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Gemeinderat

Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07. Mai 2026

TOP 1 Bürgerfragestunde - Lärmschutzgutachten Ortsdurchfahrt Wellendingen Bürgermeister Albrecht berichtet auf Nachfrage, dass...

TOP 1

Bürgerfragestunde

- Lärmschutzgutachten Ortsdurchfahrt Wellendingen

Bürgermeister Albrecht berichtet auf Nachfrage, dass die Verkehrszählungen bereits vollzogen worden sind. Das Landratsamt möchte nun noch weitere Berechnungen, grundsätzlich wäre aber eine 30-er Zone aufgrund der Zahlen möglich. Außerdem könnte der Fall eintreten, dass die 30-er Zone durch das Landratsamt angeordnet wird und das Gremium darüber keine Handhabe hat.

Die Verwaltung wartet aktuell auf Rückmeldung des Landratsamtes bezüglich des weiteren Vorgehens. Möglicherweise wird der Gemeinderat noch vor der Sommerpause eine Entscheidung treffen.

- Hochwasserschutzkonzept

Bürgermeister Albrecht macht deutlich, dass die Gemeinde hier noch in den ersten Planungen ist.

- Hundeübungsplatz

Aus der Mitte der Bürgerschaft wird angefragt, nach welchen Vergaberichtlinien der Gemeinderat den Hundeübungsplatz vergibt. Bürgermeister Albrecht verdeutlicht, dass ein Verein viele Menschen zusammenführt, was sich auf dem Hundeübungsplatz anbieten würde. Ein Verein ist eine Gesamtheit für die Gemeinde und es ist für jeden Einzelnen möglich, dem Verein beizutreten. Es wird angefragt, wie damit umgegangen wird, dass der Platz grundsätzlich als Hundeübungsplatz ausgelegt sei. Bürgermeister Albrecht erklärt, dass dies aus der Vergangenheit so betitelt wurde. Eine Umwidmung wäre durchaus denkbar.

TOP 2

Bauangelegenheiten

- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport, Oberer Mühlenweg 11

Bürgermeister Albrecht verweist auf die in der Anlage erforderlichen Unterlagen in der vorliegenden Bauangelegenheit.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unter Elben - 1. Erweiterung - 1. Änderung“.

Es wurde ein Antrag auf Befreiung bezüglich Dachvorsprung außerhalb der Baugrenze gestellt.

Ohne weitere Wortmeldungen erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

TOP 3

Hundeübungsplatz Weilenberg

- weitere Verwendung

Bürgermeister Albrecht berichtet, dass der Hundeübungsplatz auf dem Weilenberg bisher verpachtet war. Der Pachtvertrag wurde seitens der Gemeindeverwaltung aufgrund des Todes des bisherigen Pächters zum 31. Dezember 2025 gekündigt.

Des Weiteren erhält das Gremium zwei nichtöffentliche Anlagen „Aktenvermerk 1“ und „Aktenvermerk 2“. Insbesondere aus dem zweiten Aktenvermerk geht hervor, dass Bürgermeister a.D. Fröhlich der Jägerschaft bereits im Jahr 2001 zugesichert hat, dass der Platz nach Ablauf des Pachtverhältnisses auf diese übergeht. Ein Interesse der Jägerschaft besteht derzeit aber nicht.

Zwischenzeitlich haben vier Mitbürger/-innen einen Antrag gestellt. Im Kern beantragen diese, dass die Funktion des Platzes als Hundeübungsplatz erhalten bleibt.

Es kam noch der Gedanke auf, ob nicht der Albverein Wellendingen Interesse haben könnte. Dazu fanden zwei Gespräche am 05. November 2025 und 14. April 2026 mit dem Vereinsvorsitzenden Rapp statt. Der Albverein Wellendingen hat hierbei ebenfalls Interesse an dem Platz zur Vereinsnutzung angemeldet.

Bürgermeister Albrecht bekennt sich dazu, dass er einen Verein über einer einzelnen Person sieht.

Ein Gremiumsmitglied fragt an, wie die unlängst eingegangene Unterschriftenliste von Interessenten zu deuten sei. Bürgermeister Albrecht interpretiert die Interessenliste entsprechend, dass sie sich über eine Fläche freuen würden und sich ebenfalls gerne an der Pflege beteiligen würden.

Ein Gremiumsmitglied äußert den Gedanken, ob es vielleicht denkbar wäre, dass sowohl die Interessengemeinschaft als auch der Albverein die Fläche nutzen könnten.

Daraufhin berichtet Bürgermeister Albrecht, dass hierzu ein Gespräch zwischen beiden Parteien stattgefunden hat. Es werden jedoch eher Konfliktpotenziale gesehen.

Nachdem alle offenen Fragen geklärt wurden, beschließt das Gremium mit einer Enthaltung, dass der Platz dem Albverein Wellendingen pachtfrei zur Verfügung gestellt wird. Der Albverein ist für die Pflege verantwortlich. Kündigungsfristen gibt es keine. Bei Eigenbedarf der Gemeinde ist diese berechtigt, den Platz mit sofortiger Wirkung zu übernehmen.

TOP 4

Schuppengebiet Wellendingen

- Standortsuche

Bürgermeister Albrecht erklärt, dass immer wieder der Wunsch aufkommt, in Wellendingen ein Schuppengebiet auszuweisen. Nach nochmaliger intensiver Suche kommen aus Sicht der Verwaltung lediglich zwei Standorte infrage (Erddeponie und Salental). Zu beachten sind auch naturschutzrechtliche Vorgaben.

Des Weiteren wäre es von großem Vorteil, wenn die Gemeinde bereits Eigentümerin der Flächen wäre.

Zwei Bereiche hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro (RIP) nun herausgearbeitet.

Aus der Bürgerschaft kam die Idee, im Längendorn nach einem geeigneten Platz zu suchen. Die Verwaltung sieht dies als kritisch an, da hier die Zufahrt geschottert ist und es hier zu berechtigten Konflikten mit der Jägerschaft kommen könnte.

Salental hat den Vorteil, dass die Wege asphaltiert sind, eine Erweiterung möglich sei und die Flächen der Gemeinde gehören. Ebenfalls ist zu betonen, dass es sich hier um kein Naturschutzgebiet handelt.

Dies trifft auf allgemeine Zustimmung im Gemeinderat.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass noch kein geologisches Gutachten durchgeführt wurde, da die Standortwahl noch nicht bekannt war.

In aller Kürze wird die Größe der jeweiligen Plätze angesprochen, hierüber müsse man sich bei der finalen Entscheidung nochmals Gedanken machen.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat, dass die Verwaltung beauftragt wird, alles in die Wege zu leiten, um im Bereich Salental auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 3157/1 ein Schuppengebiet auszuweisen. Ein Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren wird eingeleitet.

TOP 5.a

Schulangelegenheiten

a) Bestimmung der Schulform

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch dann für alle Klassen der Grundschule (Klassen 1 bis 4).

Grundschulkinder haben an jedem Werktag Anspruch auf acht Stunden Betreuung. Betreuung ist nicht gleich Bildung: Wie die acht Stunden gestaltet werden, handhaben die Schulen und Kommunen unterschiedlich.

Es wird beispielsweise Ganztagesschulen geben, an denen an allen fünf Werktagen der Unterricht auf den ganzen Tag verteilt ist, ergänzt durch Sport, Hausaufgabenhilfe oder sonstige Freizeit- und Betreuungsangebote. Bildungsexperten sprechen dabei von "rhythmisiertem Unterricht".

Daneben wird es Halbtagesschulen geben, an denen größtenteils vormittags Unterricht stattfindet. Für die Betreuung am Nachmittag sind dann die Kommunen zuständig. Wo die Kinder betreut werden, in der Schule oder in einer anderen Einrichtung, ist Sache der Kommunen.

Zwischen diesen beiden „Extremen" gibt es noch zahlreiche Mischformen, etwa Schulen, die an drei oder vier Tagen über sieben oder acht Stunden rhythmisierten Unterricht anbieten und an ein oder zwei Tagen nur vormittags Unterricht.

Die Gemeinde Wellendingen möchte nach Rücksprache mit dem Rektor keine Ganztagesschule nach § 4a) Schulgesetz Baden-Württemberg werden, sondern die Gemeinde versucht für alle Kinder der Grundschule die Ganztagsbetreuung wie bisher zu organisieren (Halbtagesschule mit flexiblem Angebot).

Die Grundschule ist auf dem Papier noch eine Ganztagsschule (Alterlass). Diese ist im Jahre 2009 eingerichtet worden (Ganztagsbetrieb an vier Tagen mit täglich mindestens sieben Zeitstunden). Auf die Anlage „Genehmigung Ganztagesschule“ wird verwiesen.

Um ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 mit der Halbtagesschule mit flexiblem Angebot und der Einführung von Entgelten starten zu können, muss die Einrichtung einer Ganztagsschule beendet werden. Hierfür muss die Schulkonferenz angehört werden. Ein Protokoll muss angefertigt werden. Zusätzlich muss der Gemeinderat beschließen, die Ganztagsschule aufzulösen.

Das Protokoll der Schulkonferenz und der Beschluss des Gemeinderates muss an den Schulrat gesendet werden. Nach dessen Prüfung werden die Unterlagen an das zuständige Regierungspräsidium Freiburg i. Br. übersandt. Das Regierungspräsidium entscheidet final über die Auflösung der Ganztagsschule.

Der Gemeinderat Wellendingen beschließt ohne Diskussion die Auflösung der Ganztagsschule Wellendingen (Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 01. Juli 2009 „Einrichtung einer Ganztagesschule an der Grundschule Wellendingen“, Dienststellen-Nr. 4157612, zum Schuljahr 2009/2010, Antrag vom 01. November 2008, siehe o.g. Anlage „Genehmigung Ganztagsschule“).

Des Weiteren wird beschlossen, ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 eine Halbtagesschule mit flexiblem Angebot an der Grundschule Wellendingen einzurichten.

Abs

TOP 5.b

Schulangelegenheiten

b) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Alle Erstklässer haben ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch dann für alle Klassen der Grundschule (Klassen 1 bis 4). Grundsätzlich umfasst die Ganztagsbetreuung dabei eine Betreuungszeit bis zu acht Stunden (inklusive Schulzeit) an fünf Tagen in der Woche. Insgesamt wird es jährlich 20 Schließtage geben. Dies resultiert daraus, dass zusätzlich zur reinen Schulbetreuung auch Ferienbetreuung angeboten werden muss.

Die Neukonzeption der Ganztagsbetreuung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung und dem Haus Nazareth durchgeführt.

Die Betreuung der Kinder soll in Zeitblöcken erfolgen, welche verbindlich für ein ganzes Schuljahr modular gebucht werden können:

GTB I (Früh)

von 7:00 Uhr – 07:30 Uhr (flexibel)

bis Schulbeginn

Schule (morgens)

von 7:30 Uhr / 8:15 Uhr

bis 11:50 Uhr / 12:35 Uhr

GTB II (Mittag)

von Schulende (morgens)

bis 13:30 Uhr

GTB III (Hausaufgaben)

von 13:30 Uhr

bis 14:30 Uhr

Mittagsschule (3./4. Klasse)

von 14:10 Uhr

bis 15:45 Uhr

GTB IV (spät)

von 14:30 Uhr

bis 16:30 Uhr (Mo. – Do.)

bis 15:30 Uhr (Fr.)

AGs

von 14:30 Uhr

bis 15:15 Uhr / 16:00 Uhr

Das Land wird ab 2026/2027 voraussichtlich die Kosten für die Betreuung der Erstklässler mit 68% von 4,12 € / Betreuungsstunde / Kind bezuschussen, bei Betreuungsbeginn ab 07:00 Uhr somit voraussichtlich Betreuungsangebote bis 15:00 Uhr.

Bisher können Kinder in der Neuwiesschule von Montag bis Dienstag bis 16:30 Uhr und freitags bis 15:30 Uhr betreut werden. Der Zeitraum von 15:00 Uhr bis 15:30/16:30 Uhr kann rechtlich gegebenenfalls nicht bezuschusst werden. Dies ist allerdings noch nicht vollständig geklärt. Die Verwaltung, die Schule und das Haus Nazareth möchten das Angebot in den kommenden Jahren nicht verschlechtern. Deshalb soll die Betreuung weiterhin bis 15:30/16:30 Uhr angeboten werden. Allen Beteiligten muss klar sein, dass dies eine Dienstleistung der Gemeinde ist, welche ein Alleinstellungsmerkmal darstellt und gegebenenfalls ohne Bezuschussung durch das Land erfolgt.

Die Förderung wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt die Förderung dann für alle Klassen der Grundschule (Klassen 1 bis 4).

Die Ganztagsbetreuung wird die Gemeinde im Schuljahr 2026/2027 nach der aktuellen vertraglichen Situation circa 350.000,-- Euro kosten. Da die Förderung durch das Land leider noch nicht richtig ausgearbeitet ist, bleibt zunächst offen, wie die tatsächlichen Kosten nach Abzug der Förderung aussehen werden. Hier muss in den kommenden Jahren dann eventuell nachjustiert werden.

Die Gemeinde Wellendingen erhebt derzeit keine Entgelte für die Ganztagsbetreuung. Dies soll mit dem neuen Schuljahr 2026/2027 geändert werden. Da, im Gegensatz zu anderen Gemeinden, die Ganztagsbetreuung in Wellendingen traditionell kostenlos war, schlägt die Verwaltung vor, die Entgelte zunächst nicht so hoch, wie sie teilweise in anderen Städten und Gemeinden für das neue Schuljahr 2026/2027 beschlossen worden sind (z.B. bis zu 266,-- € für das Gesamtpaket) zu gestalten, sondern diese im Laufe der kommenden Jahre schrittweise bis zu einem vergleichbaren Niveau mit anderen Gemeinden anzuheben.

Die folgenden Entgelte werden für die Monate September bis Juli, also für elf Monate berechnet. Der August bleibt entgeltfrei. Die Entgelte sind auch zu bezahlen, wenn gleichzeitig Ferienbetreuung gebucht wird.

Derzeit lässt sich nicht abschätzen, wie sich die Einführung von Entgelten auf den Besuch der einzelnen Betreuungsformen auswirkt. Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene muss sich die kommenden Jahre zeigen, wo sich die Gebühren und Zuschüsse einzupendeln haben, um für alle Beteiligten eine erträgliche Situation herstellen zu können.

Folgendes Kosten-Modell wurde zusammen mit der Schule ausgearbeitet:

Betreuungsform

Kosten / Monat

GTB I (Früh)

7:00 Uhr - Schulbeginn

35 €

GTB II (Mittag)

Schulende (morgens) – 13:30 Uhr

(inkl. Zeit für Mittagessen)

35 €

GTB III (Hausaufgaben)

13:30 Uhr – 14:30 Uhr

35 €

GTB IV (spät)

14:30 Uhr – 16:30 Uhr (Mo. – Do.)

14:30 Uhr – 15:30 Uhr (Fr.)

55 €

GTB:

GTB I +

GTB II +

GTB III +

GTB IV

140 €

  • Das Modell gilt immer für ein ganzes Schuljahr.

Es macht sowohl personalplanerisch, verwaltungstechnisch und pädagogisch keinen Sinn, das Angebot jeweils für ein halbes Jahr anzubieten. Für die Zuschüsse wird es zudem eine Stichtagsstatistik geben. Anhand der Anzahl der gemeldeten Kinder zu einem Stichtag im Jahr werden dann die Zuschüsse entsprechend ausbezahlt. Auch das steht einer halbjährlichen Änderung im Wege.

  • Es spielt keine Rolle, an wie vielen Tagen die Kinder in der Woche die jeweils gewählten Betreuungsformen nutzen. Es werden immer für jeden Block dieselben Kosten pro Monat veranschlagt.

  • Das Gesamt-Paket soll vergünstigt angeboten werden, da es Ziel der Gemeinde ist, dass möglichst viele Kinder dieses Paket in Anspruch nehmen, denn darauf ist auch die länger im Voraus zu planende Personalkostenplanung des Hauses Nazareth ausgelegt.

Das Mittagessen kostet derzeit 6,50 Euro.

Mit Beginn des ersten Schultages im Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung außer an 20 Schließtagen. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch dann für alle Klassen der Grundschule (Klassen 1 bis 4).

Die Ferienbetreuung stellt sich Stand heute wie folgt dar:

  • 6 Wochen in den Sommerferien
  • 1 Woche in den Herbstferien
  • 1 Woche in den Osterferien

Um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, muss die Ferienbetreuung ausgeweitet werden. Es sollen die Herbst- und Weihnachtsferien, die Fasnet-, die Oster-, die Pfingst- und die Sommerferien bedient werden.

Es können beliebig viele Tage in den Ferien gebucht werden, ausgenommen an den Schließtagen, die jährlich im Juni durch die Schule und das GTB-Team neu für das kommende Schuljahr kommuniziert werden.

Für die Herbst- und Weihnachtsferien (Ferienblock I) muss man sich verbindlich bis zum 01.Juli eines jeden Jahres anmelden.

Für die Fasnets-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien (Ferienblock II) muss man sich verbindlich bis zum 01. Dezember des Vorjahres anmelden.

Bei den Anmeldungen müssen bereits die Tage definiert werden, an welchen man seine Kinder in die Betreuung schicken möchte.

Die Anmeldung soll wie in den vergangenen Jahren auch über die Software NUPIA der Ganztagesbetreuung erfolgen.

Während der Ferienbetreuung wird grundsätzlich keine Verpflegung, auch kein Mittagessen angeboten. Den Kindern sollte nach Bedarf von zu Hause etwas zu Essen mitgegeben werden.

Die Ferienbetreuung soll 15,-- € / Tag kosten. Dies gilt auch, wenn in den Monaten bereits andere Ganztagesbetreuungsangebote gebucht werden.

Die Entgelte werden zwei Wochen vor den jeweiligen Ferien durch die Gemeinde abgebucht. Können die Entgelte nicht abgebucht werden (z.B. keine Deckung auf dem Konto), kann keine Ferienbetreuung wahrgenommen werden.

Ablauf der Ganztagesbetreuung:

FristEreignis
15.03.

Schule fragt den Bedarf an Ganztagesbetreuung bei den Eltern ab. Dazu ist die Schule gesetzlich verpflichtet.

Melden Erziehungsberechtigte bis zu diesem Tag keinen Bedarf, besteht kein Anspruch auf Ganztagesbetreuung ab dem jeweils kommenden Schuljahr.

Das heißt nicht, dass man von einer Ganztagesbetreuung in dem kommenden Schuljahr ausgeschlossen ist. Die Gemeinde hätte aber das Recht, den Anspruch zu verweigern.

(15.05.)(Gemeinde meldet den Bedarf beim Landratsamt informatorisch an. Dazu ist sie verpflichtet. Diese Meldung hat keine Auswirkung auf das Vorgehen und ist nur verwaltungsintern.)

01.07. *

* für das Schuljahr 2026/2026 gilteinmalig die Frist: 24.07.2026

Verbindliche Anmeldung für die GTB-Betreuung im kommenden Schuljahr
(August)Verwaltung erfasst die GTB-Anmeldungen
Ende AugustVerwaltung versendet Rechnungen mit Zahlungsfälligkeiten an Erziehungsberechtigte.
01. jedes MonatsAbbuchung der GTB-Beträge des angegebenen Kontos für den laufenden Monat.

Ablauf der Ferienbetreuung:

FristEreignis
JuniSchule und GTB-Team gibt die Schließtage für das neue Schuljahr bekannt.
01.07.Anmeldung für die Ferienbetreuung der kommenden Herbst- und Weihnachtsferien
ab 01.09. – 01.02.Abbuchung der Entgelte vor den jeweiligen Ferien
01.12.Anmeldung für die Ferienbetreuung der kommenden Fasnets-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien
ab 01.03. – 01.08.Abbuchung der Entgelte vor den jeweiligen Ferien

Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, ob es bezüglich der Ferienbetreuung vielleicht möglich sei, eine Kooperation mit den Nachbargemeinden zu beginnen. Bürgermeister Albrecht gibt hier zu bedenken, dass es sich eventuell schwierig gestalten könnte, da die Eltern die Kinder in den Nachbarort fahren müssten.

Ein Gremiumsmitglied schlägt vor, gewisse Kernzeiten festzulegen, welche kostenfrei sind. Der Hintergedanke sind hierbei die Teilzeitarbeitenden. Hier können die anderen Mitglieder nicht zustimmen.

Viele Gemeinderäte waren über die niedrigen Beiträge überrascht, da in den benachbarten Gemeinden deutlich höhere Beiträge verlangt werden.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme die Gestaltung der Ganztagsbetreuung und der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

Ebenfalls wird das Kostenmodell der Ganztagsbetreuung und der Ferienbetreuung wie in der Sitzungsvorlage dargestellt beschlossen.

Der Gemeinderat beschließt und bewilligt die Anlagen 1 „Schulganztagsbetreuungs-Benutzungsordnung“ und 2 „FAQ“.

