Bei der Gemeinde gehen von Zeit zu Zeit Hinweise hinsichtlich der Sichtung von Ratten ein. Ein Rattenbefall ist ein ernst zu nehmendes Thema, und die Risiken, die damit einhergehen, sind vielen nach wie vor nicht bewusst. Ratten sind nach dem Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.
Ratten in der Kanalisation sind nahezu jedem bekannt. Sie treten aber immer häufiger auch auf Grundstücken auf; in der Regel dort, wo sie auf ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten treffen.
Was tun, wenn ein Rattenbefall festgestellt wird?
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Personen, die die tatsächliche Gewalt über bebaute und unbebaute Grundstücke besitzen, verpflichtet, unverzüglich eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Ferner sollte der Grundstückszustand nach Möglichkeit so verändert werden, dass ein weiterer Rattenbefall vermieden, zumindest aber unwahrscheinlich wird. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind so lange zu wiederholen, bis sämtliche Ratten beseitigt sind.
Bei der Bekämpfung mit Ködermitteln aus dem Fachhandel ist jeder zu einer sachgerechten Verwendung verpflichtet. So sind beim Ausbringen im Freien zwingend verschließbare Köderboxen zu verwenden, sodass keine Gefahr für Mensch und andere Tiere besteht. Wir bitten um Beachtung! Köder sind dort auszulegen, wo Ratten gesehen oder vermutet werden, z.B. an Rattenwechseln, auf Laufwegen und an Kotplätzen bzw. Eingängen zu Rattenbauten.
Alternativ können auch Schädlingsbekämpfungsfirmen mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden. Hierzu informieren Sie sich am besten auf dem Internetauftritt des Deutschen Schädlingsbekämpferverbandes.
Sobald Sie Ratten oder –spuren bzw. -kot auf Ihrem Anwesen festgestellt haben, sind Maßnahmen zur Beseitigung des Rattenbefalls einzuleiten.
Wie können Sie Rattenbefall vorbeugen?
Grundsätzlich kann jede*r einen Beitrag dazu leisten, dass eine übermäßige Rattenpopulation in der Gemeinde vermieden wird:
Grundlage für diese Maßnahmen ist die örtliche Polizeiverordnung und das Infektionsschutzgesetz. Bitte beachten Sie, dass Rattenbefall bei uns gemeldet werden muss. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, ob dort ebenfalls Rattenbefall festgestellt worden ist. Eventuell ist dann eine gemeinsame Maßnahme sinnvoll.
Weitere Auskünfte erteilen:
Gemeinde Dossenheim
Fachdienst 3.1 – Ordnungsamt
König