Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 5. Änderung „Königsöschle – Eck“ gemäß § 2 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil billigte den Vorentwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 5. Änderung „Königsöschle – Eck“ in der Fassung vom 02.02.2026, bestehend aus den Planzeichnungen mit zwei Teilbereichen, der Legende und der Begründung.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wurde entsprechend den beigefügten Planzeichnungen (Teilbereich 5.1 und 5.2) zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 5. Änderung „Königsöschle – Eck“ in der Fassung vom 02.02.2026 gefasst.
Teilbereich 1:
Das Plangebiet „Königsöschle“ (Teilbereich 5.1) liegt im nordwestlichen Bereich von Flözlingen, Richtung Stetten. Abzweigend von der Stettener Straße ist das Gebiet über die Königsöschle-Straße und eine private Zufahrt erreichbar. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 1.497 m² (ca. 0,15 ha) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich ein Teilbereich des Flurstückes: 2291/7 der Gemarkung Flözlingen.
Teilbereich 2:
Das Plangebiet „Eck“ (Teilbereich 5.2) liegt im östlichen Bereich von Flözlingen, nördlich der K5540, von Zimmern ob Rottweil kommend am Ortseingang von Flözlingen. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 16.000 m² (ca. 1,6 ha) ist der Planzeichnung zu entnehmen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Flurstücke: 1441, 1440, 1438, 1436, 1435, 1428/3, 1427, 1429, 1430, 1431 der Gemarkung Flözlingen.
Ziel und Zweck der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 5. Änderung „Königsöschle – Eck“ ist die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts in zwei Teilbereichen.
Teilbereich 5.1:
Neuausweisung einer Wohnbaufläche auf dem Gewann Königsöschle, durch Umwandlung einer gemischten Baufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche in Wohnbaufläche, dadurch bedingt ist der Flächentausch auf dem Gewann „Eck“.
Teilbereich 5.2:
Reduzierung einer Wohnbaufläche und Umwandlung von Wohnbaufläche in Grünfläche, auf dem Gewann „Eck“, im Zuge des Flächentausches. Der Geltungsbereich der Wohnbaufläche bleibt mit 1,6 ha unverändert, zukünftig sind jedoch nur noch 1,47 ha Wohnbaufläche und 0,13 ha Grünfläche enthalten.
Da die Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 als in Teilen landwirtschaftliche Fläche und gemischte Baufläche sowie im Teilbereich 5.2 als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, ist ein zweistufiges Flächennutzungsplanänderungsverfahren nötig.
Die Erstellung des Umweltberichts ist aufgrund der Vegetation noch in Bearbeitung. Es liegen aktuell noch keine Ergebnisse vor. Diese werden zum Offenlagebeschluss ergänzt.
Der Entwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 5. Änderung „Königsöschle – Eck“ in der Fassung vom 02.02.2026, bestehend aus den Planzeichnungen, der Legende und der Begründung, wird in der Zeit vom
18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026
folgendermaßen veröffentlicht:
Veröffentlichung im Internet:
Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan unter der Rubrik: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Eine Verlinkung und Zugänglichkeit der Daten über das zentrale Internetportal UVP – UVP-Vorhaben in der Karte (uvp-verbund.de) mit der Homepage der Stadt Rottweil ist gewährleistet.
Zusätzliche Einsichtnahme:
Zusätzlich können die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
(Hinweis: Am Pfingstmontag, den 25.05.2026, Fronleichnam, Donnerstag, den 04.06.2026 und dem anschließenden Brückentag, Freitag, den 05.06.2026 hat das Rathaus geschlossen).
Darüber hinaus können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser.
Der Öffentlichkeit und den Behörden wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.
Stellungnahmen zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 5. Änderung „Königsöschle – Eck“ können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026) folgendermaßen abgegeben werden:
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info-stadtplanung@rottweil.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, an Stadt Rottweil, FB Bauen und Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil.
Gemäß § 3 (2) Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen. Das Formblatt ist abrufbar unter: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan
Rottweil, den 27.04.2026
gez.
Dr. Christian Ruf,
Oberbürgermeister
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