Dies und das

Radschnellweg Heidelberg – Schwetzingen: Projektverantwortliche empfehlen Trasse auf historischer Maulbeerallee als Vorzugsvariante

Unter Federführung der Stadt Schwetzingen planen die Städte Heidelberg und Eppelheim sowie die Gemeinde Plankstadt gemeinsam mit dem Regierungspräsidium...

Unter Federführung der Stadt Schwetzingen planen die Städte Heidelberg und Eppelheim sowie die Gemeinde Plankstadt gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe den Radschnellweg von Heidelberg nach Schwetzingen. Startpunkt für den Radschnellweg 16 (RS 16) ist die Heidelberger Bahnstadt. Dort schließt die Verbindung an bereits bestehende Radwege an. Der Endpunkt wird in Schwetzingen auf der Ostseite der Bahntrasse der Deutschen Bahn liegen.
Die Planerinnen und Planer präsentierten am 17. Juni 2024 den Mitgliedern des Projektbegleitkreises sowie am 20. Juni 2024 den Mitgliedern der Gemeinderäte und technischen Ausschüsse der beteiligten Städte und Gemeinden den aktuellen Planungsstand, aus dem sich eine Vorzugsvariante für die weitere Planung ableiten lässt.

Die Vorzugsvariante, die im überwiegenden Verlauf der historischen Maulbeerallee folgt, schneidet in der Abwägung aller Aspekte am günstigsten ab: Sie ist die Variante mit der schnellsten und direktesten Linienführung, sie erreicht den höchsten Ausbaustandard und das höchste Nutzerpotenzial. Möglichkeiten und Maßnahmen zur Vermeidung, beziehungsweise Minimierung der vorhandenen Konflikte werden Schwerpunkte im weiteren Planungsprozess sein.

Im Juli und September wird in den Gremien der beteiligten Kommunen über die Vorzugsvariante beraten und entschieden. Sie muss zudem vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg offiziell genehmigt werden, bevor sie im Rahmen der Entwurfsplanung detailliert ausgearbeitet werden kann. Der Vorentwurf, der unter anderem auch die detaillierte Planung der Knotenpunkte, die Erstellung von Signalplänen und Bauwerkskizzen, das Beleuchtungskonzept und die landschaftspflegerische Begleitplanung beinhaltet, soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Hieran schließt sich das zur Erlangung des Baurechts notwendige Planfeststellungsverfahren an. Mit dem Baubeginn ist frühestens 2027 zu rechnen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oftersheim
Ausgabe 26/2024
von Gemeinde Oftersheim
28.06.2024
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