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Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ Gemeinde und Gemarkung Deißlingen

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft...

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ gemäß § 2 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil billigte den Vorentwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ in der Fassung vom 30.01.2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht.

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wurde entsprechend der beigefügten Planzeichnung zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ in der Fassung vom 30.01.2026 gefasst.

Lage und räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt ca. 2,7 km südwestlich von Deißlingen. Der Geltungsbereich der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha und befindet sich auf einem Teilbereich des Flurstückes 1157. Ca. 20 m südlich des Geltungsbereiches verläuft die Kreisstraße 5542. Im Westen und Süden grenzen Waldflächen an das Plangebiet an. Ein 30 m Waldabstand wurde berücksichtigt, so dass dieser nicht in den Geltungsbereich hineinragt.

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung:

Ziel und Zweck der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer Sonderbaufläche, mit einer Fläche von 5,8 ha zur Errichtung einer Photovoltaikanlage.

Verfahren:

Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, muss im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB die Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Süßer Bühl“ geändert werden.

Folgende umweltrelevante Informationen sind vorhanden:

Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Fläche:

  • Auswirkungen der Planung auf Vorbehaltsflur II durch zukünftige Nutzung als Grünland

Boden:

  • Auswirkungen der Planung durch technische Infrastruktur

Tiere/Pflanzen/Biotope/biologische Vielfalt:

  • Auswirkungen der Planung durch PV-Modultische auf Lebensraum für Pflanzen und Tiere

Wasser:

  • Keine wesentlichen Auswirkungen der Planung auf den Wasserhaushalt

Klima/Luft:

  • Auswirkung der Planung durch verringerte Kaltluftentstehung

Landschaftsbild/Erholung:

  • Auswirkungen der Planung durch ein neues technisches Landschaftselement

Mensch:

  • Auswirkungen der Planung auf die Erholungsfunktion

Kultur- und Sachgüter:

  • Keine Auswirkungen bekannt

Wechselwirkungen:

  • bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen untereinander

Veröffentlichungsfrist:

Der Entwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ in der Fassung vom 30.01.2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht werden in der Zeit vom

18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

folgendermaßen veröffentlicht:

Veröffentlichung im Internet:

Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan unter der Rubrik: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Eine Verlinkung und Zugänglichkeit der Daten über das zentrale Internetportal UVP - UVP-Vorhaben in der Karte (uvp-verbund.de) mit der Homepage der Stadt Rottweil ist gewährleistet.

Zusätzliche Einsichtnahme:

Zusätzlich können die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

(Hinweis: Am Pfingstmontag, den 25.05.2026, Fronleichnam, Donnerstag, den 04.06.2026 und dem anschließenden Brückentag, Freitag, den 05.06.2026 hat das Rathaus geschlossen).

Darüber hinaus können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser.

Stellungnahmen:

Der Öffentlichkeit und den Behörden wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.

Stellungnahmen zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 6. Änderung „SO Solarpark Süßer Bühl“ können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026) folgendermaßen abgegeben werden:

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info-stadtplanung@rottweil.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, an Stadt Rottweil, FB Bauen und Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil.

Hinweise:

Gemäß § 3 (2) Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen. Das Formblatt ist abrufbar unter: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan

Rottweil, den 27.04.2026

gez.

Dr. Christian Ruf

Oberbürgermeister

Planauslage des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung:

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Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
Mitteilungsblatt der Gemeinde Wellendingen mit dem Ortsteil Wilflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2026
von Gemeinde Wellendingen
06.05.2026
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