Sitzungsbeginn: 18:30 Uhr
Sitzungsende: 19:10 Uhr
Raum/Ort: Ratssaal, Schwetzinger Straße 29-31, 68723 Plankstadt
Vorsitzender: Bürgermeister Nils Drescher
Die Sitzung wurde ordnungsgemäß geleitet.
Die Gemeinderäte sind zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen worden.
Gesetzliche Mitgliederzahl des Gremiums: 23
Bei der Sitzung anwesende Mitglieder: 20
Urkundspersonen: GR Annabel Wettstein (PL) und GR Andreas Wolf (CDU)
Anwesend sind
Vorsitzende/r
Herr Nils Drescher
Mitglieder
Herr Tim Berger
Frau Ulrike Breitenbücher
Herr Thomas Burger
Herr Fredi Engelhardt
Frau Kerstin Engelhardt
Herr Dr. Felix Geisler
Herr Andreas Hallwachs
Herr Rolf Hallwachs
Frau Isabel Heider
Frau Linda Hoti
Frau Simone Mack
Herr Dr. Dr. Ulrich Mende
Frau Viviane Reize
Herr Tom Schneider
Frau Jutta Schuster
Herr Dr. Stephan Verclas
Herr Gerhard Waldecker
Frau Annabel Wettstein
Herr Andreas Wolf
Schriftführer
Frau Merle Gisder
Frau Anke Haas
Verwaltung
Herr Andreas Ernst
Herr Marvin Müller
Entschuldigt fehlen
Mitglieder
Herr Felix Felbel
Herr Sami Mansouri
Herr Prof. Dr. Udo Weis
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
3. 1. Änderung des Bebauungsplans "A!real III" - Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Vorlage: SV/072/2024
4. Vergabe von Grünpflegearbeiten
Vorlage: SV/085/2024
5. Änderung des Flächennutzungsplans in Schwetzingen - Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 1 BauGB
Vorlage: SV/086/2024
6. Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat
Protokoll
TOP 1 Begrüßung
BGM Drescher stellte die form- und fristgerechte Einladung zur Sitzung fest. Die Beratungsunterlagen waren vollständig und rechtzeitig zugegangen. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest und begrüßte die anwesenden Gemeinderäte und Bürgerinnen und Bürger und lobte die hohe Anwesenheit des Gremiums inmitten der Urlaubszeit. Zur Tagesordnung gab es keine Einwände.
TOP 2 Anfragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
Aus der Bürgerschaft kamen keine Anfragen und Anregungen.
TOP 3 1. Änderung des Bebauungsplans "A!real III" - Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Vorlage: SV/072/2024
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 22.04.2024 hat der Gemeinderat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „A!real III“ beschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans A!real III wurden bewusst Vergnügungsstätten ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung der übrigen geplanten Nutzungen zu vermeiden. Darunter fallen auch Freizeitsportanlagen, die überwiegend dem Vergnügen dienen. Da nunmehr aufgrund der Grundstücksverkäufe die überwiegenden Nutzungen der Grundstücke feststehen, könnte eine solche Anlage als sinnvolle Ergänzung angesehen werden. Ein Teil des Flurstücks Nr. 6564 aufgrund der rückwärtigen Lage würde sich hierfür anbieten und zur Diversität des Gebietes beitragen, so dass dann eine gute Durchmischung der gewerblichen Anlagen gegeben wäre. Bei einer entsprechenden Angleichung des Außenbereichs könnte auch eine positive Auswirkung auf den dahinterliegenden Grünzug zu erwarten sein. Dies soll durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „A!real III“ ermöglicht werden.
Der räumliche Geltungsbereich des rund 11.900 m² großen Plangebiets liegt im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „A!real III“ und ist eine Teilfläche des Flurstücks 6564.
Das Planungsbüro Schöffler, Karlsruhe hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet.
