Gemeinderat

Ratssplitter aus der Bau- und Verwaltungsausschuss- und Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025

Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte den Gemeinderat, die Bürgerinnen und Bürger. Fragestunde Ein Bürger erkundigte sich, ob der Gemeinde bekannt...

Bürgermeisterin Melanie Braun begrüßte den Gemeinderat, die Bürgerinnen und Bürger.

Fragestunde

Ein Bürger erkundigte sich, ob der Gemeinde bekannt sei, dass im Landkreis Esslingen viele Klagen gegen die Bundestagswahl eingereicht werden. Bürgermeisterin Braun teilte mit, dass bei der Gemeinde Neckartenzlingen bislang keine Klage eingegangen ist.

Ein weiterer Bürger erkundigte sich zu den Schranken am Hammetweil, die dort zum Schutz der Amphibien aufgestellt wurden. Er wolle gerne wissen, in welcher Gemeinderatssitzung dieses Thema behandelt worden ist. Bürgermeisterin Braun gab Auskunft, dass der Entschluss, die Strecke zur Zeit der Amphibienwanderung von 19 bis 7 Uhr zu sperren, zusammen mit dem NABU und dem Landratsamt Esslingen gefällt wurde. Hierfür wurden die verschiedenen Möglichkeiten geprüft und miteinander abgewogen.

Bausachen

Die Leiterin des Sachgebiets Bauverwaltung, Selina Heim, stellte im Bau- und Verwaltungsausschuss drei Bausachen vor. Beantragt wurden als Erstes der Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Ausbau des Dachgeschosses in der Schlesierstraße 11. Beim zweiten Baugesuch wurden der Umbau und die Erweiterung des Wohngebäudes und die Errichtung eines Carports in der Panoramastraße 2/1 beantragt. Abschließend wurde als drittes Baugesuch der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen in der Gerokstraße 8 behandelt.

Der Bau- und Verwaltungsausschuss erteilte allen drei Bauvorhaben in der eingereichten Form städtebaulich einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

Vergabe der Glasreinigungsarbeiten für die Gemeindegebäude in Neckartenzlingen 2025 + 2026

Ortsbaumeister Schmid erläuterte, dass die gemeindeeigenen Gebäude 1x jährlich von einer Reinigungsfirma gereinigt werden. Die Reinigungsleistungen für die 12 Gebäude (inklusive Schulzentrum) wurden genau beschrieben und Besonderheiten wie der Einsatz von Hubsteigern und/oder Leitern mit angefragt, um bei den angebotenen Preisen Kostensicherheit zu haben. Es wurden drei Angebote eingereicht.
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Firma HH Dienstleistungen GmbH & Co. KG aus Riederich mit den Fensterreinigungsarbeiten der Gemeindegebäude im Jahr 2025 und 2026 gem. dem Angebot in Höhe von 29.421,95 € brutto pro Jahr.

Nachtrag – Bauzeitverlängerung – Sanierung Heizung/BHKW – Kläranlage

Ortsbaumeister Schmid informierte, dass im April 2024 der Auftrag zur Lieferung und Montage der Heizungsanlage sowie des BHKWs in der Kläranlage vergeben wurde. Nach der Auftragsvergabe kam seitens des Auftragnehmers der Vorschlag, die komplette Heizungsanlage vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und mittels einer mobilen Heizzentrale eine Interimslösung zu schaffen. Da jedoch die Kosten hierfür nicht im Angebot enthalten waren und zu Mehrkosten geführt hätten, wurde diese Lösung seitens der Verwaltung abgelehnt. Im weiteren Bauablauf kam es zu wechselseitig verschuldeten Verzögerungen, worauf ein Nachtragsangebot über eine Bauzeitverlängerung von 3 Monaten in Höhe von 31.695,42 € brutto eingereicht wurde. In diesem Nachtragsangebot wurden Kosten wie Allgemeine Geschäftskosten, Baustellen-Gemeinkosten sowie der Anteil an Wagnis und Gewinn aufgeführt. Zusätzlich wurde die Verlängerung der Gewährleistung als Kostenfaktor genannt.

Da der Firma Alois Müller durch die Bauzeitverlängerung keinerlei nachweisbarer Schaden entstanden sei, sei die erste Nachtragsposition als unbegründet zurückzuweisen. Hier wurden auf telefonische Nachfrage und am genannten Besprechungstermin keinerlei Nachweise beigebracht, um die entstandenen Mehrkosten zu beweisen. Die Nachtragsposition der Gewährleistungsverlängerung sei jedoch entsprechend nachgewiesen und könne akzeptiert werden.

