Der Winter steht vor der Tür und immer wieder tauchen Fragen zum Thema Winterdienst auf.
Deshalb möchte die Gemeinde Pleidelsheim auf verschiedene Sachverhalte hinweisen, hinsichtlich der bestehenden Verpflichtungen der Bürger im Rahmen des Winterdienstes.
Der Winterdienst untergliedert sich in öffentliche und private Aufgaben.
Die privaten Aufgaben sind in der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege festgelegt.
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Auszug aus der Räum- und Streupflichtsatzung:
§ 3
Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
§ 5
Umfang des Schneeräumens
§ 6
Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
§ 7
Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte
Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.
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Alle Einwohner sind verpflichtet, Ihre Aufgaben im Sinne eines freundlichen und entgegenkommenden Miteinanders zu erfüllen.
Die öffentlichen Räum- und Streuaufgaben werden außerorts von der Straßenmeisterei des Straßenbauamtes Besigheim bzw. Ludwigsburg erledigt. Innerorts ist der Bauhof der Gemeinde für diese Aufgaben entsprechend dem Streuplan zuständig. Der Streuplan ist nach verschiedenen Dringlichkeiten unterteilt. Dies bedeutet: Hauptverkehrsstraßen und Gefahrenstrecken werden bevorzugt.
Die Räum- und Streuarbeiten können sich, je nach Ausmaß des Winterdienstes, über längere Zeit hinziehen. Bringen Sie hierfür bitte Verständnis auf. Sie können uns dabei jedoch auch durch Ihr Verhalten unterstützen. Parken Sie bitte Ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen immer so, dass die Räum- und Streufahrzeuge ohne Behinderung durchfahren können. Im Sinne des Umweltschutzes werden nur die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen, Wege und Plätze in den Streuplan aufgenommen. Des weiteren verwendet der Bauhof anstatt Streusalz primär Streusplitt. Lediglich auf den Hauptverkehrsstraßen, an den Gefahrenpunkten und bei großer Glätte wird zusätzlich Streusalz eingesetzt.
Hinweis: Die gesamte Satzung über die Streupflicht („Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“) finden Sie auf unserer Internetseite www.pleidelsheim.de (bei Ortsrecht unter Ziffer 6: Bau- und Wohnungswesen, Straßen, Gewässer).