über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.06.2025
Beginn: 20:00 Uhr Ende: 20:40 Uhr
- öffentlich -
Es wurden keine Fragen gestellt.
Hinweis: Vor Eintritt in die Tagesordnung fand eine Blutspenderehrung statt.
Herr Bürgermeister Stoll würdigte folgende Personen für ihre vielfache Teilnahme an
Blutspendeaktionen und überreichte ihnen in Anwesenheit von zwei Vertreterinnen des DRK
jeweils ein kleines Präsent der Gemeinde:
25-maliges Spenden:
Marcel Bäuerle (nicht anwesend)
Erika Dyczka
Annemarie Theurer
50-maliges Spenden:
Tobias Frey
Margit Frey
75-maliges Spenden:
Helmut Lieske
100-maliges Spenden:
Peter Großhans
- öffentlich -
Die Arbeiten der selbstständigen Freianlagen wurden öffentlich ausgeschrieben (insbesondere Marktplatz, Parkplatz, Möblierung, Bepflanzung usw.). Die Submission fand am 23.05.2025 statt. Es liegen zwei Angebote vor.
Die rechnerische Überprüfung hat stattgefunden, das günstigste Angebot liegt über dem Kostenanschlag (der Schätzpreis lag insgesamt bei brutto 926.990,25 Euro, das günstigste Angebot wurde mit 1.040.990,66 Euro abgegeben). Das sind also über 12 Prozent mehr.
Es erscheint durchaus möglich, dass der Ausführungszeitraum und die Auftragslage bei einigen Firmen nicht gut zusammenpassen.
Nach Rücksprache mit dem Architekturbüro und dem Planer der selbstständigen Freianlagen spricht einiges dafür, den Auftrag zu erteilen. Die Aufhebung der Ausschreibung könnte nicht sinnvoll begründet werden, weil die Abweichung vom geschätzten Preis nicht hoch genug ist und es wäre zudem nicht damit zu rechnen, dass sich bei einer weiteren Ausschreibung wesentlich günstigere Preise ergeben.
Außerdem wird von Seiten des Architekturbüros darauf hingewiesen, dass sich seit Erstellung des Leistungsverzeichnisses auch die Baukosten erhöht haben. Das mag schon zutreffen, dennoch hätte man sich bei mehr Anbietern ein besseres Ergebnis erhofft.
Herr Stoll erläutert, dass das Ausschreibungsergebnis leider über der Kostenberechnung des Planers liegt. Gemeinderat Friedemann Waidelich gibt zur Kenntnis, dass es sich beim günstigsten Bieter um ein sehr gutes und zuverlässiges Unternehmen handle; auch seien die aufgerufenen Preise derzeit recht realistisch.
Gemeinderat Lenk fragt nach den Schwerpunkten der Abweichung; die Verwaltung wird diese nachliefern. Er sieht auch mögliches Einsparpotential beim Pflasterbelag.
Über solche Details kann man laut Herrn Stoll später noch sprechen, nun muss zunächst die Vergabe stattfinden.
Die Arbeiten für die selbstständigen Freianlagen beim Bürgerzentrum Simmersfeld werden an den annehmbarsten Bieter, die Fa. Oberer GalaBau GmbH aus Sulz am Neckar zum Brutto-Angebotspreis von 1.040.990,66 Euro vergeben.
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 1
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
- öffentlich -
Am 27.09.2023 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Strutäcker“ im Regelverfahren durchzuführen. In der Sitzung am 27.09.2023 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 03.11.2023 bis 04.12.2023. Parallel hierzu wurde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Da davon auszugehen war, dass der Bebauungsplan auch im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden kann, wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat der Gemeinde Simmersfeld am 15.05.2024 gefasst und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB erfolgten im Zeitraum vom 27.05.2024 bis 01.07.2024.
Nach Rückmeldung bzw. Stellungnahme des Landratsamtes Calw im Zuge der Behördenbeteiligung kann der Bebauungsplan „Strutäcker“ nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und daher nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Bebauungsplan wurde deshalb im Regelverfahren mit Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2023 weitergeführt. Gleichzeitig wird das Bebauungsplanverfahren „Strutäcker“ im 13a BauGB-Verfahren eingestellt. Im Zuge des Regelverfahrens wurde ein Umweltbericht erstellt, der den Planunterlagen beigefügt wird (Anlage 6). Durch den Gemeinderat wurden am 19.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans sowie die Durchführung der Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB im Zuge der Weiterführung des Regelverfahrens beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden im Zeitraum vom 20.12.2024 bis 27.01.2025 angehört. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 13.01.2025 bis 14.02.205 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 1 angefügt. Aufgrund der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung wurden für den Satzungsbeschluss folgende Punkte berücksichtigt und redaktionell angepasst:
Textteil:
- Redaktionelle Ergänzung von Hinweisen
- Ergänzung eines Verweises auf die schalltechnische Untersuchung
- Redaktionelle Änderung der Rechtsgrundlage zum Thema Grundwasserschutz
- Klarstellende Festsetzung zur Dachbegrünung (15 % der Dachflächen der Hauptbaukörper)
- Redaktionelle Ergänzung zur Trockenmauer entsprechend den Ausführungen im Umweltbericht (südliche Ausrichtung)
- Verweis auf die Möglichkeit einer Umpflanzung anstelle der Neupflanzung von Streuobstbäumen (PFG 1-2)
- Klarstellende Festsetzung zur maximalen Höhe von 0,80 m bei Einfriedungen, Hecken und Mauern entlang der L 351
- Redaktionelle Anpassung der Art der baulichen Nutzung (MI anstelle von MI 1 und MI 2)
Begründung
- Redaktionelle Ergänzung zum Regionalplan
- Verweis auf die Möglichkeit einer Umpflanzung anstelle der Neupflanzung von Streuobstbäumen (PFG 1-2)
- Redaktionelle Ergänzung zur maximalen Höhe von 0,80 m bei Einfriedungen, Hecken und Mauern entlang der L 351
Umweltbericht
- Reduzierung der Bewertung der Trockenmauer auf 3 ÖP/€ durch ungünstige Auswirkungen des Umfeldes
- Herausnahme einer Stellungnahme aus dem Verfahren „Gartenstraße Ost“
Durch die aufgeführten Änderungen ist keine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich (keine erstmalige oder stärkere Berührung von Belangen). Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zum Satzungsbeschluss wurden in der Begründung, im Textteil und im Umweltbericht redaktionelle Ergänzungen vorgenommen. Die redaktionellen Ergänzungen führen nicht zu einer erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans. Der Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB kann gefasst werden.
