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Private Haushaltshilfe anmelden als Minijob - ganz einfach

Sie beschäftigen eine private Haushaltshilfe? Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe hat für den privaten Arbeitgeber und den...

Sie beschäftigen eine private Haushaltshilfe? Die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe hat für den privaten Arbeitgeber und den Minijobber viele Vorteile. Und das mit wenig Papierkram:

  • die Haushaltshilfe ist unfallversichert
  • der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für die Haushaltshilfe als haushaltsnahe Aufwendungen in der Steuererklärung angeben und hat einen jährlichen Steuervorteil von bis zu € 510,-
  • Kosten für Kinderbetreuung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden
  • die Haushaltshilfe ist legal beim Arbeitgeber beschäftigt
  • mit nur ein paar Angaben zum Beginn der Tätigkeit übernimmt die minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung für Sie die Formalitäten. Sie melden dann lediglich halbjährlich den monatlichen Verdienst Ihrer Haushaltshilfe der minijob-Zentrale. Per Lastschrifteinzug werden die Abgaben bei Ihnen eingezogen und Sie erhalten die notwendigen Unterlagen für Ihre Steuererklärung.

Die Anmeldung ist postalisch, per Telefon oder online möglich.

Weitere Informationen, eine Checkliste und einen minijob-Abgaben-Rechner finden Sie unter:

  • minijob-Zentrale, 45115 Essen, Tel.: 0 35 5 - 29 02 70 79 9, www.minijob-zentrale.de

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
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Ausgabe 23/2024

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Soziales
von Pflegestütz-Punkt Gemeinde Wannweil und IAV-Stelle
06.06.2024
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