Der Gemeinderat der Stadt Sachsenheim hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. November, die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 beschlossen.
Über die Notwendigkeit der Anpassung der Hebesätze aufgrund der Grundsteuerreform wurde bereits berichtet.
Die neuen Hebesätze ab dem 01.01.2025 werden im Rahmen der Hebesatzsatzung wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A: 570 % (vorher: 450 %)
Grundsteuer B: 265 % (vorher: 450 %)
Mit diesen Hebesätzen setzt die Stadt Sachsenheim die Grundsteuerreform aufkommensneutral um. Dies bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen nach der Reform für die Stadtverwaltung nicht höher ist als vor der Reform. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Grundsteuer für die einzelnen Eigentümer und Eigentümerinnen nicht ändert. Durch die Änderung der Berechnung kommt es zu Verschiebungen bei der Besteuerung, die auch durch eine Anpassung des Hebesatzes nicht ausgeglichen werden können.
Informationen über die Reform und die Hintergründe stellt die Stadt auf der städtischen Homepage unter Sachsenheim - Grundsteuerreform zur Verfügung.
Bei Fragen und Informationen steht Ihnen die Verwaltung telefonisch während der Sprechzeiten unter 07147/28 - 124 und -134 zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit, über das E-Mail-Postfach finanzen(at)sachsenheim.de Fragen zu stellen.
Die Grundsteuerbescheide werden den Eigentümern und Eigentümerinnen voraussichtlich Mitte Januar 2025 zugeschickt.