Im Interesse der Sicherheit aller Fußgänger weisen wir angesichts frostiger Temperaturen erneut auf die bestehende Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis hin.
Gesetzliche Räum- und Streupflicht
Winterliches Wetter kann schön sein, stellt aber für Autofahrer und besonders für Fußgänger eine Gefahr dar.
Die Streupflichtsatzung verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege und in der Satzung genannten Flächen rechtzeitig zu bestreuen, sodass sie von Fußgehenden möglichst gefahrlos genutzt werden können. Zum Bestreuen sollten abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden; auftauende Streumittel sollten nur sparsam bei Eisregen eingesetzt werden.
Schnee nicht auf die Straße schaufeln
Geräumt und bestreut werden müssen Gehwege sowie die in § 3 der Satzung genannten Flächen. Bei Straßen ohne Gehweg gilt eine 1 Meter breite Fläche entlang des Grundstücks, bei nur einseitigem Gehweg ist die Verpflichtung auf die entsprechende Straßenseite beschränkt.
Der Schnee darf nicht auf die Straße geschaufelt werden. Er muss so am Rand des Gehwegs angehäuft werden, dass eine mindestens 1 Meter breite begehbare Fläche frei bleibt.
Räumzeiten und Kontrolle
Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8:30 Uhr geräumt und bestreut sein. Fällt nach diesen Zeiten Schnee oder entsteht Eisglätte, ist unverzüglich – bei Bedarf auch mehrfach – nachzureichen. Die Räum- und Streupflicht endet um 21:00 Uhr.
Ganzjährige Sauberkeit der Gehwege
Auch außerhalb der Winterzeit sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, für die Sauberkeit der Gehwege zu sorgen. Dazu gehört das regelmäßige Beseitigen von Laub, Blättern und anderem Unrat, damit die Wege für alle sicher und gut begehbar bleiben.
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung dieser Pflichten, insbesondere zum Schutz älterer Menschen.
Der Satzungstext ist auch beim Bürgermeisteramt, Hauptamt und Ortsbauamt erhältlich oder kann auf www.dettenhausen.de – Rathaus – Ortsrecht heruntergeladen werden.
Wenn Sie Fragen zum Winterdienst und zu der Räum- und Streupflicht haben, können Sie sich gerne an das Ordnungsamt, Tel. 12630 oder das Ortsbauamt, Tel. 12650 wenden.