Gang der Aussprache
BGM Drescher stellte den Sachverhalt vor. GR Schuster (CDU) fragte, ob ein Bereich für Parkplätze vorgesehen sei. BGM Drescher bejahte dies. Der vorliegende Plan sei nur eine grobe Zeichnung, die dem Flurstück nicht genau entspräche. GR Dr. Geisler (CDU) wies auf die Bedeutung der Parkplätze hin. Der Bau und die Nutzung dieser Parkplätze müsse überwacht werden, damit im Quartier keine Verschiebungen entstehen würden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die vom Planungsbüro Schöffler, Karlsruhe erarbeiteten Entwurfsunterlagen der 1. Änderung „A!real III“ zum Stand vom 16.07.2024 zu billigen und die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und des Behördenbeteiligungsverfahrens nach § 4 Absatz 2 BauGB zu beauftragen.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 4 Vergabe von Grünpflegearbeiten
Vorlage: SV/085/2024
Sachverhalt
Aufgrund des Ablaufs des Durchführungszeitraums waren die externen Grünpflegearbeiten neu auszuschreiben. Aufgrund der letzten Änderung der VOL und der damit verbundenen Erhöhung der Wertgrenzen für die Vergabe konnte eine einfache Angebotseinholung durchgeführt werden und auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden.
Es wurden vier regionale Gärtnerei- und Landschaftsbaubetriebe mit einer Angebotsanforderung für die in drei Losen aufgeteilten Grünpflegearbeiten angeschrieben. Der Durchführungszeitraum liegt zwischen dem 01.10.2024 und dem 30.09.2025.
Es handelt sich um folgende Anlagen:
Los 1: Humboldtschule, Jubiläumspark, Castelnau-le-Lez-Anlage
Los 2: Neurott zwischen Gewerbering und Golnerstraße
Los 3: Gässeläcker / Zentstraße, Ludwigstraße / Alte Schmiede, Keesgrieb, Bgm-Werner-Weick-Straße, Willy-Brandt-Straße, Bruchhäuser Weg, Konrad-Adenauer-Ring, Kreisel Ost.
Es ging ein Angebot ein.
Bieter 1 = brutto: 80.391,39 € (Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege Süd-West GmbH & Co. KG, Mannheim)
Die Firma WISAG hatte bereits den Pflegeauftrag im Jahr 2021 ausgeführt und ist der Verwaltung als kompetent und zuverlässig bekannt. Die Preissteigerung gegenüber dem Angebot aus dem Jahr 2021 beträgt rd. 85%. Dies war zu erwarten, da das Angebot für den vorherigen Zeitraum bereits deutlich unter den damaligen Schätzungen gelegen hat. Die ausführende Firma war auch nicht mehr bereit, den Pflegevertrag unter diesen Bedingungen zu verlängern, da dies ruinös gewesen wäre. Das Angebot ist auskömmlich und entspricht den allgemeinen Preisen der Branche. Das Personal des Bauhofs hat auch ohne die Pflege dieser aufwendigen Anlagen bereits seine Leistungsgrenze überschritten und könnte diese Aufgabe mit der vorhandenen Personaldecke nicht zusätzlich stemmen, da bereits im Jahr 2020 ein großer Pflegevertrag gekündigt und seither weitgehend vom Bauhof eigenständig gepflegt wird.
Gang der Aussprache
BGM Drescher stellte den Sachverhalt vor. GR Dr. Dr. Mende (SPD) fügte hinzu, dass das neue Team der Firma WISAG deutlich motivierter sei und nach seiner Ansicht besser arbeite als in der Vergangenheit. Er stellte die Frage, ob bei dem neuen Vertrag auch Mäharbeiten miteingeschlossen seien. BGM Drescher antwortete, dass Mäharbeiten extra vergeben würden, weil hier andere Preise erzielt werden könnten und eventuell auch kleinere Firmen aus der Umgebung beauftragt werden könnten. Auch Landwirte oder der Bauhof haben diese Tätigkeit übernommen. BAL Ernst ergänzte, dass