Durch Satzung hat die Gemeinde Eutingen im Gäu geregelt, inwieweit die Straßenanlieger zum Räumen und Streuen der Straßen und Gehwege verpflichtet sind.
Den Straßenanliegern obliegt es, die Gehwege bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Auch gehören Rad- und Gehwege zum Gegenstand der Räum- und Streupflicht der Anlieger.
An den Straßen, bei denen kein Gehweg vorhanden ist, sollte die Straße ca. 1 Meter breit auf jeder Straßenseite geräumt werden, damit auch dort Fußgänger ungefährdet gehen können.
Leider kommt es immer wieder vor, dass einige Anlieger dieser Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommen. Gem. § 8 der Streupflichtsatzung der Gemeinde Eutingen im Gäu handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtung nicht erfüllt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hinzu kommt, dass das mit Schnee und Eis verbundene Unfallrisiko durch unregelmäßiges Streuen und Räumen erhöht wird. Dann haftet der Straßenanlieger.
Außerdem wird trotz ausreichend breiter Gehwege immer wieder der Schnee auf die Straße geschippt, anstatt diesen am Rand des Gehweges aufzuhäufen. Dies ist nur zulässig, wenn der Gehweg sehr schmal ist. Außerdem entstehen dann unnötige Behinderungen für Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn die Unebenheiten festfrieren.
Wir bitten deshalb alle Straßenanlieger, der Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Bitte achten Sie auch darauf, dass nicht nur bei Schneefall, sondern auch bei Regen bzw. durch überfrierende Nässe eventuell ein Streuen erforderlich ist!
Vielen Dank.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgermeisteramt Eutingen, Frau Belz, Tel. 07459/881-33, oder Frau Grabus, Tel. 07459/881-17, sowie an die jeweiligen Ortschaftsverwaltungen wenden.