Kommunalpolitik

Privates Feuerwerk – Genehmigung erforderlich

Wer ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann nur für Feuerwerkskörper...
Illustration eines Feuerwerks
Foto: pixabay

Wer ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann nur für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) beantragt werden – z. B. bei runden Geburtstagen oder Jubiläen.

Ein Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin formlos bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Bitte beachten: Ohne Genehmigung ist privates Feuerwerk vom 2. Januar bis 30. Dezember verboten – Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.

Weitere Infos erhalten Sie beim Bürgerservice.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Bodelshausen
24.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Bodelshausen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto