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Prüfung der Grabsteine auf Standsicherheit

In der KW 25 vom 17. bis 21.06.2024 wird auf dem Friedhof Kirchentellinsfurt durch einen unabhängigen Sachverständigen die Prüfung der Grabsteine auf...

In der KW 25 vom 17. bis 21.06.2024 wird auf dem Friedhof Kirchentellinsfurt durch einen unabhängigen Sachverständigen die Prüfung der Grabsteine auf Standsicherheit durchgeführt.

Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?

Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass sichtbare Schäden entstehen. Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale – die zum Teil mehrere hundert Kilo wiegen – zurückzuführen sind.

Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf unserem Friedhof keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden. Die Standsicherheitsprüfung ist daher keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsnutzer hervorruft und Kritik laut wird, denn jedes Jahr werden bei Kontrollen lockere Grabmale festgestellt.

Rechtsgrundlage

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen. Die Prüfung hat gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft zu erfolgen.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung wird mit dem Prüfgerät ISIS Twin durchgeführt.

Des Weiteren erfolgt die Kennzeichnung nicht standsicherer Grabmale sowie die entsprechende Dokumentation, d.h. Aufnahme aller Grabmale mit den dazugehörigen Daten. Die entsprechenden Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung informiert und zur Beseitigung der Gefahrenlage aufgefordert.

Ihre Friedhofsverwaltung der Gemeinde Kirchentellinsfurt

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2024
von Gemeinde Kirchentellinsfurt
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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