Simmersfeld, den
Jochen Stoll
(Bürgermeister)
1. Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.05.2025
2. Plan zum Aufstellungsbeschluss vom 27.09.2023
3. Entwurf Planzeichnung vom 22.05.2025
4. Entwurf Textteil mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 22.05.2025
5. Entwurf Begründung vom 22.05.2025
6. Umweltbericht vom 22.05.2025
7. Umweltprüfung, Plan Bestand vom 27.11.2024
8. Artenschutzrechtliche Untersuchung des IUS Weibel & Ness GmbH, April 2024
9. Fachgutachten zu den Schallimmissionen, Ingenieurbüro W&W Bauphysik GbR, 06.05.2024
Herr Stoll verweist auf die umfangreichen Unterlagen. Auf eine weitere Aussprache wird verzichtet.
1. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) vom 22.05.2025.
2. Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß den beigefügten Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) vom 22.05.2025. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Strutäcker“ mit Planzeichnung, Textteil sowie der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 22.05.2025 (Anlagen 3-7) nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung.
3. Der Gemeinderat beschließt die mit dem Bebauungsplan „Strutäcker“ gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 22.05.2025 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als Satzung.
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 14
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 1
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Flst. Nr. | Gemarkung | Größe | Bezeichnung lt. Grundbuch |
6/3 | Simmersfeld | 438 qm | Altensteiger Straße 12 Gebäude- und Freifläche |
Ergänzt durch Tischvorlage:
Flst. Nr. | Gemarkung | Größe | Bezeichnung lt. Grundbuch |
5/15 | Beuren | 756 qm | Wiesenstraße 14 Gebäude- und Freifläche |
Herr Stoll erklärt, dass neben dem in der Sitzungsvorlage aufgeführten Negativzeugnis noch ein zweites behandelt werden soll, wenn alle einverstanden sind. Dies ist der Fall.
Stimmberechtigt anwesend: 15
Für den Beschluss: 15
Gegen den Beschluss: 0
Enthaltungen: 0
Befangen: 0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
- öffentlich -
Es wurde eine redaktionelle Änderung beim Gaskonzessionsbetrag beschlossen.
Der Gemeinderat hat eine Kreditaufnahme beschlossen.
- öffentlich -
Herr Stoll informiert über folgende Punkte.
Straßensanierung macht gute Fortschritte
PV-Anlage ist abgenommen worden
Aktuell wird die Einbringung des Estrichs vorbereitet
die Arbeiten in Simmersfeld sind noch im Gange
Frau Kussmaul hat im Einwohnermeldeamt am 15.05.2025 ihren Dienst angetreten
Es wurde abgeprüft, ob der Austausch von 3 Haltungen in der Eichenstraße in Fünfbronn möglich wäre. Allerdings hat sich herausgestellt, dass es nicht bei der Aufdimensionierung des Abwasserkanals bleiben würde, sondern praktisch auf einer Strecke von 75 m letztendlich eine Komplettsanierung in Höhe von 241.000 Euro erfolgen müsste. Dies steht aktuell nicht zur Debatte, zumal sich herausgestellt hat, dass das Hindernis, das für Rückstau gesorgt hatte, mittlerweile aus dem Kanal entfernt wurde. Das heißt, dass der vorhandene Kanal zwar nach wie vor beschädigt ist und ausgetauscht werden muss, dass aber die Dringlichkeit deutlich geringer geworden ist.
Frau Schwarz berichtet noch von einem Projekt einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich den 7-Mühlen-Pfad attraktiver machen wollen. So wurden bereits neue Hinweistafeln entworfen und bedruckt, es wird ein neuer Flyer entworfen und die marode Wanderhütte bei der Schildmühle soll entfernt werden und durch einen kleinen Nachbau der ehemaligen Schildmühle ersetzt werden. Materialkosten übernimmt die Gemeinde. Das Vorhaben ruft bei den Anwesenden spontanen Beifall hervor.
Der Wahlprüfungsbescheid für die Bürgermeisterwahl ist eingegangen. Die Einsetzung soll im Rahmen der nächsten regulären Gemeinderatssitzung am 02.07.2025 im Kursaal stattfinden.