat ein Auftragsvolumen von ca. 150.000 Euro gehabt und wurde mit 70 % Zuschuss Landesförderung bedacht, sodass insgesamt für alle beteiligten Gemeinden ein Eigenanteil von 30 % zu finanzieren war.

Bei den Kosten von ca. € 150.000,00 und einem Fördersatz von 70 % kommunaler verteilt nach Einwohnerzahl, entfällt auf die Gemeinde Althütte ein Betrag von nominal € 27.500,00, hieraus 30 %, also ein Eigenanteil von ca. 8.250,00 Euro.

Mit der Untersuchung beauftragt wurde durch den Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal das Büro Klinger und Partner in Stuttgart. Vom Büro wird in der Sitzung Herr Kevin Knoche anwesend sein und die Ergebnisse vorstellen.

In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27.05.2025 um 18:30 Uhr in der Festhalle Althütte sollen die Ergebnisse der Bevölkerung und der breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden. Denn beim Thema Starkregenrisikominimierung geht es auch viel um private Vorsorgethemen und privat umzusetzende Maßnahmen zur Risikominimierung an eigenen Objekten im Gemeindegebiet.

Herr Knoche, Projektleiter vom Ingenieurbüro Klinger & Partner, stellte das Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Althütte dem Gemeinderat vor und stand anschließend für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Nach Klärung einzelner Fragen aus dem Gremium nahm der Gemeinderat die Ergebnisse aus der vorgestellten Gefährdungsanalyse für das Gemeindegebiet Althütte zur Kenntnis. Am 27.05.2025 um 18:30 Uhr werden in der Festhalle in einer Bürgerinformationsveranstaltung diese der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

TOP 4: Erweiterung Küche Altbau Kindergarten Kunterbunt

Im November 2023 wurde das Architekturbüro Brecht damit beauftragt einen Lösungsvorschlag für die Optimierung der Platzsituation im Küchen- und Essbereich im Altbau Kindergarten Kunterbunt zu erarbeiten.

Durch die beengten Verhältnisse müssen die Kinder und Erzieherinnen regelmäßig in den Gruppenraum 3 ausweichen, um die Mahlzeiten zu sich zu nehmen.

Auf Grund steigender Kinderzahlen ist hier somit dringender Handlungsbedarf gegeben.

(Küche und Essbereich aktuell)

Im Februar 2024 konnte gemeinsam mit der Kindergartenleitung, der Verwaltung und Herrn Brecht die Bestandssituation aufgenommen werden. Der erste Planungsvorschlag für den Umbau datiert vom 19.09.2024 und sieht u.a. die Auflösung des Materialraums 3 mit 7,27 m², inkl. Zwischenwandentfernung vor. Die gewonnene Fläche soll der Küche zugesprochen werden, um somit mehr Platz für den Essbereich generieren zu können.

Auch auf Anregung der Kindergartenleitung war als „Ersatz“ für den weggefallenen Lagerraum eine 2. Spiel- und Lagerebene im Foyer angedacht. Bei der Präsentation vor Ort, zusammen mit der Kindergartenleitung am 25.10.2024, wurde die Idee der 2. Ebene auf Grund der Platz- und Lichtverhältnisse im Foyer wieder verworfen. Ebenso verworfen wurde die Idee von Herrn Brecht, eine kombinierte Podestküche für die Kinder zu integrieren, da dadurch keine sinnvolle Platzgewinnung zu erzielen war. Am 23.12.2024 wurde von Herrn Brecht nochmals ein aufwändig überarbeiteter Planungsvorschlag präsentiert, welcher sowohl von der Kindergartenleitung als auch von der Verwaltung sehr positiv wahrgenommen wird. In der Küche ist für die Anlieferung und Abholung der Catering-Warmhaltebehälter eine Rollenbahn vorgesehen, welche vom Zutrittsbereich im Gang bestückt werden kann.

(Planung Küchen- und Essbereich)

Die neue Lagerfläche soll nun im Foyer Ihren Platz finden. Hierzu sollen teilweise bestehende Schränke auf einem Podest mit darunter liegenden Schubladen integriert werden. Das Podest kann somit multifunktional als Lagerfläche, Sitzgelegenheit oder auch für diverse Aufführungen genutzt werden.

(Neue Schränke mit Podest)

Die Umsetzung der Arbeiten sollen noch vor den Schließwochen im August 2025 beginnen. Zunächst ist das Podest mit den Lagermöglichkeiten herzustellen um den Lagerraum auflösen zu können. Im Anschluss folgen Stemm-, Sanitär und Elektroarbeiten im Küchenbereich, sowie Einbau der neuen Küche. Bei beiden Gewerken wurde aus wirtschaftlichen Gründen auf die Wiederverwendung noch gut erhaltener Möbel und Geräte geachtet. Die ursprüngliche Kostenschätzung (inkl. 2. Ebene) belief sich auf rund 75.000 EUR brutto. Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen zur Verfügung und sollten zügig umgesetzt werden, weshalb die Verwaltung um die zeitnahe Durchführung der Maßnahme bittet, um der wachsenden Kinderzahl gerecht zu werden.

Nach kurzer Beratung ermächtigte der Gemeinderat mittels einstimmigen Beschlusses die Gemeindeverwaltung zur Beauftragung einer beschränkten Ausschreibung der Arbeiten durch das Architekturbüro Günther Brecht und der Vergabe der Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter.

Die Arbeiten sollen noch im Laufe des Sommers 2025 ausgeführt werden.

TOP 5: Straßensanierungsmaßnahmen Lerchenstraße und Finkenstraße, Gemeindeverbindungsstraße Sechselberg-Rottmannsberg sowie Endbelagsarbeiten Am Igels und Buchenwäldle in Althütte

Lerchen- und Finkenstraße:

Bereits am 17.10.2023 erfolgte eine Beschlussfassung für die Straßensanierung der Lerchenstraße und Finkenstraße im DSK-Verfahren als Folgemaßnahme der Sanierung der Ebniseestraße. Die Arbeiten wurden vom Ing.Büro Frank dementsprechend ausgeschrieben, die Submission erfolgte am 15.10.2024. Der Auftrag wurde an die einzige Bieterin Fa. SUT vergeben. Bei den Arbeiten werden sowohl die Straßeneinlaufschächte sowie Wasser- und Kanalschachtabdeckungen erneuert. Neben punktuellen Sanierungen von Randeinfassungen wird der definierte Bereich mit einer 2-fachen Schicht DSK-Dünnschichtbelag überzogen. Somit können Risse überbrückt und es kann wieder eine geschlossene Fahrbahnoberfläche hergestellt werden. Das Beheben und Ausgleichen von Setzungen oder Bodenwellen ist nur bedingt möglich.

Kosten lt. LV und Angebot: 90.648,25

Ingenieurskosten 8.000,00

Bruttosumme in EUR, gerundet 100.000,00

- Sanierungsabschnitt Lerchenstraße und Finkenstraße in Althütte -

Gemeindeverbindungsstraße Rottmannsberg-Sechselberg

Die Verwaltung ist bereits seit Ende letztem Jahr mit der Gemeinde Auenwald im Austausch, da das Projekt auf der Gemarkung Auenwald umgesetzt werden soll. Da hier der Auftrag durch die Gemeindeverwaltung Auenwald ebenfalls an die Firma SUT erteilt wurde, ergibt sich ein Synergieeffekt.

Die Verwaltung empfiehlt die Straßensanierung von der Gemarkungsgrenze Auenwald-Althütte bis zum Ortseingang Sechselberg auf rd. 600 m ebenfalls durchzuführen.

Geschätzte Bruttosumme in EUR: 30.000,00

- Sanierungsbereich Gemeindeverbindungsstraße Rottmannsberg-Sechselberg -

Endbelagsarbeiten Baugebiete Strohhof Süd/Am Igels und Buchenwäldle

Der Einbau der Endbeläge erfolgt in sämtlichen öffentlichen Fahrbahnflächen. In Geh- und Fußwegen ist der Feinbelag bereits fertiggestellt. In den noch auszuschreibenden Arbeiten Leistungen sind enthalten:

  • Baustelleneinrichtung und -Sicherung
  • Entfernen von Asphaltkeilen entlang der Randeinfassungen
  • Anpassung von Schachtabdeckungen und Aufsätzen der Straßeneinläufe
  • Erneuerung von Schachtabdeckungen "In der Stock" im Ausbaubereich
  • punktuelle Erneuerung von defekten Randeinfassungen
  • Fräsen von Anschlüssen an bestehende Beläge
  • Aufbringen des Asphalt-Feinbelages einschl. Abstumpfen der Oberfläche mit Edelsplitt

Geschätzte Kosten Brutto in EUR: 47.730,00

gemäß LV für BG Buchenwäldle

Geschätzte Kosten Brutto in EUR: 77.826,00

gemäß LV für BG Strohhof Süd/Am Igels

Ingenieurskosten 14.000,00

Bruttosumme in EUR, gerundet 140.000,00

gemäß Kostenberechnung vom 06.09.2024 Ing.-Büro Frank

- Übersicht Endbeläge BG Buchenwäldle -

- Übersicht BG Strohhof Süd/Am Igels

Die Haushaltsmittel für diese Gesamtmaßnahmen in Höhe von ca. 270.000,00 brutto stehen zur Verfügung.

Nach Klärung einzelner Sachfragen, fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

  • Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten in der Lerchen- und Finkenstraße an die Firma SUT Straßen- und Umwelttechnik GmbH aus 93473 Arnschwang zum Bruttopreis von 90.648,25 EUR zzgl. Ingenieurdienstleistungen in Höhe von ca. 8.000,00 EUR
  • Vergabe Sanierung Gemeindeverbindungsstraße Rottmannsberg-Sechselberg an die Firma SUT, geschätzte anteilige Kosten auf Gemarkung Althütte ca. 30.000,00 EUR brutto.
  • Auftragserteilung an das Ing. Büro Frank zur Ausschreibung der Endbelagsarbeiten im Baugebiet Strohhof Süd/Am Igels sowie im Baugebiet Buchenwäldle. Ermächtigung der Gemeinde zur Vergabe der Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter. Kostenberechnung vom 06.09.2024: 140.000,00 EUR brutto

TOP 6: Aufbringung eines Fahrradschutzstreifens - Ortsdurchfahrt Althütte, Ebniseestraße, L1120

Nachdem die Ortsdurchfahrt (OD) in Althütte, L1120, Ebniseestraße, saniert wurde, regte die Gemeindeverwaltung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Backnang) die Aufbringung eines Fahrradschutzstreifens an. Grundlage hierfür war auch die immer vom Gemeinderat angedachten Verbesserungen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer an den Landesstraßen in den Ortsdurchfahrten im Gemeindegebiet. Nach Erlass des Landes Baden-Württemberg vom 20.12.2023 zu Schutzstreifen für den Radverkehr mit schmaler Kernfahrbahnbreite innerorts, kann unter gewissen Voraussetzungen ein einseitiger Schutzstreifen für den bergauffahrenden Radverkehr errichtet werden, sofern die Fahrbahnbreite min. 6 m beträgt. Die Verwaltung beauftragte daher das Ingenieurbüro Frank mit der planerischen Erstellung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens in Fahrtrichtung Lutzenberg. Die Pläne wurden der Verkehrsbehörde vorgelegt. Zwischen März und Oktober ist die OD Ebniseestraße eine stark befahrene Straße. Zur weiteren Prüfung der Voraussetzungen wurde von der Verkehrsbehörde ein Seitenradarmessgerät installiert. Vom 15.06.2023-08.07.2023, ergab die Messung eine durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag von 2.156 ortsauswärts und 2.123 ortseinwärts. Die V85* lag bei 50 km/h (* V85 ist die höchste Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie wird verwendet, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu bewerten). Vom 29.02.24-07.03.2024 ergab die Messung eine durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag von 1.852 ortsauswärts und 1.826 ortseinwärts. Hier lag die V85 bei 52 km/h. Gemäß der Anlage des o.g. Erlasses sind die Voraussetzungen für einen einseitigen Schutzstreifen bei einer Straßenbreite von mindestens 6 m gegeben. Aus Gründen der Akzeptanz für andere Verkehrsteilnehmer soll für Schutzstreifen stets als Voraussetzung ein regelmäßiger Bedarf von Radfahrenden (in der Regel mehr als 100 Radfahrer/24 h im Potential oder nachgewiesene Netzbedeutung) bestehen. Die Planungen wurden nach Abstimmung mit der Stabstelle Radwege des Landratsamts, dem Fahrradbeauftragen des Stadtplanungsamts und der Verkehrsbehörde angepasst. Bei der Verkehrszählung wurden 94 Fahrradfahrer in FR Althütte (24 h) erfasst. In der Prognose geht die Verkehrsbehörde bei Einrichtung des Schutzstreifens von mehr als 100 Rf/24 h aus.

