Gemeindeverwaltung Gosheim
78559 Gosheim
Aus den Rathäusern

Rasenmähen: Zu welchen Zeiten ist es erlaubt?

Immer wieder kommt die Frage auf, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Rasenmähen erlaubt ist und wann es zur Ruhestörung wird. Besonders laute Rasenmäher,...

Immer wieder kommt die Frage auf, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Rasenmähen erlaubt ist und wann es zur Ruhestörung wird. Besonders laute Rasenmäher, wie Benzinmäher oder Rasentraktoren, können Nachbarn in nicht unerheblichem Maße stören. Je nach Rasenfläche kann sich das Mähen von ein paar Minuten bis über Stunden hinziehen und der monotone Lärm die ganze Nachbarschaft um ihre Ruhe bringen. Daher gibt es gesetzliche Regelungen, wann und in welchem Umfang gemäht werden darf.

Wann darf ich meinen Rasen mähen?

Gerade berufstätige Gartenbesitzer stehen häufig vor dem Problem, nur abends und am Wochenende ihren Rasen mähen zu können. Von 1992 bis 2002 regelte die Rasenmäherlärm-Verordnung bundeseinheitlich die Zeiten, zu welchen der Betrieb eines Rasenmähers erlaubt war. Im Jahr 2002 wurde diese von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung abgelöst. Sie umfasst mehr Geräteklassen und unterscheidet außerdem zwischen Wohn- und Industriegebieten.

Samstag gilt als Werktag

In normalen Wohngebieten darf man seinen Rasen lediglich Werktags mähen, also von Montag bis Samstag. Sonntags und an Feiertagen darf der Rasenmäher gar nicht verwendet werden. Ausnahmen sind hier lediglich sehr leise Spindelmäher, Elektrorasenmäher und Mähroboter, sofern dadurch keine anderen Personen gestört werden.

Zeiten, in denen gemäht werden darf

Die Zeiten zum Rasenmähen sind folgendermaßen geregelt: Montag bis Samstag dürfen Sie Ihren Rasen von 7 bis 20 Uhr mähen. Bei besonders lautstarken Geräten gelten allerdings einige Einschränkungen bzw. Ruhezeiten, die eingehalten werden müssen. Folgende Geräteklassen sind davon betroffen:

  • Rasentrimmer und Rasenkantenschneider
  • Vertikutierer
  • Freischneider
  • elektrische Heckenscheren
  • Laubsauger und Laubbläser
  • Motorkettensägen
  • Motorhacken mit Verbrennungsmotor
  • Motorhäcksler

Laut Gesetz dürfen diese Geräte auch unter der Woche nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Eine weitere Ausnahme betrifft Geräte, die das Europäische Umweltzeichen oder auch EU Ecolabel tragen (eine Blume mit EU-Sternen). Für sie entfallen diese Ruhezeiten-Beschränkungen.

Erscheinung
Gosheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Gosheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2024

Orte

Gosheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeindeverwaltung Gosheim
08.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto