Nahwärmenetz nördliche Ortsmitte – Weiterbeauftragung Stufe 2 (Ausschreibung und Vergabe) zur Contracting-Projektentwicklung
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-92/2024. Er begrüßt Dominik Meyer von der Terra Consulting GmbH aus Kirchheim unter Teck zur heutigen Sitzung. Mit dem Büro Terra Consulting GmbH wurde nach Beschluss im März 2024 ein Beratungsvertrag für die erste Stufe der geförderten „Projektentwicklung Contracting -ProECo- für das Nahwärmenetz Oppenweiler“ auf der Grundlage des Vertragsangebots vom März 2023 abgeschlossen.
Für die Entwicklung des potentiellen Nahwärmenetz „nördliche Hauptstraße“ wurden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf 122.938,00 Euro festgesetzt, ein Zuschuss von 84.827,26 Euro (69 %) wurde bewilligt.
Das Beratungsbüro hat unter Berücksichtigung der aktuell laufenden Ermittlungen zur kommunalen Wärmeplanung, zum Strukturgutachten der Kläranlage und den weitergeführten Fachplanungen für die Mehrzweckhalle eine Konzeption für die Contracting-Ausschreibung erarbeitet. Die Contracting-Ausschreibung als Energieeffizienzcontracting erfolgt im Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 i.V.m. § 17 VgV. Ggf. wird eine Markterkundung vorgeschaltet.
Die aktuell durch die Verwaltung vorbereiteten technischen Planungen an der Gemeindehalle fließen nach Entscheidung durch den Gemeinderat in die Contracting-Ausschreibung ein. Die Terra Consulting GmbH empfiehlt für die Gemeindehalle als Wärmeerzeuger Wärmepumpen. Die Bestandteile im neuen Sanierungskonzept, bestehend aus Wärmeerzeuger und Photovoltaikanlage, sollten als Mindestvoraussetzung in das Contracting übernommen werden.
Konzeption für Contracting-Ausschreibung:
Durch die weitläufige Verteilung der kommunalen Gebäude sowie den Verlauf der Bundesstraße liegen in Oppenweiler die geeigneten Gebäude zunächst ungünstig weit voneinander entfernt. Deshalb empfiehlt die Terra Consulting GmbH, dass der Netzaufbau in Teilschritten erfolgt. Als umsetzbare Kernbereiche werden zunächst folgende kommunalen Gebäude gesehen:
A. Gemeindehalle, Freibad und später die Schule
B. Feuerwehr, Bauhof, (Kläranlage), Unterkünfte
Aufgrund des laufenden Strukturgutachtens für die Kläranlage wird dieses Gebiet zurückgestellt und erst im Anschluss weiterbearbeitet.
C. Interesse wurde bereits durch verschiedene Unternehmen des Gewerbegebietes signalisiert, sodass hier nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung in Verbindung mit Wohngebieten die weitere Projektierung erfolgen kann.
Für die erste Contracting-Ausschreibung erfolgt der wärme- und stromtechnische Verbund zwischen Freibad und Gemeindehalle. Dadurch kann auf einen Wärmeerzeuger am Freibad komplett verzichtet werden. Die 13 Jahre alten Absorber werden vollständig durch eine Photovoltaik-Anlage ersetzt. Der Duschbereich sowie notwendige vorgelagerte Sanitärtechnik wird durch den Contractor nach Vorgaben der Gemeinde saniert. Die Heizungszentrale wird am Standort der Gemeindehalle eingerichtet. In Verbindung mit der vorgesehenen Gebäudesanierung wird hier der Energiebedarf gesenkt und die Versorgungstechnik optimiert. Dadurch wird die Versorgung durch Wärmepumpentechnik ermöglicht. Das erste Teilstück des Wärmenetzes zwischen Freibad und Gemeindehalle ermöglicht dann die Wärmeversorgung des Freibads sowie über ein Stromkabel die Verteilung des Photovoltaikstromes für beide Gebäude. Weitere Effizienzmaßnahmen werden dem Contractor nach Freigabe durch die Verwaltung ermöglicht. Der Anschluss der Schule erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald der Biomassekessel erneuert werden muss.
Zeitplan:
Der Bewilligungszeitraum der ProECo-Förderung endet zum 30. Juni 2025. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Vergabe an einen Contractor erfolgt sein, damit die Förderung abgerufen werden kann. Nach der Weiterbeauftragung der Stufe 2 erarbeitet die Terra Consulting die funktionale Ausschreibung, damit der Vergabeprozess zügig eingeleitet werden kann. Die technischen Inhalte werden mit der Verwaltung abgestimmt, um die Schnittstellen zur Sanierung und dem gewünschten Ergebnis in der Gemeindehalle zu ermöglichen.
Finanzierung:
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung, der Auftrag kann nach der Genehmigung erteilt werden.
Beratungsverlauf:
Dominik Meyer stellt mit Hilfe einer Präsentation das bisher erarbeitete Konzept vor.
Auf Nachfrage führt er aus, dass der künftige Contractor die Möglichkeit hat, die PV-Anlage der Murrtal-Schule in sein Konzept mit aufzunehmen. Weiter ist der Einbau von Wärme- und Stromspeichern zu berücksichtigen. Im Laufe des weiteren Verfahrens wird sich entscheiden, ob Redundanzen zur Sicherstellung der Wärme- und Energiereserven oder welche Möglichkeiten des Anschlusses Dritter an das Wärmenetz möglich sind. Auch die Frage des Energieträgers (z. B. Hackschnitzel oder Gas) wird abzuwägen sein.
Der Vorsitzende führt aus, dass in der heutigen Sitzung entgegen des Beschlussvorschlags nur die Weiterbeauftragung (Stufe 2) beschlossen werden soll. Bevor es zur endgültigen Vergabe kommt, werden die einzelnen Punkte dem Gremium nochmals separat vorgestellt und beschlossen. Es stellt sich dann im Laufe des Verfahrens die Frage, ob die Gemeinde sich im Rahmen von Baukostenzuschüssen am Wärmenetz beteiligt oder ob beispielsweise bei der Sanierung der Halle nur die Gebäudehülle saniert wird und die Erzeugung von Wärme und Strom als Dienstleistung vom Contractor bezogen werden soll. In einem solchen Fall wäre die Investition der Gemeinde deutlich geringer, die Unterhaltskosten würden sich aber dadurch nach oben verschieben. Er führt weiter aus, dass in unmittelbarer Nähe der Schule und der Gemeindehalle Gasleitungen verlegt wurden – durch diese kann künftig auch Biogas fließen. Damit könnte beispielsweise ein Spitzenlastkessel für die Wärmegewinnung betrieben werden. Aus der Mitte des Gremiums wird hinterfragt, ob dann durch die komplette Übertragung der Energiegewinnung an einen Contractor die künftigen Energiekosten noch kalkulierbar sind. Dominik Meyer stellt dar, dass dies letztlich in der Ausschreibung geregelt werden muss. Auf die Frage, ob die Gemeinde den Betrieb des Nahwärmenetzes auch selber übernehmen könnte, führt der Vorsitzende aus, dass es bisher niemanden auf Seiten der Gemeinde gibt, der eine solche Anlage bedienen und warten könnte. Er weist weiter darauf hin, dass die Gemeinde als Akteur sich an die öffentlichen Ausschreibungsregelungen halten muss – es ist daher zu befürchten, dass schon die Vergabe der Planungsleistungen eine Summe erreichen, die zu einer europaweiten Ausschreibung führen könnte – eine eher technisch und finanziell ungünstige Situation.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Umbau Hochbehälter „Oppenweiler“ – Einspeisung NOW Trinkwasser und Erneuerung der Schaltanlage
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-93/2024. Der Gemeinderat entschied in der Sitzung am 12. Dezember 2023, das Ingenieurbüro Frank mit der Ausschreibung der Umbauarbeiten am Hochbehälter zu beauftragen. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Ingenieurbüro Frank erstellt und zur öffentlichen Ausschreibung freigegeben.
Das Leistungsverzeichnis umfasste 2 Baumaßnahmen, darunter den Umbau der NOW-Einspeisung sowie die Erneuerung der Elektrotechnik im Hochbehälter Oppenweiler. Zudem beinhaltete es die Lieferung und Montage von Edelstahlformstücken, Armaturen und Elektrotechnikkomponenten. Es wurden zwei Angebote eingereicht; die Angebotseröffnung fand am Dienstag, den 24. September 2024, um 11:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Oppenweiler statt. Das Angebot der Firma Doderer aus Oppenweiler belief sich auf 255.374,56 Euro brutto, was 100 % entspricht, während das zweite Angebot bei 266.445,14 Euro brutto lag, was 104,3 % entspricht. Die Kostenschätzung nach Leistungsverzeichnis liegt bei 226.558,14 Euro brutto, das 88,7 % entspricht.
Ursprünglich war nur eine Rohrleitung und Armaturenumbau geplant. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch die Elektrotechnik weitgehend erneuert werden muss (+ 40.000,00 Euro). Das Ausschreibungsergebnis liegt nochmals um knapp 30.000,00 Euro höher.
Finanzierung:
Im Haushaltsplan für 2024 sind 150.000,00 Euro für die Maßnahmen vorgesehen, weitere 160.000,00 Euro müssen im Jahr 2025 im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtkostenplanung mit Berücksichtigung der Ingenieur-Honorare liegt bei 310.000,00 Euro.
Beratungsverlauf:
Der Vorsitzende informiert, dass es sich bei der Darstellung um Brutto-Preise handelt, im Haushalt der Wasserversorgung werden nur die Netto-Werte abgebildet. Kämmerin Claudia Kurz führt weiter aus, dass im Haushaltsplan 2024 150.000 Euro für die Maßnahme bereitgestellt sind. Durch den Ausführungszeitraum von November 2024 bis voraussichtlich März 2025 ist mit einem Mittelabfluss bis Dezember 2024 in Höhe von 30.000 Euro zu rechnen, die Restfinanzierung in Höhe von 230.000 Euro ist dann im Haushalt 2025 zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den Auftrag für die Umbauarbeiten im Hochbehälter „Oppenweiler“ wird an den günstigsten Anbieter, die Firma Doderer Elektrotechnik GmbH, zum Preis von 255.374,68 Euro brutto vergeben.
Zuschussantrag des TV Oppenweiler bzw. des HC Oppenweiler/Backnang für die Anmietung des ehemaligen Squash- und Tenniscenters Oppenweiler
Der befangene Gemeinderat Thomas Bühler verlässt den Sitzungstisch für diesen Tagesordnungspunkt und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Der Vorsitzende erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt. Er verweist weiter auf die Sitzungsvorlage GRS-94/2024.
A: Sportentwicklungsplanung der Gemeinde
Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung der Gemeinde wurde u. a. zusätzlicher Bedarf für „gedeckte Sportstätten“ (z. B. Sporthalle) festgelegt. Und zwar einerseits aufgrund der wissenschaftlichen Erhebungen im Vergleich mit anderen ähnlichen Kommunen, aber auch durch die Bedarfsermittlung bei den örtlichen sporttreibenden Vereinen (Seite 24 und Seite 25 des Berichts vom Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung GbR (IKPS) vom Juni 2022). Dies führte zur Empfehlung Nummer 22 in dem Bericht, wonach die Gemeinde prüfen soll, ob sie einen Mietkostenzuschuss für die Halle (gemeint ist die ehemalige Tennishalle) gewähren kann.
B: Umbau des ehemaligen Tennis- und Squashcenters zum (Handball-) Trainingszentrum
Das Tennis- und Squashcenter in der Murrwiesenstraße war seit einigen Jahren nicht mehr in Vollbetrieb. Zum Schluss stand die Tennishalle komplett leer und im Squashcenter wurde nur noch sporadisch Squash gespielt bzw. die Sauna genutzt und eine Physiotherapie-Praxis betrieben. Im Zuge der Suche nach einem Ausweichquartier für die abzubrechende Karl-Euerle-Halle in Backnang konnte der HCOB (Handballclub Oppenweiler/Backnang GmbH) zusammen mit der Stadt Backnang Verträge zur Renovierung und zum Umbau des Squash- und Trainingscenters, sowie zur Anmietung der Tennishalle (HCOB und Stadt Backnang) bzw. des Squashcenters (HCOB) schließen. Der Mietvertrag für die Tennishalle hat eine Laufzeit bis Oktober 2030. Die Vereinbarungen zwischen dem HCOB und der Stadt sehen vor, dass die Stadt die Kosten für die ehemalige Tennishalle bis zur Inbetriebnahme der neuen Sporthalle trägt. Auch die Aufteilung der notwendigen Investitionskosten orientiert sich an der Fertigstellung der neuen Halle in Backnang. Somit gehen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 alle Verpflichtungen aus der Anmietung des ehemaligen Tennis- und Squashcenters auf den HCOB über.
C: Zuschussantrag des TV Oppenweiler bzw. des HCOB
Vertreter der Vereine haben den Gemeinderat umfassend über die Situation informiert. Entsprechende erläuternde Unterlagen liegen dem Gemeinderat vor. Die genauen vertraglichen Konstellationen wurden dem Gremium veranschaulicht und werden als bekannt vorausgesetzt. Das Projekt in der jetzigen Konstellation hat für die Gemeinde einige Vorteile. Zunächst ist damit der Bau einer zusätzlichen Halle „vom Tisch“. Es musste keine Verwaltungsleistung in die Begleitung des Projektes eingebracht werden. Es ist kein Kapital für einen Neubau oder Erwerb gebunden, die Kostensituation ist gut fassbar. Es handelt sich um einen überschaubaren zeitlichen Horizont, der genutzt werden kann, um zukünftige Bedarfe zu prüfen. Mit dem (Handball-)Trainingszentrum stehen in Oppenweiler zusätzliche Sport- und Trainingsflächen zur Verfügung. In der ehemaligen Tennishalle, jetzt Sporthalle, finden auf ca. 1.700 m² ein komplettes Handballfeld bzw. zwei verkürzte Trainingsfelder für Handball auf einem hochwertigen flächenelastischen Sportboden Platz, hinzu kommen Geräteräume und zwei kleine Umkleiden. Im ehemaligen Squashcenter stehen 190 m² Trainingsflächen z. B. für Athletik-, Cardio- oder Gymnastik-Training mit entsprechenden Geräten sowie Besprechungs-, Aufenthalts- bzw. Umkleideräume zur Verfügung.
Alleine durch die Sporthalle sind 40 zusätzliche Trainingsstunden (Montag bis Freitag, 17:00 bis 22:00 Uhr) möglich. Hinzu kommen weitere belegbare Trainingszeiten unter der Woche (tagsüber) und am Wochenende. Dies führt zu einer Entlastung der Gemeindehalle und es verbessert die Trainingsbedingungen nicht nur der Handballer. Es profitieren bereits jetzt ca. 375 Sportlerinnen und Sportler (Aktive, Jugendliche und Kinder).
Es besteht endlich wieder die Chance, andere Sportangebote, entweder in der Gemeindehalle oder eben im Trainingscenter, ins Auge zu fassen. Die sporttreibenden Vereine haben sich auch bereits auf Anpassungen des Belegungsplans der Gemeindehalle verständigt. Hinzu kommt, dass bei anderweitigen Belegungen der Gemeindehalle, insbesondere freitags, eine adäquate Hallenalternative zur Verfügung steht. Der zusätzliche Nutzen für die Gemeinde bzw. die Sportlerinnen und Sportler insbesondere des HCOB, hat aber auch einen Preis. Der HCOB rechnet aktuell ab dem 1. Januar 2025 mit folgenden Kosten, die bereits plausibilisiert sind:
Sporthalle: 11.750,00 Euro pro Monat
ehem. Squash: 3.250,00 Euro pro Monat
Reinigung: 2.500,00 Euro pro Monat
Insgesamt: 17.500,00 Euro pro Monat (= 210.000,00 Euro/Jahr)
Der Verein bittet die Gemeinde um einen Zuschuss zu diesen Kosten.
Die Verwaltung schlägt vor, von den nachgewiesenen Kosten 75 % zu übernehmen. Diesen Anteil trägt die Gemeinde auch an den Bewirtschaftungskosten des SGOS-Vereinsheims. Umgekehrt werden durch die Benutzungsgebühren der Vereine ca. 25 % der Kosten der gemeindeeigenen Sportanlagen gedeckt. Damit trägt die Allgemeinheit auch hier einen Anteil von ca. 75 % (Abmangel). Für die ersten beiden Jahre (2025 und 2026) wird von den oben dargestellten Beträgen und damit 210.000,00 Euro pro Jahr ausgegangen, somit würde sich ein Zuschuss von 157.500,00 Euro pro Jahr ergeben. Im Jahr 2026 soll eine Überprüfung des Aufwands erfolgen, sodass ab dem Jahr 2027 neue Beträge festzusetzen wären.
Finanzierung:
Die Beträge sind in den Haushalt 2025 aufzunehmen. 157.500,00 Euro für 2025 und denselben Betrag als Verpflichtungsermächtigung für 2026.
Beratungsverlauf:
In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung folgen möchte. Das Trainingszentrum ermöglicht, dass in der Gemeindehalle zusätzliche Trainingszeiten für andere örtliche Vereine entstehen – eine der Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung der Gemeinde.
Die Gemeinde selbst wäre aus kommunalrechtlichen Gründen nicht in der Lage gewesen, in dieser kurzen Zeit und in diesem finanziellen Rahmen entsprechende Hallenkapazitäten zu schaffen. Es ist klar, dass es sich hier nur um ein Zwischenziel handeln kann, der bauliche Zustand der Tennishalle ist hinlänglich bekannt.
Durch den Umstand, dass alle Vereine durch dieses Projekt profitieren können und es auch schon eine Abstimmung unter den Vereinen gibt, sieht sich das Gremium in der Lage, das Projekt finanziell zu unterstützen. Der Verein wird dennoch aufgefordert, weitere Sponsoren für das Projekt zu finden.
Insgesamt zeigt man sich von der Initiative und dem Engagement des Vereins beeindruckt. Durch dieses Engagement eines einzelnen Vereins hat die gesamte Vereinslandschaft in Oppenweiler gewonnen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Kindertagesstätte Burgblick – Schaffung einer Interimsgruppe mit 12 Plätzen
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-95/2024. Wie bereits in der Bedarfsplanung im Juni angekündigt, zeigt sich ein erhöhter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in unserer Gemeinde. Seit Januar 2024 wurden 9 Zuzüge mit Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren vermeldet. Um den kurzfristigen Engpass zu bewältigen, gibt es die Möglichkeit, pro Gruppe zwei zusätzliche Plätze durch die befristete Maßnahme zu schaffen. Diese Lösung bietet jedoch lediglich eine temporäre Entlastung, da sie derzeit bis zum 31. August 2025 befristet ist. Angesichts dessen wäre eine alternative Lösung sinnvoll, die den voraussichtlichen Bedarf über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren decken kann. Daher ziehen wir in Betracht, eine Kleingruppe mit 12 Plätzen in einer bestehenden Einrichtung zu schaffen. Räumlich eignen würde sich hierfür die Kindertagesstätte Burgblick. Die Kleingruppe könnte entweder im OG Raum „Schlafen 1“ mit 29,48 m² oder im EG Raum „Kreativ-/Werkraum“ mit 30,15 m² eingerichtet werden. Die Öffnungszeiten sollen sich möglichst in die bestehenden Zeiten einfügen. Eine Ganztagsmöglichkeit besteht allerdings nicht.
Diese vorübergehende Maßnahme würde sicherstellen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen langfristiger gedeckt wird, als es durch die befristete Überbelegung möglich wäre. Für diese Kleingruppe würde zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden, so dass die Betreuung der Kinder weiterhin auf gewohntem Niveau stattfinden kann.