Vorsorglich wurde jedoch von der Verkehrsbehörde darauf hingewiesen, falls bei zukünftigen Verkehrsschauen, nach Anordnung der Schutzstreifen, Defizite erkannt werden, die eine konkrete Gefährdung von Verkehrsteilnehmern bewirken oder bewirken können, diese unverzüglich zu beheben sind; andernfalls ist die Anordnung des Schutzstreifens umgehend aufzuheben (siehe o.g. Erlass).

Die Verkehrsbehörde ordnete nun im März 2025 den einseitigen Fahrradschutzstreifen verkehrsrechtlich an. Die Gemeindeverwaltung hat bereits eine Fachfirma mit der Aufbringung der Markierungen beauftragt. Im Laufe des Frühjahrs/Sommers 2025 sollen diese, mit weiteren Markierungsarbeiten im Gemeindegebiet, umgesetzt werden.

Der Gemeinderat nahm die straßenverkehrsrechtliche Maßnahme / Anordnung eines Fahrradschutzstreifens entlang der OD Althütte, Ebniseestraße, L1120, Fahrtrichtung Lutzenberg, zur Kenntnis.

TOP 7: Bericht über die Umsetzung des Grünordnungsplanes für das Sondergebiet Rattenfeld und Anpassung einer externen Ausgleichsmaßnahme im Teilort Sechselberg an der Martin-Luther-Straße

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde festgestellt, dass noch eine externe Maßnahme aus dem Sondergebiet Rattenfeld nicht umgesetzt wurde. Durch die Renaturierung des Mähderbachs war zunächst fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Maßnahme obsolet ist.

Die Gemeinde hat andere geeignete Fläche in Sechselberg entlang der Landesstraße und der Kreisstraße zur Verfügung zur Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme, die konkrete Umsetzung soll mit dem Landratsamt im Vorfeld abgestimmt werden und die Planung für die Heizzentrale kann dann umgesetzt werden.

Nachfolgend die Umsetzung aus dem Jahr 2016 und entsprechende Bewertung und Feststellungen:

Umsetzung des Grünordnungsplanes für das Sondergebiet Rattenfeld

Grundlage: Begehungen vom 22. und 23.7.2016

1. Reduzierung der grünordnerischen Maßnahmen

Durch den Wegfall der für den Bauhof der Gemeinde Althütte vorgesehenen Bebauung reduzieren sich auch die grünordnerischen Maßnahmen. Es handelt sich hier um ein für bauliche Anlagen vorgesehenes Baufenster von ca. 3500 m² zuzüglich eines Hofraumes von ca. 1500 m².

Stattdessen befindet sich hier der Grünguthäckselplatz mit einer Fläche von ca.1500 m².

Weitere ca. 1700 m² werden als Abstellplatz genutzt.

Die restlichen ca. 1800 m² werden der Erweiterung des Pflanzgebotes 2 im Osten des Plangebietes zugeführt.

2. Interner Ausgleich

Der Schwerpunkt des grünordnerischen Konzeptes, nämlich die randliche Eingrünung des Gebietes und die Begrünung der neuen Flachdächer wurde eingehalten.

Auch der Lärmschutzwall im Nordwesten ist standortgerecht bewachsen.

Auf die Umwandlung der wertvollen Ackerfläche in eine Wiese im Süden des Plangebietes kann aufgrund der Ausführungen in 1) verzichtet werden.

Vielmehr wurde die Fläche des Pflanzgebotes 2 im Osten erheblich erweitert.

