Das Protokoll wurde nicht beanstandet.
Das ehemalige Rathaus Untertalheim, Gebäude Laurentiusstraße 34, ist in städtischem Besitz und wird derzeit überwiegend als Asylunterkunft genutzt. Im EG ist ein Raum an einen Verein vermietet, die Garage ist an Privat vermietet. Die Sanierung dieses Gebäudes war ursprünglich ein Hauptziel des Sanierungsgebiets Talheim.
Im Zuge des Sanierungsgebiets Talheim wurde im Jahr 2021 zunächst die Bausubstanz geprüft, um entscheiden zu können, ob eine bauliche Maßnahme möglich ist. Die Kostenschätzung für einen Umbau des Bestandsgebäudes ergab einen Investitionsbedarf im 7-stelligen Bereich (2,2 Mio. Euro). Mittel in dieser Größenordnung (für eine umfassende Baumaßnahme) waren nicht vorhanden. Eine Sanierung war wirtschaftlich somit definitiv nicht darstellbar, die Suche nach einem privaten Investor erschien nicht erfolgversprechend. Ein Abbruch (mit entsprechender Förderung) wurde erwogen, letztendlich erfolgte aber auch diese Maßnahme nicht bzw. war eine fristgerechte Umsetzung nicht mehr möglich.
Im Vorfeld der Beratung wurde nochmals überlegt, ob es sinnvoll sein kann, das Gebäude im Bestand zu veräußern. FB3 und OV Ade sind übereinstimmend der Meinung, dass die vorhandene Bebauung durch die Kommune entfernt werden sollte. Bei einem Verkauf des Bestandsgebäudes bestünde die Gefahr, dass das Gebäude ggf. über Jahre weiter genutzt wird, ohne dass eine städtebaulich sinnvolle Baumaßnahme begonnen wird. Stichwort „Schlafstätte für DPD-Fahrer“. Ein Verkauf des Bestandsgebäudes wird nicht empfohlen.
FB3 hat für die Entwicklung der Fläche mögliche Planungsvarianten erarbeitet und stellt diese vor. Alle Planungsvarianten enthalten eine Tiefgarage.
Aus Sicht OV ist eine Bebauung/Innenverdichtung an dieser Stelle sinnvoll, gerne mit Aufzug und für seniorengerechtes Wohnen geeignet.
Variante 1:
Punkthäuser als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus
Insgesamt 4 Wohneinheiten (davon 1 Einliegerwohnung)
Grünflächen sind privat
Variante 2:
Kompakte Bebauung mit Mehrfamilienhäusern
Gehobenes Geschosswohnen, Alters-WG und Mehrgenerationswohnen
Insgesamt 8–10 Wohneinheiten (flexibles Wohnangebot)
Öffentliche Grünflächen im „Quartier“ um die Kirche
Variante 3:
Blockrandbebauung mit Reihenhäusern
Einfamilien-Reihenhaus
Insgesamt 3 Wohneinheiten
Private Freiflächen
Grundstücke können einzeln verkauft werden
Nach Abrechnung des Sanierungsgebietes kann, voraussichtlich in diesem Jahr zum 15.09.2025, eine ERL-Förderung beantragt werden. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt im Frühjahr 2026, danach kann der Abbruch erfolgen.
Auf Nachfrage innerhalb des Gremiums, ob genügend Stellplätze vorhanden sind, wird vom FB 3 vorgebracht, dass mehr Stellplätze zur Verfügung stehen als für die Wohneinheiten erforderlich.
Hier führt OV Ade aus, dass laut neuem Baurecht ein Neubau auch ohne Stellplätze möglich ist und kein Einfluss auf das Baurecht besteht. Der Investor entscheidet, ob er eine Tiefgarage bauen will oder nicht. Der Ortschaftsrat kann lediglich über die Bepunktung der Bewertungskriterien Einfluss auf die Vergabe nehmen.
Das Gremium spricht sich für die Variante 2 aus.
Beschluss:
Das Gebäude Laurentiusstraße soll abgebrochen werden. Für das Grundstück soll eine Investoren-Ausschreibung erfolgen. (einstimmig)
Im Vorgang wurde von einem Mitglied des Ortschaftsrates ein Antrag auf eine max. Parkdauer von 2 h gestellt.
Vorbemerkung OV Ade: Der Ortschaftsrat kann nicht über verkehrsrechtliche Anordnungen entscheiden. Der Antrag ist dahingehend umzudeuten, dass ein Antrag an die Verkehrsbehörde gestellt werden soll, die Parkzeit vor dem Gebäude Talheimer Höhe 1 zeitlich auf 2 Stunden zu begrenzen.
Die Parksituation wurde bereits mehrfach in Ortschaftsratssitzungen moniert. Markiert sind lediglich 3 Parkplätze. Geparkt wird jedoch auf der gesamten Freifläche. Fußgänger sollten zwischen den markierten Parkplätzen bzw. den parkenden Fahrzeugen und dem Gebäude Talheimer Höhe 1 entlanggehen, viele Fußgänger gehen allerdings auf der Straße (weiter), da der Fußweg entlang der Barbelstraße an der öffentlichen, gepflasterten Fläche vor dem Spielplatz endet.
Am 27.03.2025 fand mit FB4 ein Vor-Ort-Termin statt. Von Seiten FB4 wurde kein Handlungsbedarf gesehen. Bei einer Einschränkung der Parkmöglichkeit vor dem Gebäude sei damit zu rechnen, dass vermehrt auf öffentlicher Straßenfläche geparkt wird. Es wird deshalb empfohlen, das Parken auf der öffentlichen Fläche weiterhin zu dulden.
Erläuterung zum Antrag:
1. Parkplätze, die öffentlich sind, sollen nicht von Dauerparkern besetzt werden.
Die Anwohner können die vorhandene Tiefgarage nutzen.
2. In den Wintermonaten ist Parken an der Straße nicht möglich. Die Parkplätze sollen für Spielplatzbesucher freigehalten werden.
3. Er fordert eine Parkregelung für Neubaugebiete.
OV Ade verweist auf die Friedensstraße, dort wurde an den Parkplätzen am Friedhof eine Zeitbegrenzung von 2 Stunden eingerichtet. Dies führte zur Verlagerung bzw. zum Parken auf der Friedenstraße.
Innerhalb des Gremiums wurde deutlich gemacht, dass von den Anwohnern die Tiefgarage genutzt werden soll. Auch wird durch die zeitliche Begrenzung eine Verlagerung der Autos auf die Straße befürchtet.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt. (3 Ja-/4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Nach Beratung im Gremium wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ortschaftsrat beantragt für die öffentliche Fläche entlang der Barbelstraße vor Gebäude Talheimer Höhe 1 eine Begrenzung der Parkzeit auf 2 Stunden. (4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Hier: 2. Beteiligung – Anhörung der Ortschaft Talheim
Da im Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie keine Flächen ausgewiesen sind, die Auswirkungen auf die Gemarkungen Talheims haben, kann auf eine erneute Beratung verzichtet werden.
Beschluss:
Kenntnisnahme – Der Ortschaftsrat Talheim nimmt den Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie der Region Nordschwarzwald zur Kenntnis. (einstimmig)
Bekanntgaben:
Ergebnis des Vor-Ort-Termins mit der Verkehrsbehörde vom 27.03.2025:
Die Parkthematik in der Schietinger Straße (Gebäude 68) wird aufgrund der Zuständigkeit an FB 3 weitergegeben. Für die Parkplatzsituation an Kindergarten / Feuerwehrhaus sowie für das Thema Falschparker in der Laurentiusstraße wird eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Die Parkplatzsituation bei der Talheimer Höhe 1 wurde bis auf weiteres zurückgestellt, da hier kein Handlungsbedarf besteht.
In der Friedenstraße sind alle Verkehrszeichen 274-20 StVO zu entfernen.
Begründung:
Eine weitergehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb der bestehenden Tempo-Zone-30 ist verkehrsrechtlich nicht zulässig. Die im Rahmen der Verkehrsschau getroffene Entscheidung ist fehlerhaft. Aus diesem Grund wird die Verkehrsrechtliche Anordnung vom 25.04.2024 in Bezug auf die Friedenstraße aufgehoben. Zuständigkeit: Für das Entfernen der Verkehrszeichen ist der Bauhof der Stadt Horb a. N. zuständig.
Die Planung liegt vor, die Betonteile für den Kanal sind bestellt. Baubeginn soll noch im Mai sein, die Bauzeit wird ca. 2 Wochen betragen.
OR Stefan Merkle hat am 24.04.2025 zum aktuellen Stand „schnelles Internet“ angefragt:
Die Anfrage wurde am 25.04.2025 an FB6 und Fa. Stiegeler weitergeleitet mit Bitte um Antwort. Fa. Stiegler hat sich bisher nicht gemeldet, FB6 hat am 06.05.2025 per Mail mitgeteilt:
Wir haben die Auskunft erhalten, dass die Fa. Stiegeler das Ziel verfolgt, noch im Laufe dieses Jahres mit den Ausbauarbeiten in Talheim zu starten. Aktuell befindet sich Stiegeler in intensiven Abstimmungen mit der Netze BW, um Synergieeffekte bei parallel geplanten Strommaßnahmen bestmöglich zu nutzen. Diese Koordination ist zwar mit erheblichem Planungsaufwand verbunden, eröffnet aber für alle Beteiligten – insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger – nachhaltige Vorteile hinsichtlich Bauzeit und der Vermeidung doppelter Ausbauschritte.
Abbruch erfolgte am 06./07.05.2025. Der Mast wurde „umgelegt“. Die Entsorgung läuft aktuell.
Für Beflaggungsdienst und Friedhof Barbelberg wird jemand gesucht, der bereit ist, sich ehrenamtlich darum zu kümmern.
Für die Leerung der Bello-Stationen benötigen wir Ersatzpersonal bzw. Personen, die bereit sind, im Krankheits- oder Verhinderungsfall einzuspringen.
Streckenliste für das Jagdjahr 2024/2025
Jagdbezirk Gemarkung Obertalheim (584 ha):
Abschusspflichtiges Wild: 11 Böcke, 3 Geißen, 5 Kitze männlich, 4 Kitze weiblich, 6 Rotfüchse alt, 1 Schwarzwild männlich/Frischling, 1 Schwarzwild weiblich/Bachen, 2 Schwarzwild weiblich/Keiler (11 Elstern, 19 Rabenkrähen)
Jagdbezirk Gemarkung Untertalheim (633 ha):
Abschusspflichtiges Wild: 14 Böcke, 6 Geißen, 5 Kitze männlich, 12 Kitze weiblich, 10 Wildschweine, 6 Rotfüchse alt, 2 Rotfüchse jung, 4 Schwarzwild männlich/Frischling, 1 Schwarzwild weiblich/Bachen, 1 Schwarzwild weiblich/Frischlinge
An dieser Stelle wird den Jägern herzlich gedankt für ihre wichtige Arbeit.
Anfragen:
Innerhalb des Gremiums wird angefragt, wie hoch der Zeitaufwand für die unter Bekanntgaben gesuchten Ehrenamtlichen ist. Hier teilt OV Ade mit:
Bello-Stationen: Es werden ca. 1,5 bis 2 Stunden für die Leerung und Anlieferung beim Bauhof der insgesamt 7 Bello-Stationen benötigt.
Beflaggung: Es gibt 10 feste Termine im Jahr, dazu kommen noch Beflaggungs-Anordnungen bei Wahlen und besonderen Anlässen. Die Flagge muss im Rathaus geholt werden, morgens aufgehängt und abends wieder abgehängt werden.
Volkstrauertag: Kränze in der Gärtnerei abholen und auf den Friedhöfen aufstellen.
Das vollständige Protokoll kann in der Ortschaftsverwaltung eingesehen werden.