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Liebe Mundelsheimer Bürgerinnen und Bürger,
Bäume, Sträucher und Hecken bieten wertvollen Lebensraum und sind Nahrungsgrundlage für viele Vögel, Insekten und andere Tiere. Pflanzen können viel leisten, wenn sie sinnvoll und artgerecht gepflegt werden. Sie tragen wesentlich zur Schönheit unseres Ortes bei. Zudem beeinflussen sie die örtlichen klimatischen Verhältnisse, spenden Schatten und produzieren Sauerstoff. Durch angemessene Behandlung von Schnittgut und Pflege zur richtigen Zeit kann jeder Bürger/jede Bürgerin ökologischen Weitblick beweisen und sich aktiv am Erhalt unserer Natur beteiligen.
Die Herbst- und Winterperiode ist traditionell die Zeit der Gehölz- und Baumarbeiten.
Unser Ratgeber soll Ihnen helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden. Den Ratgeber finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.mundelsheim.de.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ordnungsamt
Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Schnittgut umzugehen?
1. Altholzhaufen, Reisighaufen, Totholz
Die natürlichste Möglichkeit, Gehölzschnitt zu verwerten, ist das Aufschichten von Reisighaufen und Mieten im eigenen Garten. Viele Tiere, wie etwa Igel oder Eule, die sich als Nützlinge um die Schädlingsminderung im Garten verdient machen, nutzen Reisighaufen und Totholz als Nist-, Schlaf- und/oder Brutstätten. Wenn man Holz im Garten lagert, sollte es Bodenkontakt haben, damit Feuchtigkeit einziehen kann, die schließlich die Verrottung vorantreibt. Günstige Orte für das Aufschichten von Reisighaufen sind beispielsweise mit Sträuchern bewachsene Gartenecken. Nicht erlaubt ist es dagegen, Schnittgut auf Brachflächen, am Waldrand, an Wegen oder anderen öffentlichen Flächen abzulagern.
2. Zerkleinern und Kompostieren
Schnittgut (grob zerkleinert) eignet sich sehr gut als unterste Schicht in einem Komposthaufen. Die Schicht dient der besseren Belüftung und erleichtert den Bodenlebewesen das Einwandern in den Kompost. Kleinere Zweige (10 – 20 cm) oder gehäckseltes Material können dem Kompost in Schichten beigemischt werden, was wiederum die Luftzufuhr, und somit die Verrottung verbessert. Komposthaufen, die nicht mehr als 2 m hoch sind, müssen 50 cm zum Nachbargrundstück entfernt sein (§ 8 Nachbarrechtsgesetz). Steht kein Platz für einen Komposthaufen zur Verfügung, kann das Schnittgut auch über die Biotonne entsorgt werden.
3. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Vom Verbrennen ist grundsätzlich abzuraten, da es umweltschädliche Immission hervorruft und den Lebens- und Nahrungsraum etlicher Tiere beeinträchtigt. Eine Ausnahme ist der Feuerbrandbefall von Bäumen, hier sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich nicht erlaubt.
4. Abliefern von Grüngut auf dem Häckselplatz der Gemeinde Mundelsheim
Bitte beachten Sie, dass nur folgende organische Materialien auf den Häckselplatz gehören: Baum- und Gehölzschnitt, Reisig, vorgehäckseltes Gehölz. Der Durchmesser der Äste darf 15 cm nicht überschreiten. Das Grüngut muss frei von Störstoffen wie u.a. Steine, Glas, Metall, Kunststoffe und sonstigen nicht organischen Materialien sein.
Nicht angeliefert werden dürfen: Wurzelstöcke, dicke Äste und Baumstämme mit mehr als 15 cm Durchmesser, Heu, Stroh, Friedhofsabfälle, Rechengut, Altholz (z.B. Möbel- oder Bauholz u.ä. behandelte Hölzer, Boden und Bauschutt, Schnittgut von stark befahrenen Straßen (Straßenbegleitgrün), mit Feuerbrand befallener Baum- und Gehölzschnitt, Erde, Obst und Gemüse, Küchenabfälle, sonstige Abfälle.
Für Laub wird aller Voraussicht nach wieder ab Mitte/Ende Oktober eine zeitliche begrenzte, separate Sammelstelle auf dem Häckselplatz eingerichtet werden. Der Zeitraum der Abgabemöglichkeit an dieser Sammelstelle wird rechtzeitig im Nachrichtenblatt veröffentlicht.
Wie bereits darüber informiert wurde, können derzeit auch Gras/Rasenschnitt und krautige Abfälle (Laub, Moos, Kräuter, Blumen usw.) in einem eigens gekennzeichneten Container auf dem Häckselplatz Mundelsheim entsorgt werden. Wir wiederholen den Hinweis, dass das Grüngut (ohne Säcke, Tüten und sonstige Behältnisse) in den dafür vorgesehenen Container zu werfen ist und nicht davor oder daneben abgeladen werden darf, vielen Dank.
Die Anlieferung von Grüngut und die Abholung von Häckselgut ist nur Mundelsheimer Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher, Mieter, Pächter oder sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gestattet, sofern das Grundstück, von dem die Abfälle stammen, auf Gemarkung Mundelsheim liegt. Anlieferungen aus Gewerbebetrieben ohne Sondergenehmigung sind nicht gestattet. Der Häckselplatz ist tagsüber von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) geöffnet.
Sollten Sie Beobachtungen machen, die gegen o.g. Bestimmungen verstoßen, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt, damit wir die Auflagen kontrollieren und ggf. weitere Maßnahmen einleiten können. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Ihre Ansprechpartner:
Gemeinde Mundelsheim: Ordnungsamt, Frau Merkle, Tel. (07143) 8177-21, E-Mail: isabel.merkle@mundelsheim.de
AVL/Landratsamt Ludwigsburg: Service-Center AVL Tel. (07141) 144-2828, Landratsamt Zentrale Tel. (07141) 144 -0, E-Mail: info@avl-ludwigsburg.de
Wir machen weiter alle Grundstücksbesitzer darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher oder Bäume, die auf Gehwege, Radwege, Feldwege oder in den Lichtraum der Fahrbahn hineinragen, zurückgeschnitten werden müssen. Verkehrszeichen, Schilder und Hausnummern müssen gut sichtbar sein. Was versteht man unter einem solchen „Lichtraumprofil“?