im Moment nur Einzelaufträge vergeben werden und bislang noch kein längerfristiger Vertrag geschlossen wurde. GR Burger (GLP) fragte nach dem Differenzbetrag zwischen dem alten und dem zukünftigen Vertrag. BAL Ernst antwortete, dass man die Differenz nicht genau berechnen könne, da der alte Vertrag mit der Firma WISAG umfassender war und deshalb nicht vergleichbar mit dem neuen Vertrag sei. Die Aufgaben seien neu verteilt worden. Geplant sei, dass das Bauhofteam bei Bedarf unterstützen werde. GR Breitenbücher (PL) fragte, ob die Bewässerung der Gemeindegebiete durch die Landwirte vertraglich geregelt sei. BGM Drescher antwortete, dass zurzeit ein Landwirt mit der Bewässerung beauftragt sei. Zudem seien drei Bauhoffahrzeuge dafür im Einsatz. GR Mack (CDU) äußerte sich positiv über die Pflege der Grünflächenanlagen, da ihr einige Beschwerden bezüglich des Unkrautwuchses angetragen wurden. BGM Drescher erklärte, dass auf Grund der derzeitigen Wetterlage die Spontanvegetation mehr wachsen würde als in den vergangenen Jahren. Zudem verfüge Plankstadt über mehr Grünflächen als andere Kommunen. Er bat um Rücksicht und Verständnis für das Bauhofteam, das urlaubs- und krankheitsbedingt an seine Grenzen stoßen würde. Im Gärtnerteam sind nur acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Positiv erwähnte er den Einsatz der Ferienhelfer auf dem Friedhof. Der Friedhof mit seinen drei Hektar Fläche ohne Versiegelung stelle immer wieder eine Herausforderung dar. Seit fünf Jahren seien dort auch keine chemischen Unkrautvernichtungsmittel mehr einsetzt worden. Leider seien in den vergangenen Monaten auch die zwei Infrarotheizplatten defekt gewesen, die sehr hilfreich bei der heute ausschließlich stattfindenden manuellen Pflege seien.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma WISAG Garten- und Landschaftspflege Süd-West GmbH & Co. KG, Mannheim zu einem Angebotspreis von 80.391,39 € brutto zu mit der Option, den Vertrag für zwei weitere Jahre bis zum Jahr 2026 zu verlängern.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 5 Änderung des Flächennutzungsplans in Schwetzingen - Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage: SV/086/2024
Sachverhalt
Der Gemeinderat hatte bereits in der Sitzung am 19.02.2024 seine positive Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Schwetzingen Nr. 106 "Solarpark Tompkins Barracks" mit örtlichen Bauvorschriften - Frühzeitige Beteiligung abgegeben.
Nunmehr steht die Stellungnahme im parallel verlaufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans an.
Die Stadt Schwetzingen möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung der ehemals militärisch genutzten Flächen der Tompkins Barracks und Kilbourne Kaserne schaffen. Dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim erforderlich. Die „Entwicklungsfläche ohne Nutzungsdarstellung“ soll in eine Infrastrukturfläche „Erneuerbare Energien – Solarenergie“, eine Sonderbaufläche „Ankunftszentrum“, eine „Gewerbliche Baufläche“ und eine „Fläche zur Landschaftsentwicklung“ geändert werden.
Die Gemeinde hat hier die Möglichkeit bis 05.09.2024 eine Stellungnahme abzugeben.
Nach Ansicht der Verwaltung werden durch die vorgelegten Planungen die Interessen der Gemeinde Plankstadt nicht negativ tangiert und die Entwicklung der gemeindeeigenen Vorhaben nicht eingeschränkt. Vielmehr ist das Projekt aus Sicht des Klimaschutzes sehr zu begrüßen.
