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Gemeinderat

Protokoll Gemeinderat

Sitzungsbericht vom 16.04.2026 1. Veränderungen im Gemeinderat Ausscheiden von Gemeinderat Christoph Schwalbach Nachrücken und Verpflichtung...

Sitzungsbericht vom 16.04.2026

1. Veränderungen im Gemeinderat

  • Ausscheiden von Gemeinderat Christoph Schwalbach
  • Nachrücken und Verpflichtung von Herrn Franco Di Muzio

Herr Christoph Schwalbach hat seinen Wohnsitz am 07.04.2026 in eine andere Gemeinde verlegt.

Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 und § 13 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) scheiden aus dem Gemeinderat Mitglieder aus, die die Wählbarkeit (§ 28 GemO) verlieren. Die Wählbarkeit geht verloren durch Verlust des Bürgerrechts (§ 13 GemO). Das Bürgerrecht verliert, wer aus der Gemeinde wegzieht.

Dem Gemeinderat obliegt die Feststellung gem. § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO, dass die Voraussetzungen für das Ausscheiden vorliegen.

Nach § 31 Abs. 2 GemO rückt für ein im Laufe der Amtszeit ausscheidendes Mitglied des Gemeinderats die als nächste Ersatzperson für den gleichen Wahlvorschlag festgestellte Person für den Rest der Amtszeit nach.

Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024 ist die nächste festgestellte Ersatzperson des Wahlvorschlags „Unabhängige Wählerschaft Simmozheim“ Herr Franco Di Muzio, wohnhaft in Simmozheim. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind gegeben.

Vor dem Eintritt einer Ersatzperson ist festzustellen, ob Hinderungsgründe i.S. des § 29 GemO vorliegen, die einem Eintritt in den Gemeinderat entgegenstehen.

Nach Kenntnis der Verwaltung liegen bei Herrn Di Muzio keine Hinderungsgründe vor.
Von Herrn Di Muzio ist auch keine Mitteilung eingegangen, dass bezüglich seiner Person Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Auch eine Ablehnung des durch die Wahl und das Nachrücken erlangten Ehrenamtes aus wichtigem Grund nach § 16 Abs. 1 GemO wurde von Herrn Di Muzio nicht geltend gemacht.

Die Feststellung, ob Hinderungsgründe bestehen, trifft der Gemeinderat nach § 29 Abs. 5 GemO. Mit der Feststellung, dass keine Hinderungsgründe bestehen, gehört Herr Di Muzio ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Schwalbach dem Gemeinderat an. Die Verpflichtung von Herrn Di Muzio kann in seiner ersten Gemeinderatssitzung am 16.04.2026 erfolgen.

Herr Schwalbach ist vom Gemeinderat als Vertreter der Gemeinde Simmozheim in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Althengstett gewählt.
Als Nachfolger in dieser Funktion wurde von der Unabhängigen Wählerschaft Simmozheim Herr Franco Di Muzio benannt. Die Bestellung von Herrn Franco Di Muzio kann unter Verzicht einer förmlichen Wahl im Wege der Einigung durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats (ohne Enthaltung) erfolgen.

Der Gemeinderat fasste bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Christoph Schwalbach gem. § 31 Abs. 1 i.V. mit
    § 28 und § 13 Gemeindeordnung (GemO) am 07.04.2026 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, weil er durch seinen Wegzug aus der Gemeinde seine Wählbarkeit als Gemeinderat durch den Verlust des Bürgerrechts in Simmozheim verloren hat.
  2. Dem Eintritt von Herrn Franco Di Muzio in den Gemeinderat als nächster Ersatzperson durch Nachrücken auf den dem Wahlvorschlag „Unabhängige Wählerschaft Simmozheim“ zustehenden Sitz stehen keine Hinderungsgründe i.S. § 29 GemO entgegen.
  3. Als Vertreter der Gemeinde Simmozheim wird aus der Mitte des Gemeinderats Herr Franco Di Muzio als Nachfolger von Herrn Schwalbach in die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Althengstett widerruflich gewählt.

Anschließend hieß Bürgermeister Feigl Herrn Di Muzio im Gremium herzlich willkommen und verpflichtete ihn auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Simmozheimer Gemeinderat. Herr Di Muzio sprach und unterschrieb die vorbereitete Verpflichtungserklärung. Anschließend wurde die Verpflichtung mit Handschlag bekräftigt.

