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Randenhalle nur eingeschränkt nutzbar

Über die Fasnacht (22.02. – 05.03.2025) ist die Randenhalle in Tengen für den Ballsportbetrieb nur eingeschränkt nutzbar.

Über die Fasnacht (22.02. – 05.03.2025) ist die Randenhalle in Tengen für den Ballsportbetrieb nur eingeschränkt nutzbar.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2025
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