Aus den Rathäusern

ProtokollGR

Aus der Arbeit des Gemeinderats Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2024 (öffentlich) im Kursaal anwesend: Alter Gemeinderat: 13 Mitglieder (Normalzahl:...

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2024 (öffentlich) im Kursaal

anwesend: Alter Gemeinderat: 13 Mitglieder (Normalzahl: 14), neuer Gemeinderat: 14 Mitglieder (Normalzahl: 15)

Vorsitzender: Bürgermeister Jochen Stoll

Zu Beginn begrüßt Herr Bürgermeister Stoll die anwesenden Gemeinderäte des bisherigen und des neuen Gemeinderats zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderats und weist darauf hin, dass Frau Dr. Hector erst in der nächsten Sitzung ins neue Amt verpflichtet wird.

Anschließend gratuliert Herr Stoll den Gemeinderäten Dieter Steeb, Jörg Kübler, Dr. Luitgard Hector und Bernd Brüstle ganz herzlich zu deren Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute.

Weiterhin bedankt sich Herr Stoll an dieser Stelle nochmals bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der am 09.07.2024 durchgeführten Wahlen. Der Dank richtet sich auch an das Wahlteam im Rathaus.

Mittlerweile liegt der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Calw vor, der bescheinigt, dass die Wahl korrekt durchgeführt wurde. Auch gibt es keine Einsprüche gegen das Ergebnis. Insofern kann also die konstituierende Sitzung des Gemeinderats Simmersfeld durchgeführt werden.

Ganz bewusst sind alle bisherigen und alle neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte eingeladen worden. Herr Stoll weist darauf hin, dass beim ersten Tagesordnungspunkt die bisherigen Gemeinderäte an der Abstimmung teilnehmen sollen, die neu gewählten Mitglieder jedoch nicht. Nach der Verpflichtung der neuen Räte ändert sich das dann. Dann sollen sich die verabschiedeten Gemeinderäte zurückhalten und alle neu verpflichteten Räte beteiligen sich an der Abstimmung.

1) Feststellung eventueller Hinderungsgründe der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder

Vor der Einberufung zur 1. Sitzung des neuen Gemeinderats hat der bisherige Gemeinderat nach § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) bzw. § 72 i.V.m. § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, ob dem Eintritt der Gewählten in den Gemeinderat oder Ortschaftsrat Hinderungsgründe im Sinne von § 29 Abs. 1 GemO entgegenstehen. Herr Stoll verliest den § 29 Abs. 1 GemO, auf Nachfrage gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Äußerungen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Es wird festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Eintritt der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder in den Gemeinderat vorliegen.

2)

a) Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte

Die Gemeinderäte Dieter Steeb, Martina Schubert und Herbert Müller scheiden mit dem Ende dieser Legislaturperiode aus dem Gemeinderat aus. Herr Stoll spricht ihnen den Dank der Gemeinde aus und überreicht je eine Urkunde sowie ein Abschiedsgeschenk. Außerdem gibt es noch die Ehrung vom Gemeindetag Baden-Württemberg mit einer Anstecknadel und einer Urkunde. Dem abwesenden Dieter Steeb wird man die Urkunde und das Geschenk noch zukommen lassen. Frau Schubert wird zusätzlich noch mit der Ehrenurkunde des Gemeindetages für zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausgezeichnet. Herr Müller wird für 30-jährige kommunale Tätigkeit ausgezeichnet; Herr Stoll weist darauf hin, dass Herr Müller der Gemeinde als Minijobber weiterhin erhalten bleiben wird.

Anschließend finden weitere Ehrungen statt: Frau Inge Münster wird für 10 Jahre, Frau Marianne Herter-Lutz für 20 Jahre und Herr Norbert Wurster für 30 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit geehrt.

Weiterhin werden geehrt: Herr Werner Schwemmle für 20 Jahre als Ortschaftsrat und Ortsvorsteher, Herr Bernd Brüstle und Herr Wolfgang Bruder für je 25 Jahre als Ortsvorsteher, Ortschaftsrat und Gemeinderat sowie Herr Herbert Roller für 30 Jahre als Ortschaftsrat und Gemeinderat.

b) Begrüßung der neu- und wiedergewählten Gemeinderäte

Herr Stoll begrüßt die neu- und wiedergewählten Mitglieder des Gremiums und weist darauf hin, dass aufgrund eines Ausgleichssitzes der Gemeinderat künftig aus 15 und nicht wie bisher aus 14 Gemeinderäten bestehen wird. Er bedankt sich bei den Ratsmitgliedern, dass diese sich für dieses wichtige Amt zur Wahl gestellt haben und dass sie ihr Mandat wahrnehmen werden.

3) Verpflichtung der am 9. Juni 2024 neu- und wiedergewählten Gemeinderäte

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Gemeinderäte nicht vereidigt, sondern verpflichtet werden. Er verliest die Verpflichtungsformel mit dem Wortlaut: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Die gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sprechen die Formel gemeinsam nach. Anschließend erfolgt die Bestätigung per Handschlag und Überreichung einer Urkunde durch den Vorsitzenden.

4)

a) Festlegung von Sitzordnung, Sitzungstag und Sitzungsbeginn

b) Bekanntgabe der Sitzungstermine

Für die Sitzordnung wird einstimmig beschlossen, hierbei in alphabetischer Reihenfolge, beim Vorsitzenden links beginnend, dann absteigend – wie in der vorangegangenen Legislaturperiode auch – vorzugehen. Als Sitzungstag wird der Mittwoch und für den Sitzungsbeginn in der Sommerzeit 20:00 Uhr und in der Winterzeit 19:30 Uhr festgelegt.

5) Wahl des/der 1. und 2. stellvertretenden Bürgermeisters/-in

Vorgeschlagen sind für den Posten des 1. Stellvertretenden Bürgermeisters Herr Norbert Wurster und für die Stelle des 2. Stellvertretenden Bürgermeisters Herr Frieder Waidelich.

Herr Stoll fragt, ob eine geheime Abstimmung gewünscht ist. Dies ist nicht der Fall.

Die Posten werden je einzeln zur Abstimmung gestellt.

Herr Norbert Wurster wird mehrheitlich, bei einer Enthaltung, zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Herr Frieder Waidelich wird mehrheitlich, bei einer Enthaltung, zum 2. Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

6) Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen in den verschiedenen Ausschüssen, Gremien und Institutionen

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Herr Stoll fragt, ob eine geheime Abstimmung gewünscht ist. Dies ist nicht der Fall; es wird offen abgestimmt.

Der Vorsitzende stellt den oben abgebildeten Wahlvorschlag zur Abstimmung. Dieser wird einstimmig angenommen.

7) Wahl der Ortsvorsteher/innen und stellv. Ortsvorsteher/innen der Ortsteile mit Ortschaftsverfassung durch den Gemeinderat

Der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter werden nach der Wahl der Ortschaftsräte (§ 69 Abs. 1 Gemeindeordnung) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt.

Bisher fanden vier konstituierende Sitzungen statt:

Am 11.07.2024 konstituierte sich der Ortschaftsrat Aichhalden-Oberweiler und am 12.07.2024 der Ortschaftsrat Fünfbronn.

Der Ortschaftsrat Aichhalden-Oberweiler hat Herrn Wolfgang Bruder als Ortsvorsteher vorgeschlagen, als Stellvertreter Hubert Gauß.

Der Ortschaftsrat Fünfbronn hat als Ortsvorsteher Herrn Werner Schwemmle und als dessen Stellvertreter Herrn Holger Alber vorgeschlagen.

Die weiteren konstituierenden Sitzungen fanden am 19.07.2024 (Beuren) und am 22.07.2024 (Ettmannsweiler) statt.

Der Ortschaftsrat Beuren hat Herrn Herbert Roller als Ortsvorsteher vorgeschlagen, als Stellvertreter Herrn Jochen Seeger.

Der Ortschaftsrat Ettmannsweiler schlug als Ortsvorsteher Herrn Bernd Brüstle und als dessen Stellvertreter Herrn Klaus Schlecht vor.

Der Vorsitzende fragt, ob für jeden einzelnen Ortsvorsteher und für jeden Stellvertreter ein eigener Wahlgang stattfinden soll. Dieser könne auch geheim stattfinden. Eine geheime Wahl ist nicht gewünscht.

Mit dem Vorschlag, dass ortschaftsweise und alphabetisch vorgegangen wird, sind alle Ratsmitglieder einverstanden.

Herr Wolfgang Bruder wird als Ortsvorsteher für den Ortsteil Aichhalden-Oberweiler vorgeschlagen. Er wird bei einer Enthaltung mehrheitlich gewählt.

Herr Hubert Gauß wird als stellvertretender Ortsvorsteher für den Ortsteil Aichhalden-Oberweiler vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt.

Herr Stoll gratuliert Herrn Bruder und übergibt die Ernennungsurkunde.

Herr Herbert Roller wird als Ortsvorsteher für den Ortsteil Beuren vorgeschlagen. Er wird bei einer Enthaltung mehrheitlich gewählt.

Herr Jochen Seeger wird als stellvertretender Ortsvorsteher für den Ortsteil Beuren vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt.

Herr Stoll gratuliert Herrn Roller und übergibt die Ernennungsurkunde.

Herr Bernd Brüstle wird als Ortsvorsteher für den Ortsteil Ettmannsweiler vorgeschlagen. Er wird bei einer Enthaltung mehrheitlich gewählt.

Herr Klaus Schlecht wird als stellvertretender Ortsvorsteher für den Ortsteil Ettmannsweiler vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt.

Herr Stoll gratuliert Herrn Brüstle und übergibt die Ernennungsurkunde.

Herr Werner Schwemmle wird als Ortsvorsteher für den Ortsteil Fünfbronn vorgeschlagen. Er wird bei einer Enthaltung mehrheitlich gewählt.

Herr Holger Alber wird als stellvertretender Ortsvorsteher für den Ortsteil Fünfbronn vorgeschlagen. Er wird einstimmig gewählt.

Herr Stoll gratuliert Herrn Schwemmle und übergibt die Ernennungsurkunde.

8) Krippengebühren 2024/2025 und 2025/2026: Redaktionelle Änderung

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.05.2024 die Änderung der Kita-Gebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 beschlossen.

Im Nachgang stellte sich heraus, dass bezüglich der Halbtagsbetreuung (Krippe) zwar in der vorgelegten Kalkulation die richtigen Zahlen genannt wurden. In dem Entwurf der neuen Kita-Gebührensatzung waren jedoch für die Halbtagsbetreuung versehentlich dieselben Zahlen wie bei der Spielgruppe abgedruckt; die Satzung wurde so auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Zudem waren bei der Spielgruppe die Kategorien „max. 4“ und „max. 2“ -Tage vertauscht gewesen.

Die korrekten Beträge sind wie folgt:

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Frau Knödler stellt eine Nachfrage, ob es sich bei den Gebührensätzen um Monatsgebühren handelt, was von Herrn Stoll bestätigt wird. Er erläutert die beiden unterschiedlichen Gebührenmodelle (12-Monats-Gebühren und 11-Monats-Gebühren).

Antrag:

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kita Albblickzwerge wird im Bereich der Krippe/Halbtagsbetreuung entsprechend der Kalkulation angepasst.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

9) Negativzeugnisse

Negativzeugnis 9.1

Flst. Nr. Gemarkung GrößeBezeichnung lt. Grundbuch
240/2 Simmersfeld 730 qm

Marienstraße 3

Gebäude- und Freifläche

Negativzeugnis 9.2

Flst. Nr. Gemarkung Größe Bezeichnung lt. Grundbuch
376/4 Simmersfeld 559 qm

Paradiesweg 14

Gebäude- und Freifläche

Antrag:

Die Gemeinde macht von einem etwaigen Vorkaufsrecht in Bezug auf die genannten Flurstücke keinen Gebrauch und erteilt das Einvernehmen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen, das Negativzeugnis wird jeweils erteilt.

10) Verschiedenes, Bekanntgaben

Außerordentliche Sitzung des Gemeinderats am 07.08.2024

Am 07.08.2024 soll eine außerordentliche Gemeinderatssitzung stattfinden. Dort sollen weitere Verfahrensbeschlüsse zum Gewerbegebiet Forchenbusch gefasst werden. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung, die bis Anfang Oktober gehen soll. Die ersten Entwürfe liegen erst seit der letzten Woche vor und sollen in der Sitzung besprochen werden.

Infoveranstaltung des Zweckverbands Interkom und der Gemeinde Simmersfeld terminiert

Am Montag, den 23.09.2024 um 18 Uhr soll in der Albblickhalle Simmersfeld eine Infoveranstaltung des Zweckverbandes Interkom und der Gemeinde Simmersfeld stattfinden.

VB: Info, Erdverkabelung Ettmannsweiler – Aichhalden

Startet demnächst. Die Firma Lorenz wird die Maßnahme durchführen.

Info: Kennwort und Kennwortschutz

Herr Stoll weist darauf hin, dass alle neuen Gemeinderäte Zugangsdaten zur Cloud erhalten haben.

Triathlon Nordschwarzwald

Am 11.08. wird der Triathlon Nordschwarzwald stattfinden. Herr Stoll weist darauf hin, dass es deswegen bis in den späten Nachmittag zu entsprechenden Straßensperrungen kommt.

Wasserradfest

Am 27. und 28.07. wird das Wasserradfest stattfinden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Simmersfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Gemeinde Simmersfeld
02.08.2024
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