TOP 6

Energiebericht 2025

Die Gemeinde Wellendingen hat im Jahr 2025 im Rahmen der Einführung eines systematischen Energiemanagements erneut einen Jahresenergiebericht erstellt.

Der Bericht gibt einen Überblick über die zeitliche Entwicklung der Energie- und Wasserverbräuche, der Kosten, Preise und der daraus resultierenden Emissionen. Anhand von Verbrauchskennwerten, Verbrauchsentwicklungen und spezifischen Preisen findet eine quantitative Bewertung der Objekte statt, die eine Identifikation von Schwachstellen und zukünftigen Handlungsschwerpunkten erlaubt.

Der Energiebericht ist damit ein Werkzeug, um den Energieverbrauch langfristig zu kontrollieren und darüber hinaus Energiesparmaßnahmen vorzubereiten bzw. nach der Durchführung deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Die geltenden Verbräuche und Kosten wurden vorwiegend aus vorliegenden Abrechnungen, zum Teil aus Zählerablesungen gewonnen.

Mit dem vorliegenden Energiebericht sollen folgende Ziele verfolgt werden:

- Erarbeitung eines einheitlichen Informations- und Kontrollinstrumentes für die Verwaltung,

- Übersichtliche nachvollziehbare Darstellung und Bewertung der Verbräuche, der Verbrauchskosten und der verbrauchsbedingten Umweltauswirkungen (Emissionen),

- Darstellung der Schwachstellen im Gebäudebestand,

- Ableitung von Verbesserungen im organisatorischen und investiven Bereich.

Der Energiebericht erfasst die Verbräuche aller einbezogenen kommunalen Gebäude und Einrichtungen (Objekte). Er gibt einen Überblick über den Verbrauch der Energieträger (z.B. Strom, Erdgas), unterschieden in die jeweilige Verwendung („Licht + Kraft“ und „Wärme“) und die dadurch entstandenen Energiekosten. Zusätzlich sind der Trinkwasserverbrauch und die damit verbundenen Kosten aufgeführt.

Durch den Vergleich des aktuellen Berichtsjahres mit dem Vor- bzw. Basisjahr wird die Entwicklung des Energieverbrauchs dokumentiert. Damit liegt eine gute Datengrundlage vor, um Entscheidungen über notwendige Einsparmaßnahmen zu treffen bzw. deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Ohne weitere Wortmeldungen nimmt der Gemeinderat den Bericht zur Kenntnis.

TOP 7

Annahme von Spenden

- 1. Quartal 2026

Bürgermeister Albrecht verweist auf die in der Anlage sämtlich aufgeführten Spenden, welche durch die Gemeindeverwaltung Wellendingen im 1. Quartal 2026 eingeworben wurden. Der Gemeinderat muss diesen Spenden gemäß Gesetz zustimmen und diese genehmigen.

Der Gemeinderat genehmigt die Annahme sämtlicher der in den Anlagen aufgelisteten Spenden.

Auszüge: 1-fach Kasse

TOP 8

Haushaltszwischenbericht

- 1. Quartal 2026

Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Haushaltszwischenbericht 1. Quartal 2026.

Er berichtet in aller Kürze, dass die Gemeinde das Sondervermögen des Bundes in Höhe von knapp 2 Mio. € erhalten haben. Eingesetzt wurde dies für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Wilflingen und die Lochstraße.

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht 1. Quartal 2026 zur Kenntnis.

Auszüge: 1-fach Kämmerei

TOP 9

Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

- Lehrschwimmbecken

Aus der Mitte des Gremiums wird angefragt, wie die Vorgehensweise bei der Anmeldung für die Schwimmkurse im Lehrschwimmbecken sei. Bürgermeister Albrecht berichtet, dass die Schwimmschulen dies in eigener Regie durchführen. Dennoch befürwortet er den Gedanken, Wellendinger Kinder bevorzugt zu behandeln. Die Verwaltung wird dies so an die zuständigen Schwimmschulen weitergeben.

- Wärmeplanung

Seiten des Gremiums wird der Stand der Wärmeplanung erfragt. Bürgermeister Albrecht erklärt, dass es hier noch nichts Neues zu berichten gibt.

TOP 10

Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 26. März 2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

- Ein privates Grundstück wurde nicht erworben.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
von Gemeinde Wellendingen
11.05.2026
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