Gemeinderat

Protokoll Gemeindratsitzung vom 30.07.2025

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates GR/2025-7 Sitzung am 30.07.2025 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30.07.2025...
Protokoll Gemeinderatsitzung vom 30.07.2025

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates GR/2025-7 Sitzung am 30.07.2025

NIEDERSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 30.07.2025

Beginn:
20:00 Uhr
Ende:
20:25 Uhr

TOP 1.

- öffentlich -

Bürgerfragestunde

Sachverhalt:
Eine Bürgerin erwähnt einen Artikel im Schwarzwälder Boten, demzufolge für Windkraftanlagen vom Regionalverband ausgewiesene Flächen derzeit in der gesamten Suchraumkulisse bei 2,9 % anstatt der nur erforderlichen 1,8 % lägen und stellt dies infrage bzw. möchte wissen, ob Simmersfeld seine Flächen reduzieren wird. Herr Stoll antwortet, dass der Anteil von Simmersfeld tatsächlich weit über dem Durchschnitt liegt, generelle Abstriche aber derzeit nicht geplant sind. Gemeinderat Wurster fügt hinzu, dass es sinnvoll ist, zunächst mehr vorzuschlagen für den Fall, dass später Flächen wieder herausfallen, um im Endeffekt im notwendigen Rahmen zu bleiben.

TOP 2.

- öffentlich -

Ortskernbestimmung Ettmannsweiler

Sachverhalt:
Für Simmersfeld wie auch für die Ortsteile Aichhalden, Oberweiler und Fünfbronn wurden bereits in früheren Sitzungen Ortskernbestimmungen durchgeführt. Diese haben durch Gemeinderatsbeschluss zu erfolgen und dienen der Abgrenzung von Grundstücken, für die beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Anträge auf Bezuschussung für die Schaffung von Wohnraum gestellt werden können. Der Ortskern ist in der Regel der historische Ortskern und kann abgerundet werden um Baugebiete aus den 60er- und 70er – Jahren und früher.

Aufgrund eines privaten ELR-Antrags für das Programmjahr 2026 aus dem Ortsteil Ettmannsweiler soll nun eine Ortskernbestimmung auch für diesen Ortsteil erfolgen.
Die als Grundlage verwendete historische Karte datiert aus dem Zeitraum 1818 bis 1840. Die Bebauung war damals sehr weit gestreut, woraus sich ein entsprechend weitläufiger Verlauf ergibt (siehe Anlagen, Bereiche rot umrandet und grau gefüllt). Ergänzt wurde die historische Karte um Bereiche bis zu den 70er-Jahren (siehe Anlagen, Bereiche blau gefüllt).
Diskussion / Beratung
Frau Schwarz erläutert nochmals kurz den Sachverhalt. Die vorliegenden Pläne wurden auf der Grundlage des GIS und der Sachkunde von Ortsvorsteher Brüstle mit diesem gemeinsam erstellt.
Herr Brüstle meldet sich zu Wort: er hat die Pläne nochmals genau durchgesehen und noch 2 Grundstücke gefunden, die auch noch in den blauen Bereich (60er-/70er-Jahre) hineingehören und ergänzt werden müssen (Ecke Forchenweg/Birkäckerstraße).
Frau Schwarz informiert, dass auch später noch Änderungen an der Ortskernbestimmung möglich wären, sollten sich z. B. im Rahmen einer ELR-Beantragung weitere fehlende Objekte herausstellen.
Beschluss:
Der Ortskernbestimmung für den Ortsteil Ettmannsweiler wird wie in den Anlagen dargestellt und mit der besprochenen Ergänzung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3.

- öffentlich -

Stellungnahme Teilregionalplan Wind: nochmalige Anhörung

Sachverhalt:

Der Regionalverband Nordschwarzwald führt eine weitere Beteiligungsrunde zum Teilregionalplan Wind durch.
In der Erklärung des Regionalverbands ist hierzu Folgendes ausgeführt:
„Der Regionalverband Nordschwarzwald hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Nordschwarzwald festzulegen. Diesen setzt der Regionalverband im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie um. Dazu wurde bereits 2024 ein erster Planentwurf veröffentlicht, zu dem Stellung genommen werden konnte. Die Stellungnahmen wurden alle geprüft und der Plan überarbeitet.
Zum überarbeiteten Entwurf des Teilregionalplans Windenergie startet der Regionalverband Nordschwarzwald die zweite Beteiligungsrunde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom Montag, 21. Juli 2025, bis einschließlich Sonntag, 24. August 2025 statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange endet am Freitag, 26. September 2025.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, zum geänderten Planentwurf Stellung zu nehmen. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz sind Stellungnahmen auf die geänderten Planinhalte beschränkt – es sei denn, es handelt sich um neue Erkenntnisse, die beim ersten Planentwurf vom 24. Januar 2024 noch nicht vorlagen.
Die Planunterlagen mit Begründung, Umweltbericht und weiteren Informationen sind abrufbar unter: www.nordschwarzwald-region.de; beteiligung-regionalplan.de/Nordschwarzwald-Wind "Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten in den Räumen des Regionalverbands Nordschwarzwald öffentlich aus.“
Wie man in der Anlage erkennen kann (Gegenüberstellung vom bisherigen Plan zum aktuellen Plan), gibt es auf der Simmersfelder Gemarkung keine Veränderungen. Nachdem man dem bisher vorgelegten Plan zugestimmt hat, gibt es für die Gemeinde Simmersfeld keine Veranlassung, Änderungen anzuregen.
Nachdem in der zweiten Anhörung nicht zum kompletten Teilregionalplan Wind Stellung genommen werden kann, weil die Stellungnahmen auf die geänderten Planinhalte beschränkt sind, erübrigt sich somit eine weitere Stellungnahme der Gemeinde Simmersfeld.
Auf zwei Flächen, die sich sehr nahe an der Gemarkungsgrenze befinden, wird zur allgemeinen Information hingewiesen:
Die Fläche WC24, die bei der ersten Anhörung noch mit in der Suchraumkulisse aufgeführt war, ist mittlerweile entfallen. Diese Fläche lag zwischen den Ortschaften Ettmannsweiler und Überberg auf Altensteiger Gemarkung.
Zum anderen wurde die Fläche WC23, die sich südlich von der B294 befindet, auf Seewalder Gemarkung in Richtung Besenfeld vergrößert.
Beide Änderungen wurden jeweils von den Gemarkungsgemeinden angeregt.

Diskussion / Beratung
Herr Stoll zeigt an Planausschnitten die Unterschiede zwischen den Entwürfen vom 20.03.2024 und 14.07.2025. Auf Gemarkung Simmersfeld hat keine Änderung stattgefunden, lediglich wie im Sachverhalt erwähnt außerhalb an den Gemarkungsgrenzen Richtung Überberg bzw. Seewald-Besenfeld.
Beschluss:
Der geänderte Planentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen, es wird keine weitere Stellungnahme abgegeben.


Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4.

- öffentlich -

Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung in Simmersfeld-Aichhalden

Sachverhalt:
Nachdem für ein umfangreiches Baugesuch auf einem Grundstück in Aichhalden keine Baugenehmigung erteilt werden konnte, weil sich eines von mehreren Gebäuden im Außenbereich befand, beschloss der Gemeinderat am 29.09.21 die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens, um die Bebauung dieses Areals zu ermöglichen. Die Bauherrschaft erklärte sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Man entschied sich für ein damals noch mögliches Verfahren nach § 13 b BauGB. Dieses Verfahren war nicht erfolgreich, weil hohe Hürden entgegengestanden sind (insbesondere war eine magere Flachlandmähwiese und eine Obstbaumwiese betroffen).
Die Bauherrschaft wirft nun die Möglichkeit des Erlasses einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB auf und beantragt bei der Gemeinde Simmersfeld die Durchführung eines solchen Verfahrens.
Die Antragsteller vertreten die Auffassung, dass man eine Bebaubarkeit mit dem Erlass einer sog. Innenbereichssatzung herstellen kann (§ 34 Abs. 4). Richtig ist hierbei, dass es möglich ist, auch Außenbereiche in eine solche Satzung zu integrieren (was hier notwendig ist). Allerdings sind materiell die gleichen Hürden auch bei einer solchen Satzung zu überwinden, wie sie auch beim bisherigen Verfahren bestanden.

In einem Gespräch im Landratsamt Calw, an dem auch der Planer der Bauherrschaft teilnahm, wurde versucht, eine Lösung aufzuzeigen, die eine Bebauung im Innenbereich ermöglicht, ohne dass der Erlass einer Satzung notwendig gewesen wäre. Dies wurde gemeinsam von Planer und Bauherrschaft aufgegriffen und im Februar 2025 ein geänderter Entwurf vorgelegt. Mit diesem Entwurf haben sich die verschiedenen Gremien (insbesondere Ortschaftsrat und Technischer Ausschuss) beschäftigt und diesem mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Laut Planer war vorgesehen gewesen, diesen Entwurf als Baugesuch bei der Baurechtsbehörde einzureichen.
Dies ist bisher nicht erfolgt, stattdessen wird nun die Gemeinde aufgefordert, eine Innenbereichssatzung zu erlassen bzw. ein Verfahren für eine Innenbereichssatzung durchzuführen.
Im Gemeinderat soll nun beraten und entschieden werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen das beantragte Verfahren (Erlass einer Innenbereichssatzung in Simmersfeld – Aichhalden) durchgeführt werden soll.
Diskussion / Beratung
Herr Stoll erläutert kurz die Vorgeschichte. Um das Bauvorhaben ermöglichen zu können, hatte der Gemeinderat 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB beschlossen. Aufgrund naturschutzrechtlicher Hindernisse kam dieses Vorhaben jedoch nicht zum Abschluss.
Die Bauherrschaft hat nun den Erlass einer Innenbereichssatzung beantragt, die das Bauvorhaben genehmigungsfähig machen soll.
Gemeinderat Wurster meldet sich zu Wort. Er sagt, dass aufgrund der zahlreichen Informationen, die in den letzten Tagen in Umlauf gekommen sind ihm nicht mehr klar ist, was nun eigentlich genau als Vorhaben gewünscht wird. Er sieht sich nicht in der Lage, so eine Entscheidung zu treffen und würde den Tagesordnungspunkt gerne heute absetzen und vertagen lassen. Seines Erachtens wäre es gut, zunächst nochmal nicht-öffentlich klärende Gespräche mit der Bauherrschaft, evtl. unter Hinzuziehung der Kommunalentwicklung GmbH, zu führen. Die Verwaltung soll sich um die Terminfindung kümmern.