Gang der Aussprache
BGM Drescher stellte den Sachverhalt vor. GR Waldecker (PL) fragte, ob angedacht sei, dort ein Tiefengeothermiekraftwerk zu errichten. BGM Drescher antwortete, dass die GeoHardt drei Standorte in der Region plane, die im Oktober bekannt gegeben werden sollen. GR Dr. Geisler (CDU) äußerte sich positiv darüber, wenn versiegelte Flächen für die Solarnutzung genutzt würden und Agrarfläche verschont bliebe. Er vermutete, dass auf der Fläche Landesinteressen beim Thema Geothermie im Vordergrund stünden. Wichtig sei, dass bei den Planungen weiterhin eine Beteiligung und Anhörung erfolge. BGM Drescher wies daraufhin, dass dieses Thema nicht im jetzt vorliegenden, zu beratenden Sachverhalt enthalten sei. Bisher seien eine Infrastrukturfläche Erneuerbare Energie/Solarenergie, eine Sonderbaufläche für das Ankunftszentrum, eine gewerbliche Fläche und eine Fläche zur Landschaftsentwicklung geplant. Eine Geothermiefläche stehe momentan nicht im Raum, wäre aber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten theoretisch denkbar. Die dafür notwendigen Genehmigungsverfahren seien bekannt. Dabei sei auch ein Anhörungsrecht vorgesehen. GR Schuster (CDU) wies darauf hin, dass am Wochenende in der Zeitung stand, dass die Standorte schon bekannt wären. BGM Drescher antwortete, dass er offiziell und inoffiziell noch keine Informationen bekommen habe. Er schlug vor, im Beschlussvorschlag aufzunehmen, dass im Falle der Errichtung einer Geothermieanlage eine besondere Beteiligung erforderlich sei. Das Gremium nahm den Vorschlag an. GR Schneider (SPD) fragte, für wie viele Flüchtlinge der Bau der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) geplant werde und wie lange die Flüchtlinge dort untergebracht würden. Zudem erkundigte er sich, ob die Nähe zu Plankstadter Gemarkung bei der späteren Zuteilungsquote berücksichtigt werde. Er sah eine Belastung auch in Plankstadt durch diese Einrichtungen. BGM Drescher antwortete, dass zu diesem Thema keine Beteiligung stattfand und er keine Planungszahlen kenne. Der Zeitraum in der LEA betrage seines Wissens nur wenige Wochen. Er werde sich erkundigen, ob eine Anrechnung auf die Zuteilungsquote möglich wäre und werde im nächsten Verwaltungs- und Finanzausschuss darüber informieren. GR Schuster (CDU) merkte an, dass ja auch im Patrick-Henry-Village eine Landeserstaufnahmeeinrichtung geplant sei, Plankstadt also zwischen zwei Standorten liegen würde. BGM Drescher erklärte, dass die LEA in Patrick-Henry-Village als dauerhafte Einrichtung geplant sei, bei der Einrichtung in Schwetzingen sei er sich nicht sicher, er würde aber Informationen diesbezüglich einholen. GR Dr. Geisler (CDU) informierte, dass Nachrichten zu hören seien, der Fokus beim Errichten von LEAs läge in Nordbaden, hier bestünde ja bereits eine deutliche Mehrbelastung. BGM Drescher erläuterte, dass der Landkreis deswegen einen Rabatt bei der Zuweisung bekäme. GR Dr. Dr. Mende (SPD) äußerte sich kritisch zu den Flächennutzungsplänen. Auffallend sei, dass die Ausführungen sehr generell gehalten seien und immer auf nachfolgende Pläne verwiesen würde. Damit sei eine sichere Beurteilung des Ausmaßes schwierig. Das Vorliegen einer Konversionsfläche erhöhe die Problematik, weil übergeordnete Stellen Mitspracherecht hätten. Zwei Punkte zur Kilbourne Kaserne beschäftigten ihn. Er erkundigte sich, ob die dort genannte ökologische Ausgleichsfläche auch für künftige Bauvorhaben vorgehalten werden könnte. BGM Drescher konnte zu diesem Verdacht keine Beurteilung abgeben. Der Flächennutzungsplan sei eine grobe Planung. Was vor Ort konkret passiere, regele der Bebauungsplan. GR Dr. Dr. Mende (SPD) sprach die Bebauung und das Gewerbegelände an. Durch die Angrenzung beider Kommunen läge das Vorhaben nah an der Gemarkungsgrenze Plankstadts. In der Anlage 4 Absatz 9 des Umweltberichtes auf Seite 16 stehe, dass der Auswirkungsbereich der Grundwasserabsenkung über den Maßnahmenbereich hinauswirken könne. Damit könnten die Interessen Plankstadts negativ tangiert werden. GR Dr. Dr. Mende (SPD) und GR Schneider (SPD) stimmten gegen den geänderten Beschlussvorschlag, das restliche Gremium stimmte dafür.
Beschlussvorschlag
Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:
„Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans in Schwetzingen im Bereich der Tompkins Barracks und Kilbourne Kaserne in Schwetzingen bestehen keine Einwände. Eigene Planungen bzgl. der städtebaulichen Entwicklung im Zusammenhang mit dieser Planung sind seitens der Gemeinde Plankstadt nicht tangiert.
Geänderter Beschlussvorschlag
Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:
„Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans in Schwetzingen im Bereich der Tompkins Barracks und Kilbourne Kaserne in Schwetzingen bestehen keine Einwände. Eigene Planungen bzgl. der städtebaulichen Entwicklung im Zusammenhang mit dieser Planung sind seitens der Gemeinde Plankstadt nicht tangiert. Dieses Einverständnis erfordert eine besondere Beteiligung im Falle der Errichtung einer Geothermieanlage.
Beschluss
Das Gremium hat den TOP geändert beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja 18 Nein 2 Enthaltung 0 Befangen 0.
TOP 6 Verschiedenes; Bekanntgaben des Bürgermeisters und Anfragen aus dem Gemeinderat
GR Dr. Geisler (CDU) fragte nach dem Stand des Glasfaserausbaus und nach weiteren Daten zur Grundsteuer, damit der Gemeinderat über Hebesätze entscheiden könne. BGM Drescher antwortete, dass noch 9 % der Bescheide fehlen würden und 16 % gemessen am Grundsteueraufkommen. Fehler in den Grundlagenbescheiden und die Möglichkeit, Befreiungsanträge noch stellen zu können, erfordern einen vorsichtigen Umgang mit den Daten. In der folgenden Woche werde das Thema mit den Kämmerern und Kollegen der Sprengelkommunen besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Im September könnten hoffentlich erste Informationen gegeben werden. Ein konkreter Hebesatz könne auch dann noch nicht genannt werden, aber zumindest eine Richtung. Bezüglich des Glasfaserausbaus antwortete BGM Drescher, dass die Vorbereitungen liefen. Der Dienstleister der Deutschen GigaNetz für die Werbemaßnahmen sei aufgrund schlechter Erfahrungen ausgetauscht worden. Über den Beginn der Maßnahme werde in der Oktober-Sitzung berichtet. GR Waldecker (PL) fragte nach dem Reparaturbeginn des kaputten Fahrstuhls in der Seniorenwohnanlage. BGM Drescher antwortete, der Fahrstuhl soll noch diese Woche repariert werden, eine 100%-Funktionsgarantie für einen Fahrstuhl gäbe es nicht. GR Andreas Hallwachs (PL) erkundigte sich nach Möglichkeiten, Gelder für den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses aus der vor kurzem genehmigten Landesförderung für freiwillige Feuerwehren i.H.v. 60 Millionen zu beantragen. BGM Drescher entgegnete, dass ein Gutachten beauftragt wurde, aber aktuell noch Informationen der Feuerwehr Plankstadt fehlten. Für die Stellung eines Förderantrags sei es daher noch zu früh. Ziel sei, das Gutachten im Oktober vorzustellen. BGM Drescher berichtete in diesem Zusammenhang von der Bewilligung des Förderantrages im Programm klimaneutrale Gemeindeverwaltung. Für die Umsetzung müsse jedoch noch Personal gefunden werden. GR Hoti (PL) fragte nach der Umsetzung der Änderung des Schulgesetzes. BGM Drescher antwortete, dass die Auswahl der Gemeinden durch das Schulamt abgewartet werden müsse. GR Breitenbücher (PL) schlug vor, im Mitteilungsblatt die Patenschaft für die Pflege von Baumscheiben auszuschreiben. BGM Drescher erklärte, dass dies auf jeden Fall eine Option sei, ebenso sollen die Ferienjobber auch in den Herbst- und Osterferien eingesetzt werden. Zudem solle der Bautrupp des Bauhofs künftig bei Bedarf im Sommer auch dem Gärtnertrupp helfen. GR Berger (CDU) fragte nach Fördermöglichkeiten von Balkonkraftwerken seitens der Gemeinde. Ein Antrag sei letztes Jahr im April gestellt worden. BGM Drescher erklärte, dass es momentan kein Förderprogramm in Plankstadt gebe. Die Klausurtagung wollte darüber beraten. Ein Haushaltsansatz müsse dafür bereitgestellt werden, der Antrag solange zurückgestellt. BGM Drescher berichtet, dass die Leistung der installierten Solaranlagen in Plankstadt nicht hinter der Leistung von Gemeinden mit Förderprogrammen liegen würde, er im Gegenteil den Eindruck habe, dass Förderprogramme den Ausbau hemmen können, wenn die Mittel im Programm nicht ausreichen.