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Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten

Auch in Oberndorf hat der Winter und mit erster Eisglätte und Schneefall schon Einzug gehalten. Die Stadtverwaltung möchte dies zum Anlass nehmen, um...

Auch in Oberndorf hat der Winter und mit erster Eisglätte und Schneefall schon Einzug gehalten. Die Stadtverwaltung möchte dies zum Anlass nehmen, um in aller Kürze die wichtigsten Pflichten rund ums Räumen und Streuen in Erinnerung zu rufen:

  • Straßenanlieger haben innerhalb der Ortschaften die Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, zu räumen und zu streuen.
  • Straßenanlieger sind Eigentümer, Mieter oder auch Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von dort den Zugang zum Grundstück haben.
  • Betrifft dies mehrere Anlieger für die gleiche Fläche, sind alle gemeinsam in der Verantwortung.
  • Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind die Anlieger beider Straßenseiten in der Pflicht.
  • Es muss so geräumt werden, dass Fußgänger und Verkehr gut passieren können, in der Regel ist auf 1 Meter Breite zu räumen.
  • Diese Fläche gilt auch auf der Fahrbahn, wenn gar kein Gehweg vorhanden ist. Jedoch nur auf einer Seite und bei beidseitig bebauten Straßen haben sich die Anlieger abzuwechseln. Nach der Streupflicht-Satzung sind in geraden Jahren die Anlieger mit geraden Hausnummern, in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern an der Reihe
  • Zu streuen ist bei Schnee- und Eisglätte rechtzeitig. Dafür sind Sand, Splitt oder Asche zu nutzen. Streusalz darf nur im Ausnahmefall genutzt werden und nur sofern keine Bäume und Sträucher am Gehweg stehen.
  • Bei Tauwetter muss gewährleistet werden, dass Schmelzwasser ablaufen kann.
  • Geräumt und gestreut werden muss werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr, täglich ist bis 21.00 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehwege gefahrlos genutzt werden können.
  • Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht sieht die Streupflicht-Satzung ein entsprechendes Bußgeld vor. Gemeldeten Verstößen geht die Stadtverwaltung nach.

Die gültige Streupflicht-Satzung für die Stadt Oberndorf a.N. finden Sie zum Nachlesen auch unter www.oberndorf.de/verwaltung/stadtrecht.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Oberndorf a.N.
Ausgabe 05/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Oberndorf am Neckar
Kategorien
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