Beschluss:
Dem Antrag von Gemeinderat Norbert Wurster, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und zunächst weitere Gespräche zu führen, wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5.

- öffentlich -

Ganztagsbetreuung im Krippenbereich

Sachverhalt:
Seit vielen Jahren gibt es für Kinder unter drei Jahren ein Ganztagsangebot. Seit 2020 in der Trägerschaft der Gemeinde Simmersfeld, zuvor beim privaten Träger Sternschnuppe. Das ist ein tolles Angebot für Familien, das auch sehr flexibel genutzt werden kann.
Andererseits stellt ein solches Angebot das Kita-Team auch vor Herausforderungen, insbesondere in personeller Hinsicht. Deshalb hat sich der Verwaltungsausschuss vorberatend mit einer möglichen Mindestbelegung im Krippen-Ganztagsangebot auseinandergesetzt, das es in anderen Gemeinden bereits schon gibt.
Der Verwaltungsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, eine Mindestanzahl von 5 Kindern für das Ganztagsangebot festzulegen. Diese Mindestanzahl soll allerdings nicht obligatorisch eingeführt werden, sondern per Vorbehalt. Das heißt, dass es der Kita-Leitung und dem Träger ermöglicht werden soll, das Ganztagsangebot von einer Mindestanzahl abhängig zu machen, wenn die Gesamtsituation es erfordert.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgende Formulierung per Änderungssatzung in die Kita-Gebührensatzung einzupflegen:
Die Gemeinde Simmersfeld behält sich vor, die Ganztagsbetreuung im Kinderkrippenbereich nur anzubieten, wenn mindestens 5 entsprechende Plätze gleichzeitig von den Eltern verbindlich gebucht werden.
Eine Satzungsänderung mit diesem Text liegt der Sitzungsvorlage bei.
Diskussion / Beratung
Der Sachverhalt wird von Herrn Stoll nochmals erläutert. Es geht um den Zeitraum 13-15 Uhr. Die Änderung soll lediglich eine Option bieten, bei personellen Engpässen entsprechend reagieren zu können. Im Nachbarort Neuweiler wird es ebenso gehandhabt.
Die aktuelle Nachfrage nach Ganztags-Krippenbetreuung liegt laut Frau Schwarz bei 1-2 Kindern.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Verwaltungsausschusses zu und beschließt die beiliegende Änderungssatzung.

Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6.

- öffentlich -

Negativzeugnisse

Sachverhalt:
Negativzeugnis:

Flst. Nr.GemarkungGrößeBezeichnung lt. Grundbuch
16/2Beuren16.921 qmRingstraße 4
Gebäude- und Freifläche

Bitte Grafik einfügen

Diskussion / Beratung
Es wird kein Beratungsbedarf gesehen.
Beschluss:
Das Negativzeugnis wird erteilt, die Gemeinde macht von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch.


Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7.

- öffentlich -

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Sachverhalt:
Es sind keine Bekanntgaben zu machen.

TOP 8.

- öffentlich -

Verschiedenes, Bekanntgaben


1. Neubau Bürgerzentrum Simmersfeld
Architekt Lieb wird später noch zum Gremium stoßen und Entscheidungshilfen bezüglich der Ausführung der Treppenstufen vorlegen.
Herr Stoll informiert, dass im Bürgerzentrum nun der Estrich eingebracht ist und das Aufheizprogramm gestartet wurde.

2. Breitband/Glasfaserausbau
Die Arbeiten in Simmersfeld sind noch nicht abgeschlossen. Daher konnten die Arbeiten in Beuren und Oberweiler noch nicht begonnen werden.
3. Einlaufschächte
Herr Brüstle erwähnt, dass es nach einem Starkregenereignis in Ettmannsweiler (Stichstraße Birkäcker) zum Überlauf eines Einlaufschachts gekommen war. Die Einlaufschächte werden jährlich von einer Firma geleert – evtl. muss man diese auf die Stichstraße hinweisen bzw. den Bauhof entsprechend informieren.
4. Beantragte Zuschüsse für weiteren Ausbau des Trennsystems
Frau Schwarz informiert, dass der Antrag für Bauabschnitt II des Trennsystems in Simmersfeld (Bereich Rosenstraße West) abgelehnt wurde. Für die Ortsstraße Ettmannsweiler liegt noch keine Rückmeldung vor.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Simmersfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
von Gemeinde Simmersfeld
07.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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