Der Bau- und Verwaltungsausschuss beschloss, die Position 2.06.100 (BGK, AGK, WuG) des Nachtragsangebotes über die Bauzeitverlängerung der Firma Alois Müller aus Ungerhausen abzulehnen und die Position 2.06.200 (verl. Gewährl.) zu beauftragen.

Baustellenreport

Ortsbaumeister Schmid berichtete, dass der Hochwasserschutz am Neckar gut vorangehe. Die Maßnahmen in der Karlstraße seien in ca. drei Wochen abgeschlossen. Anschließend werde der Kopfbalken in Richtung Wasserkraftwerk einbetoniert, sodass damit zu rechnen sei, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen am Neckar um Pfingsten herum abgeschlossen werden können.

Herr Schmid berichtet außerdem, dass die Verkehrssicherung am Fuchswäldle und im Scheiterhau abgeschlossen sei. Die Rückearbeiten dauern voraussichtlich noch eine Woche.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Solarpark B 312, Ausfahrt Weidach“

Am 23.01.2024 hatte der Gemeinderat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark B 312, Ausfahrt Weidach“ aufzustellen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch den Vorhabenträger, die Stadtwerke Tübingen. Das notwendige parallele Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan wurde begonnen und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen im Mai 2025 abgeschlossen werden. Verschiedene Abstimmungen mit Fachbehörden wurden durchgeführt. Der Vorhabenträger hat eine Vorhabenplanung vorgelegt. Ein Umweltbericht wurde erarbeitet. Aufbauend auf diesen Grundlagen wurde ein Bebauungsplanentwurf erstellt.

Entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplanes wird ein Sondergebiet für eine Freiflächensolaranlage festgesetzt. Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen für die geplanten PV-Module berücksichtigt notwendige Bauabstände zu den angrenzenden klassifizierten Straßen und Sichtbeziehungen an den Kreuzungspunkten. Die Höhe der Module wird begrenzt. Weitere, zum Betrieb der Anlage notwendige Nebenanlagen und ein Zaun sollen zugelassen werden. Verschiedene Festsetzungen zum Naturschutz mindern den naturschutzfachlichen Eingriff durch die Anlage. Zufahrtsbereiche werden aufgrund der Bedeutung der umgebenden Straßen begrenzt. Die Umweltbelange werden in einem gesonderten Umweltbericht abgearbeitet. Bei Extensivierung der verbleibenden Freiflächen und der Flächen unter den Modulen, bei teilweiser Zaunbegrünung und durch die Anlage von Habitatflächen kann ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes erreicht werden. Für den Bebauungsplan folgt ein zweistufiges Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit zeichnerischem Teil und Textteil in der Fassung vom 11.02.2025. Der Vorentwurf der Begründung in der Fassung vom 11.02.2025 wurde ebenfalls gebilligt. Darüber hinaus wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde und einer öffentlichen Planauslegung durchzuführen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Einbringung Haushaltsplan und -satzung Gemeinde Neckartenzlingen und Eigenbetrieb Wasser

Bürgermeisterin Braun berichtete über die aktuelle Finanzsituation und den Haushaltsplan der Gemeinde Neckartenzlingen 2025 und den Eigenbetrieb Wasser. Ergänzt wurden die Daten durch Informationen des neuen Verbandskämmerers Julian Reiß.

Die Haushaltsreden können auf der Homepage im Ratsinformationssystem der Gemeinde Neckartenzlingen nachgelesen werden.

Vergabe Netzwerkstruktur – Medienausbau Schulzentrum

Ortsbaumeister Schmid bezog sich auf die Sitzung im März 2024 zur Ertüchtigung der digitalen Infrastruktur der Unterrichts- und Vorbereitungsräume im Schulzentrum Neckartenzlingen. Im Juni 2024 wurden dann die Installationsarbeiten vergeben. Mittlerweile wurde der Bauabschnitt 1 komplett abgeschlossen, sodass derzeit im Bauabschnitt 2 noch Restarbeiten ausstehen. Der Abschnitt 3 wird im Zuge der kommenden Sommerferien voraussichtlich abgeschlossen. Da in der vorgenannten Ausschreibung die Netzwerkkomponenten nicht enthalten waren, wurden diese nun bei unserem Dienstleister, welcher die Netzwerk- und Serverinfrastruktur betreut, angefragt.

Diese Komponenten sind im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Anforderungen an eine leistungsfähige IT-Infrastruktur essenziell, um ein zukunftssicheres und effizientes Netzwerk bereitzustellen. Mit dem Umbau auf ein modernes, redundantes Ubiquiti-Netzwerk mit 10-Gbit/s- und teilweise 25-Gbit/s-Backbone (Verbindung zwischen den Netzwerk-Verteilerräumen) wird eine leistungsfähige Grundlage für die heutigen und zukünftigen Anforderungen der Schulen geschaffen. Durch den fortschreitenden Ausbau des Netzwerks im Schulzentrum ist eine Erweiterung der aktiven Netzwerkkomponenten erforderlich, da sich die Anzahl der verfügbaren Netzwerkports deutlich erhöht und somit eine bessere Versorgung in den einzelnen Unterrichts- und Fachräumen gebildet wird.

