Wer ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kann nur für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) beantragt werden – z. B. bei runden Geburtstagen oder Jubiläen.
Ein Antrag ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin formlos bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Bitte beachten: Ohne Genehmigung ist privates Feuerwerk vom 2. Januar bis 30. Dezember verboten – Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
Weitere Infos erhalten Sie beim Bürgerservice.