Nach ersten Gesprächen mit dem Gesundheitsamt und dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) besteht die Aussicht auf eine Genehmigung dieses Vorgehens, sofern eine detaillierte Absprache mit den zuständigen Stellen erfolgt. Wir gehen davon aus, dass beide Behörden einer vorübergehenden Gruppe in der bestehenden Einrichtung zustimmen würden. Die Einrichtungsleitung befürwortet dieses Vorgehen ebenfalls, da es sich um eine vorübergehende Lösung handelt und hierfür zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werde.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage führt die Verwaltung aus, dass eine Betriebserlaubnis durch den KVJS innerhalb von acht Wochen realistisch ist. Gemessen am aktuellen Personalschlüssel wäre der Betrieb theoretisch jetzt schon darstellbar, Wunsch der Verwaltung ist aber, eine weitere Vollzeitkraft für diese Interimsgruppe einzustellen. Es wird weiter ausgeführt, dass der Waldkindergarten, der bisher im Unwetterfall in den Kindergarten Burgblick umgezogen ist, angeboten hat, in dieser Zeit wieder in die Räume im Alten Schulhaus im Oberen Reichenberg zu ziehen. Es handelt sich hier nur um einzelne Tage im Jahr, in denen es im Wald zu gefährlich werden könnte.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Beschaffung eines gebrauchten ferngesteuerten Raupengeräteträgers mit Anbaugeräten
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-96/2024. Er begrüßt Bauhofleiter Roland Völker zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Gemeinde hat rund 6 Hektar Grasflächen, größtenteils mit Streuobstbestand und in Hanglangen, zu bewirtschaften. Derzeit wird dort Großteiles gemulcht, künftig sollen die Flächen überwiegend gemäht werden. Der Grasschnitt soll abgefahren werden, damit ökologische und nachhaltige Magerwiesen entstehen. Bis dato konnten einige der Flächen Landwirten überlassen werden, die den Grasschnitt verwerten konnten. In jüngster Zeit wird dies zunehmend schwierig, so dass die Flächen nur gemulcht beziehungsweise mit unzureichendem Gerät gemäht wurden. Beim Einsatz mit klassischen Balkenmähern kam es immer wieder zu Verletzungen von Mitarbeitern. Das Sammeln des Mähguts ist sehr aufwändig und erfolgte meist in Handarbeit. Die inzwischen verfügbaren Geräteträger mit Anbaugeräten stellen eine ausgereifte Alternative zu den Mann-geführten Maschinen dar.
Um die Effizienz in der Grünpflege erheblich zu steigern, ist die Integration modernster Technologie unerlässlich. Der Einsatz solch einer Maschine ermöglicht nicht nur eine präzise Bearbeitung des Geländes, sondern trägt auch zur Reduzierung der Körperbelastung des Personals bei. Zudem vereinfacht sie das Bearbeiten großer Flächen in Hanglage und sorgt für ein gleichmäßiges Schnittergebnis, was insbesondere bei anspruchsvollen Landschaftsgestaltungen von Vorteil ist. Die Investition in dieses Gerät stellt somit eine weitsichtige Entscheidung dar, die sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile mit sich bringt. Der Bauhof sowie das Bauamt haben in den vergangenen drei Jahren den Markt für ferngesteuerte Mähraupen genau verfolgt. Die ersten Vorführmodelle der Hersteller Hercules und Agria, die im Jahr 2022 präsentiert wurden, waren ausschließlich als Mulch Mäher konzipiert. Sowohl der Bauhof als auch die Verwaltung sind sich einig, dass diese Geräte nicht ausreichend für die Anforderungen des Bauhofs sind. In den Jahren 2023 und 2024 wurden dem Bauhof Trägermaschinen von den Herstellern Vogt, Irus und Evergreen sowie Köppl vorgestellt. Zusätzlich konnten einige Geräte auf der Messe GalaBau besichtigt und eingehend präsentiert werden. Die Preisspanne für die einzelnen Modelle lag zwischen 60.000,00 Euro und 95.000,00 Euro brutto für die Geräteträger ohne Anbaugeräte.
Für den Bauhof kamen letztlich drei Maschinen in die engere Auswahl.
Die Vogt F 300 PRO ist eine robuste Mähraupe mit einem wassergekühlten Dieselmotor, die Steilhänge bis zu 70° bewältigen kann. Sie hat eine Motorleistung von 20 kW (27 PS), eine Spurbreite von 1550 mm und ein Gewicht von 800 kg (Vorführmaschine Messepreis). Der Angebotspreis beträgt 64.498 Euro brutto, einschließlich des Anbaugeräts Mulchkopf.
(Neupreis: Ca. 85.000,00 Euro inklusive Mulchkopf)
Die Irus-Maschine ist mit einem Kubota 3-Zylinder-Dieselmotor ausgestattet, der eine Leistung von 18,5 kW (25 PS) bietet. Sie erfüllt die Abgasnormen EU Stufe V / EPA TIER 4 final und wiegt 800 kg. Zu den Merkmalen gehören Wasserkühlung, Elektrostart, Betriebsstundenzähler sowie Öl- und Temperaturüberwachung. Der Angebotspreis für die Vorführmaschine liegt bei 63.490,00 Euro brutto, inklusive des Doppelmessermähwerks
(Neupreis: Ca. 78.000,00 Euro inklusive Mähwerk)
Der Köppl Crawler verfügt über einen 4-Takt-Benzinmotor mit einer Leistung von 17,2 kW (23,4 PS), EFI, einem 2-Zylinder-Motor mit E-Start, einer elektronischen Einspritzanlage sowie einem Zyklon-Luftfilter und erhöhtem Ansaugkanal. Das Gewicht beträgt 580 kg und die Vorführmaschine hat etwa 55 Betriebsstunden. Der Angebotspreis beläuft sich auf 53.610,00 Euro brutto, einschließlich eines Portalmähwerks.
