Gemeinderat

Protokoll TA

Niederschrift zur Sitzung des Technischen Ausschusses TA/2025-4 Sitzung am 04.06.2025 N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung...

Niederschrift zur Sitzung des Technischen Ausschusses

TA/2025-4 Sitzung am 04.06.2025

N I E D E R S C H R I F T

über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 04.06.2025

Beginn: 19:45 Uhr Ende: 20:00 Uhr

TOP 1.

- öffentlich -

Bauvoranfrage: Mehrfamilienwohnhaus mit 11 Wohneinheiten und Neubau Carport mit 12 Stellplätzen (davon 2 behindertengerecht), 7 Stellplätze und Kinderspielplatz, Abbruch eines Wohn- und Ökonomiegebäudes, Abbruch Garagen, Flst. 31/2, Ortsstraße 47, Markung Ettmannsweiler

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich ohne Bebauungsplan.

Der Ortschaftsrat Ettmannsweiler hat der Bauvoranfrage einstimmig zugestimmt. Bei der Parkplatzsituation bittet der Ortschaftsrat, wohl wissend das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, nochmals zu überdenken und zu versuchen, diese noch, um ein paar Plätze zu erweitern, um ein Parken am Straßenrand zu vermeiden.

Diskussion / Beratung

Herr Bürgermeister Stoll stellt das Vorhaben anhand von Plänen bzw. Ansichten vor und erwähnt eine noch gültige Baulinie von 1905. Die Höhe des neuen Vorhabens orientiert sich am alten Bestand.

Ortsvorsteher Brüstle ergänzt, dass sich der Ortschaftsrat das Vorhaben sehr gut vorstellen kann aber um 22 statt 19 Stellplätze bittet, um die Parksituation nicht auf die Straße zu verlegen.

Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt anwesend: 7

Für den Beschluss: 7

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2.

- öffentlich -

Erweiterung an bestehendes Gebäude, Flst. 40, Besenfelder Straße 7, Mark. Fünfbronn

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich ohne Bebauungsplan. Es wird eine Befreiung der Dachgauben beantragt. Der Ortschaftsrat Fünfbronn hat keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

Diskussion / Beratung

Herr Stoll stellt das Vorhaben kurz vor. Auf den Grundmauern des schon vor längerer Zeit abgebrochenen Bauteils soll wieder aufgebaut werden. Dies wird als äußerst positiv bewertet.

Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde sowie die notwendige Befreiung von der Dachgaubensatzung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis: 7

Für den Beschluss: 7

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3.

- öffentlich -

Anfrage von Anwohnern auf Anbringung von Bordsteinen

Sachverhalt:

1) Anfrage Dielstraße 13

Es liegt eine Anfrage des Eigentümers vor, der seinen Hof richten möchte und fragt an, ob die Gemeinde in diesem Bereich einen Bordstein einbauen könnte, um das umsetzen zu können.

Beim Nachbargrundstück hat die Gemeinde vor einigen Jahren bereits das gleiche getan. Damals hat man eine Firma beauftragt, den Bordstein am Haus Dielstraße 15 zu setzen. Die Angleichung zur Hofseite erfolgte durch den Anwohner. Dies könnte/sollte man nun in der anderen Richtung fortsetzen.

Das Grundstück hat insgesamt rund 33 Frontmeter zur Dielstraße.

Hier bitte Foto

2) Anfrage Fünfbronner Straße 11

Eine ähnliche Anfrage, hier gibt es allerdings bereits einen Bordstein, der als Hochbord ausgebildet ist. Hierzu wurde angefragt, ob es nicht möglich wäre, Tiefborde anzubringen, damit das Grundstück auch über diesen weiteren Bereich angefahren werden könnte.

Es geht hierbei um eine Länge von ca. 8 m, die aktuell mit Hochbord ausgestattet ist. Auch ist hierbei zu beachten, dass es in diesem Bereich eine Abrundungssatzung gibt. Diese Satzung war seinerzeit Voraussetzung dafür, dass das Nachbargrundstück Fünfbronner Straße 13 bebaut werden konnte. Auch gibt es hier noch einen weiteren Bauplatz in privater Hand (Fünfbronner Straße 15).

Insofern müsste man auch festlegen, wie man mit dem Thema Gehweg umgeht, der bisher sehr theoretisch existiert hat, aber im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen ist.

Hier bitte 2. Foto

Diskussion / Beratung

Zu 1) Dielstraße 13: Die Umsetzung durch die Gemeinde wird vom Gemeinderat befürwortet.

Zu 2) Fünfbronner Str. 11: In ähnlichen Fällen wurde bei schon vorhandenem Hochbord und dem Wunsch nach Austausch in einen Tiefbord das Material (Bord) von der Gemeinde gestellt und die Ausführung samt Kosten dem Veranlasser überlassen.

Herr Kübler gibt noch zu bedenken, dass es sich um eine Kreisstraße handelt und man das Landratsamt als Eigentümer beteiligen muss.

Beschluss:

Den beiden Anfragen wird wie während der Sitzung besprochen entsprochen.

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt anwesend: 7

Für den Beschluss: 7

Gegen den Beschluss: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4.

- öffentlich -

Verschiedenes, Bekanntgaben

Es werden keine weiteren Punkte angesprochen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Simmersfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Simmersfeld
13.06.2025
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