Nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Gäufelden sind nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit die Reihengräber zu räumen.
Daher läuft die Ruhezeit der Reihengräber, die bis Mai 2000 belegt wurden, jetzt ab. Einer vorzeitigen Grabräumung wird frühestens 6 Monate vor Ablauf der Ruhezeit zugestimmt.
Bei Wahlgräbern kann auf Antrag, nach Ablauf der letzten Ruhezeit – bei noch bestehender Nutzungszeit – eine Grabstätte vorzeitig zurückgegeben werden. Bei Fragen hierzu dürfen Sie sich gerne mit dem Friedhofsamt in Verbindung setzen.
Die Gemeindeverwaltung bittet daher die Angehörigen und Verfügungsberechtigten, die Gräber nicht mehr für die Frühjahrsbepflanzung herzurichten.
Die Grabsteine und das komplette Zubehör müssen bis spätestens 4. April 2025 entfernt sein.
Alle Angehörigen, die die Reihengräber bis zu diesem Zeitpunkt selbst abräumen, werden gebeten, das Friedhofsamt von der Abräumung zu unterrichten.
Wenn die verpflichtenden Angehörigen diese Arbeit nicht selbst übernehmen können oder wollen, wird die Räumung von abgelaufenen Gräbern durch die Gemeinde (Bauhof) gegen Kostenersatz angeboten.
Wenn Sie dieses Angebot annehmen wollen, erteilen Sie uns bitte Ihren Auftrag bis Ende März 2025.
Ein entsprechender Antrag kann beim Friedhofsamt (Telefon 7802-127, E-Mail: edeltraud.klein@gaeufelden.de) gestellt werden.
Die Räumung durch den Bauhof ist ab der Woche 15/2025 (ab 7.4.2025) vorgesehen.