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Pressemitteilung vom 20.01.2026

Geflügelpest bei einem tot aufgefundenen Schwan im Schwarzwald-Baar-Kreis bestätigt Bei einem in Donaueschingen/Neudingen tot aufgefundenen Schwan...

Geflügelpest bei einem tot aufgefundenen Schwan im Schwarzwald-Baar-Kreis bestätigt

Bei einem in Donaueschingen/Neudingen tot aufgefundenen Schwan bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut am Dienstag, 20. Januar 2026, die hoch pathogene aviäre Influenza (auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeichnet).

Am Montag, 19. Januar konnten nach einem Geflügelpestfall in Bräunlingen im Dezember 2025 sämtliche Einschränkungen bei der Haltung und Verbringung von Geflügel und Geflügelprodukten wieder aufgehoben werden. Die zahlreichen Untersuchungen, die in den einzurichtenden Sperrzonen durchgeführt wurden, verliefen allesamt mit negativem Ergebnis, so dass sich keine Hinweise auf eine Weiterverbreitung oder einen weiteren Eintrag der Geflügelpest ergaben.

Daher und da es sich im aktuellen Fall jedoch lediglich um einen einzelnen Wildvogel handelt, werden – auch in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – nach Risikoeinschätzung zunächst keine weiteren Schutzmaßnahmen angeordnet. Geflügelhalterinnen und -halter sollten jedoch aufmerksam bleiben und die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten.

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Singvögel oder Tauben sind keine typischen Indikatortiere für Geflügelpest und müssen daher nicht gemeldet werden.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind Meldungen per Mail an veta@lrasbk.de möglich.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS – TierSeuchenInformationsSystem:

tsis.fli.de/cadenza/

Weitere Informationen

Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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Mitteilungsblatt der Stadt Donaueschingen
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Ausgabe 04/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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