Gebäudemodernisierungsgesetz: Klimaschutzagentur informiert und empfiehlt frühzeitige Energieberatung
Mit der ersten Lesung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundestag rücken wichtige Änderungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in den Fokus. Die geplante Novelle wird den rechtlichen Rahmen für Heizungstausch und energetische Modernisierung in den kommenden Jahren neu gestalten.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die bisher geltende Vorgabe für einen festen Anteil erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt. Gleichzeitig sollen verschiedene Heiztechnologien – darunter auch Gas- und Ölheizungen – weiterhin grundsätzlich zulässig bleiben. Perspektivisch sollen jedoch steigende Anteile erneuerbarer Energien in diesen Systemen genutzt werden.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet dies vor allem eines: Die Entscheidung für ein neues Heizsystem bleibt weiterhin komplex und langfristig wirksam. Heizungsanlagen werden in der Regel über viele Jahre betrieben – Investitionsentscheidungen wirken sich daher langfristig auf Kosten, Energieverbrauch und Klimabilanz aus.
Vor dem Hintergrund der geplanten gesetzlichen Änderungen weist die Klimaschutzagentur darauf hin, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit zukunftsfähigen Heizlösungen sinnvoll ist. Im Rahmen ihrer Beratungspraxis empfiehlt sie weiterhin, beim Austausch alter Heizungsanlagen erneuerbare Energien in den Fokus zu stellen und individuelle Lösungen sorgfältig zu prüfen.
Orientierung geben - unabhängige Energieberatung vor Ort
Die Klimaschutzagentur des Landkreises Esslingen unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, fundierte und zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt steht dabei das Angebot einer neutralen und unabhängigen Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Kostenfreie stationäre Beratungen können angeboten werden in Nürtingen, Kirchheim unter Teck, Filderstadt und Esslingen am Neckar und stehen allen Menschen im Kreis offen. Die Beratung dauert 45 Minuten.
Kostengünstige Beratungen zuhause mit einem Eigenanteil von 40 Euro werden zudem Eigentümern und Eigentümerinnen von Wohngebäuden angeboten und dauern bis zu 2 Stunden. Die Ergebnisse dieser Beratung erhalten die Ratsuchenden nach dem Termin in Form eines Berichts.
Terminvereinbarung
telefonisch bei der Klimaschutzagentur
unter 0711/20 70 30-70
Mo – Do von 09:00 – 13:00 Uhr
Nähere Informationen zu diesen Angeboten erhalten Ratsuchende über den Link www.ksa-es.de/privatpersonen/#energieberatung.
Darüber hinaus steht die Klimaschutzagentur allen Bürgerinnen und Bürgern zu jeder Zeit beratend und neutral zur Seite unter der Telefonnummer 0711-207030 -70 oder per Mail unter der Adresse info@ksa-es.de. Im Web finden Sie die Agentur unter www.ksa-es.de.