
Zum ersten Mal gibt es in Eislingen einen qualifizierten Mietspiegel! Dieser ist ein wichtiges Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wurde auf der Grundlage einer fundierten Datenerhebung und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel stellt eine wichtige Grundlage für ein faires und transparentes Mietverhältnis zwischen den Mietparteien dar. Auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau ist er Grundlage für eine Mietfestsetzung.
Der qualifizierte Mietspiegel, gültig ab 01.02.2026, steht auf der Homepage der Stadt kostenlos als Download zur Verfügung: www.eislingen.de/mietspiegel
Er kann auch per Post bei der Stadt Eislingen/Fils, Amt für Immobilien, Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils angefordert werden. Hierbei ist ein frankierter Rückumschlag in DIN A4 beizufügen.
Außerdem steht er als interaktiver Online-Mietspiegel mit Berechnung der Lage zur Verfügung unter online-mietspiegel.de/eislingen/
Der vorliegende Mietspiegel wurde als Kooperationsprojekt zwischen der Gemeinde Salach und der Stadt Eislingen/Fils erstellt, für jede Kommune gibt es ein separates Werk. Der Mietspiegel wurde durch Beschluss der Interessensvertreter in der Sitzung vom 1. Dezember 2025 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat per Beschluss in der öffentlichen Sitzung am 26.01.2026 den Mietspiegel ebenfalls als qualifizierten Mietspiegel anerkannt.
Der Mietspiegel ist gültig ab dem 1. Februar 2026 und gilt bis 31. Januar 2028. Die Daten wurden im Zeitraum von Juli bis September 2025 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Stadtgebiet schriftlich erhoben. An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus lokalen Wohnungsmarktexperten mitgewirkt. Mit der Datenerhebung, Auswertung und Erstellung des Mietspiegels war das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg beauftragt.
Die Stadtverwaltung steht für allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel gerne zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung allerdings nicht erfolgen.
Kontakt: immobilien@eislingen.de
Telefon: 07161/804-253
Die Stadt Eislingen/Fils ist gemäß der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Baden-Württemberg Teil der Gebietskulisse mit besonders stark belastetem Wohnungsmarkt. Hier gilt die sogenannte „Mietpreisbremse“, die durch die Landesregierung Baden-Württemberg bis Ende 2026 verlängert wurde.
Daher gilt für Eislingen: Die Miete darf zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen, ausgenommen sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2024 erstmals genutzt und vermietet wurden. Der Mietspiegel hilft somit, die Mietpreisbremse einzuhalten.
Alle Details zur Mietpreisbremse finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen: mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/mietpreisbremse