Aus diesen Gründen ist ein Upgrade auf ein modernes Ubiquiti-Netzwerk sinnvoll:

1. Hohe Bandbreitenanforderungen bewältigen

Die steigende Nutzung von Cloud-Diensten, digitaler Verwaltung, VoIP-Telefonie und modernen Anwendungen erfordert ein Netzwerk, das nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Jahren leistungsfähig bleibt. Ein 10-Gbit/s-Backbone – teilweise mit 25 Gbit/s – stellt sicher, dass Engpässe vermieden und alle Dienste reibungslos laufen.

2. Optimale Performance und Skalierbarkeit

Die vorgeschlagene Ubiquiti-Infrastruktur ermöglicht eine skalierbare Netzwerktechnik, die sich flexibel erweitern lässt. So können zusätzliche Standorte oder neue Anforderungen einfach integriert werden.

3. Zukunftssicherheit und Investitionsschutz

Die Modernisierung mit Ubiquiti-Technologie stellt sicher, dass das Netzwerk auf dem aktuellen Stand der Technik ist. Dank Software-defined Networking (SDN) und zentraler Steuerung über UniFi Controller lassen sich künftige Anpassungen und Erweiterungen effizient und schnell durchführen, wodurch langfristig Kosten gespart werden.

4. Verbesserte Stabilität und Ausfallsicherheit

Durch die Nutzung von modernem Switching und redundanter Anbindung wird die Ausfallsicherheit erheblich gesteigert. Besonders für öffentliche Einrichtungen ist ein stabiler Betrieb entscheidend, um den Verwaltungsablauf und die Bürgerdienste zuverlässig zu gewährleisten.

5. Kosteneffizienz durch Erweiterung und Dokumentation

Durch die hohe Kompatibilität der Komponenten untereinander ist es möglich, die bestehenden aktiven Netzwerkgeräte zu integrieren, da in den vergangenen Jahren mit Blick auf eine potenzielle Erweiterung die Komponenten bereits maximal kompatibel ausgewählt wurden. Durch eine flächendeckende Dokumentation und das Anlegen von Netzwerktopologieplänen wird eine ausführliche und umfassende Dokumentation im Zuge des Projekts erstellt.

Mit der Modernisierung der Netzwerkinfrastruktur durch ein leistungsfähiges Ubiquiti-Netzwerk wird eine zukunftssichere Basis für alle digitalen Anwendungen geschaffen. Die Erweiterung sorgt für eine erhöhte Geschwindigkeit, bessere Stabilität und langfristige Kosteneffizienz, um den stetig steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Da die Firma Netzint die Gemeinde im Schulzentrum serverseitig betreut und einen Wartungs- bzw. Servicevertrag mit den Schulen hat, wurden die Netzwerkkomponenten nicht ausgeschrieben und werden direkt vergeben. Grundlage dafür ist die Änderung der Vergabe VwV vom 1. Januar 2025. Hier können Direktaufträge abweichend von § 3a Absatz 4 VOB/A i.V.m. Nummer 2.1a) Vergabe VeV bis zu 100.000 € netto vergeben werden.

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Netzint GmbH aus Gütenbach mit der Lieferung und Montage der Netzwerkkomponenten für das Schulzentrum in Neckartenzlingen gem. dem Angebot in Höhe von 68.371,53 € brutto.

Ermächtigungsreste 2023 und 2024

Im Zuge der Rechnungsabschlussarbeiten 2023 und 2024 wurde festgestellt, dass auf verschiedenen Auftragssachkonten Ermächtigungsreste gebildet werden müssen, um die Gesamtfinanzierung der dort geplanten Maßnahmen sicherzustellen.

Der Gemeinderat stimmte der Bildung von Ermächtigungsresten (ehemals Haushaltsreste) zu. Die Mittel werden zur weiteren Bewirtschaftung der Maßnahmen in das Jahr 2024 bzw. 2025 übertragen.

Mitteilungen und Sonstiges

Bürgermeisterin Braun dankte allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Unterstützung am vergangenen Sonntag bei der Bundestagswahl. Die Ergebnisse für Neckartenzlingen sind auf der Homepage und auf Crossiety veröffentlicht. Die Wahlbeteiligung in Neckartenzlingen lag bei 83,43 %. Davon nutzten 32,81 % die Möglichkeit der Briefwahl und 67,19 % gaben ihre Stimme in den Wahllokalen ab.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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