Landgericht Heilbronn
74072 Heilbronn
Revision des Angeklagten war erfolglos

Raser-Unfall in Heilbronn: Gericht bestätigt Mordurteil

Mitten in Heilbronn tritt ein junger Autofahrer auf das Gaspedal und rast über die Straße. Es kommt zum tödlichen Crash. Das Urteil gegen ihn kann der junge Mann nicht mehr ändern.
Mit mehr als 100 Stundenkilometern verursachte ein damals 21-Jähriger in der Heilbronner Innenstadt einen schweren Unfall, bei dem ein 42-jähriger Mann sein Leben verlor. Das Mordurteil ist nun von einem Gericht als rechtskräftig erklärt worden.
Mit mehr als 100 Stundenkilometern verursachte ein damals 21-Jähriger in der Heilbronner Innenstadt einen schweren Unfall, bei dem ein 42-jähriger Mann sein Leben verlor. Das Mordurteil ist nun von einem Gericht als rechtskräftig erklärt worden.Foto: Christoph Schmidt/dpa

Das Heilbronner Mordurteil gegen einen jungen Mann wegen eines fatalen Raser-Unfalls mit tödlichem Ausgang ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

Der damals 20 Jahre alte Mann hatte nach Überzeugung des Heilbronner Landgerichts im Februar 2023 in der Heilbronner Innenstadt bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt.

Das Landgericht verurteilte den Fahrer vor fast genau einem Jahr unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Es hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranschießenden Raser habe rechnen können. Die Verteidiger waren im Prozess von fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung ausgegangen.

Illegale Autorennen gelten bereits seit Oktober 2017 als Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein «Rennen gegen sich selbst». In den vergangenen Jahren hat es auch immer wieder Mordanklagen nach Rasereien oder illegalen Autorennen gegeben.

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