2. Stellungnahmen zu privaten Bauvorhaben gegenüber der Baurechtsbehörde

a) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Dönerproduktion mit Büro und Betriebswohnung, Im Mönchgraben 13

Bürgermeister Feigl informierte, die Baurechtsbehörde habe zwischenzeitlich mitgeteilt, dass zu diesem Bauvorhaben geänderte Pläne eingereicht werden sollen. Das Bauvorhaben könne daher erst in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

b) Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Stahlbalkons, Orchideenstr. 3/1

Der Gemeinderat fasste bei 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Stahlbalkons, Orchideenstr. 3/1 wird erteilt.

c) Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Uhlandstr. 15

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auswärter, Bauser, Di Muzio, Häberle, Lachenmann, Lang, Mohr, Winkeler, Bürgermeister Feigl), 1 Nein-Stimme (Gemeinderat Baral) und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 34 Abs. 3b i.V.m. § 36a BauGB zum vorliegenden Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Uhlandstr. 15 wird unter den Maßgaben erteilt, dass die Erschließung des Grundstücks mittels einer Baulast gesichert und die notwendige Stellplatzzahl nachgewiesen wird.

d) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garagen und Stellplätzen, Waldenserstr. 4

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

  1. Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garagen und Stellplätzen auf dem Flst. 4534, Waldenserstr. 4 wird erteilt.
  2. Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist pro Wohnung ein Quartier für gebäudewohnende Vogel- oder Fledermausarten anzubringen.

e) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Waldenserstr. 21

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 7 Ja-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auwärter, Baral, Bauser, Häberle, Lang, Bürgermeister Feigl), 4 Nein-Stimmen (Gemeinderäte Di Muzio, Lachenmann, Mohr, Winkeler) und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Flst. 4518, Waldenserstr. 21 wird mit folgenden Maßgaben erteilt:

  • Die Pflanzgebote gemäß Bebauungsplan (2 Baumpflanzungen, Begrünung Flachdächer Quergiebel) sind umzusetzen.
  • Die Vorgaben für die Stützmauern gemäß Bebauungsplan sind umzusetzen.
  • Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist pro Wohnung ein Quartier für gebäudewohnende Vogel- oder Fledermausarten anzubringen.

f) Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses, Waldenserstr. 23

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 10 Ja-Stimmen (Gemeinderäte L. Auwärter, R. Auswärter, Baral, Bauser, Häberle, Lachenmann, Lang, Mohr, Winkeler, Bürgermeister Feigl), 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung (Gemeinderat Di Muzio) folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Flst. 4519, Waldenserstr. 23 wird mit folgenden Maßgaben erteilt:

  • Die Pflanzgebote gemäß Bebauungsplan (2 Baumpflanzungen, Heckenpflanzung auf der Westseite, Begrünung Flachdächer Quergiebel) sind umzusetzen.
  • Die Vorgaben für die Stützmauern gemäß Bebauungsplan sind umzusetzen.
  • Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist pro Wohnung ein Quartier für gebäudewohnende Vogel- oder Fledermausarten anzubringen.

g) Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von 10 Parkplätzen, Flst. 4121/5 und 4271

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von 10 Parkplätzen auf den Flurstücken 4121/5 und 4271 wird erteilt.

3. Bürgerentscheid zur Bereitstellung gemeindlicher Flächen im Windvorranggebiet WC4 (Gerechtigkeitswald) für die Entwicklung von Windkraftanlagen

  • Ergebnis der Abstimmung
  • Vorschlag zur Bildung einer Projektgruppe

Der Bürgerentscheid zur Bereitstellung gemeindlicher Flächen im Windvorranggebiet WC4 (Gerechtigkeitswald) für die Entwicklung von Windkraftanlagen wurde am 08.03.2026 zusammen mit der Landtagswahl durchgeführt.

Zur Abstimmung stand folgende Frage:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Simmozheim in ihrem Eigentum befindliche Flächen im Windvorranggebiet WC 4 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt?“

Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 73,8 % der Stimmberechtigten.

Von den 1.626 gültigen Stimmen entfielen 835 Stimmen auf Ja, 791 Stimmen auf Nein.

Die Zahl der gültigen Ja-Stimmen beträgt mindestens 20 % der 2.220 Stimmberechtigten, damit ist ein bindender Bürgerentscheid zustande gekommen. Die oben genannte Frage ist daher mit Ja beantwortet. Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist deshalb von der Verwaltung umzusetzen.

Zur Fortsetzung der umfangreichen und transparenten Bürgerbeteiligung im Vorfeld des Bürgerentscheids schlägt die Verwaltung vor, eine begleitende Projektgruppe einzurichten, die aus folgenden Mitgliedern bestehen soll:

  • Bürgermeister
  • 2 weitere Mitglieder des Gemeinderats (je ein Vorschlag aus den Fraktionen)
  • 1 Mitglied des Vereins Walderhalt e.V.
  • 1 Mitglied der Initiative Pro Windkraft Simmozheim
  • 2 Mitglieder des Begleitkreises zur Vorbereitung des Bürgerentscheids (Auslosung)
  • Bei Bedarf von der Verwaltung ausgewählte Fachleute (z.B. zu den Themen Wald- und Naturschutz, Grund- und Trinkwasserschutz, Wirtschaftlichkeitsfragen)

Ziel dieser Projektgruppe ist die konstruktive Einbindung der Befürworter und Gegner des Projekts im Sinne einer wertschätzenden und sachlichen Zusammenarbeit. Auch kritische Argumente sollen weiterhin Gehör finden und in den Prozess der Umsetzung einfließen.

Die Projektgruppe hat somit eine wichtige begleitende Funktion, um den Dialog fortzuführen und die Kompromissfähigkeit der verschiedenen Lager zu fördern. Sie tagt nichtöffentlich, um den offenen Meinungsaustausch innerhalb der Gruppe anzuregen.

Im Idealfall können so gemeinsam wichtige Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat herausgearbeitet werden, dem selbstverständlich sämtliche relevanten Vorberatungen und Entscheidungen obliegen.

Im Zuge der Beratung kam der Gemeinderat überein, abweichend vom Vorschlag der Verwaltung aus seiner Mitte 2 Vertreter der Fraktion aktiv für Simmozheim und einen Vertreter der Unabhängigen Wählerschaft Simmozheim für die Projektgruppe zu entsenden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

  1. Vom Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids am 08.03.2026 zur Bereitstellung gemeindlicher Flächen im Windvorranggebiet WC4 (Gerechtigkeitswald) für die Entwicklung von Windkraftanlagen wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine begleitende Projektgruppe zur Umsetzung des Bürgerentscheids entsprechend den Ausführungen in der Drucksache/Niederschrift einzurichten.

4. Entwicklung des Ortskerns/Schillerareal

  • Auftragsvergabe der Landschaftsbauarbeiten, 2. und 3. Bauabschnitt

In seiner Sitzung am 11.12.2025 hat der Gemeinderat der Erweiterung und Realisierung der Bauabschnitte für die öffentlichen Plätze und Freianlagen im Ortskern/Schillerareal zugestimmt und von der aktualisierten Kostenschätzung zustimmend Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausführungsplanung auf Basis der vorgelegten Vorentwurfsplanung weiterzuentwickeln und nach Fertigstellung die europaweiten Ausschreibungen der Landschaftsbauarbeiten für die Bauabschnitte 2, 3a und 3b, sowie der Beleuchtungs- und Elektroarbeiten durchzuführen und dem Gemeinderat die jeweiligen Vergabevorschläge zur Entscheidung vorzulegen.

Die europaweite Ausschreibung der Landschaftsbauarbeiten für den 2. und 3. Bauabschnitt erfolgte am 28.01.2026 elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal.

Insgesamt 5 Unternehmen haben bis zum Eröffnungstermin (Submission) am 06.03.2026 form- und fristgerecht Angebote abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote ergibt sich folgendes Bild:

1. 878.647,00 € (inkl. MwSt.) Fa. Bietigheimer Gartengestaltung GmbH,
Bauhofring 19, 71732 Tamm (günstigste/r Bieter/in)

2. 913.566,95 € (inkl. MwSt.) (weitere/r Bieter/in)

3. 970.816,46 € (inkl. MwSt.) (weitere/r Bieter/in)

4. 978.818,14 € (inkl. MwSt.) (weitere/r Bieter/in)

5. 1.035.001,95 € (inkl. MwSt.) (weitere/r Bieter/in)

Kostenschätzung zum Baubeschluss am 11.12.2025: ca. 841.000 €
Erwartete Kosten vor Ausschreibung (bepreistes Leistungsverzeichnis): 913.506,59 €

Die Landschaftsbauarbeiten für den 2. und 3. Bauabschnitt sollen im Zeitraum von ca. Mitte Juni bis Dezember 2026 durchgeführt werden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Auftrag zur Durchführung der europaweit ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten für die öffentlichen Plätze und Freianlagen im Ortskern/Schillerareal, 2. und 3. Bauabschnitt wird an die günstigste Bieterin, die Fa. Bietigheimer Gartengestaltung GmbH, Bauhofring 19, 71732 Tamm zum Angebotspreis von 878.647,00 € (inkl. MwSt.) erteilt.

5. Sanierung Feldweg „Münklinger Weg“

Der Feldweg „Münklinger Weg“ befindet sich ab ca. Höhe Wasserhochbehälter in einem sehr schlechten Zustand. Zahlreiche große Schlaglöcher erschweren die Durchfahrt bis zum Wanderparkplatz, der beliebter Ausgangsort für Wanderer und Besucher des Spielplatzes auf dem Geißberg ist. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Abschnitt vollständig zu sanieren, da weitere Ausbesserungsarbeiten nicht als sinnvoll angesehen werden. Dazu wurden zwei Angebote bei geeigneten Baufirmen eingeholt; das günstigere beläuft sich auf 25.245,08 € (inkl. MwSt.), das weitere auf 29.901,61 €. Für diese Maßnahme wurden Mittel in Höhe von 20.000 € im Haushaltsplan 2026 vorgesehen.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Der Auftrag zur teilweisen Sanierung des Feldwegs „Münklinger Weg“ wird der günstigsten Bieterin, der Fa. Otto Morof Tief- und Straßenbau GmbH, Gottlieb-Braun-Str. 17, 75382 Althengstett, zum Angebotspreis von 25.245,08 € (inkl. MwSt.) erteilt.

6. Vermietung der öffentlich geförderten Wohnungen im Gebäude Schillerstraße 10

Die beiden Wohnungen im Gebäude Schillerstraße 10 (Neubau Kita Schillerareal mit Wohnungen) sind fast fertiggestellt und können demnächst vermietet werden.

Da es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt, für welchen die Gemeinde Simmozheim einen Zuschuss nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) erhalten hat, sind bei der Vermietung folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

  • Die Wohnungen dürfen ausschließlich an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein haben.
  • Die Miete bei Erst- und Wiedervermietung richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete abzüglich eines Abschlages von 33 %.
    Da die Kücheneinrichtung gestellt wird, kann ein Zuschlag vereinbart werden, der höchstens 50,00 € monatlich betragen darf.
  • Diese Miet- und Belegungsbindung beginnt mit der Bezugsfertigkeit der geförderten Wohnungen und endet 30 Jahre nach Bindungsbeginn.

Die beiden Wohnungen haben folgende Wohnflächen:

2-Zimmer-Wohnung: 53,63 m²

Belegung von Haushalten mit 2 Haushaltsangehörigen möglich.

3-Zimmer-Wohnung: 76,17 m²

Belegung von Haushalten mit 3 – 4 Haushaltsangehörigen möglich.

Bei Gemeinden, die keine Mietspiegel haben (eine Verpflichtung für die Kommunen besteht erst ab 50.000 Einwohner) kann die ortsübliche Miete wie folgt ermittelt werden:

  • Vergleichswohnungen: Benennung von mindestens drei Wohnungen in der Gemeinde, die ähnliche Merkmale aufweisen (Größe, Lage, Ausstattung, Baujahr).
  • Mietspiegel vergleichbarer Gemeinden: Heranziehung des Mietspiegels einer ähnlichen Nachbargemeinde.

Da die Gemeinde Simmozheim über keinen Mietspiegel verfügt und keine Vergleichswohnungen benannt werden können, wurde der Mietspiegel von Weil der Stadt für die Jahre 2023 – 2025 (für die Stadtteile Merklingen und Schafhausen) für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen.

Danach ergeben sich folgende ortsübliche Vergleichsmieten für die beiden Wohnungen:

2-Zimmer-Wohnung 13,22 € Kaltmiete/m²

3-Zimmer-Wohnung 12,41 € Kaltmiete/m²

Da der Mietspiegel von Weil der Stadt nicht mehr fortgeschrieben wurde, ist zu berücksichtigen, dass die letzten Baujahre, auf welche sich die Berechnung stützt, im Zeitraum von 2016 bis 2020 liegen.

Nach diesem Zeitraum hat eine erhebliche Steigerung der Baukosten stattgefunden, die sich auch bei der Erstellung der beiden Wohnungen Schillerstr. 10 ausgewirkt hat und zwischenzeitlich zu einer Erhöhung der Zuschüsse bei der Mietwohnraumförderung geführt hat, wovon Simmozheim leider nicht mehr profitieren konnte.

Bei der Antragstellung auf Mietwohnraumförderung im November 2021 ging man für die Erstellung der beiden Wohnungen von Kosten in Höhe von 786.400 € aus (ohne Kosten für den Abbruch der Altgebäude sowie die Erschließung des Grundstücks); die aktuelle Kostenfortschreibung beläuft sich auf 926.500 €, somit ein Plus von 17,82 %.

Insofern ist sogar davon auszugehen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete zwischenzeitlich sogar etwas höher ausfallen könnte.

Die Verwaltung schlägt vor, die errechneten Kaltmieten von 13,22 €/m² bzw. 12,41 €/m² als ortsübliche Vergleichsmiete zugrunde zu legen und den Zuschlag von 50,00 €/Monat für die Bereitstellung der Einbauküche zu berechnen.

Die Kaltmiete je m² Wohnfläche darf während der Dauer der Miet- und Belegungsbindungen in den Grenzen der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen bestehender Mietverhältnisse frühestens nach Ablauf von jeweils 2 Jahren um höchstens 5 % erhöht werden.

Unter Berücksichtigung des vorgeschriebenen Abschlags von 33 % und einem Zuschlag von 50,00 € monatlich für die Bereitstellung der Einbauküche würden sich für beide Wohnungen folgende Kaltmieten pro Monat ergeben:

2-Zimmer-Wohnung

13,22 €/m² (ortsübliche Vergleichsmiete) ./. 33 % = 8,86 €/m²

53,63 m² x 8,86 € = 475,00 € + 50,00 € (Einbauküche)

= 525,00 € Kaltmiete/Monat

3-Zimmer-Wohnung

12,41 €/m² (ortsübliche Vergleichsmiete) ./. 33 % = 8,31 €/m²

76,17 m² x 8,31 € = 633,00 € + 50,00 € (Einbauküche)

= 683,00 € Kaltmiete/Monat

Sobald eine Vermietung der Wohnungen möglich ist, sollen diese im Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben werden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat bei 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen folgenden Beschluss:

  1. Die öffentlich geförderten Wohnungen im Gebäude Schillerstraße 10 werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu folgenden Konditionen vermietet:
    2-Zimmer-Wohnung (53,63 m²) 525,00 €/Monat Kaltmiete
    3-Zimmer-Wohnung (76,17 m²) 683,00 €/Monat Kaltmiete

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Wohnungen an geeignete Bewerber/innen zu vermieten.

7. Bekanntgaben, Verschiedenes

a) Abschluss Grundstückskaufvertrag für das Gesundheitszentrum

Bürgermeister Feigl teilte mit, dass der Grundstückskaufvertrag für den Bau des geplanten Gesundheitszentrums mit Zahnarztpraxis und Wohnungen im Schillerareal zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnte. Damit bekomme die Gemeinde Simmozheim voraussichtlich schon im ersten Halbjahr 2027 nach Fertigstellung des Gebäudes wieder eine zahnärztliche Versorgung, möglicherweise mit weiteren medizinischen Angeboten. Mit dem Bau des Gesundheitszentrums soll bereits im Mai/Juni 2026 begonnen werden. Er bezeichnete diese Entwicklung als weiteren Meilenstein im Rahmen der Realisierung der Neuen Ortsmitte und zur Verbesserung der medizinischen Versorgungssituation des Ortes.

b) Bericht Aufträge Brand Bürgerzentrum

Bürgermeister Feigl berichtete, zwischenzeitlich seien im Zuge der Behebung des am 05.04.2025 eingetretenen Bauschadens im Neubau des Bürgerzentrums weitere Maßnahmen/Leistungserbringungen veranlasst worden:

  • Fa. Göbes GmbH (Erneuerung Holz-Glaswände): netto 25.578,90 €
  • Fa. Instasan GmbH, (Reinigungsarbeiten): netto 11.112,17 €

Sämtliche Beträge werden von der Versicherung übernommen.

c) Photovoltaikanlagen: Stromerzeugung und Eigenverbrauch 2025

Die Verwaltung präsentierte die Stromerzeugung sowie den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlagen der Gemeinde Simmozheim im Jahr 2025. Dabei zeigte sich eine gute Wirtschaftlichkeit der Anlagen auf dem Wasserhochbehälter (Eigenverbrauchsquote 44,31 %) und auf den Betriebsgebäuden der Kläranlage (75,96 %).

d) Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Calw

Bürgermeister Feigl gab bekannt, das Landratsamt Calw habe mit Schreiben vom 10.03.2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 bestätigt, welche der Gemeinderat am 26.02.2026 zusammen mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen hatte.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.500.000 € wurde genehmigt.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

8. Anfragen und Anregungen

-keine-

Die öffentliche Sitzung wurde um 20.35 Uhr geschlossen.

Erscheinung
Simmozheim Aktuell
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Ausgabe 17/2026
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