Bäume, Sträucher und Hecken bieten wertvollen Lebensraum und sind Nahrungsgrundlage für viele Vögel, Insekten und andere Tiere. Pflanzen können viel leisten, wenn sie sinnvoll und artgerecht gepflegt werden. Sie tragen wesentlich zur Schönheit unseres Ortes bei. Zudem beeinflussen sie die örtlichen klimatischen Verhältnisse, spenden Schatten und produzieren Sauerstoff. Durch angemessene Behandlung von Schnittgut und Pflege zur richtigen Zeit kann jeder Bürger/jede Bürgerin ökologischen Weitblick beweisen und sich aktiv am Erhalt unserer Natur beteiligen. Die Herbst- und Winterperiode ist traditionell die Zeit der Gehölz- und Baumarbeiten. Unser Ratgeber soll Ihnen helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden.
Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Schnittgut umzugehen?
Nicht angeliefert werden dürfen: Wurzelstöcke, dicke Äste und Baumstämme mit mehr als 15 cm Durchmesser, Heu, Stroh, Friedhofsabfälle, Rechengut, Altholz (z. B. Möbel- oder Bauholz u. ä. behandelte Hölzer, Boden und Bauschutt, Schnittgut von stark befahrenen Straßen (Straßenbegleitgrün), mit Feuerbrand befallener Baum- und Gehölzschnitt, Erde, Obst und Gemüse, Küchenabfälle, sonstige Abfälle.
Gras/Rasenschnitt und krautige Abfälle (Laub, Moos, Kräuter, Blumen usw.) können in einem eigens gekennzeichneten Container auf dem Parkplatz der Wasenhalle entsorgt werden. Das Grüngut (ohne Säcke, Tüten und sonstige Behältnisse) ist in den dafür vorgesehenen Container zu werfen und darf nicht davor oder daneben abgeladen werden. Im zeitlichen Wechsel ist dieser Container für Laub vorgesehen. Bitte entsorgen Sie dort KEINE heiße Asche!
Die Anlieferung von Grüngut und die Abholung von Häckselgut ist nur Gemmrigheimer Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümern, Wohnungserbbauberechtigten, Nießbrauchern, Mietern, Pächtern oder sonstigen zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigten gestattet, sofern das Grundstück, von dem die Abfälle stammen, auf Gemarkung Gemmrigheim liegt. Anlieferungen aus Gewerbebetrieben ohne Sondergenehmigung sind nicht gestattet. Der Häckselplatz ist tagsüber von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) geöffnet.
Sollten Sie Beobachtungen machen, die gegen o.g. Bestimmungen verstoßen, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt, damit wir die Auflagen kontrollieren und ggf. weitere Maßnahmen einleiten können. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Ihre Ansprechpartner:
Gemeinde Gemmrigheim Ordnungsamt, Herr Weinberger Tel. 07143 97222 E-Mail: j.weinberger@gemmrigheim.de | AVL/Landratsamt Ludwigsburg PreZero und KURZ Tel. 0800 5893854 E-Mail: info@avl-lb.de |