(Neupreis: Ca. 62.000,00 Euro inklusive Mähwerk)
Nach der Vorführung der Maschinen sowie dem Vor-Ort-Test der Trägermaschinen in Hanglagen hat sich der Bauhof zusammen mit dem Bauamt für den Köppl Crawler entschieden. Die Gründe dafür liegen in der Handhabung der Maschinen aufgrund ihres Gewichts sowie ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. Letztlich spielte auch die Technische Ausstattung und das Preis-Leistungs-Verhältnis eine entscheidende Rolle. Die Firma BayWa aus Backnang bietet ein Vorführgerät mit den folgenden Anbaugeräten an.
Gesamtkosten der Köppel Crawler inklusive Anbaugeräte: 65.628,50 Euro brutto.
Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2024 sind die Beschaffungskosten von 65.000,00 Euro eingeplant.
Beratungsverlauf:
Bauhofleiter Roland Völker informiert das Gremium über die ökologischen Vorteile des Mähens gegenüber dem Mulchen. Man hat im Vorfeld die zu mähenden Flächen erfasst und ist dabei auf 6 ha Fläche gekommen, die künftig entsprechend gemäht werden sollen – bei dieser Berechnung ist der künftige Hochwasserschutzwall noch nicht berücksichtigt. In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass die Abkehr vom Mulchen grundsätzlich befürwortet wird, man befürchtet aber, dass sich der Zeitaufwand für die Bewirtschaftung vergrößern wird. Künftig muss nach dem Mähen zusätzlich noch das Mähgut zusammengetragen und abgefahren werden. Der Bauhofleiter führt auf Nachfrage weiter auf, dass das Mulchen einiger Flächen bisher fremdvergeben wurde – hier waren aber Preissteigerungen von bis zu 35 Prozent zu verzeichnen. Der finanzielle Vorteil vom Mulchen sollte seiner Meinung nach nicht vor dem ökologischen Nutzen stehen.
In der weiteren Diskussion zeigt man sich teils verwundert, dass einerseits der Bauhof personell ausgelastet ist und auf der anderen Seite ein Mehraufwand durch den Einsatz eines Mähers statt eines Mulchers in Kauf genommen wird.
Am Ende der Diskussion wird deutlich gemacht, dass die Nutzungszeiten der einzelnen Maschinen und Fahrzeuge mehr in den Fokus rücken müssen – nur so kann der wirtschaftliche Vorteil bei künftigen Beschaffungen berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat fasst mit 10 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n) und 1 Enthaltung(en) folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorführmaschine Köppl Crawler mit den Anbaugeräten über den Anbieter Firma BayWa Backnang zum Preis von 65.628,50 Euro für den Bauhof zu beschaffen.
Gebäudeunterhaltung – Überplanmäßige Ausgaben
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-97/2024. Für die Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude stehen im Jahr 2024 insgesamt Mittel in Höhe von 64.400,00 Euro zur Verfügung. Wegen verschiedener unvorhersehbarer Umstände mussten im laufenden Jahr umfangreiche Arbeiten beauftragt werden. Es muss mit überplanmäßigen Ausgaben von etwa 90.000,00 Euro gerechnet werden.
Finanzierung:
Für die erforderlichen Arbeiten reichen die im Jahr 2024 bereitgestellten Mittel nicht aus. Daher müssen die Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
Von Seiten des Gemeinderats besteht kein weiterer Diskussionsbedarf. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben für die Gebäudeunterhaltung diverser Gebäude zu.
Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler – Beschaffung von digitalen Funkgeräten (BOS) – Handfunkgeräte
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-98/2024. Die aktuell eingesetzte analoge Funktechnik genügt den taktischen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Feuerwehr und Polizei nicht mehr. Als Lösung wird der Digitalfunk BOS eingeführt. Er löst die zuvor aufgeführten Probleme und eröffnet weitere Möglichkeiten der Kommunikation wie die Übertragung des Standorts oder Statusinformationen.
Am 12. Oktober 2021 hat der Gemeinderat bereits der Beschaffung von vier Digitalfunkgeräten für die Einsatzfahrzeuge und das Feuerwehrgerätehaus zugestimmt. Diese Geräte wurden beschafft, eingebaut und abgerechnet – der entsprechende Zuschuss wurde der Gemeinde bereits gewährt. Der Auftrag wurde damals an die Firma Blickle & Scherer Kommunikationstechnik vergeben. Im nächsten Schritt steht jetzt die Umstellung bei den Handfunkgeräten an.
Die Freiwillige Feuerwehr Oppenweiler hat zusammen mit den benachbarten Feuerwehren ein Angebot über insgesamt 165 Digitalhandfunkgeräte eingeholt, um bei einer gemeinsamen Beschaffung einen entsprechend günstigen Preis zu erzielen. Es gingen drei entsprechende Angebote ein:
Bieter 1: Blickle & Scherer Kommunikationstechnik 179.192,10 Euro brutto
Bieter 2: … 194.788,72 Euro brutto
Bieter 3: … 196.976,36 Euro brutto
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Oppenweiler hat einen aktuellen Bedarf von 25 Handsprechfunkgeräten. Der Kostenanteil der Gemeinde Oppenweiler beläuft sich (inklusive 200,00 Euro für Kleinmaterial) auf insgesamt 27.537,23 Euro. Es wird vorgeschlagen, dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Finanzierung:
Für die Beschaffung sind Mittel im Haushaltsplan 2024 in Höhe von 31.000,00 Euro bereitgestellt. Der Zuschuss des Landes in Höhe von 5.000,00 Euro wurde bereits in Aussicht gestellt.
