Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für die Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 8. Änderung „SO Solarpark Primholz“ gemäß § 2 Abs. 1 und 4 i. V. m. § 1 Abs.8 BauGB gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil billigte den Vorentwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 8. Änderung „SO Solarpark Primholz“ in der Fassung vom 30.01.2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht.
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich wurde entsprechend der beigefügten Planzeichnung zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 8. Änderung „SO Solarpark Primholz“ in der Fassung vom 30.01.2026 gefasst.
Das Plangebiet liegt im Gewann Primholz und Bühläcker nordöstlich des Deißlinger Ortsteils Lauffen. Es handelt sich um abgebaute Flächen des Gipsbruchs Deißlingen-Lauffen.
Südlich befindet sich der noch aktive Tagebau, Westlich sind weitere landwirtschaftliche Flächen vorhanden, dahinter befindet sich die Bahnlinie Villingen-Rottweil sowie Industrie- und Gewerbegebiete. Nördlich und östlich des Geltungsbereiches befinden sich Waldflächen.
Im Plangebiet befinden sich folgende Flurstücke: 1039, 1039/1, 1039/2, 1039/3,
658/2, 658/3, 659, 660, 663/1, 663/2, 669, 670, 672, 676, 690, 691, 692, 693, 695, 697, 730, 731, 741, 749/1, 749/2 (jeweils teilweise), 664, 665, 667/5, 667/6, 732, 735, 737, 740 der Gemarkung Lauffen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 22,52 ha. Darin enthalten ist die Ausweisung von Sonderbauflächen mit ca. 19,36 ha und Grünflächen mit ca. 3,16 ha.
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung:
Ziel und Zweck der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 8. Änderung „SO Solarpark Primholz“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Sonderbauflächen mit ca. 19,36 ha und Grünflächen mit ca. 3,16 ha zur Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Da die Fläche im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 als landwirtschaftliche Fläche und Abbaufläche für Gips ausgewiesen ist, muss im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB die Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2035 parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Primholz“ geändert werden.
Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Fläche:
Boden:
Tiere/ Pflanzen:
Wasser:
Klima/ Luft:
Landschaftsbild/ Erholung:
Mensch:
Kultur- und Sachgüter:
Wechselwirkungen:
Der Entwurf der Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 - 8. Änderung „SO Solarpark Primholz“ in der Fassung vom 30.01.2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, werden in der Zeit vom
18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026
folgendermaßen veröffentlicht:
Veröffentlichung im Internet:
Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan unter der Rubrik: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Eine Verlinkung und Zugänglichkeit der Daten über das zentrale Internetportal UVP - UVP-Vorhaben in der Karte (uvp-verbund.de) mit der Homepage der Stadt Rottweil ist gewährleistet.
Zusätzlich können die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
(Hinweis: Am Pfingstmontag, den 25.05.2026, Fronleichnam, Donnerstag, den 04.06.2026 und dem anschließenden Brückentag, Freitag, den 05.06.2026 hat das Rathaus geschlossen).
Darüber hinaus können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser.
Der Öffentlichkeit und den Behörden wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.
Stellungnahmen zur Punktuellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 – 8. Änderung „SO Solarpark Primholz“ können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026) folgendermaßen abgegeben werden:
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info-stadtplanung@rottweil.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden, an Stadt Rottweil, FB Bauen und Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil.
Gemäß § 3 (2) Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen. Das Formblatt ist abrufbar unter: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan
Rottweil, den 27.04.2026
gez.
Dr. Christian Ruf
Oberbürgermeister
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