Bürgermeisteramt Gemmrigheim
74376 Gemmrigheim
Aus den Rathäusern

Ratgeber zur Baum- und Gehölzpflege im Herbst

Bäume, Sträucher und Hecken bieten wertvollen Lebensraum und sind Nahrungsgrundlage für viele Vögel, Insekten und andere Tiere. Pflanzen können viel...

Bäume, Sträucher und Hecken bieten wertvollen Lebensraum und sind Nahrungsgrundlage für viele Vögel, Insekten und andere Tiere. Pflanzen können viel leisten, wenn sie sinnvoll und artgerecht gepflegt werden. Sie tragen wesentlich zur Schönheit unseres Ortes bei. Zudem beeinflussen sie die örtlichen klimatischen Verhältnisse, spenden Schatten und produzieren Sauerstoff. Durch angemessene Behandlung von Schnittgut und Pflege zur richtigen Zeit kann jeder Bürger/jede Bürgerin ökologischen Weitblick beweisen und sich aktiv am Erhalt unserer Natur beteiligen. Die Herbst- und Winterperiode ist traditionell die Zeit der Gehölz- und Baumarbeiten. Unser Ratgeber soll Ihnen helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden.

Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Schnittgut umzugehen?

  1. Altholzhaufen, Reisighaufen, Totholz
    Die natürlichste Möglichkeit, Gehölzschnitt zu verwerten, ist das Aufschichten von Reisighaufen und Mieten im eigenen Garten. Viele Tiere, wie etwa Igel oder Eule, die sich als Nützlinge um die Schädlingsminderung im Garten verdient machen, nutzen Reisighaufen und Totholz als Nist-, Schlaf- und/oder Brutstätten. Wenn man Holz im Garten lagert, sollte es Bodenkontakt haben, damit Feuchtigkeit einziehen kann, die schließlich die Verrottung vorantreibt. Günstige Orte für das Aufschichten von Reisighaufen sind beispielsweise mit Sträuchern bewachsene Gartenecken. Nicht erlaubt ist es dagegen, Schnittgut auf Brachflächen, am Waldrand, an Wegen oder anderen öffentlichen Flächen abzulagern.
  2. Zerkleinern und Kompostieren
    Schnittgut (grob zerkleinert) eignet sich sehr gut als unterste Schicht in einem Komposthaufen. Die Schicht dient der besseren Belüftung und erleichtert den Bodenlebewesen das Einwandern in den Kompost. Kleinere Zweige (10 – 20 cm) oder gehäckseltes Material können dem Kompost in Schichten beigemischt werden, was wiederum die Luftzufuhr und somit die Verrottung verbessert. Komposthaufen, die nicht mehr als 2 m hoch sind, müssen 50 cm zum Nachbargrundstück entfernt sein (§ 8 Nachbarrechtsgesetz). Steht kein Platz für einen Komposthaufen zur Verfügung, kann das Schnittgut auch über die Biotonne entsorgt werden.
  3. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
    Vom Verbrennen ist grundsätzlich abzuraten, da es umweltschädliche Emissionen hervorruft und den Lebens- und Nahrungsraum etlicher Tiere beeinträchtigt. Eine Ausnahme ist der Feuerbrandbefall von Bäumen, hier sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich nicht erlaubt.
  4. Abliefern von Grüngut auf dem Häckselplatz der Gemeinde Gemmrigheim
    Bitte beachten Sie, dass nur folgende organische Materialien auf den Häckselplatz gehören: Baum- und Gehölzschnitt, Reisig, vorgehäckseltes Gehölz. Der Durchmesser der Äste darf 15 cm nicht überschreiten. Das Grüngut muss frei von Störstoffen wie u.a. Steine, Glas, Metall, Kunststoffe und sonstigen nicht organischen Materialien sein.

Nicht angeliefert werden dürfen: Wurzelstöcke, dicke Äste und Baumstämme mit mehr als 15 cm Durchmesser, Heu, Stroh, Friedhofsabfälle, Rechengut, Altholz (z. B. Möbel- oder Bauholz u. ä. behandelte Hölzer, Boden und Bauschutt, Schnittgut von stark befahrenen Straßen (Straßenbegleitgrün), mit Feuerbrand befallener Baum- und Gehölzschnitt, Erde, Obst und Gemüse, Küchenabfälle, sonstige Abfälle.

Gras/Rasenschnitt und krautige Abfälle (Laub, Moos, Kräuter, Blumen usw.) können in einem eigens gekennzeichneten Container auf dem Parkplatz der Wasenhalle entsorgt werden. Das Grüngut (ohne Säcke, Tüten und sonstige Behältnisse) ist in den dafür vorgesehenen Container zu werfen und darf nicht davor oder daneben abgeladen werden. Im zeitlichen Wechsel ist dieser Container für Laub vorgesehen. Bitte entsorgen Sie dort KEINE heiße Asche!


Die Anlieferung von Grüngut und die Abholung von Häckselgut ist nur Gemmrigheimer Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümern, Wohnungserbbauberechtigten, Nießbrauchern, Mietern, Pächtern oder sonstigen zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigten gestattet, sofern das Grundstück, von dem die Abfälle stammen, auf Gemarkung Gemmrigheim liegt. Anlieferungen aus Gewerbebetrieben ohne Sondergenehmigung sind nicht gestattet. Der Häckselplatz ist tagsüber von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) geöffnet.

Sollten Sie Beobachtungen machen, die gegen o.g. Bestimmungen verstoßen, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt, damit wir die Auflagen kontrollieren und ggf. weitere Maßnahmen einleiten können. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

Ihre Ansprechpartner:

Gemeinde Gemmrigheim

Ordnungsamt, Herr Weinberger

Tel. 07143 97222

E-Mail: j.weinberger@gemmrigheim.de

AVL/Landratsamt Ludwigsburg
Service-Center AVL Tel. 07141 144-2828

PreZero und KURZ Tel. 0800 5893854

E-Mail: info@avl-lb.de

Erscheinung
Gemmrigheim Aktuell – Gemmrigheimer Gemeindeblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

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Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Gemmrigheim
27.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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