Beratungsverlauf:
Aus der Mitte des Gremiums wird die Idee der gemeinsamen Ausschreibung und das Engagement der beteiligten Feuerwehren gelobt. Man wünscht sich, dass es künftig mehr solcher Sammelbeschaffungen geben soll.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Oppenweiler beschafft 25 Digitalhandfunkgeräte. Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter, die Firma Blickle & Scherer Kommunikationstechnik Karlsruhe, mit einer Angebotssumme in Höhe von 27.537,23 Euro vergeben.
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 122 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG)
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, er verweist dazu auf die Sitzungsvorlage GRS-99/2024.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Form von Windkraft- und Solaranlagen ist ein wesentlicher Teil der Energiewende der Bundesrepublik Deutschland. Im Sinne des § 2 Erneuerbaren-Energien-Gesetz („Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“), werden die Träger der Regionalplanung mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg in § 21 KlimaG BW dazu verpflichtet, in den Regionalplänen mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsflächen als Gebiet für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen festzulegen. Um dem Flächenbedarf für die Nutzung Erneuerbarer Energien Rechnung zu tragen, wurde das Landesplanungsgesetz (LplG) mit neuen Planungsleitlinien geändert. Dazu sollen die Regionalen Grünzüge aus Gründen des öffentlichen Interesses für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geöffnet werden. Um diesen gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, werden im Sinne des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie des LplG Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der vorliegenden Teilfortschreibung des Regionalplanes festgelegt. Diese sollen über eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Freiraumfunktionen verfügen und das Landschaftsbild so wenig wie möglich einschränken, um die Naherholungsfunktion in der dichtbesiedelten Region Stuttgart zu wahren. Die Vorbehaltsgebiete bewirken keinen Ausschluss entgegenstehender Nutzungen. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen kommen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen jedoch eine besondere Gewichtung zu.
Um in der Region die gesetzlichen Vorgaben zur Flächenausweisung von mindestens 0,2 % der Fläche zu erreichen, werden die Regionalen Grünzüge durch die Teilfortschreibung des Regionalplans mit einer Textklausel für die Nutzung durch Freiflächen-PV geöffnet. Dies war bisher nicht möglich. Nicht geöffnet wird der Regionale Grünzug, wenn
Bei Standorten ohne Privilegierung ist nach wie vor das Erstellen eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, ungeachtet dessen, ob die Fläche als Vorbehaltsgebiet für Freiflächen-Photovoltaik-Anlage ausgewiesen ist oder nicht. Gleiches gilt für die Flächen, die in der Raumnutzungskarte als geöffnete Grünzüge ausgewiesen sind. Liegt das geplante Vorhaben allerdings in einem regionalen Grünzug, der im Regionalplan die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ausschließt, ist das Vorhaben nicht möglich.
Darüber hinaus hat der Bund mit Gesetzesänderung vom 11. Januar 2023 in § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in den Privilegierungstatbestand mit aufgenommen. Hiervon sind Flächen betroffen, die in einem 200 m Korridor entlang von Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen liegen. In solchen Bereichen ist zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen keine Bauleitplanung mehr erforderlich, sodass ein Investor, der ein solches Vorhaben plant, direkt einen Bauantrag stellen könnte. Die Genehmigungsfähigkeit ist im Einzelfall zu prüfen.
Exkurs Agri-PV: Die Agri-PV als weitere Möglichkeit zur Sonnenernte unterscheidet sich von der Freiflächen-PV in der Definition, der rechtlichen Privilegierung, sowie der geringeren Inanspruchnahme der Böden. Die landwirtschaftliche Hauptnutzung bleibt erhalten und es gelten folgende Anforderungen:
Beim Erfüllen dieser Voraussetzungen hat der Bundesgesetzgeber ebenfalls eine Privilegierung im Baurecht geschaffen. Die Anlagen sind im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, wenn
Stellungnahme und Einschätzung der Verwaltung:
Die Stellungnahme wurde in den Grundzügen mit den Kommunen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) abgestimmt. Die Öffnung des Regionalen Grünzugs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich zu begrüßen. Hierdurch wird das Steuerungsmerkmal des Regionalen Grünzugs der Regionalplanung beibehalten, gleichzeitig wird den Kommunen erweiterte Steuerungsmöglichkeiten bezüglich Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet eingeräumt. Die Steuerung erfolgt über die Bauleitplanung. Die Kommune hat im Bebauungsplan die weiteren Belange (Streuobst, Landschaftsschutzgebiete etc.) zu klären. Die vVG Backnang regt allerdings an, auch eingleisige Schienentrassen sowie Bundesstraßen generell (auch zwei- und dreispurig) mit in die Privilegierung aufzunehmen und in deren Umgriff von 200 m eine entsprechende bauliche Vorprägung anzunehmen. Nach Ansicht der vVG ist diese Raumwirkung hier genauso gegeben, wie beispielsweise bei zweispurigen Schienentrassen.
