Aus den Rathäusern

Rathäuser in Malsch

Schließzeiten zum Jahreswechsel Die Rathäuser in Malsch sind vom 23. Dezember bis einschließlich 6. Januar 2025 geschlossen. In Notfällen ist...
Die Rathäuser in Malsch sind vom 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 geschlossen.
Die Rathäuser in Malsch sind vom 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 geschlossen.Foto: ras/Archiv

Schließzeiten zum Jahreswechsel

Die Rathäuser in Malsch sind vom 23. Dezember bis einschließlich 6. Januar 2025 geschlossen.

In Notfällen ist eine telefonische Erreichbarkeit bzw. per E-Mail von 9 bis 12 Uhr wie folgt möglich: Standesamt Tel. 07246 707112, standesamt@malsch.de, Friedhofswesen Tel. 07246 707108, friedhofsverwaltung@malsch.de.

Wahl- und Meldeamt sind von 9 bis 12 Uhr auch für Notfälle vor Ort erreichbar: Einwohnermeldeamt Tel. 07246 707103, meldeamt@malsch.de, Wahlamt Tel. 07246 707210, wahlen@malsch.de.

Für sonstige unaufschiebbare Anliegen kann sich an info@malsch.de oder 07246 707121 gewandt werden. Außerdem gilt es Folgendes zu beachten:

Einwohnermeldeamt:

Sollte noch ein neuer Reisepass oder Personalausweis benötigt werden, sind folgende Antragsfristen zu beachten: Personalausweis 2-3 Wochen ab Antragstellung, Reisepass 6-8 Wochen ab Antragstellung

Wahlamt:

Briefwahl: Zwischen den Jahren sind noch keine Briefwahlunterlagen verfügbar und somit können diese auch noch nicht herausgegeben werden.

Deutsche im Ausland:

Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland gemeldet sind, müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Informationen zu diesem Vorgehen finden sich unter: www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Grundbucheinsichtstelle:

Ausdrucke (Grundbuchabschriften) aus den elektronisch geführten Grundbüchern der Gemarkungen Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier können schriftlich bei der Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Malsch beantragt werden, auch per E-Mail unter grundbucheinsicht@malsch.de.
Hierzu den Vor- und Zunamen und die vollständige Rechnungsanschrift angeben und möglichst genaue Angaben zu dem/den entsprechenden Grundstück(en) machen, insbesondere Gemarkung und Flurstücknummer(n) oder Straße mit Hausnummer.
Sofern man nicht selbst im Grundbuch eingetragen ist, den Grund für den Antrag mitteilen bzw. eine Vollmacht eines eingetragenen Berechtigten beifügen. Ein Antrag kann auch auf der Homepage (Pfad: Bürgerservice-Ämterübersicht-Grundbucheinsichtsstelle-Formulare und Onlinedienste) heruntergeladen werden. Für eventuelle Rückfragen kann auch gerne die eigene Telefonnummer mitgeteilt werden, man wird zurückgerufen. Bei berechtigtem Interesse wird der Grundbuchausdruck per Post zugesandt. Durch die Schließtage kann es zu Verzögerungen kommen. Für dringende öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen während der Schließtage kann sich an einen Notar der Wahl gewandt werden.

Ab Dienstag, 7. Januar 2025, sind die Rathäuser wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. (pm/red)

Erscheinung
MAZ – Das Wochenmagazin für Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
Ausgabe 51/2024
MAZ – Das Wochenmagazin für Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
Ausgabe 50/2024

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von Gemeinde MalschRedaktion NUSSBAUM
11.12.2024
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