Die Pflanzbindung im Süden wurde eingehalten, die Fläche für Pflanzgebot 2 im Westen ist begrünt, aber frei von Sträuchern, was sinnvoll ist, da die Fläche südwest-exponiert liegt und stark besonnt wird.

Die weiteren grünordnerischen Maßnahmen sind weitgehend eingehalten,

15 Nisthöhlen für Vögel und Fledermäuse sind noch anzubringen.

3. Externe Maßnhmen

Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:

a) Strümpfelbachtal

Fichtenforst wurde gerodet

b) Böschung der L1120 in Kallenberg

5 Bergahornbäume wurden gepflanzt

c) Steinbruch Kläranlage

Die Felswand wurde freigelegt, der Fichtenjungwuchs wurde beseitigt.

d) Steinbruch 2

Die Felswand wurde freigelegt. Nacharbeiten in Form weiterer Entfernung des Fichtenjungwuchses werden empfohlen

e) Erzklinge Sechselberg

Die Bachrenaturierung wurde durchgeführt, der Japan-Knöterich beseitigt

f) Böschung Ebniseestraße

Die Fichtenforste wurden beseitigt.

Dem Ansiedeln des Indischen Springkrautes sollte entgegengewirkt werden

Aufgrund der Verringerung der überbauten Fläche können auch die grünordnerischen Maßnahmen reduziert werden. Deshalb kann auf die externen Maßnahmen „Streuobstwiese Kallenberg“ und Baumreihe entlang der L1119 in Sechselberg" verzichtet werden.

Fazit: Unter der Berücksichtigung, dass sich die bebaute Fläche verringert hat, ist die Umsetzung des Grünordnungsplanes eingehalten. Nisthöhlen sind noch anzubringen.

aufgestellt: Althütte, 24. Juli 2016

Ingenieurbüro Dieter Knödler

Eine entsprechende Tischvorlage mit Eingriffs- und Ausgleichsbewertung wurde dem Gemeinderat vom Büro Knödler noch zur Sitzung vorgelegt:


Maßnahmen, die innerhalb des Geltungsbereiches als Ersatzmaßnahmen für das Sondergebiet Rattenfeld vorgesehen waren:

Eingriffs-/Ausgleichsbewertung auf der Grundlage der Biotoptypenbewertung der LUBW vom August 2005

(zu bewerten ist die Geltungsbereichsfläche von 2.510 m²)


Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Heizzentrale Nahwärme Sechselberg fallen 8280 Ökopunkte weg, die ursprünglich als Teil der externen Maßnahme Nr. 6, Erzklinge Sechselberg, für das Sondergebiet Rattenfeld vorgesehen waren.


Ersatzmaßnahmen:

Die Ersatzmaßnahmen können auf den zusammenhängenden Flurstücken Nr.424/2, 423/4 und 423/3, die sich zwischen dem Fautspacher Weg und der L 1119 östlich von Sechselberg befinden, durchgeführt werden. Es sind artenarme, nach Norden exponierte Fettwiesen. Die Flurstücke Nr.424/2 (1 Feldahorn) und 423/3 (1 Apfelbaum) mit einer Gesamtfläche von 3266 Quadratmetern können zu einem Streuobstbestand entwickelt werden. Dies führt bei mittel-wertigen Biotoptypen zu einem Gewinn von 3 Ökopunkten pro m³. Auf dem dazwischenliegenden Flurstück Nr. 423/4 befindet sich bereits ein lückiger Streuobstbestand, der durch 2 zusätzliche Hochstämme vervollständigt wird.

Weitere Ersatzmaßnahmen werden auf den Flurstücken Nr. 126/2 und 126/4 unmittelbar links. und rechts der K1907 westlich von Sechselberg oberhalb des Naturfreundehauses umgesetzt. Es sind nach Süden ausgerichtete artenreiche Wiesen, die jeweils einen lückigen Baumbestand aufweisen. Auf Flst. Nr. 126/4 nördlich der Kreisstraße befinden sich bereits 10 Obstbäume. 3 weitere wurden erst letztes Jahr gepflanzt und können noch als Ersatzmaßnahme geltend gemacht werden. Auf Flurstück Nr. 126/2 südlich der Straße stehen als Baumreihe entlang der Straße bereits 7 Obstbäume. Die bisher baumlose Südseite kann mit weiteren 4 bis max. 8 Hochstämmen bepflanzt werden.


Der Überschuss von 5358 Ökopunkten wird für noch zu beschreibende Maßnahmen verwendet

aufgestellt:

Althütte, 11.05.2025

Ingenieurbüro Dieter Knödler

Grundlageplanung ursprüngliche externe Ausgleichsmaßnahmenplanung, die abgeändert wurde:

Neue Ausgleichsmaßnahmen:

Mögliche Ausgleichsmaßnahmen in Sechselberg, 3 Flurstücke Richtung Fautspach:

Richtung Naturfreundehaus an der Kreisstraße: 2 Flurstücke:

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der im Bebauungsplan Sondergebiet Rattenfeld durchzuführende externe Maßnahme Nr. 6, Erzklinge Sechselberg auf Flurstück Nr. 345/1 an anderer Stelle im Ortsteil Sechselberg vorzunehmen. Gemeindeflächen sind hierfür vorhanden und der Umfang der Änderung ist mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis abzustimmen.
  2. Die dadurch nicht mit einem Ausgleich belegte Fläche auf diesem Grundstück kann dann für den Bebauungsplan Heizzentrale Nahwärme Sechselberg verwendet werden.

TOP 8: Bebauungsplan "Heizzentrale Nahwärme Sechselberg" – Behandlung der Stellungnahmen und Anregungen, Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Heizzentrale Nahwärme Sechselberg“ beschlossen und die Verwaltung hat im Anschluss die entsprechenden Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerschaft durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung fand durch Ausschreibung im Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 06.03.25 vom 07.03.25 bis zum 07.04.25 statt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Auch die Träger öffentlicher Belange wurden nach den geltenden gesetzlichen Regelungen zu einer Stellungnahme aufgefordert und diese konnten bis zum 07.04.25 einschließlich abgegeben werden. Planer Dieter Knödler wurden die Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Einige Dinge konnten vorab geklärt werden, andere waren noch in der endgültigen Bearbeitung, konnten aber bis zur Gemeinderatssitzung noch mit einer Tischvorlage dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dies betrifft auch einen Punkt der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Sechselberg aus einem anderen Planverfahren, die noch an eine andere Stelle im Ortsteil Sechselberg verlegt werden müssen. Die Flächen sind im Gemeindebesitz vorhanden und können umgesetzt werden.

Ein Gemeinderat fragte, ob der Beschlussantrag noch dahingehend zu ergänzen ist, dass der Flächennutzungsplan (FNP) parallel zum Bebauungsplanverfahren zu ändern ist? Zudem gehe er davon aus, dass das Baugesuch für die Heizzentrale hier im Gemeinderat diskutiert und beraten wird.

Der Vorsitzende führte aus, dass hier davon auszugehen ist, dass bezüglich des FNP kein Zielabweichungsverfahren erforderlich sei, jedoch gegenüber dem Baurechtsamt Backnang mitgeteilt wird, dass in der nächsten Fortschreibung des FNP dieser berichtigt wird. Er bestätigte zudem, dass das Baugesuch dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werde.

Abschließend fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Stellungnahmen und Erläuterungen der Gemeinde, dem Träger öffentlicher Belange gem. der Anlage zur Sitzungsvorlage werden beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan „Heizzentrale Nahwärme in Sechselberg“ in Althütte-Sechselberg mit Lageplan, Begründung und Eingriffs- Ausgleichsbilanz des Ingenieurbüros Dieter Knödler wird als Satzung beschlossen.

TOP 9: Spendenbericht

Der Vorsitzende teilte mit, dass eine Spende in Höhe von 260,00 € vom Kinderbasarteam für den Kindergarten Sechselberg einging.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende einstimmig zu.

TOP 10: Bekanntgaben

Der Vorsitzende hatte keine Bekanntgaben zu tätigen.

TOP 11: Verschiedenes

Aus der Mitte des Gemeinderats oder vom Vorsitzenden wurde nichts vorgetragen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Althütte
28.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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