Gemäß dem Entwurf der Teilfortschreibung sind beispielsweise auch Umspannwerke sowie autobahnähnliche Bundesstraßen (vierspurig), planfestgestellte oder im Bau befindliche Trassen privilegiert. Im Umfeld des Umspannwerks Maubach (Stadt Backnang) sowie der planfestgestellten, sich teilweise sogar im Bau befindlichen Neubaustrecke der B14 im Bereich Maubach/Waldrems/Backnang-Süd ist jedoch kein Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Die vVG Backnang sieht hier ein großes Potenzial, da hier in Kombination von Neubaustrecke/alte Streckenführung/Umspannwerk eine hohe bauliche Vorprägung gegeben ist. Mit den Gewerbegebieten Backnang-Süd sowie Mühläcker befinden sich zudem lokale Stromabnehmer in unmittelbarer Nähe. Noch unklar ist zudem, wie mit der Tunnelstrecke in diesem Bereich umgegangen wird; eine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Tunneldecke durch den Bund sieht die vVG im Sinne der Vorbildwirkung als unerlässlich.
Die landwirtschaftlichen Vorrangflure gemäß Flurbilanz 2022 haben in der Systematik des Regionalplans keine besondere Schutzfunktion. Die Öffnung des Regionalen Grünzugs für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ermöglicht es, solche Anlagen grundsätzlich auch auf besonders landbauwürdige Flächen, die zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind, zu errichten und trifft hierfür keine Differenzierung nach Vorbehaltsflur I + II, sowie Vorrangfluren. Dass dadurch wertvoller Boden für die Landwirtschaft insbesondere auf den Vorrangfluren verloren gehen kann, wird in der vVG als sehr kritisch gesehen.
In eigener Zuständigkeit behalten sich die Kommunen eine Feinsteuerung entlang der differenzierten Aufteilung nach Vorbehaltsflur I + II sowie Vorrangfluren über die Bauleitplanung vor. Eine ebensolche feingliedrige Differenzierung der landbauwürdigen Flächen wäre gegebenenfalls auch bereits auf der Ebene der Regionalplanung empfehlenswert.
In Bezug auf das Ausschlusskriterium Landschaftsbild gibt es innerhalb der vVG ein differenziertes Bild. Zum einen wird das Landschaftsbild der Backnanger Bucht als schützenswert angesehen und bedarf unter Umständen noch einer kleingliedrigen Erweiterung um das Umfeld der Burg Reichenberg in Oppenweiler.
Vollständig oder teilweise auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Backnang liegen die potenziellen Vorbehaltsgebiete RMK-PV-11, RMK-PV-12 und RMK-PV-13. Die Stadt Backnang nimmt zu diesen drei Gebieten gemäß dem Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans wie folgt Stellung:
RMK-PV-11: Das Vorbehaltsgebiet liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Backnang entlang der Bahnlinie Backnang-Waiblingen (zweispurig) sowie der B14 (vierspurig). Eine entsprechende bauliche Vorprägung ist dadurch bereits gegeben. Im Bereich südlich des Gewerbegebiets Mühläcker sowohl westlich der Bahnlinie, östlich der B14 als auch im dazwischenliegenden Bereich ist der Boden als landwirtschaftliche Vorrangflur klassifiziert und dadurch zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. In dem Bereich zwischen Bahnlinie und B14 befinden sich zudem Kernflächen und Kernräume des Biotopverbunds sowie Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Bebauungsplänen. Gleichzeitig ist diese Fläche als potenzielles interkommunales Gewerbegebiet vorgesehen. Als Belegung mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen wären daher lediglich die Teilbereiche westlich der Bahnlinie, östlich der B14 sowie nördlich von Waldrems geeignet, wobei sich letzterer Teilbereich ebenfalls zum Teil mit Kernflächen und Kernräumen des Biotopverbunds überschneidet. Auf der Fläche westlich der Bahnlinie befinden sich zudem ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen aus anderen Bebauungsplänen.
RMK-PV-12: Das Vorbehaltsgebiet liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Backnang westlich der B14. In diesem Bereich laufen bereits die Arbeiten zum Ausbau als vierspurige Bundesstraße. Eine entsprechende bauliche Vorprägung ist dadurch bereits gegeben. In beiden Teilbereichen ist der Boden als landwirtschaftliche Vorrangflur klassifiziert und dadurch zwingend der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten. Entlang des Krähenbachs befinden sich zudem Ausgleichsmaßnahmen, die durch das Vorbehaltsgebiet in großen Teilen überlagert werden.
RMK-PV-13: Das Vorbehaltsgebiet liegt im nördlichen Bereich auf dem Gebiet der Gemeinde Oppenweiler, im südlichen Bereich auf dem Gebiet der Stadt Backnang. Das Gelände wird aktuell als Deponie genutzt, wodurch eine bauliche Vorprägung bereits gegeben ist und die Funktionen des Naturhaushalts durch die technische Überprägung bereits teilweise eingeschränkt sind. Das Vorbehaltsgebiet überschneidet sich jedoch teilweise mit Ausgleichsmaßnahmen auf dieser Fläche.
Beratungsverlauf:
Der Vorsitzende stellt anhand einer Präsentation die betroffenen Flächen nochmals dar. Er führt aus, dass der Verwaltung leider keine besser detaillierten Pläne zur Verfügung gestellt wurden.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die derzeitigen Planungen zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung der Vorbehaltsflächen und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zur Kenntnis. Ergänzend wird die Stellungnahme zur Teilfortschreibung beschlossen.